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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 16. Rudolstadt, 17. April 1848.

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[Spaltenumbruch] besitzen; die mehrfachen Berathungen darüber ergaben aber, daß dann
auch solche besondere Anordnungen getroffen werden müßten, welche mit
der augenblicklichen Lage des Vereines, mit seinen Kräften und Mitteln
noch nicht im richtigen Verhältnisse stehen würden. Vertrauend dem
gesunden, wahren Rechtsgefühle seiner Mitbürger und deren Theilnahme
und Anschlusse zum Vereine und gestützt ferner auf die Erfahrungen und
Thatsachen, die das erste Jahr des Bestehens dieses Vereines bietet, hofft
das Directorium mit fester Zuversicht, daß schon im nächsten Jahre eine
solche Einrichtung getroffen werden kann, welche nicht allein den Mitteln,
sondern auch der Würde und dem Zwecke des Vereines anpassend sein wird.

Die wöchentlichen Directorial = Sitzungen sind nie gestört, die
General = Versammlung wurde aber im Monate Mai durch eine be-
trächtliche Anzahl von Maklern und solchen Menschen, die sich nicht in
den Grenzen der Ruhe und des Anstandes zu bewegen vermögen, ge-
zwungen, ihre Sitzung aufzuheben und auf acht Tage nach einem andern
Locale zu verlegen. Seitdem hat keine frevelnde Hand wieder in die
äußere Ordnung des Vereines eingegriffen.

Die sämmtlichen vorstehend erwähnten Verhältnisse, welche die for-
melle Gestaltung des Volks = Vereins betreffen und welche sich erst durch
die in das Leben getretene Wirksamkeit des Vereines ergeben konnten,
befahlen zugleich eine Aenderung der Constitution in Betreff der beiden
Paragraphen, welche die Mitgliedschaft und die Wahl der Beamten be-
stimmen. Es mußte dafür gesorgt werden, daß der Verein aus solchen
Mitgliedern gebildet und erhalten wurde, deren Charakter und deren
Geschäft nicht in Rücksicht auf Vereinszwecke entwürdigend und feind-
lich sein konnte; daher wurde unter der gewahrten Form, welche die
Constitution für eine Abänderung bestimmt, festgesetzt:

daß die Namen Derer, welche Mitglieder zu werden wünschen, der
General = Versammlung vorgelesen und in der nächstfolgenden Ge-
neral = Versammlung wieder mitgetheilt werden, und daß, wenn
dann zwischen dieser Zeit kein erheblicher Einspruch gegen die vor-
geschlagenen erhoben ist, diese wirkliche Mitglieder des Vereins
werden und sich dadurch verpflichten, außer dem monatlich zu zah-
lenden Beitrage den Zweck des Vereins möglichst durch die That
zu unterstützen. Nichtzahlung dieses Beitrages während drei Mo-
naten kann, absichtlich widerstrebendes und feindliches Handeln
gegen den Verein muß die Ausschließung eines Mitgliedes zur
Folge haben.

Jn Betreff der Wahl der Beamten hatte die Erfahrung gelehrt,
daß der Verein sorgfältiger wählen, daß er Männer haben müsse,
denen es nicht um die Ehre, sondern um die Pflicht, um eine wahre,
fördernde, ausdauernde Thätigkeit für den Verein zu thun sei. Es
wurde deßhalb beschlossen:

daß sieben Delegaten ernannt und von diesen solche Männer als
Candidaten vorgeschlagen werden sollten, welche es schon bewiesen
hätten, daß sie den Zweck des Vereines in seiner Strenge und
Wahrheit verfolgen würden. Diese Delegaten sollen in der De-
cember = Massen = Versammlung erwählt werden, sie haben in der
Januars = Versammlung Bericht abzustatten und es hat dann je-
des einzelne Mitglied des Vereines im eigentlichen Wahl=Meeting
ein Recht, entweder für das von den Delegaten aufgestellte Ticket
zu gehen, oder es theilweise oder ganz zu ändern.

Möge der Verein durch diese -- vielleicht noch nicht ganz er-
schöpfende, aber in der Wesenheit anbefohlene, weil nothwendige --
Einrichtung im nächsten Jahre ganz das finden, was er mehr oder
weniger im letzten Jahre entbehrt hat; möge dabei die später fol-
gende treue Darstellung seines Wirkungskreises und seiner Errungen-
schaft es zeigen, daß die Beamten und die Mitglieder des Directo-
riums ein ausgezeichnet strenges Rechtsgefühl und eine gänzlich un-
abhängige Stellung besitzen müssen, wenn sie mit wahrem Erfolge
für den Verein wirken sollen.

