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Allgemeine Zeitung, Nr. 40, 9. Februar 1850.

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[Spaltenumbruch] niczewski, Grabowski u. a.) ihr Mandat niedergelegt haben, weil sie Be-
denken trügen den Eid auf die Verfassung zu leisten. Der Präsident be-
merkt, er werde die Anordnung der Neuwahlen veranlassen. Dann fährt
die Kammer in der Verhandlung über die Aufhebung der Mahl- und
Schlachtsteuer u. s. w. fort. Der Referent Camphausen sucht die Ein-
wendungen gegen den Gesetzentwurf zu widerlegen. Daß die Aufhebung
der Schlachtsteuer in Paris den Preis des Fleisches nicht gemindert habe
beweise nichts, weil in der kurzen Zeit keine Umwandlung hätte erfolgen
können. Gegen die Behauptung als ob nur die Bäcker u. s. w. den Vor-
theil haben würden, spreche die Macht der Concurrenz. In England sey
die Einkommensteuer erst auf drei Jahre eingeführt, dann auf weitere fünf
Jahre verlängert worden, und wenn auch jetzt an die Aufhebung nicht ge-
dacht werde, so scheine das doch sehr für diese Steuer zu sprechen. Die
Kammer entscheidet hierauf daß die Spetialdiscussion über die §§. 1 und 2
der Regierungsvorlage schon durch die allgemeine erledigt sey, und es
kommt zunächst das Pochhammersche Amendement zur Abstimmung. Das-
selbe wird verworfen mit 164 gegen 132 Stimmen, worauf die §§. 1 und 2
der Vorlage mit 250 gegen 41 Stimmen angenommen werden. Nach
ihnen soll an die Stelle der bisherigen Mahl- und Schlachtsteuer und der
Classensteuer eine Einkommensteuer treten für alle Einwohner des Staats
von einem jährlichen Einkommen über 1000 Thlt., und eine neue Classen-
steuer für diejenigen Einwohner deren Einkommen den Betrag von
1000 Thlr. nicht übersteigt. In der gestrigen Abendsitzung der ersten
Kammer kamen die §§. 1 und 2 des Ablösungsgesetzes zur Berathung.
Gegen die darin enthaltenen Bestimmungen kämpften namentlich die
Abgg. v. Manteuffel und v. Gerlach. Die Worte des erstern: er weise
auf die "Thränen der Berechtigten" hin, riefen Heiterkeit auf der Linken
hervor, worauf der Redner schnell hinzufügte: auf die Thränen so vieler
Geistlichen und Lehrer! Hr. v. Gerlach sagte: die Stände der Ritter und
Grundbesitzer hätten allerdings Sühnopfer zu bringen, weil sie 1848 das
Heer und den König hätten beschimpfen lassen, und durch sie unvernünfti-
getweise die Kopfzahlwahl beschlossen worden sey. Er selber wolle sich nicht
ausschließen. Hätte er sich damals in Berlin aufgehalten, so wäre er viel-
leicht auch schwach gewesen; er wolle also seinen Theil der Sühne auf sich
nehmen, da ja ohnehin Solidarität das Wesen der ständischen Verfassung
sey wie der constitutionellen. Trotz dieses Eingangs erklärt sich der Red-
ner gegen die unentgeltliche Aufhebung der in §. 2 bezeichneten Rechte.
Er nennt denselben "märzgemäß, aber nicht decembergemäß," und richtet
an die Versammlnng die Frage: "Sie wollen die Feudalrechte aufheben?
Wie können Sie da die Krone bestehen lassen, die doch die feudalste Insti-
tution ist?" Der Präsident fordert den Redner auf die Krone nicht in die
Besprechung zu ziehen; der Redner aber protestirt, er müsse seinen Gedan-
ken ausführen dürfen, und sucht schließlich noch durch einen Ausspruch
des Abg. Bucher in der Berliner Versammlung des Jahrs 1848 zu bewei-
sen daß man nur in der Revolution an die Aufhebung der Reallasten
denken konten, nicht mehr aber nach Feststellung der Verfassung. Die
Kammer nahm die beiden Paragraphen des Gesetzes mit geringen Aende-
rungen in der Fassung der zweiten Kammer an. Dasselbe geschah heute
nach wenig bedeutender Discussion mit den §§. 3--5 und 36--49 (über
Besitzveränderungsabgaben). Heute findet in beiden Kammern eine
Abendsitzung statt.

Die Feierlichkeit der Beeidigung der Verfassung
hat heute Vormittag im königlichen Schlosse stattgefunden. Sie wurde
eingeleitet durch eine gottesdienstliche Feier in den sämmtlichen Kirchen
Berlins, welcher Se. Maj. der König und die hier anwesenden Prinzen
des königlichen Hauses in der Domkirche beiwohnten. Um 11 Uhr ver-
sammelten sich die Mitglieder beider Kammern in dem Rittersaal des
Schlosses, und nach Eintritt des Staatsministeriums wurde von dem Mi-
nisterpräsidenten Grafen v. Brandenburg die feierliche Handlung eröffnet.
