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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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in die Verbindlichkeiten und Rechte eintritt, wie dieselben ursprünglich in dem Vertrage zwischen 2 oder mehreren andern Mächten festgestellt worden sind. Solche Accessionsverträge schlossen z. B. mehrere deutsche Staaten 1813 mit Rußland, Oesterreich, Preußen und England.


Accessist, interimistisch angestellter Beamter.


Accessit. Bei wissenschaftlichen Preisbewerbungen erhält die Arbeit das Accessit, welche der preiswürdigen als zunächst stehend erklärt wird.


Accessorium s. Accession.


Acceulliren (spr. -öiliiren) aufnehmen; Acceuil, Aufnahme.


Acciacatura (spr. Adsch...) ital., Vorschlag auf Saiteninstrumenten, indem man die Noten eines Accords nach einander mit großer Schnelligkeit folgen läßt, statt sie auf einmal zu spielen.


Acciajuoli, berühmte florentinische Familie aus Brescia stammend; Rainer A. erhielt von dem lateinisch-byzantinischen Kaiserhause um 1400 Vostizza, Argos, Korinth u. s. w. als Baronie und eroberte dazu Athen und Theben, das seine Nachkommen bis 1456 behaupteten, wo der letzte, Francesko seine Herrschaften dem Sultan abtreten mußte, der ihn dennoch erdrosseln ließ. 2. Philippo A., Maltheserritter, Mathematiker, Dichter, Reisender, Verbesserer der Theatermaschinerie, starb 1700.


Accidens in der philosoph. Kunstsprache die zufällige Eigenschaft, im Gegensatz zu der Essenz oder Substanz.


Accidenzien, Nebeneinkünfte, dem Fixum entgegengesetzt.


Accisa = Paraguaythee.


Accise, gewöhnlich von accidere, anschneiden, beschneiden abgeleitet, weil die Abgabe ursprünglich zumeist von dem Erlös aus Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgegenständen zu entrichten war. Die neuere begründetere Ableitung, wonach das Wort von Assissa, das nicht allein eine Versammlung der Landstände, sondern auch die von ihr bewilligten Abgaben bedeutete, hergeleitet wird, verdient den Vorzug und trifft bei den zur Zeit noch in den Niederlanden, England und mehreren deutschen Staaten bestehenden Acciseabgaben zu. Auch das Niedersächsische "Zise", welches schon um das Jahr 1314 im Magdeburgischen vorkommt, wo es "Syse" geschrieben wird, weist auf das Stammwort "Assissa" hin. Accise wäre also ursprünglich die allgemeine Benennung aller Abgaben, die von den Pflichtigen unmittelbar erhoben wurden, im Gegensatz von dem Selbstbesteuerungsrecht des Adels, der Kirche, der Corporationen und Gemeinden, wodurch die directen Steuern nicht selten den Charakter von Subsidien annahmen. Zum Bezug der Accise waren unter dem Staat auch die Stadtgemeinden berechtigt. Letztere Abgaben sind, so weit sie noch bestehen, in Oetroi-Gebühren umgewandelt. Die Accise kommt in franz. und niederl. Städten schon im 12. Jahrhundert vor; in Süddeutschland treffen wir die erste Spur einer solchen Abgabe im J. 1230 auf dem Gebiet der Kreisstadt Hall, in welchem Jahr König Heinrich VII. das Kloster Schönthal von der Salzsteuer jener freisprach. (Auch Dortmund hatte schon im J. 1281 eine "precaria de omni sale.") Die größte Ausdehnung erhielt die Accise vom 15. Jahrhundert an und fällt häufig mit Zöllen, Impost, Tranksteuern zusammen. So werden in den Niederlanden die steuerlich wichtigsten Consumozölle von Zucker, Tabak, geistigen Getränken etc. zur Zeit noch unter dem Namen Accise erhoben. Die Accise-Abgaben zerfallen nach ihren Quellen und der Erhebungsart a. in Vermögenssteuern als Güter-Accise vom Erlös aus Gütern, Gebäuden u. damit verbundenen Gewerben, Lotterieaccise (Württemberg); b. in Gewerbesteuern, als Marktaccise für die Erlaubniß zum Besuch der Messen und Märkte durch Kaufleute und andere Gewerbetreibende, Accise von Theatern und anderen Schaustellungen; c. in Fabrikationssteuern, Accise von Zucker- und Salzraffinerien, von der Glas-, Papier- und Tabaksfabrikation (Niederlande und England); d. in Consumtionssteuern von Lebensmitteln und anderen Consumtibilien. In Deutschland sind die meisten älteren Acciseabgaben durch directe Abgaben

in die Verbindlichkeiten und Rechte eintritt, wie dieselben ursprünglich in dem Vertrage zwischen 2 oder mehreren andern Mächten festgestellt worden sind. Solche Accessionsverträge schlossen z. B. mehrere deutsche Staaten 1813 mit Rußland, Oesterreich, Preußen und England.