Die eigentliche, durchgreifende Entwickelung seines Zweckes begann
der Volksverein im Monat April v. J., wo zuerst die Beaufsichtigungs-
[Spaltenumbruch] Commission gebildet wurde. Von dieser Zeit führte der Verein Namens
eines deutschen Einwanderers, dessen Frau durch den Capitän Tucker,
Schiff Pontiac, mißhandelt war, einen Rechtsanspruch gegen den Letztern.
Der Verein machte bei dieser Klage zuerst die Erfahrung, daß deutsche
Einwanderer sich oft eher bereden, verleiten und gar betrügen lassen,
als dem Recht und der Wahrheit zu folgen, und daß sie oft weder Kraft
noch Ausdauer, noch Aufrichtigkeit genug besitzen, um im Wege des hier
gegebenen Proceßverfahrens eine Entschädigung zu erwarten oder zu er-
halten. -- Der Proceß des ec. Rosch gegen den Capitain Tucker ist,
jedoch nicht ohne Opfer des Volks = Vereins, beendet, und Rosch hat auf
dem Wege des Vergleichs eine solche Geldsumme erhalten, als er selbst
forderte.

Der weite, bedeutsame Wirkungskreis, der seit dem Monate April
dem Volksvereine durch die Beschwerden der Einwanderer gegeben wurde,
und der sich ihm dann durch die gewonnenen Erfahrungen aufdrängte,
umfaßt die Ueberfahrts = Contracte, die in Deutschland oder in den See-
häfen deutsche Einwanderer mit Maklern, Agenten oder Rhedern schlossen,
dann die Ueberfahrt selbst und endlich die Ankunft, d. h. die Hand-
lungsweise mancher Kosthäuser und Passage = Bureaus hier, oder mit
anderen Worten, die Schwindeleien in Europa, die schlechte Behandlung
auf See und die Betrügereien hier. Es würde die Grenzen dieses
Berichtes überschreiten, wenn die große Masse einzelner Fälle, welche vor
das Forum des Volks = Vereins gebracht wurden, einzeln aufgezählt werden
sollten; eine allgemeine Uebersicht wird genügen.

Achtzehn Beschwerden sind wegen Verlust von Koffern und Kisten,
oder Entwendung derselben, vorgekommen; die meisten davon wurden
durch die Bemühungen des Vereins, durch Nachforschungen hier und
durch briefliche Anfragen in Europa erledigt. Bemerkenswerth dabei
ist, daß diejenigen Einwanderer, welche über Rotterdam und London
nach Liverpool und von da hierher kamen, die meisten derartigen Be-
schwerden vorbrachten, und theils in Rotterdam, gewöhnlich in London,
ihre Sachen vermißt oder verloren hatten.

Was die Ueberfahrts = Contracte betrifft, welche deutsche Einwan-
derer mit Schiffsmaklern, Agenten oder Rhedern geschlossen hatten und
darin theils beschwindelt, theils weniger oder mehr durch zu große Ver-
sprechungen hintergangen waren, so haben diese die Aufmerksamkeit und
Sorge des Vereins besonders in Anspruch genommen. Die deshalbigen
Beschwerden, welche theils mündlich, theils schriftlich erhoben wurden
und sich bis zum jetzigen Augenblicke bei dem Volksvereine häuften,
konnten hier eine durchgreifende Erledigung nur selten erringen, weil
der Verein bloß die Beschwerden, aber keine beweisende Anhaltspunkte
empfangen und noch weniger hier die richtigen Beklagten finden konnte.
Die ursprünglichen Contracte, welche die Einwanderer mit Maklern und
Agenten in Deutschland geschlossen haben, werden ihnen in den See-
häfen von Rotterdam, Antwerpen, Havre und Liverpool gegen eine einfache
Schiffskarte und Quittung des Passagepreises abgenommen, und damit
ist ihnen auch der Beweis, daß sie beschwindelt sind, abgeschnitten. Die
nicht gehaltenen Versprechungen in den Contracten, welche den Ein-
wanderern geraubt werden, betreffen meist den Raum, in welchen die
Emigranten beschränkt und die gute, geeignete Beköstigung und Be-
handlung, welche sie oft nur annähernd, in einzelnen Fällen gar nicht
erhalten haben wollen. Auf den Schiffen, wo die Einrichtung getroffen
war, daß die Passagiere sich ihren eigenen Mundvorrath kaufen und
kochen mußten, kamen fast gar keine Beschwerden, höchstens nur die wegen
schlechter Behandlung vor. Gegen Hamburger und auch gegen Bremer
Schiffsmakler sind mehrere ähnliche Beschwerden erhoben; bei näherer
Prüfung derselben ergab es sich, daß gedruckte Empfehlungen der Makler,
die besonders in Süddeutschland umhergestreut werden, eine nicht genau
specificirte Angabe und ein allgemeines Versprechen über gute und hin-
reichende Kost enthielten und daß diese, der Qualität und Quantität
nach, in übereinstimmender Aussage der Passagiere, nicht geliefert war.
Vorzüglich beschwerten sich die Emigranten, daß sie harte, unverdauliche
Hülsenfrüchte und zu wenig Wasser erhalten hätten. Drei Fälle liegen

