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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 16. Rudolstadt, 17. April 1848.

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[Spaltenumbruch] liegen auch vor, wo behauptet wurde, daß der das Essen und Wasser austhei-
lende Untersteuermann einige Passagiere bevorzugt hätte, um dem Capitän,
der dieß gleichfalls gethan, einen sogenannten Zeitungspuff zu verschaffen. --
Jn die Abtheilung dieser Klagen gehören auch die bei jeder Ankunft
eines französischen Steamers wiederholten Beschwerden der Zwischendecks-
Passagiere, die theils durch die Agenten hintergangen, theils durch die
ganz verfehlte Einrichtung auf diesen Dampfschiffen beeinträchtigt waren. --
Jn allen diesen Fällen, die theils durch Unkunde, Arglosigkeit und Leicht-
gläubigkeit der Einwanderer möglich wurden, ist von dem Vereine, wenn
nicht hier eine Entschädigung zu erlangen war, das geschehen, was ihm
zur Verhinderung künftiger Unbilden und zur Aufhebung derselben nöthig
schien. Es ist an die Behörden, an die Agenten und Schiffsmäkler,
namentlich ist an das deutsche Volk in deutschen Zeitungen berichtet,
es sind jene ernstlich gewarnt, und dieses ist geeignet auf solche Hinter-
gehungen aufmerksam gemacht.

Die in früherer Zeit und bei Entstehung des Volksvereins so
oft vorgekommenen Beschwerden wegen Mißhandlung, welche die Passa-
giere von Schiffscapitänen oder deren Schiffsmannschaft erleiden mußten,
sind seit fast einem halben Jahre bei dem Vereine zu dessen Ruhme
und Ehre nicht wieder erhoben. Der Name des deutschen Volksvereins
und die nachdrückliche Züchtigung, welche solche Capitäne durch das
strenge Wirken des Vereins hier erhielten, die Zahlung sehr bedeuten-
der Entschädigungs = Summen, worin jene verurtheilt und dabei zugleich
vor die Oeffentlichkeit gezogen und gleichsam an den Pranger gestellt
wurden, waren hinreichend, um hier den Zweck des Vereines gänzlich
zu verwirklichen und den Capitänen jene Furcht und jene Achtung
aufzuzwingen, welche dem strengen, unveräußerlichen Rechte gebührt.

Die durchgreifendste und nachhaltigste Wirkung hat der Volks-
verein zur Beschützung der Einwanderer hier in Newyork zu erringen
gesucht. Nirgends sind die unkundigen, nach langer oft gefährlicher
Seefahrt glücklichen und deßhalb leicht zu überredenden Einwanderer
mehr dem Betruge und der Schwindelei ausgesetzt, als an den ame-
rikanischen Seehäfen. Geborne Amerikaner, vorzüglich aber eigene
Landsleute der Einwanderer haben zur Uebervortheilung der Letzteren
Geschäfte errichtet, die fast einem Strandraube gleichkommen. Der
Verein stieß sofort, als seine Thätigkeit begann, mit diesen Leuten,
besonders mit ihren Runnern und Maklern, zusammen, die gemeinsten
wie die schlauesten, die öffentlichsten und geheimsten Hülfsmittel und
Kunstgriffe wurden von den Gegnern des Rechtes benutzt, aber das
ruhige entschiedene Verhalten des Vereines in diesem Kampfe mußte
zum Ziele führen; der Volksverein ist bis jetzt Sieger geblieben, das
sogenannte Maklerthum wird, wie es bestand, aufhören. Es mußte, um ein
solch wirklich ausgezeichnetes Ergebniß mit der Zeit zu gewinnen, dem Ver-
eine daran liegen, der gesetzgebenden Behörde zu zeigen, daß er ohne sie
in diesem Falle durchgreifend wirken könne, daß aber die Einwanderer
in diesen Fällen außer dem gesetzlichen Schutze ständen. Die Sache
ereignete sich bald. Einer von den vielen durch hiesige Passage - Bu-
reaus übervortheilten Emigranten wandte sich in den ersten Tagen der
Wirksamkeit des Vereins an diesen, weil er sich hintergangen und im
Besitze eines falschen Passage=Tickets glaubte. Der Fall wurde der
gerichtlichen Behörde angezeigt und der Verein wachte über dessen ernste
und strenge Verfolgung innerhalb der durch das Gesetz vorgeschrie-
benen Form.