Nachdem Se. Maj. der König von dem Staatsministerium hiervon in
Kenntniß gesetzt worden, begab sich der König unter Vorantritt des
Staatsministeriums in Begleitung der hier anwesenden Prinzen und des
königlichen Gefolges in den Rittersaal und nahm Platz auf dem Thron,
neben welchem sich zur Rechten die königlichen Prinzen, zur Linken die
Minister aufstellten. Vor dem Thron lag auf einem Tisch die Verfas-
sungsurkunde vom 31 Jan. 1850. Se. Maj. der König hielt darauf fol-
gende Ansprache an die versammelten Kammern und schloß dieselbe mit
dem verfassungsmäßigen eidlichen Gelöbniß: "Meine Herren! Ich bitte
um Ihre Aufmerksamkeit. Was Ich sagen werde, sind Meine eigensten
Worte, denn Ich erscheine heute vor Ihnen wie nie zuvor und nie hernach.
Ich bin hier, nicht um die angebornen und ererbten heiligen Pflichten des
königlichen Amtes zu üben (die hocherhaben sind über dem Meinen und
Wollen der Parteien); vor allem nicht gedeckt durch die Verantwortlich-
keit Meiner höchsten Räthe, sondern als Ich selbst allein, als ein
Mann von Ehre, der sein Theuerstes, sein Wort geben will, ein Ja, voll-
[Spaltenumbruch] kräftig
und bedächtig. Darum einiges zuvor. Das Werk dem Ich
heute Meine Bestätigung aufdrücken will, ist entstanden in einem Jahre
welches die Treue werdender Geschlechter wohl mit Thränen, aber verge-
bens wünschen wird aus unserer Geschichte hinauszuringen. In der
Form in der es Ihnen vorgelegt worden, ist es allerdings das Werk auf-
opfernder Treue von Männern die diesen Thron gerettet haben, gegen die
Meine Dankbarkeit nur mit Meinem Leben erlöschen wird; aber es wurde
so in den Tagen in welchen, im buchstäblichen Sinne des Wortes, das Da-
seyn des Vaterlandes bedroht war. Es war das Werk des Augenblicks,
und es trug den breiten Stempel seines Ursprungs. Die Frage ist ge-
rechtfertigt wie Ich bei solcher Betrachtung diesem Werke die Sanction
geben könne? Dennoch will Ich es, weil Ich es kann, und daß Ich es
kann, verdank' Ich Ihnen allein, Meine Herren. Sie haben die bessernde
Hand daran gelegt, Sie haben bedenkliches daraus entfernt, gutes hinein-
getragen und Mir durch Ihre treffliche Arbeit und durch die Aufnahme
Meiner letzten Vorschläge ein Pfand gegeben daß Sie die vor der
Sanction vegonnene Arbeit der Vervollkommnung auch nachher nicht
lassen wollen, und daß es unserem vereinten redlichen Streben auf verfas-
sungsmäßigem Wege gelingen wird es den Lebensbedingungen Preußens
immer entsprechender zu machen. Ich darf dieß Werk bestätigen, weil
Ich es in Hoffnung kann
. Das erkenne Ich mit allerwärmstem Dank
gegen Sie, Meine Herren, und Ich sprech' es gerührt und freudig aus,
Sie haben den Dank des Vaterlandes verdient. Und so erklär' Ich,
Gott ist deß Zeuge, daß Mein Gelöbniß auf die Verfassung treu, wahr-
haftig und ohne Rückhalt ist. Allein, Leben und Segen der Verfassung,
das fühlen Ihre und alle edlen Herzen im Lande, hängen von der Er-
füllung unabweislicher Bedingungen ab. Sie, meine Herren, müssen
Mir helfen und die Landtage nach Ihnen und die Treue Meines Volkes muß
Mir helfen wider die so die königlich verliehene Freiheit zum Deckel
der Vosheit machen und dieselbe gegen ihren Urheber kehren, gegen die von
Gott eingesetzte Obrigkeit; wider die welche diese Urkunde gleichsam als
Ersatz der göttlichen Vorsehung, unserer Geschichte und der alten heili-
gen Treue betrachten möchten; alle guten Kräfte im Lande müssen sich
vereinigen in Unterthanentreue, in Ehrfurcht gegen das Königthum und
diesen Thron, der auf den Siegen unserer Heere ruht, in Beobachtung der
Gesetze, in wahrhaftiger Erfüllung des Huldigungseides, sowie des neuen
Schwurs "der Treue und des Gehorsams gegen den König und
desgewissenhaften Haltens der Verfassung;
" mit einem Worte:
seine Lebensbedingung ist die daß Mir das Regieren mit die sem
Gesetze möglich gemacht werde
-- denn in Preußen muß der Kö-
nig regieren, und Ich regiere nicht weil es also Mein Wohlgefallen ist,
Gott weiß es! sondern weil es Gottes Ordnung ist; darum aber will
Ich auch regieren
. Ein freies Volk unter einem freien Könige, das
war Meine Loosung seit zehn Jahren, das ist sie heut und soll es bleiben,
so lang Ich athme. Ehe ich zur Handlung des Tages schreite, werde Ich
zwei Gelöbnisse vor Ihnen erneuern. Das gebietet Mir der Blick auf die zehn
verflossenen Jahre Meiner Regierung. Zum ersten erneuere, wiederhole
und bestätige Ich feierlich und ausdrücklich die Gelöbnisse die Ich vor
Gott und Menschen bei den Huldigungen zu Königsberg und hier geleistet
habe! -- Ja! Ja! das will Ich, so Gott Mir helfe! Zum zweiten erneuere,
wiederhole und bestätige Ich feierlich und ausdrücklich das heilige Gelöb-
niß welches Ich am 11 April 1847 ausgesprochen: "Mit Meinem Hause
dem Herrn zu dienen." Ja! Ja! das will Ich, so Gott Mir helfe!
