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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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ist der Wortaccent von der Bedeutung der Silben abhängig, insofern jede Formsilbe (e, en, er, es, in, chen, lein, u. s. w.) und jedes zu einer Formsilbe abgeschwächte Wort (z. B. lei, tel, u. s. w.) accentlos ist, während jede Begriffssilbe accentuirt wird. Der Redeaccent bewegt sich freier; der Sprechende hebt ein Wort oder mehrere hervor, auf welche er die besondere Aufmerksamkeit der Zuhörer lenken will. So kann auch ein accentloses Wort ein accentuirtes werden z. B. das Böse ist der Böse, nie aber ein accentuirtes zum accentlosen. Der Redeaccent hebt aber nicht nur einzelne Worte hervor, sondern auch ganze Sätze, ist also auch Satzaccent; diese Hervorhebung beobachtet man z. B. bei Citaten. Die deutsche Schrift hat keine Zeichen für den A., von den alten hat ihn die griechische aufs genaueste ausgebildet. Die französische Sprache hat 3, die aber nicht so fast die Stärke des Tones als die Modulation ausdrücken z. B. ecu, ere, meme, wo die Accente das geschlossene und offene e bezeichnen. In den slavischen Sprachen und in der ungarischen zeigen die Accente die Länge oder Kürze der Silbe an. - Der rhytmische Accent fällt in der deutschen Sprache, die bekanntlich keine quantitirende, sondern accentuirende ist, d. h. wo die Länge oder Kürze einer Silbe nicht von der Stellung der Laute, sondern einzig von der Bedeutung derselben abhängt, mit dem Wortaccent zusammen; jedoch wird dies Gesetz nicht genau beobachtet. Daß aber die Gedichte so oft skandirend gelesen werden, d. h. Wortaccent und rhytmischer A. zur Eintönigkeit zusammenwirken, hat seinen Grund in der Vernachläßigung des Rede- und Satzaccentes, so wie der Modulation. - Der musikalische A. ist dreifach; 1. der taktische bezeichnet den Wechsel der guten und schlechten Takttheile. 2. Der rhythmische hat es mit der Bildung der Sätze zu einem symetrischen Ganzen zu thun und 3. der malerische gibt dem Vortrag das eigentliche Colorit, so daß ein und dasselbe Lied, von einem andern Sänger vorgetragen, ein ganz anderes zu sein scheint.


Accentus ecclesiastici, der Vortrag der Orationen, Collecten, Lectionen, Prophetien, Martyrologien, Episteln und Evangelien in ihren eigenthümlichen Modulationen, welche sich theils nach der Interpunktion, theils nach dem Charakter des Festes richten, welchen wieder die Festfeier bedingt, indem mit der erhöhten Feier die Modulation des Vortrags steigt. Der accentus ecclesiastici sind es sieben.


Accept, Acceptation, acceptiren u. s. w. s. Wechsel.


Acceptilation bei den Römern die mündliche Anerkennung der Bezahlung einer Schuld vor dem Richter, daher Schuldtilgung, Schulderlassung.


Acceß. 1. Der Inbegriff jener Gebete, welche der Priester nach dem Rathe der Kirche verrichten soll, bevor er das hl. Meßopfer darbringt. 2. Bei den Wahlen zu hohen Kirchenämtern, namentlich der Papstwahl, der Uebertritt eines Theils der Stimmenden, welche bisher einen andern Candidaten gehalten haben, zu einer andern Partei, damit die zu der Wahl erforderliche Stimmenmehrheit zu Stande komme. 3. Die Erlaubniß ein Protokoll einzusehen. 4. Die praktische Uebung eines Rechtscandidaten bei einem Gerichte oder Anwalt.


Accession (accessio), das Hinzukommen einer Sache, in der Rechtswissenschaft das zu einem Eigenthum hinzukommende Zubehör an Vortheilen und Lasten, nach dem Grundsatze: wem die Hauptsache gehört, dem gehört auch deren Nebensache. Die Accession ist verschiedener Art: Anschwemmungen, Inselbildungen; die Avulsion, wenn Stücke anderen Landes weggerissen und mit dem Hauptlande verbunden werden; die Fruchterzeugung; die Adjunction, d. h. die künstliche Verbindung einer Nebensache mit der Hauptsache, ohne daß dieselbe innerlich umgestaltet wird, z. B. durch Bauen, Säen, Pflanzen; die Specification, die künstliche Umgestaltung einer Sache. Die hinzukommende Sache ist das Accessorium. S. Eigenthum und Pertinenzien.


