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Die Bayerische Presse. Nr. 281. Würzburg, 23. November 1850.

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[Spaltenumbruch] statu quo erhalten; aber wie lange werden diese
zu einem solchem Dienste sich gebrauchen lassen;
Gehören nicht sie vorzugsweise zur Klasse der Besitz-
losen, sind nicht sie vorzugsweise der Verfügung aus-
gesetzt, weil die ganze Agitationskraft der Umsturz-
partei auf sie gerichtet ist, und das Bewußtsein
des Besitzes der Macht verführerischer Aufreizun-
gen des Hochmuthes sie zugänglicher macht? Ver-
mag Disciplin allein sie dagegen zu schützen?

Die Gefahr ist also wirklich und nicht blos
eingebildet, und wir dürfen mit gutem Rechte sa-
gen: "es ist ein Wahn, den Communismus für
unmöglich zu halten." -- Damit sei nicht gesagt,
als könne der Communismus je auf die Dauer
die Welt regieren; er läuft gegen die von Gott
selbst gegebenen Grundlagen der menschlichen Ge-
sellschaft; allein er kann hereinbreichen wie ein
Vandalenheer, und den größeren Theil von Eu-
ropa in einen gräßlichen Trümmerhaufen verwan-
deln.

Will man am Schlusse dieser blos skizzirten
politischen Betrachtung uns nach den Heilsmitteln
fragen, womit ein so entsetzliches Uebel abgewen-
det werden könne, so antworten wir: Es gibt ei-
nen wahren und einen falschen Communismus:
dieser, der von uns geschilderte, ist die Ausgeburt
menschlichen, ja diabolischen Hochmuthes; jenen
findet ihr beschrieben und befohlen in den Büchern
unseres Heiles, es ist der Communismus christ-
licher Demuth, Liebe und Barmherzigkeit. Die-
ser allein ist das Gegengift, das jenen zu tödten
vermag.

Die Ereignisse in Kurhessen.

Kassel, 21. Nov. Der hiesige Bezirksdirek-
tor Wachs hat die Landtagswahlen für die nächste
Ständekammer angeordnet. Die Wahlen sind be-
reits eingeleitet und werden den 22., 23 u. 24.
d. M. vorgenommen. Man glaubt, daß die Be-
theiligung diesmal groß sein werde. Zu Abge-
ordneten für die Stadt Kassel sind von Seiten
des hiesigen Bürgervereins die Herren Oberge-
richtsanwalt Schwarzenberg und Geheimerath v.
Schenk in Vorschlag gebracht. Herr Generallieu-
tenant v. Haynau ist durch höchste Ordre in den
Ruhestand zurückversetzt, mit der Erlaubniß, die
Armeeuniform zu tragen.

   

Kassel, 21. Nov. Die Darlehnssammlung
von Seiten der Neuhessen für die verabschiedeten
Offiziere nimmt einen jammervollen Verlauf. Vor
einigen Tagen war kaum so viel gezeichnet, um
die Monatsgage eines Offiziers zu decken. Rührt
euch, ihr Neuhessen, besonders ihr Geheimen= u.
Staatsräthe mit den gesicherten 2000 Thalern,
greift nur herzhaft in eure Börsen, ihr habt ja
Zeit und Ursache genug dazu.

Hanau, 22. Nov. Das hiesige Obergericht
befindet sich gegenwärtig in einem Gährungspro-
zesse. Die Krisis ist noch nicht durchgeschlagen
und man vernimmt noch nichts davon, ob ein Be-
schluß wegen Wieder= und Nacherhebung des Stem-
pels gefaßt worden ist, auch haben Sitzungen die-
ses Gerichts seit dem 18. d. M. nicht stattgefun-
den. -- Diese ganz einfache Sache scheint dadurch
erschwert zu sein, daß man die beiden Seiten der-
selben nicht von einander zu trennen weiß und sich
in der Ansicht festgefahren hat, in den Executions-
maßregeln liege ein Eingriff in die Rechtspflege
vor. Aber es handelt sich nicht um die Frage
der Verfassungsmäßigkeit der Verordnung vom 4.
September l. J., welche mit Zwang entschieden
werden soll, sondern um Erzwingung des dieser
Verordnung nach § 108 der Verfassungsurkunde
Seitens der Behörden und Staatsdiener schuldigen,
von diesen aber beharrlich verweigerten Gehor-
sams. Jene Frage über die innere Verfassungs-
mäßigkeit der Verordnung gehört nicht zur Cog-
nition oder Kenntnißnahme der, der obersten
Staatsbehörde untergebenen Behörden, sondern
muß auf die im § 100 der Verfassungsurkunde
vorgeschriebene Weise von den Landständen aus-
getragen werden. Die Rechtspflege selbst wird
gar nicht berührt. Es ist daher eine Begriffs-
verwirrung, in den zur Ausführung gebrachten
Zwangsmitteln etwas Anderes zu erblicken, als
[Spaltenumbruch] die Erzwingung des verweigerten schuldigen Ge-
horsams, oder die Wiederherstellung des gestörten
Subordinationsverhältnisses. -- Die Truppenzüge
haben aufgehört, es passiren nur noch einzelne
Trupps unsere Stadt, welche ihren Regimentern
nachgesendet werden.

   
Deutschland.

