Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.Basarkhan Baschi, der Vorsteher der Kaufleute in Konstantinopel. Basaruka, kleine Zinnmünze zu Goa in Ostindien, ungefähr 1/5 Pfg. Basch, türk., der Erste, Oberste, in vielen Titeln vorkommend. Baschi, Inselgruppe im ostindischen Archipel, zu den Philippinen gehörig, 13 #M. groß, von Malaien bewohnt, sehr fruchtbar, den Spaniern gehörig; die größte heißt Grafton. Basch-Kadun (Kadine), eine der 4 rechtmäßigen Frauen des Sultans. Baschkiren (d. h. Bienenzüchter?), Hirtenvolk türk. Stammes in den russ. Gouvernementen Orenburg und Perm, auf 30000 Familien geschätzt. Sie stehlen gerne Pferde, sind aber sonst treu und tapfer; die meisten führen noch Pfeil u. Bogen nebst Lanze. Sie zahlen keine Abgaben, sind aber als irreguläre Reiter vom 17.-45. Jahre zur Heerfolge verpflichtet; 1813 sah man sie auch in Deutschland. Bascule (frz. Bascül), Schwingel, Schaukel, daher unentschiedenes schwankendes Benehmen; die Franzosen nannten Schaukelsystem das Directorium u. unter Ludwig XVIII. das Ministerium Decazes. Bas dessus (frz. Bah dessü), discant. Sopran. Base, s. Basis. Basedow, Joh. Bernhard, geb. zu Hamburg 1723, studierte Philosophie und Theologie, wurde dann Hauslehrer, 1753 Lehrer an der Ritterakademie zu Soröe, 1761 am Gymnasium zu Altona. Er benutzte den von Rousseau gegebenen Anstoß zur Revolution der Pädagogik sehr klug, setzte das aufgeklärte deutsche, an pädagogische Wunder jedoch glaubende Publicum einigemal in Contribution für sein "Elementarwerk" und den "Orbis pictus", der Herzog von Anhalt Dessau räumte ihm Gebäulichkeiten für das Institut "Philanthropin" ein; aber alle Erwartungen fanden sich gründlich getäuscht, denn B. selbst war musterhaft ungezogen u. seine Methode, das Lernen zum Spiele zu machen und Buben als Erwachsene zu behandeln, mußte jede gründliche Bildung unmöglich machen. 1778 verließ er Dessau, schrieb aber bis zu seinem Tode 1790 für seine pädagogischen Ideen. Baseität, das Vorhandensein einer chem. Basis. Basel, der 11. Kanton der Schweiz, an Frankreich, Baden, Solothurn, Aargau und Bern gränzend, seit 1833 aus 2 Halbkantonen, B. Stadt u. B. Land bestehend, jener 1,6 #M. groß mit 30000 E., dieser 7,7 #M. mit 68000 E. Das Ländchen ist von Zweigen des Jura durchzogen, von dem Rhein, der Birse, Ergolz und vielen kleinen Bächen bewässert, sehr fruchtbar und ausgezeichnet angebaut, deßwegen reich an Getreide, Obst (Kirschen) u. Gemüse; der Weinbau ist unbedeutend, die Viehzucht trefflich. Die Seidenbandweberei wird auf dem Lande allgemein betrieben und bringt große Summen; in der Stadt wird auch treffliches Papier und Leder bereitet. Der Handel, namentlich der Transit- und Speditionshandel, ist blühend. Stadt und Land haderten schon in alter Zeit einigemal; 1830 erhob sich bei der Verfassungsrevision ein Streit um die Repräsentation; das Landvolk bestund auf der Repräsentation nach der Kopfzahl, die Stadt konnte dies nicht zugeben, weil sie sich sonst der Disposition der Bauern oder ihrer Parteiführer unterworfen hätte und dieser Streit (es handelte sich noch um 2 Repräsentanten mehr oder weniger) führte zum Bürgerkriege, in welchem die Stadt unterlag. Ein Tagsatzungsbeschluß vom 26. Aug. 1833 trennte den Kanton in die beiden Hälften. Das Staatsvermögen (dazu rechneten die eidgenössischen Commissäre auch die Dotation der Universität, den Kirchenschatz des Münsters u. s. w.) wurde nach dem Princip der Kopfzahl getheilt u. so erhielt die Landschaft eine namhafte Aussteuer, mit der sie anfangs sehr übel wirthschaftete. Die Verfassung von B. Land ist repräsentativ demokratisch mit dem Veto der Gemeindeversammlungen gegen alle Gesetze des großen Rathes. Hauptort ist das Städtchen Liestal; seit 1849 hat B. Land eine Hypothekenbank, die bisher sich einen guten Ruf erworben hat. B. Stadt hat seit 1846 ebenfalls eine vollkommen demokratische Verfassung, und obgleich die Basarkhan Baschi, der Vorsteher der Kaufleute in Konstantinopel. Basaruka, kleine Zinnmünze zu Goa in Ostindien, ungefähr 1/5 Pfg. Basch, türk., der Erste, Oberste, in vielen Titeln vorkommend. Baschi, Inselgruppe im ostindischen Archipel, zu den Philippinen gehörig, 13 □M. groß, von Malaien bewohnt, sehr fruchtbar, den Spaniern gehörig; die größte heißt Grafton. Basch-Kadun (Kadine), eine der 4 rechtmäßigen Frauen des Sultans. Baschkiren (d. h. Bienenzüchter?), Hirtenvolk türk. Stammes in den russ. Gouvernementen Orenburg und Perm, auf 30000 Familien geschätzt. Sie stehlen gerne Pferde, sind aber sonst treu und tapfer; die meisten führen noch Pfeil u. Bogen nebst Lanze. Sie zahlen keine Abgaben, sind aber als irreguläre Reiter vom 17.