Dieß Gelöbniß steht über allen anderen, es muß in einem jeden ent-
halten seyn, und alle anderen Gelöbnisse, sollen sie anders Werth haben,
wie lautes Lebenswasser durchströmen. Jetzt aber und indem Ich die Verfas-
sungsurkunde kraft königlicher Machtvollkommenheit hiermit bestätige, ge-
lobe Ich feierlich, wahrhaftig und ausdrücklich vor Gott und Menschen die
Verfassung meines Landes und Reiches fest und unverbrüchlich zu halten
und in Uebereinstimmung mit ihr und den Gesetzen zu regieren. Ja!
Ja! das will Ich, so Gott Mir helfe! Und nun befehle Ich das be-
stätigte Gesetz in die Hände des allmächtigen Gottes, dessen Walten in
der Geschichte Preußens handgreiflich zu erkennen ist, auf daß Er aus
diesem Menschenwerke ein Werkzeug des Heils machen wolle für unser
theures Vaterland: nämlich der Geltendmachung Seiner heiligen Rechte
und Ordnungen! Also sey es!"
Hierauf folgte die Beeidigung der
Verfassung durch die Mitglieder des Staatsministeriums, die beiden
Kammerpräsidenten und die sämmtlich erschienenen Mitglieder der ersten
und zweiten Kammer. (Staatsanzeiger.)

Schleswig-Holstein.

In der heutigen Sitzung
der Landesversammlung wurde das letzte Schreiben der Vertrauensmänner
an den König von Dänemark mitgetheilt. Die Vertrauensmänner er-
klären darin daß sie durch die letzte königliche Mittheilung die Aussicht
auf eine Berathung beiderseitiger Vertrauensmänner als abgeschnitten

[Spaltenumbruch] niczewski, Grabowski u. a.) ihr Mandat niedergelegt haben, weil ſie Be-
denken trügen den Eid auf die Verfaſſung zu leiſten. Der Präſident be-
merkt, er werde die Anordnung der Neuwahlen veranlaſſen. Dann fährt
die Kammer in der Verhandlung über die Aufhebung der Mahl- und
Schlachtſteuer u. ſ. w. fort. Der Referent Camphauſen ſucht die Ein-
wendungen gegen den Geſetzentwurf zu widerlegen. Daß die Aufhebung
der Schlachtſteuer in Paris den Preis des Fleiſches nicht gemindert habe
beweiſe nichts, weil in der kurzen Zeit keine Umwandlung hätte erfolgen
können. Gegen die Behauptung als ob nur die Bäcker u. ſ. w. den Vor-
theil haben würden, ſpreche die Macht der Concurrenz. In England ſey
die Einkommenſteuer erſt auf drei Jahre eingeführt, dann auf weitere fünf
Jahre verlängert worden, und wenn auch jetzt an die Aufhebung nicht ge-
dacht werde, ſo ſcheine das doch ſehr für dieſe Steuer zu ſprechen. Die
Kammer entſcheidet hierauf daß die Spetialdiscuſſion über die §§. 1 und 2
der Regierungsvorlage ſchon durch die allgemeine erledigt ſey, und es
kommt zunächſt das Pochhammerſche Amendement zur Abſtimmung. Das-
ſelbe wird verworfen mit 164 gegen 132 Stimmen, worauf die §§. 1 und 2
der Vorlage mit 250 gegen 41 Stimmen angenommen werden. Nach
ihnen ſoll an die Stelle der bisherigen Mahl- und Schlachtſteuer und der
Claſſenſteuer eine Einkommenſteuer treten für alle Einwohner des Staats
von einem jährlichen Einkommen über 1000 Thlt., und eine neue Claſſen-
ſteuer für diejenigen Einwohner deren Einkommen den Betrag von
1000 Thlr. nicht überſteigt. In der geſtrigen Abendſitzung der erſten
Kammer kamen die §§. 1 und 2 des Ablöſungsgeſetzes zur Berathung.