Die Grand=Jury fand gegen den Eigenthümer des Passage=Bu-
reaus, wo jener Emigrant das Ticket erhalten hatte, ein sog. truebill,
die Sache wurde dann vier Tage lang vor der Court of Sessions
verhandelt, es wurden weder Kosten gespart, noch wurde irgend etwas
vernachlässigt, um das klare Recht siegend zu machen, es war einer
der ausgezeichnetsten Anwälte gewonnen, um dem im Rechte klagenden
Volke zur Seite zu stehen; deßungeachtet ging die Sache scheinbar
verloren und die Feinde des Volksvereins triumphirten, sie suchten sogar
einige Beamten des Vereins zur Rechenschaft zu ziehen, forderten ge-
richtlich eine Entschädigung, und es muß hier erwähnt werden, daß
[Spaltenumbruch] deßhalb noch eine Klage gegen drei Beamte des Vereins vorliegt und
von dem jetzigen Directorium auf das neu zu wählende vererbt werden
muß. So wenig aber diese Klagen zu fürchten und so sehr sie nur
geeignet sind, die Kraft und das Recht des Vereins zu zeigen, so wenig
hat der Volksverein damals eine Klage, die er nicht geführt hat, ver-
loren. Jene Proceßverhandlungen in der Court zeigten das Makler-
thum in seinem ganzen gehässigen Lichte, es zeigte aber auch, daß kein
Gesetz vorhanden war, welches jene dem Rechte entgegenstrebende Men-
schen zur Verantwortung und zur Strafe ziehen konnte. Dieß war
der wesentlichste Zweck des Vereins, und diesen hat er errungen. Die
Aufmerksamkeit des Publikums wurde erregt, die Gesetzgebung in Al-
bany schritt ein, die sorgfältigsten Untersuchungen, wobei der Verein
nach Kräften mitzuwirken suchte, wurden durch eine von der Gesetz-
gebung ernannte Commission in Newyork und Albany vorgenommen,
beschworene und beglaubigte Thatsachen, welche die an Emigranten
verübten Betrügereien klar feststellten, wurden in übergroßer Menge
aufgefunden und die Assembly in Albany erließ am Ende des verflosse-
nen Jahres ein Gesetz, wie es dem Zwecke des Volksvereins entsprechend
ist, wie er es selbst zu erringen gesucht hat. Zwischen der Zeit, wo
jene Untersuchungssache verhandelt war und das Gesetz, das jetzt dem
Senate in Albany zur Annahme vorliegt, erschien, sind eine Summe
ähnlicher Beschwerden bei dem Vereine vorgekommen, sie sind aber alle
auf eine friedliche Weise beendigt, und es liegt kaum ein Fall vor,
wo bei diesen Beschwerden irgend ein Passagebureau, sobald vom deut-
schen Volksverein aus nachgeforscht und eine Entschädigung oder Be-
richtigung gefordert wurde, diese verweigert hätte.

Die zahlreichen Beschwerden, welche von Emigranten gegen hie-
sige Wirthe erhoben wurden, sind durch gütige Vermittlung mit sehr
geringer Ausnahme beseitigt. Gewöhnlich geschahen diese von solchen
Einwanderern, welche kein Geld hatten, und denen der Wirth, um
sich bezahlt zu machen, die Effecten nicht verabfolgen lassen wollte.
Nur einige Male kamen Klagen vor, wo sich Einwanderer direct
übervortheilt glaubten; es wurden diese gütlich geschlichtet.

Eine bedeutende Summe von Beschwerden entstand durch die
Nachlässigkeit und durch die Sprach = Unkunde der Emigranten und
durch Mißverständniß. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich bei die-
sen Fällen stets sehr erfreulich geäußert.