–45. Jahre zur Heerfolge verpflichtet; 1813 sah man sie auch in Deutschland. Bascule (frz. Bascül), Schwingel, Schaukel, daher unentschiedenes schwankendes Benehmen; die Franzosen nannten Schaukelsystem das Directorium u. unter Ludwig XVIII. das Ministerium Decazes. Bas dessus (frz. Bah dessü), discant. Sopran. Base, s. Basis. Basedow, Joh. Bernhard, geb. zu Hamburg 1723, studierte Philosophie und Theologie, wurde dann Hauslehrer, 1753 Lehrer an der Ritterakademie zu Soröe, 1761 am Gymnasium zu Altona. Er benutzte den von Rousseau gegebenen Anstoß zur Revolution der Pädagogik sehr klug, setzte das aufgeklärte deutsche, an pädagogische Wunder jedoch glaubende Publicum einigemal in Contribution für sein „Elementarwerk“ und den „Orbis pictus“, der Herzog von Anhalt Dessau räumte ihm Gebäulichkeiten für das Institut „Philanthropin“ ein; aber alle Erwartungen fanden sich gründlich getäuscht, denn B. selbst war musterhaft ungezogen u. seine Methode, das Lernen zum Spiele zu machen und Buben als Erwachsene zu behandeln, mußte jede gründliche Bildung unmöglich machen. 1778 verließ er Dessau, schrieb aber bis zu seinem Tode 1790 für seine pädagogischen Ideen. Baseität, das Vorhandensein einer chem. Basis. Basel, der 11. Kanton der Schweiz, an Frankreich, Baden, Solothurn, Aargau und Bern gränzend, seit 1833 aus 2 Halbkantonen, B. Stadt u. B. Land bestehend, jener 1,6 □M. groß mit 30000 E., dieser 7,7 □M. mit 68000 E. Das Ländchen ist von Zweigen des Jura durchzogen, von dem Rhein, der Birse, Ergolz und vielen kleinen Bächen bewässert, sehr fruchtbar und ausgezeichnet angebaut, deßwegen reich an Getreide, Obst (Kirschen) u. Gemüse; der Weinbau ist unbedeutend, die Viehzucht trefflich. Die Seidenbandweberei wird auf dem Lande allgemein betrieben und bringt große Summen; in der Stadt wird auch treffliches Papier und Leder bereitet. Der Handel, namentlich der Transit- und Speditionshandel, ist blühend. Stadt und Land haderten schon in alter Zeit einigemal; 1830 erhob sich bei der Verfassungsrevision ein Streit um die Repräsentation; das Landvolk bestund auf der Repräsentation nach der Kopfzahl, die Stadt konnte dies nicht zugeben, weil sie sich sonst der Disposition der Bauern oder ihrer Parteiführer unterworfen hätte und dieser Streit (es handelte sich noch um 2 Repräsentanten mehr oder weniger) führte zum Bürgerkriege, in welchem die Stadt unterlag. Ein Tagsatzungsbeschluß vom 26. Aug. 1833 trennte den Kanton in die beiden Hälften. Das Staatsvermögen (dazu rechneten die eidgenössischen Commissäre auch die Dotation der Universität, den Kirchenschatz des Münsters u. s. w.) wurde nach dem Princip der Kopfzahl getheilt u. so erhielt die Landschaft eine namhafte Aussteuer, mit der sie anfangs sehr übel wirthschaftete. Die Verfassung von B. Land ist repräsentativ demokratisch mit dem Veto der Gemeindeversammlungen gegen alle Gesetze des großen Rathes. 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Stadt und Land haderten schon in alter Zeit einigemal; 1830 erhob sich bei der Verfassungsrevision ein Streit um die Repräsentation; das Landvolk bestund auf der Repräsentation nach der Kopfzahl, die Stadt konnte dies nicht zugeben, weil sie sich sonst der Disposition der Bauern oder ihrer Parteiführer unterworfen hätte und dieser Streit (es handelte sich noch um 2 Repräsentanten mehr oder weniger) führte zum Bürgerkriege, in welchem die Stadt unterlag. Ein Tagsatzungsbeschluß vom 26. Aug. 1833 trennte den Kanton in die beiden Hälften. Das Staatsvermögen (dazu rechneten die eidgenössischen Commissäre auch die Dotation der Universität, den Kirchenschatz des Münsters u. s. w.) wurde nach dem Princip der Kopfzahl getheilt u. so erhielt die Landschaft eine namhafte Aussteuer, mit der sie anfangs sehr übel wirthschaftete. Die Verfassung von B. Land ist repräsentativ demokratisch mit dem Veto der Gemeindeversammlungen gegen alle Gesetze des großen Rathes. 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Basarkhan Baschi, der Vorsteher der Kaufleute in Konstantinopel.