^ Aus Baden, 20. Nov. Wir sind im Stande,
das seit einigen Tagen verbreitete Gerücht von
der nahe bevorstehenden Auflösung der Kammern
und der Thronentsagung des Großherzogs Leopold
für grundlos zu erklären. -- Die Neubildung des
babischen Heeres nimmt einen raschen Fortgang;
wenn dieselbe beendet ist, besteht die badische Ar-
mee aus 15 Jnf.=Bat., jedes zu 900 Mann. --
Die großh. badische Zolldirektion hat eine Be-
kanntmachung erlassen, worin in Anbetracht, daß
mit verschiedenen Zollbegünstigungen großer Miß-
brauch getrieben wird, folgendes verordnet wurde:
1 ) daß von allen Gegenständen, welche schulpflich-
tige Kinder in den Bezirken der Hauptämter Rüh-
lingen, Thiengen, bei Rheinfelden und bei Schu-
sterinsel aus der Schweiz in das Großherzogthum
einbringen, der Zoll, sobald derselbe von der Ge-
sammtmenge einen Kreuzer oder mehr beträgt, er-
hoben und 2 ) daß die für den Grenzverkehr ein-
geräumte Zollfreiheit an der Grenzstrecke der frag-
lichen Hauptämter an Sonn= und Festtagen unbe-
dingt aufgehoben werde. -- Aus Anlaß des groß-
herzogl. Namensfestes sind im Ganzen 75 poli-
tische Gefangene und 30 Militärsträflinge begna-
digt worden. Unter Erstern befinden sich solche,
welche bis zu 6 Jahr Zuchthausstrafe verurtheilt
waren.

Karlsruhe, 21. Nov. Der Präsident des
großherzogl. badischen Ministeriums des Jnnern
hat unterm 14. d. an sämmtliche HH. Amtsvor-
stände das nachfolgende Rundschreiben erlassen:
"Die kgl. preußischen Truppen werden in Bälde
aus dem Großherzogthum zurückgezogen werden;
der Schutz des Landes ist daher dem großh. Ar-
meekorps wieder anvertraut. Nach den Erschüt-
terungen, denen das Land durch die schmachvolle
Revolution des vorigen Jahres Preis gegeben
war, und mitten in den Wirren, in welchem jetzt
die deutschen Verhältnisse sich befinden, sehen wir
uns auf unsere eigene Kraft angewiesen. "Sie
werden die große Bedeutung dieses Augenblicks
für unsere höchsten vaterländischen Jnteressen nicht
verkennen. Jetzt handelt es sich darum, alle und
jede Kraft aufzubieten, um das Ansehen der Ge-
setze und die öffentliche Ordnung aufrecht zu er-
halten. Nur dadurch werden wir größere Nach-
theile von unserm Vaterlande abwenden. Jch
fordere Sie daher auf, mit allen Nachdruck die
bestehenden Gesetze, insbesondere jene, welche über
die Handhabung des Kriegszustandes erlassen wur-
den, zu vollziehen. Sie werden unnachsichtlich al-
len Versuchen der Umsturzpartei mit rücksichtslo-
ser Strenge entgegen treten, und alle Personen,
welche sich politische Wühlereien zu Schulden kom-
men lassen, und namentlich Solche, welche versu-
chen sollten, Soldaten zum Ungehorsam oder zur
Treulosigkeit zu verleiten, sofort als Kriegsgefan-
gene verhaften, vernehmen, und vor die Ausschei-
dungskommission stellen lassen. Ueber die Wirths-
häuser ist die strengste Aufsicht zu führen, und es
sind diejenigen, in welchen Unordnungen gebildet
werden, nach den bestehenden Anordnungen ohne
Weiteres zu schließen. Mit aller Aufmerksamkeit
werden Sie auch die Presse beobachten, und in
jedem Falle, wo Sie ein Einschreiten für noth-
wendig halten die vorläufigen Anordnungen tref-
fen, und dem außerordentlichen Landeskommissär
davon zur weitern Maßnahme unverzüglich An-
zeige erstatten. So nothwendig es ist, die Po-
lizei mit aller Strenge zu handhaben, so versehe
ich mich auf der andern Seite doch zu dem Takte
und der Kenntniß der örtlichen und persönlichen
Verhältnisse der Herren Amtsvorstände, daß sie
keine unnöthige Härte und Strenge anwenden,
und damit zur Mißstimmung gegen die Regierung
und ihre Behörden anreizen. Wenn die Herren
[Spaltenumbruch] Amtsvorstände meiner früheren Aufforderung gemäß
sich gehörig über die Zustände in allen einzelnen
Gemeinden ihres Bezirks und über die dort ein-
flußhabenden Personen unterrichtet haben, so kann
es ihnen nicht schwer fallen, ihre Wirksamkeit je-
mals gerade da zu entwickeln, wo es am nöthig-
sten und wichtigsten ist. Jch halte es ferner für
unumgänglich nothwendig, daß die Herren Amts-
vorstände sich mit den Truppenkommandanten,
welche als Polizeidistriktsbefehlshaber funktioniren,
in ein freundliches Einvernehmen setzen, sie von den
örtlichen und persönlichen Verhältnissen, so weit
Dies als nothwendig erscheint, genau unterrichten,
und mit ihnen, so viel immer möglich, zusammen-
wirken. Von allen erheblichen Vorkommenheiten
ist den Herren Landeskommissären und dienlichen
Falls auch mir sogleich die Anzeige zu machen.
v. Marschall."