Das Vorstehende umgreift in allgemeiner Uebersicht die vom
deutschen Volks = Verein während eines Zeitraums von nur zehn Mo-
naten in Form und Wesenheit entwickelte und bewiesene Thätigkeit;
so schön aber diese für den Verein und so empfehlenswerth sie für
sein kurzes Bestehen ist, so sehr verdient es eine Erwähnung, daß
dieß Ergebniß meist durch die Bemühungen weniger, aber tüchtiger
Mitglieder des Vereins gewonnen wurde. Die Stiftung des Vereins
war, wie anerkannt ist, eine Nothwendigkeit; es muß daher auch
jedes Mitglied durchdrungen sein von dem großen Zwecke, den der
Verein zu verwirklichen hat, es muß sich getrieben fühlen, handelnd
und fördernd einzugreifen und mitzuwirken, um die ganze Hoffnung
und Wahrheit, die sich an den Verein knüpft, zu verwirklichen. Denn
die Aufgabe, die ihm gesetzt ist, wird in dem kommenden Jahre, so-
bald das von der Gesetzgebung in Albany erlassene Gesetz vom Se-
nate genehmigt ist und in Kraft tritt, noch eine höhere und durch-
greifendere Bedeutsamkeit erlangen; er braucht nicht mehr durch seine
moralische Kraft allein zu wirken und zu schützen, er kann im vollen
Sinne den rechten Arm jenes Gesetzes bilden und mit diesem Arme
den überaus zahlreichen deutschen Einwanderern die wahre Bruder-
hand reichen. Das ist es aber, was die Beamten und die Mitglie-
der des Directoriums des Volksvereines zu erstreben gesucht haben,
und damit schließen sie ihren Jahresbericht.

Jm Auftrage des Directoriums

   

[Spaltenumbruch] liegen auch vor, wo behauptet wurde, daß der das Essen und Wasser austhei-
lende Untersteuermann einige Passagiere bevorzugt hätte, um dem Capitän,
der dieß gleichfalls gethan, einen sogenannten Zeitungspuff zu verschaffen. --
Jn die Abtheilung dieser Klagen gehören auch die bei jeder Ankunft
eines französischen Steamers wiederholten Beschwerden der Zwischendecks-
Passagiere, die theils durch die Agenten hintergangen, theils durch die
ganz verfehlte Einrichtung auf diesen Dampfschiffen beeinträchtigt waren. --
Jn allen diesen Fällen, die theils durch Unkunde, Arglosigkeit und Leicht-
gläubigkeit der Einwanderer möglich wurden, ist von dem Vereine, wenn
nicht hier eine Entschädigung zu erlangen war, das geschehen, was ihm
zur Verhinderung künftiger Unbilden und zur Aufhebung derselben nöthig
schien. Es ist an die Behörden, an die Agenten und Schiffsmäkler,
namentlich ist an das deutsche Volk in deutschen Zeitungen berichtet,
es sind jene ernstlich gewarnt, und dieses ist geeignet auf solche Hinter-
gehungen aufmerksam gemacht.

Die in früherer Zeit und bei Entstehung des Volksvereins so
oft vorgekommenen Beschwerden wegen Mißhandlung, welche die Passa-
giere von Schiffscapitänen oder deren Schiffsmannschaft erleiden mußten,
sind seit fast einem halben Jahre bei dem Vereine zu dessen Ruhme
und Ehre nicht wieder erhoben. Der Name des deutschen Volksvereins
und die nachdrückliche Züchtigung, welche solche Capitäne durch das
strenge Wirken des Vereins hier erhielten, die Zahlung sehr bedeuten-
der Entschädigungs = Summen, worin jene verurtheilt und dabei zugleich
vor die Oeffentlichkeit gezogen und gleichsam an den Pranger gestellt
wurden, waren hinreichend, um hier den Zweck des Vereines gänzlich
zu verwirklichen und den Capitänen jene Furcht und jene Achtung
aufzuzwingen, welche dem strengen, unveräußerlichen Rechte gebührt.