Accessist, interimistisch angestellter Beamter.


Accessit. Bei wissenschaftlichen Preisbewerbungen erhält die Arbeit das Accessit, welche der preiswürdigen als zunächst stehend erklärt wird.


Accessorium s. Accession.


Acceulliren (spr. –öiliiren) aufnehmen; Acceuil, Aufnahme.


Acciacatura (spr. Adsch...) ital., Vorschlag auf Saiteninstrumenten, indem man die Noten eines Accords nach einander mit großer Schnelligkeit folgen läßt, statt sie auf einmal zu spielen.


Acciajuoli, berühmte florentinische Familie aus Brescia stammend; Rainer A. erhielt von dem lateinisch-byzantinischen Kaiserhause um 1400 Vostizza, Argos, Korinth u. s. w. als Baronie und eroberte dazu Athen und Theben, das seine Nachkommen bis 1456 behaupteten, wo der letzte, Francesko seine Herrschaften dem Sultan abtreten mußte, der ihn dennoch erdrosseln ließ. 2. Philippo A., Maltheserritter, Mathematiker, Dichter, Reisender, Verbesserer der Theatermaschinerie, starb 1700.


Accidens in der philosoph. Kunstsprache die zufällige Eigenschaft, im Gegensatz zu der Essenz oder Substanz.


Accidenzien, Nebeneinkünfte, dem Fixum entgegengesetzt.


Accisa = Paraguaythee.


Accise, gewöhnlich von accidere, anschneiden, beschneiden abgeleitet, weil die Abgabe ursprünglich zumeist von dem Erlös aus Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgegenständen zu entrichten war. Die neuere begründetere Ableitung, wonach das Wort von Assissa, das nicht allein eine Versammlung der Landstände, sondern auch die von ihr bewilligten Abgaben bedeutete, hergeleitet wird, verdient den Vorzug und trifft bei den zur Zeit noch in den Niederlanden, England und mehreren deutschen Staaten bestehenden Acciseabgaben zu. Auch das Niedersächsische „Zise“, welches schon um das Jahr 1314 im Magdeburgischen vorkommt, wo es „Syse“ geschrieben wird, weist auf das Stammwort „Assissa“ hin. Accise wäre also ursprünglich die allgemeine Benennung aller Abgaben, die von den Pflichtigen unmittelbar erhoben wurden, im Gegensatz von dem Selbstbesteuerungsrecht des Adels, der Kirche, der Corporationen und Gemeinden, wodurch die directen Steuern nicht selten den Charakter von Subsidien annahmen. Zum Bezug der Accise waren unter dem Staat auch die Stadtgemeinden berechtigt. Letztere Abgaben sind, so weit sie noch bestehen, in Oetroi-Gebühren umgewandelt. Die Accise kommt in franz. und niederl. Städten schon im 12. Jahrhundert vor; in Süddeutschland treffen wir die erste Spur einer solchen Abgabe im J. 1230 auf dem Gebiet der Kreisstadt Hall, in welchem Jahr König Heinrich VII. das Kloster Schönthal von der Salzsteuer jener freisprach. (Auch Dortmund hatte schon im J. 1281 eine „precaria de omni sale.“) Die größte Ausdehnung erhielt die Accise vom 15. Jahrhundert an und fällt häufig mit Zöllen, Impost, Tranksteuern zusammen. So werden in den Niederlanden die steuerlich wichtigsten Consumozölle von Zucker, Tabak, geistigen Getränken etc. zur Zeit noch unter dem Namen Accise erhoben. Die Accise-Abgaben zerfallen nach ihren Quellen und der Erhebungsart a. in Vermögenssteuern als Güter-Accise vom Erlös aus Gütern, Gebäuden u. damit verbundenen Gewerben, Lotterieaccise (Württemberg); b. in Gewerbesteuern, als Marktaccise für die Erlaubniß zum Besuch der Messen und Märkte durch Kaufleute und andere Gewerbetreibende, Accise von Theatern und anderen Schaustellungen; c. in Fabrikationssteuern, Accise von Zucker- und Salzraffinerien, von der Glas-, Papier- und Tabaksfabrikation (Niederlande und England); d. in Consumtionssteuern von Lebensmitteln und anderen Consumtibilien. In Deutschland sind die meisten älteren Acciseabgaben durch directe Abgaben