Stuttgart, 19. Nov. Nachdem sich zum Ein-
tritt in den von der Regierung berufenen ständi-
schen Ausschuß vom 10. August 1849 nur drei
Mitglieder hier eingefunden haben, nämlich Fürst
von Waldburg=Wolfegg=Waldsee, Graf von Rech-
berg und Kuhn ( der Fürst von Hohenlohe=Langen-
burg war bis jetzt durch seine Gesundheitsum-
stände abgehalten ) , so mußte natürlich zunächst
auf Bildung dieses Ausschusses verzichtet werden;
da aber außer den eben Genannten noch Freiherr
Hofer von Lobenstein, v. Sautter und Veiel sich
bereit erklärt haben, an einer Commission zur Ver-
waltung der Staatsschuld Theil zu nehmen, zu
deren Zusammensetzung der Regierung nach § 192
der Verfassung unzweifelhaft das Recht zusteht, so
soll dem Vernehmen nach die Regierung zur grö-
ßeren Beruhigung der Staatsgläubiger zur Bil-
dung dieser Commission geschritten sein, worüber
demnächst amtliche Bekanntmachung zu erwarten
steht.

Stuttgart, 21. Nov. Hinsichtlich des Con-
flikts zwischen unserer Staatsregierung und dem
von ihr nicht anerkannten Ausschuß der Landes-
versammlung vernimmt man, daß der hiesige Stadt-
direktionsverweser, Oberamtmann Majer, auf die
letzte Schrift des Ausschusses an ihn dem Aus-
schusse die Antwort ertheilt hat, daß er den von
ihm gegen den Ausschuß gethanen Schritt für
vollkommen verfassungsmäßig halte und daher die
Mitglieder des Ausschusses wiederholt verwarnt
haben wolle, sich als Ausschuß zu geriren und
die in dem Protokoll vom 11. Novemb. gefaßten
Beschlüsse in Vollzug zu setzen.

Wien, 18. Nov. Die lithographirte "Oest.
Corresp." enthält folgende wichtige Aeußerungen:
"Mehrere Blätter entnahmen der "N. Pr. Ztg."
die Mittheilung, daß die österreichische Regierung
in den Vorschlag Preußens, die Rüstungen und
Truppenmärsche gegenseitig einzustellen, eingegan-
gen sei. Wenn wir gut unterrichtet sind, ist diese
Nachricht unrichtig; im Gegentheil soll der Mini-
sterpräsident Fürst v. Schwarzenberg mit Bestimmt-
heit ausgesprochen haben, dem bezeichneten Ansin-
nen des Berliner Cabinets nicht entsprechen zu
können, weil die österreichische Regierung nicht
berechtigt sei, Rüstungen und Truppenmärsche, die
in Folge der Bundespflicht angeordnet wurden,
ohne Zustimmung des gesetzlich bestehenden Bun-
des wieder rückgängig zu machen. Das Gerücht,
daß der Frankfurter Bundestag im Falle eines
Ausbruchs der Feindseligkeiten zwischen Oesterreich
und Preußen von Frankfurt nach Wien sich bege-
ben würde, scheint nicht unbegründet gewesen zu
sein, da bereits verschiedene auf diese Angelegen-
heit Bezug nehmende Verhandlungen stattgefun-
den haben sollen."

Berlin, 19. Nov. Preußen hat entschieden
die Unionsverfassung vom 28. Mai fallen lassen,
was Oesterreich natürlich bestens acceptirt. Diese
Thatsache ist bereits im Fürstencollegium von
Preußen mitgetheilt, mit der Hinzufügung, daß
nun die Union den Charakter eines einfachen
Schutz= und Trutzbundnisses annehme. Zwar rief
diese Erklärung einen gewaltigen Sturm hervor,
und man forderte Entscheidung darüber, ob die-
ser Umstand einer von Preußen beabsichtigten
Auflösung der Union gleichstehe, aber es erfolgte

[Spaltenumbruch] statu quo erhalten; aber wie lange werden diese
zu einem solchem Dienste sich gebrauchen lassen;
Gehören nicht sie vorzugsweise zur Klasse der Besitz-
losen, sind nicht sie vorzugsweise der Verfügung aus-
gesetzt, weil die ganze Agitationskraft der Umsturz-
partei auf sie gerichtet ist, und das Bewußtsein
des Besitzes der Macht verführerischer Aufreizun-
gen des Hochmuthes sie zugänglicher macht? Ver-
mag Disciplin allein sie dagegen zu schützen?

Die Gefahr ist also wirklich und nicht blos
eingebildet, und wir dürfen mit gutem Rechte sa-
gen: „es ist ein Wahn, den Communismus für
unmöglich zu halten.“ -- Damit sei nicht gesagt,
als könne der Communismus je auf die Dauer
die Welt regieren; er läuft gegen die von Gott
selbst gegebenen Grundlagen der menschlichen Ge-
sellschaft; allein er kann hereinbreichen wie ein
Vandalenheer, und den größeren Theil von Eu-
ropa in einen gräßlichen Trümmerhaufen verwan-
deln.

Will man am Schlusse dieser blos skizzirten
politischen Betrachtung uns nach den Heilsmitteln
fragen, womit ein so entsetzliches Uebel abgewen-
det werden könne, so antworten wir: Es gibt ei-
nen wahren und einen falschen Communismus:
dieser, der von uns geschilderte, ist die Ausgeburt
menschlichen, ja diabolischen Hochmuthes; jenen
findet ihr beschrieben und befohlen in den Büchern
unseres Heiles, es ist der Communismus christ-
licher Demuth, Liebe und Barmherzigkeit. Die-
ser allein ist das Gegengift, das jenen zu tödten
vermag.