Die durchgreifendste und nachhaltigste Wirkung hat der Volks-
verein zur Beschützung der Einwanderer hier in Newyork zu erringen
gesucht. Nirgends sind die unkundigen, nach langer oft gefährlicher
Seefahrt glücklichen und deßhalb leicht zu überredenden Einwanderer
mehr dem Betruge und der Schwindelei ausgesetzt, als an den ame-
rikanischen Seehäfen. Geborne Amerikaner, vorzüglich aber eigene
Landsleute der Einwanderer haben zur Uebervortheilung der Letzteren
Geschäfte errichtet, die fast einem Strandraube gleichkommen. Der
Verein stieß sofort, als seine Thätigkeit begann, mit diesen Leuten,
besonders mit ihren Runnern und Maklern, zusammen, die gemeinsten
wie die schlauesten, die öffentlichsten und geheimsten Hülfsmittel und
Kunstgriffe wurden von den Gegnern des Rechtes benutzt, aber das
ruhige entschiedene Verhalten des Vereines in diesem Kampfe mußte
zum Ziele führen; der Volksverein ist bis jetzt Sieger geblieben, das
sogenannte Maklerthum wird, wie es bestand, aufhören. Es mußte, um ein
solch wirklich ausgezeichnetes Ergebniß mit der Zeit zu gewinnen, dem Ver-
eine daran liegen, der gesetzgebenden Behörde zu zeigen, daß er ohne sie
in diesem Falle durchgreifend wirken könne, daß aber die Einwanderer
in diesen Fällen außer dem gesetzlichen Schutze ständen. Die Sache
ereignete sich bald. Einer von den vielen durch hiesige Passage - Bu-
reaus übervortheilten Emigranten wandte sich in den ersten Tagen der
Wirksamkeit des Vereins an diesen, weil er sich hintergangen und im
Besitze eines falschen Passage=Tickets glaubte. Der Fall wurde der
gerichtlichen Behörde angezeigt und der Verein wachte über dessen ernste
und strenge Verfolgung innerhalb der durch das Gesetz vorgeschrie-
benen Form.

Die Grand=Jury fand gegen den Eigenthümer des Passage=Bu-
reaus, wo jener Emigrant das Ticket erhalten hatte, ein sog. truebill,
die Sache wurde dann vier Tage lang vor der Court of Sessions
verhandelt, es wurden weder Kosten gespart, noch wurde irgend etwas
vernachlässigt, um das klare Recht siegend zu machen, es war einer
der ausgezeichnetsten Anwälte gewonnen, um dem im Rechte klagenden
Volke zur Seite zu stehen; deßungeachtet ging die Sache scheinbar
verloren und die Feinde des Volksvereins triumphirten, sie suchten sogar
einige Beamten des Vereins zur Rechenschaft zu ziehen, forderten ge-
richtlich eine Entschädigung, und es muß hier erwähnt werden, daß
[Spaltenumbruch] deßhalb noch eine Klage gegen drei Beamte des Vereins vorliegt und
von dem jetzigen Directorium auf das neu zu wählende vererbt werden
muß. So wenig aber diese Klagen zu fürchten und so sehr sie nur
geeignet sind, die Kraft und das Recht des Vereins zu zeigen, so wenig
hat der Volksverein damals eine Klage, die er nicht geführt hat, ver-
loren. Jene Proceßverhandlungen in der Court zeigten das Makler-
thum in seinem ganzen gehässigen Lichte, es zeigte aber auch, daß kein
Gesetz vorhanden war, welches jene dem Rechte entgegenstrebende Men-
schen zur Verantwortung und zur Strafe ziehen konnte. Dieß war
der wesentlichste Zweck des Vereins, und diesen hat er errungen. Die
Aufmerksamkeit des Publikums wurde erregt, die Gesetzgebung in Al-
bany schritt ein, die sorgfältigsten Untersuchungen, wobei der Verein
nach Kräften mitzuwirken suchte, wurden durch eine von der Gesetz-
gebung ernannte Commission in Newyork und Albany vorgenommen,
beschworene und beglaubigte Thatsachen, welche die an Emigranten
verübten Betrügereien klar feststellten, wurden in übergroßer Menge
aufgefunden und die Assembly in Albany erließ am Ende des verflosse-
nen Jahres ein Gesetz, wie es dem Zwecke des Volksvereins entsprechend
ist, wie er es selbst zu erringen gesucht hat. Zwischen der Zeit, wo
jene Untersuchungssache verhandelt war und das Gesetz, das jetzt dem
Senate in Albany zur Annahme vorliegt, erschien, sind eine Summe
ähnlicher Beschwerden bei dem Vereine vorgekommen, sie sind aber alle
auf eine friedliche Weise beendigt, und es liegt kaum ein Fall vor,
wo bei diesen Beschwerden irgend ein Passagebureau, sobald vom deut-
schen Volksverein aus nachgeforscht und eine Entschädigung oder Be-
richtigung gefordert wurde, diese verweigert hätte.