Basaruka, kleine Zinnmünze zu Goa in Ostindien, ungefähr 1/5 Pfg.
Basch, türk., der Erste, Oberste, in vielen Titeln vorkommend.
Baschi, Inselgruppe im ostindischen Archipel, zu den Philippinen gehörig, 13 □M. groß, von Malaien bewohnt, sehr fruchtbar, den Spaniern gehörig; die größte heißt Grafton.
Basch-Kadun (Kadine), eine der 4 rechtmäßigen Frauen des Sultans.
Baschkiren (d. h. Bienenzüchter?), Hirtenvolk türk. Stammes in den russ. Gouvernementen Orenburg und Perm, auf 30000 Familien geschätzt. Sie stehlen gerne Pferde, sind aber sonst treu und tapfer; die meisten führen noch Pfeil u. Bogen nebst Lanze. Sie zahlen keine Abgaben, sind aber als irreguläre Reiter vom 17.–45. Jahre zur Heerfolge verpflichtet; 1813 sah man sie auch in Deutschland.
Bascule (frz. Bascül), Schwingel, Schaukel, daher unentschiedenes schwankendes Benehmen; die Franzosen nannten Schaukelsystem das Directorium u. unter Ludwig XVIII. das Ministerium Decazes.
Bas dessus (frz. Bah dessü), discant. Sopran.
Base, s. Basis.
Basedow, Joh. Bernhard, geb. zu Hamburg 1723, studierte Philosophie und Theologie, wurde dann Hauslehrer, 1753 Lehrer an der Ritterakademie zu Soröe, 1761 am Gymnasium zu Altona. Er benutzte den von Rousseau gegebenen Anstoß zur Revolution der Pädagogik sehr klug, setzte das aufgeklärte deutsche, an pädagogische Wunder jedoch glaubende Publicum einigemal in Contribution für sein „Elementarwerk“ und den „Orbis pictus“, der Herzog von Anhalt Dessau räumte ihm Gebäulichkeiten für das Institut „Philanthropin“ ein; aber alle Erwartungen fanden sich gründlich getäuscht, denn B. selbst war musterhaft ungezogen u. seine Methode, das Lernen zum Spiele zu machen und Buben als Erwachsene zu behandeln, mußte jede gründliche Bildung unmöglich machen. 1778 verließ er Dessau, schrieb aber bis zu seinem Tode 1790 für seine pädagogischen Ideen.
Baseität, das Vorhandensein einer chem. Basis.
Basel, der 11. Kanton der Schweiz, an Frankreich, Baden, Solothurn, Aargau und Bern gränzend, seit 1833 aus 2 Halbkantonen, B. Stadt u. B. Land bestehend, jener 1,6 □M. groß mit 30000 E., dieser 7,7 □M. mit 68000 E. Das Ländchen ist von Zweigen des Jura durchzogen, von dem Rhein, der Birse, Ergolz und vielen kleinen Bächen bewässert, sehr fruchtbar und ausgezeichnet angebaut, deßwegen reich an Getreide, Obst (Kirschen) u. Gemüse; der Weinbau ist unbedeutend, die Viehzucht trefflich. Die Seidenbandweberei wird auf dem Lande allgemein betrieben und bringt große Summen; in der Stadt wird auch treffliches Papier und Leder bereitet. Der Handel, namentlich der Transit- und Speditionshandel, ist blühend. Stadt und Land haderten schon in alter Zeit einigemal; 1830 erhob sich bei der Verfassungsrevision ein Streit um die Repräsentation; das Landvolk bestund auf der Repräsentation nach der Kopfzahl, die Stadt konnte dies nicht zugeben, weil sie sich sonst der Disposition der Bauern oder ihrer Parteiführer unterworfen hätte und dieser Streit (es handelte sich noch um 2 Repräsentanten mehr oder weniger) führte zum Bürgerkriege, in welchem die Stadt unterlag. Ein Tagsatzungsbeschluß vom 26. Aug. 1833 trennte den Kanton in die beiden Hälften. Das Staatsvermögen (dazu rechneten die eidgenössischen Commissäre auch die Dotation der Universität, den Kirchenschatz des Münsters u. s. w.) wurde nach dem Princip der Kopfzahl getheilt u. so erhielt die Landschaft eine namhafte Aussteuer, mit der sie anfangs sehr übel wirthschaftete. Die Verfassung von B. Land ist repräsentativ demokratisch mit dem Veto der Gemeindeversammlungen gegen alle Gesetze des großen Rathes. Hauptort ist das Städtchen Liestal; seit 1849 hat B. Land eine Hypothekenbank, die bisher sich einen guten Ruf erworben hat. B. Stadt hat seit 1846 ebenfalls eine vollkommen demokratische Verfassung, und obgleich die
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