[Spaltenumbruch] besitzen; die mehrfachen Berathungen darüber ergaben aber, daß dann
auch solche besondere Anordnungen getroffen werden müßten, welche mit
der augenblicklichen Lage des Vereines, mit seinen Kräften und Mitteln
noch nicht im richtigen Verhältnisse stehen würden. Vertrauend dem
gesunden, wahren Rechtsgefühle seiner Mitbürger und deren Theilnahme
und Anschlusse zum Vereine und gestützt ferner auf die Erfahrungen und
Thatsachen, die das erste Jahr des Bestehens dieses Vereines bietet, hofft
das Directorium mit fester Zuversicht, daß schon im nächsten Jahre eine
solche Einrichtung getroffen werden kann, welche nicht allein den Mitteln,
sondern auch der Würde und dem Zwecke des Vereines anpassend sein wird.

Die wöchentlichen Directorial = Sitzungen sind nie gestört, die
General = Versammlung wurde aber im Monate Mai durch eine be-
trächtliche Anzahl von Maklern und solchen Menschen, die sich nicht in
den Grenzen der Ruhe und des Anstandes zu bewegen vermögen, ge-
zwungen, ihre Sitzung aufzuheben und auf acht Tage nach einem andern
Locale zu verlegen. Seitdem hat keine frevelnde Hand wieder in die
äußere Ordnung des Vereines eingegriffen.

Die sämmtlichen vorstehend erwähnten Verhältnisse, welche die for-
melle Gestaltung des Volks = Vereins betreffen und welche sich erst durch
die in das Leben getretene Wirksamkeit des Vereines ergeben konnten,
befahlen zugleich eine Aenderung der Constitution in Betreff der beiden
Paragraphen, welche die Mitgliedschaft und die Wahl der Beamten be-
stimmen. Es mußte dafür gesorgt werden, daß der Verein aus solchen
Mitgliedern gebildet und erhalten wurde, deren Charakter und deren
Geschäft nicht in Rücksicht auf Vereinszwecke entwürdigend und feind-
lich sein konnte; daher wurde unter der gewahrten Form, welche die
Constitution für eine Abänderung bestimmt, festgesetzt:

daß die Namen Derer, welche Mitglieder zu werden wünschen, der
General = Versammlung vorgelesen und in der nächstfolgenden Ge-
neral = Versammlung wieder mitgetheilt werden, und daß, wenn
dann zwischen dieser Zeit kein erheblicher Einspruch gegen die vor-
geschlagenen erhoben ist, diese wirkliche Mitglieder des Vereins
werden und sich dadurch verpflichten, außer dem monatlich zu zah-
lenden Beitrage den Zweck des Vereins möglichst durch die That
zu unterstützen. Nichtzahlung dieses Beitrages während drei Mo-
naten kann, absichtlich widerstrebendes und feindliches Handeln
gegen den Verein muß die Ausschließung eines Mitgliedes zur
Folge haben.

Jn Betreff der Wahl der Beamten hatte die Erfahrung gelehrt,
daß der Verein sorgfältiger wählen, daß er Männer haben müsse,
denen es nicht um die Ehre, sondern um die Pflicht, um eine wahre,
fördernde, ausdauernde Thätigkeit für den Verein zu thun sei. Es
wurde deßhalb beschlossen:

daß sieben Delegaten ernannt und von diesen solche Männer als
Candidaten vorgeschlagen werden sollten, welche es schon bewiesen
hätten, daß sie den Zweck des Vereines in seiner Strenge und
Wahrheit verfolgen würden. Diese Delegaten sollen in der De-
cember = Massen = Versammlung erwählt werden, sie haben in der
Januars = Versammlung Bericht abzustatten und es hat dann je-
des einzelne Mitglied des Vereines im eigentlichen Wahl=Meeting
ein Recht, entweder für das von den Delegaten aufgestellte Ticket
zu gehen, oder es theilweise oder ganz zu ändern.