Die Ereignisse in Kurhessen.

Kassel, 21. Nov. Der hiesige Bezirksdirek-
tor Wachs hat die Landtagswahlen für die nächste
Ständekammer angeordnet. Die Wahlen sind be-
reits eingeleitet und werden den 22., 23 u. 24.
d. M. vorgenommen. Man glaubt, daß die Be-
theiligung diesmal groß sein werde. Zu Abge-
ordneten für die Stadt Kassel sind von Seiten
des hiesigen Bürgervereins die Herren Oberge-
richtsanwalt Schwarzenberg und Geheimerath v.
Schenk in Vorschlag gebracht. Herr Generallieu-
tenant v. Haynau ist durch höchste Ordre in den
Ruhestand zurückversetzt, mit der Erlaubniß, die
Armeeuniform zu tragen.

   

Kassel, 21. Nov. Die Darlehnssammlung
von Seiten der Neuhessen für die verabschiedeten
Offiziere nimmt einen jammervollen Verlauf. Vor
einigen Tagen war kaum so viel gezeichnet, um
die Monatsgage eines Offiziers zu decken. Rührt
euch, ihr Neuhessen, besonders ihr Geheimen= u.
Staatsräthe mit den gesicherten 2000 Thalern,
greift nur herzhaft in eure Börsen, ihr habt ja
Zeit und Ursache genug dazu.

Hanau, 22. Nov. Das hiesige Obergericht
befindet sich gegenwärtig in einem Gährungspro-
zesse. Die Krisis ist noch nicht durchgeschlagen
und man vernimmt noch nichts davon, ob ein Be-
schluß wegen Wieder= und Nacherhebung des Stem-
pels gefaßt worden ist, auch haben Sitzungen die-
ses Gerichts seit dem 18. d. M. nicht stattgefun-
den. -- Diese ganz einfache Sache scheint dadurch
erschwert zu sein, daß man die beiden Seiten der-
selben nicht von einander zu trennen weiß und sich
in der Ansicht festgefahren hat, in den Executions-
maßregeln liege ein Eingriff in die Rechtspflege
vor. Aber es handelt sich nicht um die Frage
der Verfassungsmäßigkeit der Verordnung vom 4.
September l. J., welche mit Zwang entschieden
werden soll, sondern um Erzwingung des dieser
Verordnung nach § 108 der Verfassungsurkunde
Seitens der Behörden und Staatsdiener schuldigen,
von diesen aber beharrlich verweigerten Gehor-
sams. Jene Frage über die innere Verfassungs-
mäßigkeit der Verordnung gehört nicht zur Cog-
nition oder Kenntnißnahme der, der obersten
Staatsbehörde untergebenen Behörden, sondern
muß auf die im § 100 der Verfassungsurkunde
vorgeschriebene Weise von den Landständen aus-
getragen werden. Die Rechtspflege selbst wird
gar nicht berührt. Es ist daher eine Begriffs-
verwirrung, in den zur Ausführung gebrachten
Zwangsmitteln etwas Anderes zu erblicken, als
[Spaltenumbruch] die Erzwingung des verweigerten schuldigen Ge-
horsams, oder die Wiederherstellung des gestörten
Subordinationsverhältnisses. -- Die Truppenzüge
haben aufgehört, es passiren nur noch einzelne
Trupps unsere Stadt, welche ihren Regimentern
nachgesendet werden.

   
Deutschland.

△ Aus Baden, 20. Nov. Wir sind im Stande,
das seit einigen Tagen verbreitete Gerücht von
der nahe bevorstehenden Auflösung der Kammern
und der Thronentsagung des Großherzogs Leopold
für grundlos zu erklären. -- Die Neubildung des
babischen Heeres nimmt einen raschen Fortgang;
wenn dieselbe beendet ist, besteht die badische Ar-
mee aus 15 Jnf.=Bat., jedes zu 900 Mann. --
Die großh. badische Zolldirektion hat eine Be-
kanntmachung erlassen, worin in Anbetracht, daß
mit verschiedenen Zollbegünstigungen großer Miß-
brauch getrieben wird, folgendes verordnet wurde:
1 ) daß von allen Gegenständen, welche schulpflich-
tige Kinder in den Bezirken der Hauptämter Rüh-
lingen, Thiengen, bei Rheinfelden und bei Schu-
sterinsel aus der Schweiz in das Großherzogthum
einbringen, der Zoll, sobald derselbe von der Ge-
sammtmenge einen Kreuzer oder mehr beträgt, er-
hoben und 2 ) daß die für den Grenzverkehr ein-
geräumte Zollfreiheit an der Grenzstrecke der frag-
lichen Hauptämter an Sonn= und Festtagen unbe-
dingt aufgehoben werde. -- Aus Anlaß des groß-
herzogl. Namensfestes sind im Ganzen 75 poli-
tische Gefangene und 30 Militärsträflinge begna-
digt worden. Unter Erstern befinden sich solche,
welche bis zu 6 Jahr Zuchthausstrafe verurtheilt
waren.