Accessionsvertrag, ein völkerrechtlicher Act, durch welchen eine Macht

ist der Wortaccent von der Bedeutung der Silben abhängig, insofern jede Formsilbe (e, en, er, es, in, chen, lein, u. s. w.) und jedes zu einer Formsilbe abgeschwächte Wort (z. B. lei, tel, u. s. w.) accentlos ist, während jede Begriffssilbe accentuirt wird. Der Redeaccent bewegt sich freier; der Sprechende hebt ein Wort oder mehrere hervor, auf welche er die besondere Aufmerksamkeit der Zuhörer lenken will. So kann auch ein accentloses Wort ein accentuirtes werden z. B. das Böse ist der Böse, nie aber ein accentuirtes zum accentlosen. Der Redeaccent hebt aber nicht nur einzelne Worte hervor, sondern auch ganze Sätze, ist also auch Satzaccent; diese Hervorhebung beobachtet man z. B. bei Citaten. Die deutsche Schrift hat keine Zeichen für den A., von den alten hat ihn die griechische aufs genaueste ausgebildet. Die französische Sprache hat 3, die aber nicht so fast die Stärke des Tones als die Modulation ausdrücken z. B. écu, ère, même, wo die Accente das geschlossene und offene e bezeichnen. In den slavischen Sprachen und in der ungarischen zeigen die Accente die Länge oder Kürze der Silbe an. – Der rhytmische Accent fällt in der deutschen Sprache, die bekanntlich keine quantitirende, sondern accentuirende ist, d. h. wo die Länge oder Kürze einer Silbe nicht von der Stellung der Laute, sondern einzig von der Bedeutung derselben abhängt, mit dem Wortaccent zusammen; jedoch wird dies Gesetz nicht genau beobachtet. Daß aber die Gedichte so oft skandirend gelesen werden, d. h. Wortaccent und rhytmischer A. zur Eintönigkeit zusammenwirken, hat seinen Grund in der Vernachläßigung des Rede- und Satzaccentes, so wie der Modulation. – Der musikalische A. ist dreifach; 1. der taktische bezeichnet den Wechsel der guten und schlechten Takttheile. 2. Der rhythmische hat es mit der Bildung der Sätze zu einem symetrischen Ganzen zu thun und 3. der malerische gibt dem Vortrag das eigentliche Colorit, so daß ein und dasselbe Lied, von einem andern Sänger vorgetragen, ein ganz anderes zu sein scheint.


Accentus ecclesiastici, der Vortrag der Orationen, Collecten, Lectionen, Prophetien, Martyrologien, Episteln und Evangelien in ihren eigenthümlichen Modulationen, welche sich theils nach der Interpunktion, theils nach dem Charakter des Festes richten, welchen wieder die Festfeier bedingt, indem mit der erhöhten Feier die Modulation des Vortrags steigt. Der accentus ecclesiastici sind es sieben.


Accept, Acceptation, acceptiren u. s. w. s. Wechsel.


Acceptilation bei den Römern die mündliche Anerkennung der Bezahlung einer Schuld vor dem Richter, daher Schuldtilgung, Schulderlassung.


Acceß. 1. Der Inbegriff jener Gebete, welche der Priester nach dem Rathe der Kirche verrichten soll, bevor er das hl. Meßopfer darbringt. 2. Bei den Wahlen zu hohen Kirchenämtern, namentlich der Papstwahl, der Uebertritt eines Theils der Stimmenden, welche bisher einen andern Candidaten gehalten haben, zu einer andern Partei, damit die zu der Wahl erforderliche Stimmenmehrheit zu Stande komme. 3. Die Erlaubniß ein Protokoll einzusehen. 4. Die praktische Uebung eines Rechtscandidaten bei einem Gerichte oder Anwalt.


Accession (accessio), das Hinzukommen einer Sache, in der Rechtswissenschaft das zu einem Eigenthum hinzukommende Zubehör an Vortheilen und Lasten, nach dem Grundsatze: wem die Hauptsache gehört, dem gehört auch deren Nebensache. Die Accession ist verschiedener Art: Anschwemmungen, Inselbildungen; die Avulsion, wenn Stücke anderen Landes weggerissen und mit dem Hauptlande verbunden werden; die Fruchterzeugung; die Adjunction, d. h. die künstliche Verbindung einer Nebensache mit der Hauptsache, ohne daß dieselbe innerlich umgestaltet wird, z. B. durch Bauen, Säen, Pflanzen; die Specification, die künstliche Umgestaltung einer Sache. Die hinzukommende Sache ist das Accessorium. S. Eigenthum und Pertinenzien.