Gegen die darin enthaltenen Beſtimmungen kämpften namentlich die
Abgg. v. Manteuffel und v. Gerlach. Die Worte des erſtern: er weiſe
auf die „Thränen der Berechtigten“ hin, riefen Heiterkeit auf der Linken
hervor, worauf der Redner ſchnell hinzufügte: auf die Thränen ſo vieler
Geiſtlichen und Lehrer! Hr. v. Gerlach ſagte: die Stände der Ritter und
Grundbeſitzer hätten allerdings Sühnopfer zu bringen, weil ſie 1848 das
Heer und den König hätten beſchimpfen laſſen, und durch ſie unvernünfti-
getweiſe die Kopfzahlwahl beſchloſſen worden ſey. Er ſelber wolle ſich nicht
ausſchließen. Hätte er ſich damals in Berlin aufgehalten, ſo wäre er viel-
leicht auch ſchwach geweſen; er wolle alſo ſeinen Theil der Sühne auf ſich
nehmen, da ja ohnehin Solidarität das Weſen der ſtändiſchen Verfaſſung
ſey wie der conſtitutionellen. Trotz dieſes Eingangs erklärt ſich der Red-
ner gegen die unentgeltliche Aufhebung der in §. 2 bezeichneten Rechte.
Er nennt denſelben „märzgemäß, aber nicht decembergemäß,“ und richtet
an die Verſammlnng die Frage: „Sie wollen die Feudalrechte aufheben?
Wie können Sie da die Krone beſtehen laſſen, die doch die feudalſte Inſti-
tution iſt?“ Der Präſident fordert den Redner auf die Krone nicht in die
Beſprechung zu ziehen; der Redner aber proteſtirt, er müſſe ſeinen Gedan-
ken ausführen dürfen, und ſucht ſchließlich noch durch einen Ausſpruch
des Abg. Bucher in der Berliner Verſammlung des Jahrs 1848 zu bewei-
ſen daß man nur in der Revolution an die Aufhebung der Reallaſten
denken konten, nicht mehr aber nach Feſtſtellung der Verfaſſung. Die
Kammer nahm die beiden Paragraphen des Geſetzes mit geringen Aende-
rungen in der Faſſung der zweiten Kammer an. Dasſelbe geſchah heute
nach wenig bedeutender Discuſſion mit den §§. 3—5 und 36—49 (über
Beſitzveränderungsabgaben). Heute findet in beiden Kammern eine
Abendſitzung ſtatt.

Die Feierlichkeit der Beeidigung der Verfaſſung
hat heute Vormittag im königlichen Schloſſe ſtattgefunden. Sie wurde
eingeleitet durch eine gottesdienſtliche Feier in den ſämmtlichen Kirchen
Berlins, welcher Se. Maj. der König und die hier anweſenden Prinzen
des königlichen Hauſes in der Domkirche beiwohnten. Um 11 Uhr ver-
ſammelten ſich die Mitglieder beider Kammern in dem Ritterſaal des
Schloſſes, und nach Eintritt des Staatsminiſteriums wurde von dem Mi-
niſterpräſidenten Grafen v. Brandenburg die feierliche Handlung eröffnet.
Nachdem Se. Maj. der König von dem Staatsminiſterium hiervon in
Kenntniß geſetzt worden, begab ſich der König unter Vorantritt des
Staatsminiſteriums in Begleitung der hier anweſenden Prinzen und des
königlichen Gefolges in den Ritterſaal und nahm Platz auf dem Thron,
neben welchem ſich zur Rechten die königlichen Prinzen, zur Linken die
Miniſter aufſtellten. Vor dem Thron lag auf einem Tiſch die Verfaſ-
ſungsurkunde vom 31 Jan. 1850. Se. Maj. der König hielt darauf fol-
gende Anſprache an die verſammelten Kammern und ſchloß dieſelbe mit
dem verfaſſungsmäßigen eidlichen Gelöbniß: „Meine Herren! Ich bitte
um Ihre Aufmerkſamkeit. Was Ich ſagen werde, ſind Meine eigenſten
Worte, denn Ich erſcheine heute vor Ihnen wie nie zuvor und nie hernach.