Die zahlreichen Beschwerden, welche von Emigranten gegen hie-
sige Wirthe erhoben wurden, sind durch gütige Vermittlung mit sehr
geringer Ausnahme beseitigt. Gewöhnlich geschahen diese von solchen
Einwanderern, welche kein Geld hatten, und denen der Wirth, um
sich bezahlt zu machen, die Effecten nicht verabfolgen lassen wollte.
Nur einige Male kamen Klagen vor, wo sich Einwanderer direct
übervortheilt glaubten; es wurden diese gütlich geschlichtet.

Eine bedeutende Summe von Beschwerden entstand durch die
Nachlässigkeit und durch die Sprach = Unkunde der Emigranten und
durch Mißverständniß. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich bei die-
sen Fällen stets sehr erfreulich geäußert.

Das Vorstehende umgreift in allgemeiner Uebersicht die vom
deutschen Volks = Verein während eines Zeitraums von nur zehn Mo-
naten in Form und Wesenheit entwickelte und bewiesene Thätigkeit;
so schön aber diese für den Verein und so empfehlenswerth sie für
sein kurzes Bestehen ist, so sehr verdient es eine Erwähnung, daß
dieß Ergebniß meist durch die Bemühungen weniger, aber tüchtiger
Mitglieder des Vereins gewonnen wurde. Die Stiftung des Vereins
war, wie anerkannt ist, eine Nothwendigkeit; es muß daher auch
jedes Mitglied durchdrungen sein von dem großen Zwecke, den der
Verein zu verwirklichen hat, es muß sich getrieben fühlen, handelnd
und fördernd einzugreifen und mitzuwirken, um die ganze Hoffnung
und Wahrheit, die sich an den Verein knüpft, zu verwirklichen. Denn
die Aufgabe, die ihm gesetzt ist, wird in dem kommenden Jahre, so-
bald das von der Gesetzgebung in Albany erlassene Gesetz vom Se-
nate genehmigt ist und in Kraft tritt, noch eine höhere und durch-
greifendere Bedeutsamkeit erlangen; er braucht nicht mehr durch seine
moralische Kraft allein zu wirken und zu schützen, er kann im vollen
Sinne den rechten Arm jenes Gesetzes bilden und mit diesem Arme
den überaus zahlreichen deutschen Einwanderern die wahre Bruder-
hand reichen. Das ist es aber, was die Beamten und die Mitglie-
der des Directoriums des Volksvereines zu erstreben gesucht haben,
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Es ist an die Behörden, an die Agenten und Schiffsmäkler, namentlich ist an das deutsche Volk in deutschen Zeitungen berichtet, es sind jene ernstlich gewarnt, und dieses ist geeignet auf solche Hinter- gehungen aufmerksam gemacht. Die in früherer Zeit und bei Entstehung des Volksvereins so oft vorgekommenen Beschwerden wegen Mißhandlung, welche die Passa- giere von Schiffscapitänen oder deren Schiffsmannschaft erleiden mußten, sind seit fast einem halben Jahre bei dem Vereine zu dessen Ruhme und Ehre nicht wieder erhoben. 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Einer von den vielen durch hiesige Passage - Bu- reaus übervortheilten Emigranten wandte sich in den ersten Tagen der Wirksamkeit des Vereins an diesen, weil er sich hintergangen und im Besitze eines falschen Passage=Tickets glaubte. Der Fall wurde der gerichtlichen Behörde angezeigt und der Verein wachte über dessen ernste und strenge Verfolgung innerhalb der durch das Gesetz vorgeschrie- benen Form. Die Grand=Jury fand gegen den Eigenthümer des Passage=Bu- reaus, wo jener Emigrant das Ticket erhalten hatte, ein sog. truebill, die Sache wurde dann vier Tage lang vor der Court of Sessions verhandelt, es wurden weder Kosten gespart, noch wurde irgend etwas vernachlässigt, um das klare Recht siegend zu machen, es war einer der ausgezeichnetsten Anwälte gewonnen, um dem im Rechte klagenden Volke zur Seite zu stehen; deßungeachtet ging die Sache scheinbar verloren und die Feinde des Volksvereins triumphirten, sie suchten sogar einige Beamten des Vereins zur Rechenschaft zu ziehen, forderten ge- richtlich eine Entschädigung, und es muß hier erwähnt werden, daß deßhalb noch eine Klage gegen drei Beamte des Vereins vorliegt und von dem jetzigen Directorium auf das neu zu wählende vererbt werden muß. So wenig aber