Karlsruhe, 21. Nov. Der Präsident des
großherzogl. badischen Ministeriums des Jnnern
hat unterm 14. d. an sämmtliche HH. Amtsvor-
stände das nachfolgende Rundschreiben erlassen:
„Die kgl. preußischen Truppen werden in Bälde
aus dem Großherzogthum zurückgezogen werden;
der Schutz des Landes ist daher dem großh. Ar-
meekorps wieder anvertraut. Nach den Erschüt-
terungen, denen das Land durch die schmachvolle
Revolution des vorigen Jahres Preis gegeben
war, und mitten in den Wirren, in welchem jetzt
die deutschen Verhältnisse sich befinden, sehen wir
uns auf unsere eigene Kraft angewiesen. „Sie
werden die große Bedeutung dieses Augenblicks
für unsere höchsten vaterländischen Jnteressen nicht
verkennen. Jetzt handelt es sich darum, alle und
jede Kraft aufzubieten, um das Ansehen der Ge-
setze und die öffentliche Ordnung aufrecht zu er-
halten. Nur dadurch werden wir größere Nach-
theile von unserm Vaterlande abwenden. Jch
fordere Sie daher auf, mit allen Nachdruck die
bestehenden Gesetze, insbesondere jene, welche über
die Handhabung des Kriegszustandes erlassen wur-
den, zu vollziehen. Sie werden unnachsichtlich al-
len Versuchen der Umsturzpartei mit rücksichtslo-
ser Strenge entgegen treten, und alle Personen,
welche sich politische Wühlereien zu Schulden kom-
men lassen, und namentlich Solche, welche versu-
chen sollten, Soldaten zum Ungehorsam oder zur
Treulosigkeit zu verleiten, sofort als Kriegsgefan-
gene verhaften, vernehmen, und vor die Ausschei-
dungskommission stellen lassen. Ueber die Wirths-
häuser ist die strengste Aufsicht zu führen, und es
sind diejenigen, in welchen Unordnungen gebildet
werden, nach den bestehenden Anordnungen ohne
Weiteres zu schließen. Mit aller Aufmerksamkeit
werden Sie auch die Presse beobachten, und in
jedem Falle, wo Sie ein Einschreiten für noth-
wendig halten die vorläufigen Anordnungen tref-
fen, und dem außerordentlichen Landeskommissär
davon zur weitern Maßnahme unverzüglich An-
zeige erstatten. So nothwendig es ist, die Po-
lizei mit aller Strenge zu handhaben, so versehe
ich mich auf der andern Seite doch zu dem Takte
und der Kenntniß der örtlichen und persönlichen
Verhältnisse der Herren Amtsvorstände, daß sie
keine unnöthige Härte und Strenge anwenden,
und damit zur Mißstimmung gegen die Regierung
und ihre Behörden anreizen. Wenn die Herren
[Spaltenumbruch] Amtsvorstände meiner früheren Aufforderung gemäß
sich gehörig über die Zustände in allen einzelnen
Gemeinden ihres Bezirks und über die dort ein-
flußhabenden Personen unterrichtet haben, so kann
es ihnen nicht schwer fallen, ihre Wirksamkeit je-
mals gerade da zu entwickeln, wo es am nöthig-
sten und wichtigsten ist. Jch halte es ferner für
unumgänglich nothwendig, daß die Herren Amts-
vorstände sich mit den Truppenkommandanten,
welche als Polizeidistriktsbefehlshaber funktioniren,
in ein freundliches Einvernehmen setzen, sie von den
örtlichen und persönlichen Verhältnissen, so weit
Dies als nothwendig erscheint, genau unterrichten,
und mit ihnen, so viel immer möglich, zusammen-
wirken. Von allen erheblichen Vorkommenheiten
ist den Herren Landeskommissären und dienlichen
Falls auch mir sogleich die Anzeige zu machen.
v. Marschall.“

Stuttgart, 19. Nov. Nachdem sich zum Ein-
tritt in den von der Regierung berufenen ständi-
schen Ausschuß vom 10. August 1849 nur drei
Mitglieder hier eingefunden haben, nämlich Fürst
von Waldburg=Wolfegg=Waldsee, Graf von Rech-
berg und Kuhn ( der Fürst von Hohenlohe=Langen-
burg war bis jetzt durch seine Gesundheitsum-
stände abgehalten ) , so mußte natürlich zunächst
auf Bildung dieses Ausschusses verzichtet werden;
da aber außer den eben Genannten noch Freiherr
Hofer von Lobenstein, v. Sautter und Veiel sich
bereit erklärt haben, an einer Commission zur Ver-
waltung der Staatsschuld Theil zu nehmen, zu
deren Zusammensetzung der Regierung nach § 192
der Verfassung unzweifelhaft das Recht zusteht, so
soll dem Vernehmen nach die Regierung zur grö-
ßeren Beruhigung der Staatsgläubiger zur Bil-
dung dieser Commission geschritten sein, worüber
demnächst amtliche Bekanntmachung zu erwarten
steht.

Stuttgart, 21. Nov. Hinsichtlich des Con-
flikts zwischen unserer Staatsregierung und dem
von ihr nicht anerkannten Ausschuß der Landes-
versammlung vernimmt man, daß der hiesige Stadt-
direktionsverweser, Oberamtmann Majer, auf die
letzte Schrift des Ausschusses an ihn dem Aus-
schusse die Antwort ertheilt hat, daß er den von
ihm gegen den Ausschuß gethanen Schritt für
vollkommen verfassungsmäßig halte und daher die
Mitglieder des Ausschusses wiederholt verwarnt
haben wolle, sich als Ausschuß zu geriren und
die in dem Protokoll vom 11. Novemb. gefaßten
Beschlüsse in Vollzug zu setzen.