Möge der Verein durch diese -- vielleicht noch nicht ganz er-
schöpfende, aber in der Wesenheit anbefohlene, weil nothwendige --
Einrichtung im nächsten Jahre ganz das finden, was er mehr oder
weniger im letzten Jahre entbehrt hat; möge dabei die später fol-
gende treue Darstellung seines Wirkungskreises und seiner Errungen-
schaft es zeigen, daß die Beamten und die Mitglieder des Directo-
riums ein ausgezeichnet strenges Rechtsgefühl und eine gänzlich un-
abhängige Stellung besitzen müssen, wenn sie mit wahrem Erfolge
für den Verein wirken sollen.

Die eigentliche, durchgreifende Entwickelung seines Zweckes begann
der Volksverein im Monat April v. J., wo zuerst die Beaufsichtigungs-
[Spaltenumbruch] Commission gebildet wurde. Von dieser Zeit führte der Verein Namens
eines deutschen Einwanderers, dessen Frau durch den Capitän Tucker,
Schiff Pontiac, mißhandelt war, einen Rechtsanspruch gegen den Letztern.
Der Verein machte bei dieser Klage zuerst die Erfahrung, daß deutsche
Einwanderer sich oft eher bereden, verleiten und gar betrügen lassen,
als dem Recht und der Wahrheit zu folgen, und daß sie oft weder Kraft
noch Ausdauer, noch Aufrichtigkeit genug besitzen, um im Wege des hier
gegebenen Proceßverfahrens eine Entschädigung zu erwarten oder zu er-
halten. -- Der Proceß des ec. Rosch gegen den Capitain Tucker ist,
jedoch nicht ohne Opfer des Volks = Vereins, beendet, und Rosch hat auf
dem Wege des Vergleichs eine solche Geldsumme erhalten, als er selbst
forderte.

Der weite, bedeutsame Wirkungskreis, der seit dem Monate April
dem Volksvereine durch die Beschwerden der Einwanderer gegeben wurde,
und der sich ihm dann durch die gewonnenen Erfahrungen aufdrängte,
umfaßt die Ueberfahrts = Contracte, die in Deutschland oder in den See-
häfen deutsche Einwanderer mit Maklern, Agenten oder Rhedern schlossen,
dann die Ueberfahrt selbst und endlich die Ankunft, d. h. die Hand-
lungsweise mancher Kosthäuser und Passage = Bureaus hier, oder mit
anderen Worten, die Schwindeleien in Europa, die schlechte Behandlung
auf See und die Betrügereien hier. Es würde die Grenzen dieses
Berichtes überschreiten, wenn die große Masse einzelner Fälle, welche vor
das Forum des Volks = Vereins gebracht wurden, einzeln aufgezählt werden
sollten; eine allgemeine Uebersicht wird genügen.

Achtzehn Beschwerden sind wegen Verlust von Koffern und Kisten,
oder Entwendung derselben, vorgekommen; die meisten davon wurden
durch die Bemühungen des Vereins, durch Nachforschungen hier und
durch briefliche Anfragen in Europa erledigt. Bemerkenswerth dabei
ist, daß diejenigen Einwanderer, welche über Rotterdam und London
nach Liverpool und von da hierher kamen, die meisten derartigen Be-
schwerden vorbrachten, und theils in Rotterdam, gewöhnlich in London,
ihre Sachen vermißt oder verloren hatten.