Ich bin hier, nicht um die angebornen und ererbten heiligen Pflichten des
königlichen Amtes zu üben (die hocherhaben ſind über dem Meinen und
Wollen der Parteien); vor allem nicht gedeckt durch die Verantwortlich-
keit Meiner höchſten Räthe, ſondern als Ich ſelbſt allein, als ein
Mann von Ehre, der ſein Theuerſtes, ſein Wort geben will, ein Ja, voll-
[Spaltenumbruch] kräftig
und bedächtig. Darum einiges zuvor. Das Werk dem Ich
heute Meine Beſtätigung aufdrücken will, iſt entſtanden in einem Jahre
welches die Treue werdender Geſchlechter wohl mit Thränen, aber verge-
bens wünſchen wird aus unſerer Geſchichte hinauszuringen. In der
Form in der es Ihnen vorgelegt worden, iſt es allerdings das Werk auf-
opfernder Treue von Männern die dieſen Thron gerettet haben, gegen die
Meine Dankbarkeit nur mit Meinem Leben erlöſchen wird; aber es wurde
ſo in den Tagen in welchen, im buchſtäblichen Sinne des Wortes, das Da-
ſeyn des Vaterlandes bedroht war. Es war das Werk des Augenblicks,
und es trug den breiten Stempel ſeines Urſprungs. Die Frage iſt ge-
rechtfertigt wie Ich bei ſolcher Betrachtung dieſem Werke die Sanction
geben könne? Dennoch will Ich es, weil Ich es kann, und daß Ich es
kann, verdank’ Ich Ihnen allein, Meine Herren. Sie haben die beſſernde
Hand daran gelegt, Sie haben bedenkliches daraus entfernt, gutes hinein-
getragen und Mir durch Ihre treffliche Arbeit und durch die Aufnahme
Meiner letzten Vorſchläge ein Pfand gegeben daß Sie die vor der
Sanction vegonnene Arbeit der Vervollkommnung auch nachher nicht
laſſen wollen, und daß es unſerem vereinten redlichen Streben auf verfaſ-
ſungsmäßigem Wege gelingen wird es den Lebensbedingungen Preußens
immer entſprechender zu machen. Ich darf dieß Werk beſtätigen, weil
Ich es in Hoffnung kann
. Das erkenne Ich mit allerwärmſtem Dank
gegen Sie, Meine Herren, und Ich ſprech’ es gerührt und freudig aus,
Sie haben den Dank des Vaterlandes verdient. Und ſo erklär’ Ich,
Gott iſt deß Zeuge, daß Mein Gelöbniß auf die Verfaſſung treu, wahr-
haftig und ohne Rückhalt iſt. Allein, Leben und Segen der Verfaſſung,
das fühlen Ihre und alle edlen Herzen im Lande, hängen von der Er-
füllung unabweislicher Bedingungen ab. Sie, meine Herren, müſſen
Mir helfen und die Landtage nach Ihnen und die Treue Meines Volkes muß
Mir helfen wider die ſo die königlich verliehene Freiheit zum Deckel
der Vosheit machen und dieſelbe gegen ihren Urheber kehren, gegen die von
Gott eingeſetzte Obrigkeit; wider die welche dieſe Urkunde gleichſam als
Erſatz der göttlichen Vorſehung, unſerer Geſchichte und der alten heili-
gen Treue betrachten möchten; alle guten Kräfte im Lande müſſen ſich
vereinigen in Unterthanentreue, in Ehrfurcht gegen das Königthum und
dieſen Thron, der auf den Siegen unſerer Heere ruht, in Beobachtung der
Geſetze, in wahrhaftiger Erfüllung des Huldigungseides, ſowie des neuen
Schwurs „der Treue und des Gehorſams gegen den König und
desgewiſſenhaften Haltens der Verfaſſung;
“ mit einem Worte:
ſeine Lebensbedingung iſt die daß Mir das Regieren mit die ſem
Geſetze möglich gemacht werde
— denn in Preußen muß der Kö-
nig regieren, und Ich regiere nicht weil es alſo Mein Wohlgefallen iſt,
Gott weiß es! ſondern weil es Gottes Ordnung iſt; darum aber will
Ich auch regieren
. Ein freies Volk unter einem freien Könige, das
war Meine Looſung ſeit zehn Jahren, das iſt ſie heut und ſoll es bleiben,
ſo lang Ich athme. Ehe ich zur Handlung des Tages ſchreite, werde Ich
zwei Gelöbniſſe vor Ihnen erneuern. Das gebietet Mir der Blick auf die zehn
verfloſſenen Jahre Meiner Regierung. Zum erſten erneuere, wiederhole
und beſtätige Ich feierlich und ausdrücklich die Gelöbniſſe die Ich vor
Gott und Menſchen bei den Huldigungen zu Königsberg und hier geleiſtet
habe! — Ja! Ja! das will Ich, ſo Gott Mir helfe! Zum zweiten erneuere,
wiederhole und beſtätige Ich feierlich und ausdrücklich das heilige Gelöb-
niß welches Ich am 11 April 1847 ausgeſprochen: „Mit Meinem Hauſe
dem Herrn zu dienen.“ Ja! Ja! das will Ich, ſo Gott Mir helfe!