diese Klagen zu fürchten und so sehr sie nur geeignet sind, die Kraft und das Recht des Vereins zu zeigen, so wenig hat der Volksverein damals eine Klage, die er nicht geführt hat, ver- loren. Jene Proceßverhandlungen in der Court zeigten das Makler- thum in seinem ganzen gehässigen Lichte, es zeigte aber auch, daß kein Gesetz vorhanden war, welches jene dem Rechte entgegenstrebende Men- schen zur Verantwortung und zur Strafe ziehen konnte. Dieß war der wesentlichste Zweck des Vereins, und diesen hat er errungen. Die Aufmerksamkeit des Publikums wurde erregt, die Gesetzgebung in Al- bany schritt ein, die sorgfältigsten Untersuchungen, wobei der Verein nach Kräften mitzuwirken suchte, wurden durch eine von der Gesetz- gebung ernannte Commission in Newyork und Albany vorgenommen, beschworene und beglaubigte Thatsachen, welche die an Emigranten verübten Betrügereien klar feststellten, wurden in übergroßer Menge aufgefunden und die Assembly in Albany erließ am Ende des verflosse- nen Jahres ein Gesetz, wie es dem Zwecke des Volksvereins entsprechend ist, wie er es selbst zu erringen gesucht hat. Zwischen der Zeit, wo jene Untersuchungssache verhandelt war und das Gesetz, das jetzt dem Senate in Albany zur Annahme vorliegt, erschien, sind eine Summe ähnlicher Beschwerden bei dem Vereine vorgekommen, sie sind aber alle auf eine friedliche Weise beendigt, und es liegt kaum ein Fall vor, wo bei diesen Beschwerden irgend ein Passagebureau, sobald vom deut- schen Volksverein aus nachgeforscht und eine Entschädigung oder Be- richtigung gefordert wurde, diese verweigert hätte. Die zahlreichen Beschwerden, welche von Emigranten gegen hie- sige Wirthe erhoben wurden, sind durch gütige Vermittlung mit sehr geringer Ausnahme beseitigt. Gewöhnlich geschahen diese von solchen Einwanderern, welche kein Geld hatten, und denen der Wirth, um sich bezahlt zu machen, die Effecten nicht verabfolgen lassen wollte. Nur einige Male kamen Klagen vor, wo sich Einwanderer direct übervortheilt glaubten; es wurden diese gütlich geschlichtet. Eine bedeutende Summe von Beschwerden entstand durch die Nachlässigkeit und durch die Sprach = Unkunde der Emigranten und durch Mißverständniß. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich bei die- sen Fällen stets sehr erfreulich geäußert. Das Vorstehende umgreift in allgemeiner Uebersicht die vom deutschen Volks = Verein während eines Zeitraums von nur zehn Mo- naten in Form und Wesenheit entwickelte und bewiesene Thätigkeit; so schön aber diese für den Verein und so empfehlenswerth sie für sein kurzes Bestehen ist, so sehr verdient es eine Erwähnung, daß dieß Ergebniß meist durch die Bemühungen weniger, aber tüchtiger Mitglieder des Vereins gewonnen wurde. Die Stiftung des Vereins war, wie anerkannt ist, eine Nothwendigkeit; es muß daher auch jedes Mitglied durchdrungen sein von dem großen Zwecke, den der Verein zu verwirklichen hat, es muß sich getrieben fühlen, handelnd und fördernd einzugreifen und mitzuwirken, um die ganze Hoffnung und Wahrheit, die sich an den Verein knüpft, zu verwirklichen. Denn die Aufgabe, die ihm gesetzt ist, wird in dem kommenden Jahre, so- bald das von der Gesetzgebung in Albany erlassene Gesetz vom Se- nate genehmigt ist und in Kraft tritt, noch eine höhere und durch- greifendere Bedeutsamkeit erlangen; er braucht nicht mehr durch seine moralische Kraft allein zu wirken und zu schützen, er kann im vollen Sinne den rechten Arm jenes Gesetzes bilden und mit diesem Arme den überaus zahlreichen deutschen Einwanderern die wahre Bruder- hand reichen. Das ist es aber, was die Beamten und die Mitglie- der des Directoriums des Volksvereines zu erstreben gesucht haben, und damit schließen sie ihren Jahresbericht. Jm Auftrage des Directoriums Hermann Bocker, Präsident.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 16. Rudolstadt, 17. April 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer16_1848/5>, abgerufen am 25.04.2024.