Wien, 18. Nov. Die lithographirte „Oest.
Corresp.“ enthält folgende wichtige Aeußerungen:
„Mehrere Blätter entnahmen der „N. Pr. Ztg.“
die Mittheilung, daß die österreichische Regierung
in den Vorschlag Preußens, die Rüstungen und
Truppenmärsche gegenseitig einzustellen, eingegan-
gen sei. Wenn wir gut unterrichtet sind, ist diese
Nachricht unrichtig; im Gegentheil soll der Mini-
sterpräsident Fürst v. Schwarzenberg mit Bestimmt-
heit ausgesprochen haben, dem bezeichneten Ansin-
nen des Berliner Cabinets nicht entsprechen zu
können, weil die österreichische Regierung nicht
berechtigt sei, Rüstungen und Truppenmärsche, die
in Folge der Bundespflicht angeordnet wurden,
ohne Zustimmung des gesetzlich bestehenden Bun-
des wieder rückgängig zu machen. Das Gerücht,
daß der Frankfurter Bundestag im Falle eines
Ausbruchs der Feindseligkeiten zwischen Oesterreich
und Preußen von Frankfurt nach Wien sich bege-
ben würde, scheint nicht unbegründet gewesen zu
sein, da bereits verschiedene auf diese Angelegen-
heit Bezug nehmende Verhandlungen stattgefun-
den haben sollen.“

Berlin, 19. Nov. Preußen hat entschieden
die Unionsverfassung vom 28. Mai fallen lassen,
was Oesterreich natürlich bestens acceptirt. Diese
Thatsache ist bereits im Fürstencollegium von
Preußen mitgetheilt, mit der Hinzufügung, daß
nun die Union den Charakter eines einfachen
Schutz= und Trutzbundnisses annehme. Zwar rief
diese Erklärung einen gewaltigen Sturm hervor,
und man forderte Entscheidung darüber, ob die-
ser Umstand einer von Preußen beabsichtigten
Auflösung der Union gleichstehe, aber es erfolgte