Dieß Gelöbniß ſteht über allen anderen, es muß in einem jeden ent-
halten ſeyn, und alle anderen Gelöbniſſe, ſollen ſie anders Werth haben,
wie lautes Lebenswaſſer durchſtrömen. Jetzt aber und indem Ich die Verfaſ-
ſungsurkunde kraft königlicher Machtvollkommenheit hiermit beſtätige, ge-
lobe Ich feierlich, wahrhaftig und ausdrücklich vor Gott und Menſchen die
Verfaſſung meines Landes und Reiches feſt und unverbrüchlich zu halten
und in Uebereinſtimmung mit ihr und den Geſetzen zu regieren. Ja!
Ja! das will Ich, ſo Gott Mir helfe! Und nun befehle Ich das be-
ſtätigte Geſetz in die Hände des allmächtigen Gottes, deſſen Walten in
der Geſchichte Preußens handgreiflich zu erkennen iſt, auf daß Er aus
dieſem Menſchenwerke ein Werkzeug des Heils machen wolle für unſer
theures Vaterland: nämlich der Geltendmachung Seiner heiligen Rechte
und Ordnungen! Alſo ſey es!“
Hierauf folgte die Beeidigung der
Verfaſſung durch die Mitglieder des Staatsminiſteriums, die beiden
Kammerpräſidenten und die ſämmtlich erſchienenen Mitglieder der erſten
und zweiten Kammer. (Staatsanzeiger.)

Schleswig-Holſtein.

In der heutigen Sitzung
der Landesverſammlung wurde das letzte Schreiben der Vertrauensmänner
an den König von Dänemark mitgetheilt. Die Vertrauensmänner er-
klären darin daß ſie durch die letzte königliche Mittheilung die Ausſicht
auf eine Berathung beiderſeitiger Vertrauensmänner als abgeſchnitten

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[627/0003] niczewski, Grabowski u. a.) ihr Mandat niedergelegt haben, weil ſie Be- denken trügen den Eid auf die Verfaſſung zu leiſten. Der Präſident be- merkt, er werde die Anordnung der Neuwahlen veranlaſſen. Dann fährt die Kammer in der Verhandlung über die Aufhebung der Mahl- und Schlachtſteuer u. ſ. w. fort. Der Referent Camphauſen ſucht die Ein- wendungen gegen den Geſetzentwurf zu widerlegen. Daß die Aufhebung der Schlachtſteuer in Paris den Preis des Fleiſches nicht gemindert habe beweiſe nichts, weil in der kurzen Zeit keine Umwandlung hätte erfolgen können. Gegen die Behauptung als ob nur die Bäcker u. ſ. w. den Vor- theil haben würden, ſpreche die Macht der Concurrenz. In England ſey die Einkommenſteuer erſt auf drei Jahre eingeführt, dann auf weitere fünf Jahre verlängert worden, und wenn auch jetzt an die Aufhebung nicht ge- dacht werde, ſo ſcheine das doch ſehr für dieſe Steuer zu ſprechen. Die Kammer entſcheidet hierauf daß die Spetialdiscuſſion über die §§. 1 und 2 der Regierungsvorlage ſchon durch die allgemeine erledigt ſey, und es kommt zunächſt das Pochhammerſche Amendement zur Abſtimmung. Das- ſelbe wird verworfen mit 164 gegen 132 Stimmen, worauf die §§. 1 und 2 der Vorlage mit 250 gegen 41 Stimmen angenommen werden. Nach ihnen ſoll an die Stelle der bisherigen Mahl- und Schlachtſteuer und der Claſſenſteuer eine Einkommenſteuer treten für alle Einwohner des Staats von einem jährlichen Einkommen über 1000 Thlt., und eine neue Claſſen- ſteuer für diejenigen Einwohner deren Einkommen den Betrag von 1000 Thlr. nicht überſteigt. In der geſtrigen Abendſitzung der erſten Kammer kamen die §§. 1 und 2 des Ablöſungsgeſetzes zur Berathung. Gegen die darin enthaltenen Beſtimmungen kämpften namentlich die Abgg. v. Manteuffel und v. Gerlach. Die Worte des erſtern: er weiſe auf die „Thränen der Berechtigten“ hin, riefen Heiterkeit auf der Linken hervor, worauf der Redner ſchnell hinzufügte: auf die Thränen ſo vieler Geiſtlichen und Lehrer! Hr. v. Gerlach ſagte: die Stände der Ritter und Grundbeſitzer hätten allerdings Sühnopfer zu bringen, weil ſie 1848 das Heer und den König hätten beſchimpfen laſſen, und durch ſie unvernünfti- getweiſe die Kopfzahlwahl beſchloſſen worden ſey. Er ſelber wolle ſich nicht ausſchließen. Hätte er ſich damals in Berlin aufgehalten, ſo wäre er viel- leicht auch ſchwach geweſen; er wolle alſo ſeinen Theil der Sühne auf ſich nehmen, da ja ohnehin Solidarität das Weſen der ſtändiſchen Verfaſſung ſey wie der conſtitutionellen. Trotz dieſes Eingangs erklärt ſich der Red- ner gegen die unentgeltliche Aufhebung der in §. 