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[25/0026] ist der Wortaccent von der Bedeutung der Silben abhängig, insofern jede Formsilbe (e, en, er, es, in, chen, lein, u. s. w.) und jedes zu einer Formsilbe abgeschwächte Wort (z. B. lei, tel, u. s. w.) accentlos ist, während jede Begriffssilbe accentuirt wird. Der Redeaccent bewegt sich freier; der Sprechende hebt ein Wort oder mehrere hervor, auf welche er die besondere Aufmerksamkeit der Zuhörer lenken will. So kann auch ein accentloses Wort ein accentuirtes werden z. B. das Böse ist der Böse, nie aber ein accentuirtes zum accentlosen. Der Redeaccent hebt aber nicht nur einzelne Worte hervor, sondern auch ganze Sätze, ist also auch Satzaccent; diese Hervorhebung beobachtet man z. B. bei Citaten. Die deutsche Schrift hat keine Zeichen für den A., von den alten hat ihn die griechische aufs genaueste ausgebildet. Die französische Sprache hat 3, die aber nicht so fast die Stärke des Tones als die Modulation ausdrücken z. B. écu, ère, même, wo die Accente das geschlossene und offene e bezeichnen. In den slavischen Sprachen und in der ungarischen zeigen die Accente die Länge oder Kürze der Silbe an. – Der rhytmische Accent fällt in der deutschen Sprache, die bekanntlich keine quantitirende, sondern accentuirende ist, d. h. wo die Länge oder Kürze einer Silbe nicht von der Stellung der Laute, sondern einzig von der Bedeutung derselben abhängt, mit dem Wortaccent zusammen; jedoch wird dies Gesetz nicht genau beobachtet. Daß aber die Gedichte so oft skandirend gelesen werden, d. h. Wortaccent und rhytmischer A. zur Eintönigkeit zusammenwirken, hat seinen Grund in der Vernachläßigung des Rede- und Satzaccentes, so wie der Modulation. – Der musikalische A. ist dreifach; 1. der taktische bezeichnet den Wechsel der guten und schlechten Takttheile. 2. Der rhythmische hat es mit der Bildung der Sätze zu einem symetrischen Ganzen zu thun und 3. der malerische gibt dem Vortrag das eigentliche Colorit, so daß ein und dasselbe Lied, von einem andern Sänger vorgetragen, ein ganz anderes zu sein scheint. Accentus ecclesiastici, der Vortrag der Orationen, Collecten, Lectionen, Prophetien, Martyrologien, Episteln und Evangelien in ihren eigenthümlichen Modulationen, welche sich theils nach der Interpunktion, theils nach dem Charakter des Festes richten, welchen wieder die Festfeier bedingt, indem mit der erhöhten Feier die Modulation des Vortrags steigt. Der accentus ecclesiastici sind es sieben. Accept, Acceptation, acceptiren u. s. w. s. Wechsel. Acceptilation bei den Römern die mündliche Anerkennung der Bezahlung einer Schuld vor dem Richter, daher Schuldtilgung, Schulderlassung. Acceß. 1. Der Inbegriff jener Gebete, welche der Priester nach dem Rathe der Kirche verrichten soll, bevor er das hl. Meßopfer darbringt. 2. Bei den Wahlen zu hohen Kirchenämtern, namentlich der Papstwahl, der Uebertritt eines Theils der Stimmenden, welche bisher einen andern Candidaten gehalten haben, zu einer andern Partei, damit die zu der Wahl erforderliche Stimmenmehrheit zu Stande komme. 3. Die Erlaubniß ein Protokoll einzusehen. 4. Die praktische Uebung eines Rechtscandidaten bei einem Gerichte oder Anwalt. Accession (accessio), das Hinzukommen einer Sache, in der Rechtswissenschaft das zu einem Eigenthum hinzukommende Zubehör an Vortheilen und Lasten, nach dem Grundsatze: wem die Hauptsache gehört, dem gehört auch deren Nebensache. Die Accession ist verschiedener Art: Anschwemmungen, Inselbildungen; die Avulsion, wenn Stücke anderen Landes weggerissen und mit dem Hauptlande verbunden werden; die Fruchterzeugung; die Adjunction, d. h. die künstliche Verbindung einer Nebensache mit der Hauptsache, ohne daß dieselbe innerlich umgestaltet wird, z. B. durch Bauen, Säen, Pflanzen; die Specification, die künstliche Umgestaltung einer Sache. Die hinzukommende Sache ist das Accessorium. S. Eigenthum und Pertinenzien. Accessionsvertrag, ein völkerrechtlicher Act, durch welchen eine Macht

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/26>, abgerufen am 30.04.2024.