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Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

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dann Busse thete / mit zweyen Marcken den einganck wiederumb erwerben mügen.

TITVLVS 6.
Von vorachtunge der Prediger Göttlichs Worts.

WVrde sich jemandt wieder die bestalten Prediger Göttlichs Worts / mit schimpfflichen worten / in Bierbencken oder sonsten vornemen lassen / der solt so offt das geschege / einen Gülden zu bröke geben.

TITVLVS 7.
Von Friedewirckung der Prediger.

WVrde jemandt so freuel vnd vnartig befunden / das er einen Prediger in seinem Hause vberlauffen vnd bedrouwen dörffte / oder aber die handt an jme legete vnd jne schlüge / So solt er ein Jarlang mit der fürsatz vorfestet werden / Wolte er aber

dann Busse thete / mit zweyen Marcken den einganck wiederumb erwerben mügen.

TITVLVS 6.
Von vorachtunge der Prediger Göttlichs Worts.

WVrde sich jemandt wieder die bestalten Prediger Göttlichs Worts / mit schimpfflichen worten / in Bierbencken oder sonsten vornemen lassen / der solt so offt das geschege / einen Gülden zu bröke geben.

TITVLVS 7.
Von Friedewirckung der Prediger.

WVrde jemandt so freuel vnd vnartig befunden / das er einen Prediger in seinem Hause vberlauffen vnd bedrouwen dörffte / oder aber die handt an jme legete vnd jne schlüge / So solt er ein Jarlang mit der fürsatz vorfestet werden / Wolte er aber

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[6/0011] dann Busse thete / mit zweyen Marcken den einganck wiederumb erwerben mügen. TITVLVS 6. Von vorachtunge der Prediger Göttlichs Worts. WVrde sich jemandt wieder die bestalten Prediger Göttlichs Worts / mit schimpfflichen worten / in Bierbencken oder sonsten vornemen lassen / der solt so offt das geschege / einen Gülden zu bröke geben. TITVLVS 7. Von Friedewirckung der Prediger. WVrde jemandt so freuel vnd vnartig befunden / das er einen Prediger in seinem Hause vberlauffen vnd bedrouwen dörffte / oder aber die handt an jme legete vnd jne schlüge / So solt er ein Jarlang mit der fürsatz vorfestet werden / Wolte er aber

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
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Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/11>, abgerufen am 21.11.2024.