2 bezeichneten Rechte. Er nennt denſelben „märzgemäß, aber nicht decembergemäß,“ und richtet an die Verſammlnng die Frage: „Sie wollen die Feudalrechte aufheben? Wie können Sie da die Krone beſtehen laſſen, die doch die feudalſte Inſti- tution iſt?“ Der Präſident fordert den Redner auf die Krone nicht in die Beſprechung zu ziehen; der Redner aber proteſtirt, er müſſe ſeinen Gedan- ken ausführen dürfen, und ſucht ſchließlich noch durch einen Ausſpruch des Abg. Bucher in der Berliner Verſammlung des Jahrs 1848 zu bewei- ſen daß man nur in der Revolution an die Aufhebung der Reallaſten denken konten, nicht mehr aber nach Feſtſtellung der Verfaſſung. Die Kammer nahm die beiden Paragraphen des Geſetzes mit geringen Aende- rungen in der Faſſung der zweiten Kammer an. Dasſelbe geſchah heute nach wenig bedeutender Discuſſion mit den §§. 3—5 und 36—49 (über Beſitzveränderungsabgaben). Heute findet in beiden Kammern eine Abendſitzung ſtatt. Berlin, 6 Febr. Die Feierlichkeit der Beeidigung der Verfaſſung hat heute Vormittag im königlichen Schloſſe ſtattgefunden. Sie wurde eingeleitet durch eine gottesdienſtliche Feier in den ſämmtlichen Kirchen Berlins, welcher Se. Maj. der König und die hier anweſenden Prinzen des königlichen Hauſes in der Domkirche beiwohnten. Um 11 Uhr ver- ſammelten ſich die Mitglieder beider Kammern in dem Ritterſaal des Schloſſes, und nach Eintritt des Staatsminiſteriums wurde von dem Mi- niſterpräſidenten Grafen v. Brandenburg die feierliche Handlung eröffnet. Nachdem Se. Maj. der König von dem Staatsminiſterium hiervon in Kenntniß geſetzt worden, begab ſich der König unter Vorantritt des Staatsminiſteriums in Begleitung der hier anweſenden Prinzen und des königlichen Gefolges in den Ritterſaal und nahm Platz auf dem Thron, neben welchem ſich zur Rechten die königlichen Prinzen, zur Linken die Miniſter aufſtellten. Vor dem Thron lag auf einem Tiſch die Verfaſ- ſungsurkunde vom 31 Jan. 1850. Se. Maj. der König hielt darauf fol- gende Anſprache an die verſammelten Kammern und ſchloß dieſelbe mit dem verfaſſungsmäßigen eidlichen Gelöbniß: „Meine Herren! Ich bitte um Ihre Aufmerkſamkeit. Was Ich ſagen werde, ſind Meine eigenſten Worte, denn Ich erſcheine heute vor Ihnen wie nie zuvor und nie hernach. Ich bin hier, nicht um die angebornen und ererbten heiligen Pflichten des königlichen Amtes zu üben (die hocherhaben ſind über dem Meinen und Wollen der Parteien); vor allem nicht gedeckt durch die Verantwortlich- keit Meiner höchſten Räthe, ſondern als Ich ſelbſt allein, als ein Mann von Ehre, der ſein Theuerſtes, ſein Wort geben will, ein Ja, voll- kräftig und bedächtig. Darum einiges zuvor. Das Werk dem Ich heute Meine Beſtätigung aufdrücken will, iſt entſtanden in einem Jahre welches die Treue werdender Geſchlechter wohl mit Thränen, aber verge- bens wünſchen wird aus unſerer Geſchichte hinauszuringen. In der Form in der es Ihnen vorgelegt worden, iſt es allerdings das Werk auf- opfernder Treue von Männern die dieſen Thron gerettet haben, gegen die Meine Dankbarkeit nur mit Meinem Leben erlöſchen wird; aber es wurde ſo in den Tagen in welchen, im buchſtäblichen Sinne des Wortes, das Da- ſeyn des Vaterlandes bedroht war. Es war das Werk des Augenblicks, und es trug den breiten Stempel ſeines Urſprungs. Die Frage iſt ge- rechtfertigt wie Ich bei ſolcher Betrachtung dieſem Werke die Sanction geben könne? Dennoch will Ich es, weil Ich es kann, und daß Ich es kann, verdank’ Ich Ihnen allein, Meine Herren. Sie haben die beſſernde Hand daran gelegt, Sie haben bedenkliches daraus entfernt, gutes hinein- getragen und Mir durch Ihre treffliche Arbeit und durch die Aufnahme Meiner letzten Vorſchläge ein Pfand gegeben daß Sie die vor der Sanction vegonnene Arbeit der Vervollkommnung auch nachher nicht laſſen wollen, und daß es unſerem vereinten redlichen Streben auf verfaſ- ſungsmäßigem Wege gelingen wird es den Lebensbedingungen