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[0002] statu quo erhalten; aber wie lange werden diese zu einem solchem Dienste sich gebrauchen lassen; Gehören nicht sie vorzugsweise zur Klasse der Besitz- losen, sind nicht sie vorzugsweise der Verfügung aus- gesetzt, weil die ganze Agitationskraft der Umsturz- partei auf sie gerichtet ist, und das Bewußtsein des Besitzes der Macht verführerischer Aufreizun- gen des Hochmuthes sie zugänglicher macht? Ver- mag Disciplin allein sie dagegen zu schützen? Die Gefahr ist also wirklich und nicht blos eingebildet, und wir dürfen mit gutem Rechte sa- gen: „es ist ein Wahn, den Communismus für unmöglich zu halten.“ -- Damit sei nicht gesagt, als könne der Communismus je auf die Dauer die Welt regieren; er läuft gegen die von Gott selbst gegebenen Grundlagen der menschlichen Ge- sellschaft; allein er kann hereinbreichen wie ein Vandalenheer, und den größeren Theil von Eu- ropa in einen gräßlichen Trümmerhaufen verwan- deln. Will man am Schlusse dieser blos skizzirten politischen Betrachtung uns nach den Heilsmitteln fragen, womit ein so entsetzliches Uebel abgewen- det werden könne, so antworten wir: Es gibt ei- nen wahren und einen falschen Communismus: dieser, der von uns geschilderte, ist die Ausgeburt menschlichen, ja diabolischen Hochmuthes; jenen findet ihr beschrieben und befohlen in den Büchern unseres Heiles, es ist der Communismus christ- licher Demuth, Liebe und Barmherzigkeit. Die- ser allein ist das Gegengift, das jenen zu tödten vermag. Die Ereignisse in Kurhessen. Kassel, 21. Nov. Der hiesige Bezirksdirek- tor Wachs hat die Landtagswahlen für die nächste Ständekammer angeordnet. Die Wahlen sind be- reits eingeleitet und werden den 22., 23 u. 24. d. M. vorgenommen. Man glaubt, daß die Be- theiligung diesmal groß sein werde. Zu Abge- ordneten für die Stadt Kassel sind von Seiten des hiesigen Bürgervereins die Herren Oberge- richtsanwalt Schwarzenberg und Geheimerath v. Schenk in Vorschlag gebracht. Herr Generallieu- tenant v. Haynau ist durch höchste Ordre in den Ruhestand zurückversetzt, mit der Erlaubniß, die Armeeuniform zu tragen. ( F. O.=Z. ) Kassel, 21. Nov. Die Darlehnssammlung von Seiten der Neuhessen für die verabschiedeten Offiziere nimmt einen jammervollen Verlauf. Vor einigen Tagen war kaum so viel gezeichnet, um die Monatsgage eines Offiziers zu decken. Rührt euch, ihr Neuhessen, besonders ihr Geheimen= u. Staatsräthe mit den gesicherten 2000 Thalern, greift nur herzhaft in eure Börsen, ihr habt ja Zeit und Ursache genug dazu. Hanau, 22. Nov. Das hiesige Obergericht befindet sich gegenwärtig in einem Gährungspro- zesse. Die Krisis ist noch nicht durchgeschlagen und man vernimmt noch nichts davon, ob ein Be- schluß wegen Wieder= und Nacherhebung des Stem- pels gefaßt worden ist, auch haben Sitzungen die- ses Gerichts seit dem 18. d. M. nicht stattgefun- den. -- Diese ganz einfache Sache scheint dadurch erschwert zu sein, daß man die beiden Seiten der- selben nicht von einander zu trennen weiß und sich in der Ansicht festgefahren hat, in den Executions- maßregeln liege ein Eingriff in die Rechtspflege vor. Aber es handelt sich nicht um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verordnung vom 4. September l. J., welche mit Zwang entschieden werden soll, sondern um Erzwingung des dieser Verordnung nach § 108 der Verfassungsurkunde Seitens der Behörden und Staatsdiener schuldigen, von diesen aber beharrlich verweigerten Gehor- sams. Jene Frage über die innere Verfassungs- mäßigkeit der Verordnung gehört nicht zur Cog- nition oder Kenntnißnahme der, der obersten Staatsbehörde untergebenen Behörden, sondern muß auf die im § 100 der Verfassungsurkunde vorgeschriebene Weise von den Landständen aus- getragen werden. Die Rechtspflege selbst wird gar nicht berührt. Es ist daher eine Begriffs- verwirrung, in den zur Ausführung gebrachten Zwangsmitteln etwas Anderes zu erblicken, als die Erzwingung des verweigerten schuldigen Ge- horsams, oder die Wiederherstellung des gestörten Subordinationsverhältnisses. -- Die Truppenzüge haben aufgehört, es passiren nur noch einzelne Trupps unsere Stadt, welche ihren Regimentern nachgesendet werden. ( K. Z. ) Deutschland. △ Aus Baden, 20. Nov. Wir sind im Stande, das seit einigen Tagen verbreitete Gerücht von der nahe bevorstehenden Auflösung der Kammern und der Thronentsagung des Großherzogs Leopold für grundlos zu erklären. -- Die Neubildung des babischen Heeres nimmt einen raschen Fortgang; wenn dieselbe beendet ist, besteht die badische Ar- mee aus 15 Jnf.=Bat., jedes zu 900 Mann. -- Die großh. badische Zolldirektion hat eine Be- kanntmachung erlassen, worin in Anbetracht, daß mit verschiedenen Zollbegünstigungen großer Miß- brauch getrieben wird, folgendes verordnet wurde: 1 ) daß von allen Gegenständen, welche schulpflich- tige Kinder in den Bezirken der Hauptämter Rüh- lingen, Thiengen, bei Rheinfelden und bei Schu- sterinsel aus der Schweiz in das Großherzogthum einbringen, der Zoll, sobald derselbe von der Ge- sammtmenge einen Kreuzer oder mehr beträgt, er- hoben und 2 ) daß die für den Grenzverkehr ein- geräumte Zollfreiheit an der Grenzstrecke der frag- lichen Hauptämter an Sonn= und Festtagen unbe- dingt aufgehoben werde. -- Aus Anlaß des groß- herzogl. Namensfestes sind im Ganzen 75 poli- tische Gefangene und 30 Militärsträflinge begna- digt worden. Unter Erstern befinden sich solche, welche bis zu 6 Jahr Zuchthausstrafe verurtheilt waren. Karlsruhe, 21. Nov. Der Präsident des großherzogl. badischen Ministeriums des Jnnern hat unterm 14. d. an sämmtliche HH. Amtsvor- stände das nachfolgende Rundschreiben erlassen: „Die kgl. preußischen Truppen werden in Bälde aus dem Großherzogthum zurückgezogen werden; der Schutz des Landes ist daher dem großh. Ar- meekorps wieder anvertraut. Nach den Erschüt- terungen, denen das Land durch die schmachvolle Revolution des vorigen Jahres Preis gegeben war, und mitten in den Wirren, in