Was die Ueberfahrts = Contracte betrifft, welche deutsche Einwan-
derer mit Schiffsmaklern, Agenten oder Rhedern geschlossen hatten und
darin theils beschwindelt, theils weniger oder mehr durch zu große Ver-
sprechungen hintergangen waren, so haben diese die Aufmerksamkeit und
Sorge des Vereins besonders in Anspruch genommen. Die deshalbigen
Beschwerden, welche theils mündlich, theils schriftlich erhoben wurden
und sich bis zum jetzigen Augenblicke bei dem Volksvereine häuften,
konnten hier eine durchgreifende Erledigung nur selten erringen, weil
der Verein bloß die Beschwerden, aber keine beweisende Anhaltspunkte
empfangen und noch weniger hier die richtigen Beklagten finden konnte.
Die ursprünglichen Contracte, welche die Einwanderer mit Maklern und
Agenten in Deutschland geschlossen haben, werden ihnen in den See-
häfen von Rotterdam, Antwerpen, Havre und Liverpool gegen eine einfache
Schiffskarte und Quittung des Passagepreises abgenommen, und damit
ist ihnen auch der Beweis, daß sie beschwindelt sind, abgeschnitten. Die
nicht gehaltenen Versprechungen in den Contracten, welche den Ein-
wanderern geraubt werden, betreffen meist den Raum, in welchen die
Emigranten beschränkt und die gute, geeignete Beköstigung und Be-
handlung, welche sie oft nur annähernd, in einzelnen Fällen gar nicht
erhalten haben wollen. Auf den Schiffen, wo die Einrichtung getroffen
war, daß die Passagiere sich ihren eigenen Mundvorrath kaufen und
kochen mußten, kamen fast gar keine Beschwerden, höchstens nur die wegen
schlechter Behandlung vor. Gegen Hamburger und auch gegen Bremer
Schiffsmakler sind mehrere ähnliche Beschwerden erhoben; bei näherer
Prüfung derselben ergab es sich, daß gedruckte Empfehlungen der Makler,
die besonders in Süddeutschland umhergestreut werden, eine nicht genau
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reichende Kost enthielten und daß diese, der Qualität und Quantität
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Achtzehn Beschwerden sind wegen Verlust von Koffern und Kisten, oder Entwendung derselben, vorgekommen; die meisten davon wurden durch die Bemühungen des Vereins, durch Nachforschungen hier und durch briefliche Anfragen in Europa erledigt. Bemerkenswerth dabei ist, daß diejenigen Einwanderer, welche über Rotterdam und London nach Liverpool und von da hierher kamen, die meisten derartigen Be- schwerden vorbrachten, und theils in Rotterdam, gewöhnlich in London, ihre Sachen vermißt oder verloren hatten. Was die Ueberfahrts = Contracte betrifft, welche deutsche Einwan- derer mit Schiffsmaklern, Agenten oder Rhedern geschlossen hatten und darin theils beschwindelt, theils weniger oder mehr durch zu große Ver- sprechungen hintergangen waren, so haben diese die Aufmerksamkeit und Sorge des Vereins besonders in Anspruch genommen. Die deshalbigen Beschwerden, welche theils mündlich, theils schriftlich erhoben wurden und sich bis zum jetzigen Augenblicke bei dem Volksvereine häuften, konnten hier eine durchgreifende Erledigung nur selten erringen, weil der Verein bloß die Beschwerden, aber keine beweisende Anhaltspunkte empfangen und noch weniger hier die richtigen Beklagten finden konnte. Die ursprünglichen Contracte, welche die Einwanderer mit Maklern und Agenten in Deutschland geschlossen haben, werden ihnen in den See- häfen von Rotterdam, Antwerpen, Havre und Liverpool gegen eine einfache Schiffskarte und Quittung des Passagepreises abgenommen, und damit ist ihnen auch der Beweis, daß sie beschwindelt sind, abgeschnitten. Die nicht gehaltenen Versprechungen in den Contracten, welche den Ein- wanderern geraubt werden, betreffen meist den Raum, in welchen die Emigranten beschränkt und die gute, geeignete Beköstigung und Be- handlung, welche sie oft nur annähernd, in einzelnen Fällen gar nicht erhalten haben wollen. Auf den Schiffen, wo die Einrichtung getroffen war, daß die Passagiere sich ihren eigenen Mundvorrath kaufen und kochen mußten, kamen fast gar keine Beschwerden, höchstens nur die wegen schlechter Behandlung vor. Gegen Hamburger und auch gegen Bremer Schiffsmakler sind mehrere ähnliche Beschwerden erhoben; bei näherer Prüfung derselben ergab es sich, daß gedruckte Empfehlungen der Makler, die besonders in Süddeutschland umhergestreut werden, eine nicht genau specificirte Angabe und ein allgemeines Versprechen über gute und hin- reichende Kost enthielten und daß diese, der Qualität und Quantität nach, in übereinstimmender Aussage der Passagiere, nicht geliefert war. Vorzüglich beschwerten sich die Emigranten, daß sie harte, unverdauliche Hülsenfrüchte und zu wenig Wasser erhalten hätten. Drei Fälle liegen

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 16. Rudolstadt, 17. April 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer16_1848/4>, abgerufen am 16.04.2024.