Preußens immer entſprechender zu machen. Ich darf dieß Werk beſtätigen, weil Ich es in Hoffnung kann. Das erkenne Ich mit allerwärmſtem Dank gegen Sie, Meine Herren, und Ich ſprech’ es gerührt und freudig aus, Sie haben den Dank des Vaterlandes verdient. Und ſo erklär’ Ich, Gott iſt deß Zeuge, daß Mein Gelöbniß auf die Verfaſſung treu, wahr- haftig und ohne Rückhalt iſt. Allein, Leben und Segen der Verfaſſung, das fühlen Ihre und alle edlen Herzen im Lande, hängen von der Er- füllung unabweislicher Bedingungen ab. Sie, meine Herren, müſſen Mir helfen und die Landtage nach Ihnen und die Treue Meines Volkes muß Mir helfen wider die ſo die königlich verliehene Freiheit zum Deckel der Vosheit machen und dieſelbe gegen ihren Urheber kehren, gegen die von Gott eingeſetzte Obrigkeit; wider die welche dieſe Urkunde gleichſam als Erſatz der göttlichen Vorſehung, unſerer Geſchichte und der alten heili- gen Treue betrachten möchten; alle guten Kräfte im Lande müſſen ſich vereinigen in Unterthanentreue, in Ehrfurcht gegen das Königthum und dieſen Thron, der auf den Siegen unſerer Heere ruht, in Beobachtung der Geſetze, in wahrhaftiger Erfüllung des Huldigungseides, ſowie des neuen Schwurs „der Treue und des Gehorſams gegen den König und desgewiſſenhaften Haltens der Verfaſſung;“ mit einem Worte: ſeine Lebensbedingung iſt die daß Mir das Regieren mit die ſem Geſetze möglich gemacht werde — denn in Preußen muß der Kö- nig regieren, und Ich regiere nicht weil es alſo Mein Wohlgefallen iſt, Gott weiß es! ſondern weil es Gottes Ordnung iſt; darum aber will Ich auch regieren. Ein freies Volk unter einem freien Könige, das war Meine Looſung ſeit zehn Jahren, das iſt ſie heut und ſoll es bleiben, ſo lang Ich athme. Ehe ich zur Handlung des Tages ſchreite, werde Ich zwei Gelöbniſſe vor Ihnen erneuern. Das gebietet Mir der Blick auf die zehn verfloſſenen Jahre Meiner Regierung. Zum erſten erneuere, wiederhole und beſtätige Ich feierlich und ausdrücklich die Gelöbniſſe die Ich vor Gott und Menſchen bei den Huldigungen zu Königsberg und hier geleiſtet habe! — Ja! Ja! das will Ich, ſo Gott Mir helfe! Zum zweiten erneuere, wiederhole und beſtätige Ich feierlich und ausdrücklich das heilige Gelöb- niß welches Ich am 11 April 1847 ausgeſprochen: „Mit Meinem Hauſe dem Herrn zu dienen.“ Ja! Ja! das will Ich, ſo Gott Mir helfe! Dieß Gelöbniß ſteht über allen anderen, es muß in einem jeden ent- halten ſeyn, und alle anderen Gelöbniſſe, ſollen ſie anders Werth haben, wie lautes Lebenswaſſer durchſtrömen. Jetzt aber und indem Ich die Verfaſ- ſungsurkunde kraft königlicher Machtvollkommenheit hiermit beſtätige, ge- lobe Ich feierlich, wahrhaftig und ausdrücklich vor Gott und Menſchen die Verfaſſung meines Landes und Reiches feſt und unverbrüchlich zu halten und in Uebereinſtimmung mit ihr und den Geſetzen zu regieren. Ja! Ja! das will Ich, ſo Gott Mir helfe! Und nun befehle Ich das be- ſtätigte Geſetz in die Hände des allmächtigen Gottes, deſſen Walten in der Geſchichte Preußens handgreiflich zu erkennen iſt, auf daß Er aus dieſem Menſchenwerke ein Werkzeug des Heils machen wolle für unſer theures Vaterland: nämlich der Geltendmachung Seiner heiligen Rechte und Ordnungen! Alſo ſey es!“ Hierauf folgte die Beeidigung der Verfaſſung durch die Mitglieder des Staatsminiſteriums, die beiden Kammerpräſidenten und die ſämmtlich erſchienenen Mitglieder der erſten und zweiten Kammer. (Staatsanzeiger.) Schleswig-Holſtein. Kiel, 2 Febr. In der heutigen Sitzung der Landesverſammlung wurde das letzte Schreiben der Vertrauensmänner an den König von Dänemark mitgetheilt. Die Vertrauensmänner er- klären darin daß ſie durch die letzte königliche Mittheilung die Ausſicht auf eine Berathung beiderſeitiger Vertrauensmänner als abgeſchnitten

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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 40, 9. Februar 1850, S. 627. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine40_1850/3>, abgerufen am 22.11.2024.