welchem jetzt die deutschen Verhältnisse sich befinden, sehen wir uns auf unsere eigene Kraft angewiesen. „Sie werden die große Bedeutung dieses Augenblicks für unsere höchsten vaterländischen Jnteressen nicht verkennen. Jetzt handelt es sich darum, alle und jede Kraft aufzubieten, um das Ansehen der Ge- setze und die öffentliche Ordnung aufrecht zu er- halten. Nur dadurch werden wir größere Nach- theile von unserm Vaterlande abwenden. Jch fordere Sie daher auf, mit allen Nachdruck die bestehenden Gesetze, insbesondere jene, welche über die Handhabung des Kriegszustandes erlassen wur- den, zu vollziehen. Sie werden unnachsichtlich al- len Versuchen der Umsturzpartei mit rücksichtslo- ser Strenge entgegen treten, und alle Personen, welche sich politische Wühlereien zu Schulden kom- men lassen, und namentlich Solche, welche versu- chen sollten, Soldaten zum Ungehorsam oder zur Treulosigkeit zu verleiten, sofort als Kriegsgefan- gene verhaften, vernehmen, und vor die Ausschei- dungskommission stellen lassen. Ueber die Wirths- häuser ist die strengste Aufsicht zu führen, und es sind diejenigen, in welchen Unordnungen gebildet werden, nach den bestehenden Anordnungen ohne Weiteres zu schließen. Mit aller Aufmerksamkeit werden Sie auch die Presse beobachten, und in jedem Falle, wo Sie ein Einschreiten für noth- wendig halten die vorläufigen Anordnungen tref- fen, und dem außerordentlichen Landeskommissär davon zur weitern Maßnahme unverzüglich An- zeige erstatten. So nothwendig es ist, die Po- lizei mit aller Strenge zu handhaben, so versehe ich mich auf der andern Seite doch zu dem Takte und der Kenntniß der örtlichen und persönlichen Verhältnisse der Herren Amtsvorstände, daß sie keine unnöthige Härte und Strenge anwenden, und damit zur Mißstimmung gegen die Regierung und ihre Behörden anreizen. Wenn die Herren Amtsvorstände meiner früheren Aufforderung gemäß sich gehörig über die Zustände in allen einzelnen Gemeinden ihres Bezirks und über die dort ein- flußhabenden Personen unterrichtet haben, so kann es ihnen nicht schwer fallen, ihre Wirksamkeit je- mals gerade da zu entwickeln, wo es am nöthig- sten und wichtigsten ist. Jch halte es ferner für unumgänglich nothwendig, daß die Herren Amts- vorstände sich mit den Truppenkommandanten, welche als Polizeidistriktsbefehlshaber funktioniren, in ein freundliches Einvernehmen setzen, sie von den örtlichen und persönlichen Verhältnissen, so weit Dies als nothwendig erscheint, genau unterrichten, und mit ihnen, so viel immer möglich, zusammen- wirken. Von allen erheblichen Vorkommenheiten ist den Herren Landeskommissären und dienlichen Falls auch mir sogleich die Anzeige zu machen. v. Marschall.“ Stuttgart, 19. Nov. Nachdem sich zum Ein- tritt in den von der Regierung berufenen ständi- schen Ausschuß vom 10. August 1849 nur drei Mitglieder hier eingefunden haben, nämlich Fürst von Waldburg=Wolfegg=Waldsee, Graf von Rech- berg und Kuhn ( der Fürst von Hohenlohe=Langen- burg war bis jetzt durch seine Gesundheitsum- stände abgehalten ) , so mußte natürlich zunächst auf Bildung dieses Ausschusses verzichtet werden; da aber außer den eben Genannten noch Freiherr Hofer von Lobenstein, v. Sautter und Veiel sich bereit erklärt haben, an einer Commission zur Ver- waltung der Staatsschuld Theil zu nehmen, zu deren Zusammensetzung der Regierung nach § 192 der Verfassung unzweifelhaft das Recht zusteht, so soll dem Vernehmen nach die Regierung zur grö- ßeren Beruhigung der Staatsgläubiger zur Bil- dung dieser Commission geschritten sein, worüber demnächst amtliche Bekanntmachung zu erwarten steht. Stuttgart, 21. Nov. Hinsichtlich des Con- flikts zwischen unserer Staatsregierung und dem von ihr nicht anerkannten Ausschuß der Landes- versammlung vernimmt man, daß der hiesige Stadt- direktionsverweser, Oberamtmann Majer, auf die letzte Schrift des Ausschusses an ihn dem Aus- schusse die Antwort ertheilt hat, daß er den von ihm gegen den Ausschuß gethanen Schritt für vollkommen verfassungsmäßig halte und daher die Mitglieder des Ausschusses wiederholt verwarnt haben wolle, sich als Ausschuß zu geriren und die in dem Protokoll vom 11. Novemb. gefaßten Beschlüsse in Vollzug zu setzen. Wien, 18. Nov. Die lithographirte „Oest. Corresp.“ enthält folgende wichtige Aeußerungen: „Mehrere Blätter entnahmen der „N. Pr. Ztg.“ die Mittheilung, daß die österreichische Regierung in den Vorschlag Preußens, die Rüstungen und Truppenmärsche gegenseitig einzustellen, eingegan- gen sei. Wenn wir gut unterrichtet sind, ist diese Nachricht unrichtig; im Gegentheil soll der Mini- sterpräsident Fürst v. Schwarzenberg mit Bestimmt- heit ausgesprochen haben, dem bezeichneten Ansin- nen des Berliner Cabinets nicht entsprechen zu können, weil die österreichische Regierung nicht berechtigt sei, Rüstungen und Truppenmärsche, die in Folge der Bundespflicht angeordnet wurden, ohne Zustimmung des gesetzlich bestehenden Bun- des wieder rückgängig zu machen. Das Gerücht, daß der Frankfurter Bundestag im Falle eines Ausbruchs der Feindseligkeiten zwischen Oesterreich und Preußen von Frankfurt nach Wien sich bege- ben würde, scheint nicht unbegründet gewesen zu sein, da bereits verschiedene auf diese Angelegen- heit Bezug nehmende Verhandlungen stattgefun- den haben sollen.“ Berlin, 19. Nov. Preußen hat entschieden die Unionsverfassung vom 28. Mai fallen lassen, was Oesterreich natürlich bestens acceptirt. Diese Thatsache ist bereits im Fürstencollegium von Preußen mitgetheilt, mit der Hinzufügung, daß nun die Union den Charakter eines einfachen Schutz= und Trutzbundnisses annehme. Zwar rief diese Erklärung einen gewaltigen Sturm hervor, und man forderte Entscheidung darüber, ob die- ser Umstand einer von Preußen beabsichtigten Auflösung der Union gleichstehe, aber es erfolgte

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 281. Würzburg, 23. November 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische281_1850/2>, abgerufen am 02.05.2024.