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[26/0027] in die Verbindlichkeiten und Rechte eintritt, wie dieselben ursprünglich in dem Vertrage zwischen 2 oder mehreren andern Mächten festgestellt worden sind. Solche Accessionsverträge schlossen z. B. mehrere deutsche Staaten 1813 mit Rußland, Oesterreich, Preußen und England. Accessist, interimistisch angestellter Beamter. Accessit. Bei wissenschaftlichen Preisbewerbungen erhält die Arbeit das Accessit, welche der preiswürdigen als zunächst stehend erklärt wird. Accessorium s. Accession. Acceulliren (spr. –öiliiren) aufnehmen; Acceuil, Aufnahme. Acciacatura (spr. Adsch...) ital., Vorschlag auf Saiteninstrumenten, indem man die Noten eines Accords nach einander mit großer Schnelligkeit folgen läßt, statt sie auf einmal zu spielen. Acciajuoli, berühmte florentinische Familie aus Brescia stammend; Rainer A. erhielt von dem lateinisch-byzantinischen Kaiserhause um 1400 Vostizza, Argos, Korinth u. s. w. als Baronie und eroberte dazu Athen und Theben, das seine Nachkommen bis 1456 behaupteten, wo der letzte, Francesko seine Herrschaften dem Sultan abtreten mußte, der ihn dennoch erdrosseln ließ. 2. Philippo A., Maltheserritter, Mathematiker, Dichter, Reisender, Verbesserer der Theatermaschinerie, starb 1700. Accidens in der philosoph. Kunstsprache die zufällige Eigenschaft, im Gegensatz zu der Essenz oder Substanz. Accidenzien, Nebeneinkünfte, dem Fixum entgegengesetzt. Accisa = Paraguaythee. Accise, gewöhnlich von accidere, anschneiden, beschneiden abgeleitet, weil die Abgabe ursprünglich zumeist von dem Erlös aus Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgegenständen zu entrichten war. Die neuere begründetere Ableitung, wonach das Wort von Assissa, das nicht allein eine Versammlung der Landstände, sondern auch die von ihr bewilligten Abgaben bedeutete, hergeleitet wird, verdient den Vorzug und trifft bei den zur Zeit noch in den Niederlanden, England und mehreren deutschen Staaten bestehenden Acciseabgaben zu. Auch das Niedersächsische „Zise“, welches schon um das Jahr 1314 im Magdeburgischen vorkommt, wo es „Syse“ geschrieben wird, weist auf das Stammwort „Assissa“ hin. Accise wäre also ursprünglich die allgemeine Benennung aller Abgaben, die von den Pflichtigen unmittelbar erhoben wurden, im Gegensatz von dem Selbstbesteuerungsrecht des Adels, der Kirche, der Corporationen und Gemeinden, wodurch die directen Steuern nicht selten den Charakter von Subsidien annahmen. Zum Bezug der Accise waren unter dem Staat auch die Stadtgemeinden berechtigt. Letztere Abgaben sind, so weit sie noch bestehen, in Oetroi-Gebühren umgewandelt. Die Accise kommt in franz. und niederl. Städten schon im 12. Jahrhundert vor; in Süddeutschland treffen wir die erste Spur einer solchen Abgabe im J. 1230 auf dem Gebiet der Kreisstadt Hall, in welchem Jahr König Heinrich VII. das Kloster Schönthal von der Salzsteuer jener freisprach. (Auch Dortmund hatte schon im J. 1281 eine „precaria de omni sale.“) Die größte Ausdehnung erhielt die Accise vom 15. Jahrhundert an und fällt häufig mit Zöllen, Impost, Tranksteuern zusammen. So werden in den Niederlanden die steuerlich wichtigsten Consumozölle von Zucker, Tabak, geistigen Getränken etc. zur Zeit noch unter dem Namen Accise erhoben. Die Accise-Abgaben zerfallen nach ihren Quellen und der Erhebungsart a. in Vermögenssteuern als Güter-Accise vom Erlös aus Gütern, Gebäuden u. damit verbundenen Gewerben, Lotterieaccise (Württemberg); b. in Gewerbesteuern, als Marktaccise für die Erlaubniß zum Besuch der Messen und Märkte durch Kaufleute und andere Gewerbetreibende, Accise von Theatern und anderen Schaustellungen; c. in Fabrikationssteuern, Accise von Zucker- und Salzraffinerien, von der Glas-, Papier- und Tabaksfabrikation (Niederlande und England); d. in Consumtionssteuern von Lebensmitteln und anderen Consumtibilien. In Deutschland sind die meisten älteren Acciseabgaben durch directe Abgaben

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/27>, abgerufen am 30.04.2024.