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Allgemeine Zeitung, Nr. 39, 8. Februar 1850.

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[Spaltenumbruch] es an ordentlicher Beschäftigung fehlt", wenn er einer systematischen Er-
schwerung der Niederlassung und Verheirathung das Wort redet, so kön-
nen wir uns nicht entschieden genug von diesen Grundsätzen lossagen.
Was insbesondere das Recht der Niederlassung betrifft, so ist ohne die
unbedingteste Verallgemeinerung desselben überhaupt nicht einmal ein
wahrhaftes Staatsbürgerrecht denkbar, und wenn man sich von einer
Beschränkung der Befugniß eines jeden Bürgers seinen Aufenthaltsort
frei zu wählen irgendwelche ökonomische Vortheile verspricht, so nimmt
man an daß der Einzelne seinen persönlichen Vortheil weniger gut ver-
steht als das Gesetz oder die Regierung. Selbst der einfältigste Bauer,
selbst der ungebildetste Handarbeiter ist nicht beschränkt genug um sich in
Masse -- denn von einzelnen Ausnahmsfällen kann natürlich nicht die
Rede seyn -- nach einem Ort, nach einer Gegend zu drängen wo es kei-
nen Platz für ihn gibt, und wenn hie und da eine wirklich bereits über-
völkerte Stadt Zuwachs durch neue Einwanderung erhält, so geschieht es
nur weil anderwärts die Uebervölkerung und ihre Uebelstände noch größer
sind. Wir wissen leider daß es leichter ist daß ein Kamel durch ein
Nadelöhr gehe als daß man die Furcht überwinde mit welcher sich ein
deutscher Staat gegen den andern, jede Stadt gegen die Nachbarstadt,
jedes Dorf gegen das Nachbardorf absperrt -- jene lächerliche Furcht daß
mit einer wahrhaften und ehrlich gemeinten Freigebung der Niederlassung
und des Gewerbebetriebs ein Heuschreckenschwarm von hungrigen Ein-
dringlingen über jeden Staat, jede Stadt und jedes Dorf herfallen werde.
Ob diese verderblichen Schaaren aus der Luft oder aus der Erde kommen
werden, ob sie durch generatio aequivoca entstehen, ob sie von der Sonne
ausgebrütet werden, oder auf welche Weise sie sonst zur Welt kommen,
darüber scheint die Municipalmeinung mit sich noch nicht recht einig
zu seyn.

Indessen nicht genug daß ein ganzes Gendarmeriesystem aufgeboten
wird um von jeglichem Orte die "fremde" Einwanderung abzuhalten, hat
die Polizeiweisheit unserer Tage es auch für nöthig erachtet die Heiraths-
lust der Bürger unter Controle zu stellen, und ihre Befriedigung von
einer hochobrigkeitlichen Erlaubniß abhängig zu machen. Eine obrigkeit-
liche Bewilligung zur Ausübung des heiligsten aller angeborenen Rechte,
zur Erfüllung eines Naturgesetzes! Mit dieser unerhörten Anmaßung
-- unerhört gegenüber jedem Volke welches nicht unter dem Gesetz der
Leibeigenschaft steht -- mit dieser Anmaßung hat die Polizei ihrer Herr-
schaft in Deutschland das Siegel aufgedrückt, und es ist eine Albernheit
von dem Sturze des Polizeistaates zu reden, solange jene Usurpation
fortbesteht.

Von unserm Verfasser wundert es uns um so mehr daß er solchen
Eingriffen der Staatsgewalt in das persönliche Recht das Wort redet, als
derselbe bei vielen Gelegenheiten seine Ueberzeugung von den Wohlthaten
der Selbstregierung der Gemeinden und Körperschaften mit der größten
Wärme ausspricht. Wie ist aber die Selbständigkeit der Gemeinde denk-
bar ohne die Selbständigkeit des Bürgers?

In einem besondern Abschnitt "Von den Juden" trägt der Verfasser
eine Lehre vor welche gleichfalls viel zu sehr mit veraltetem Vorurtheil
gefärbt ist als daß sie nach unserm Geschmack seyn sollte. Hr. v. Holz-
schuher erkennt die Ungerechtigkeit der Gesetze an welche den Juden in
Bayern bis auf den heutigen Tag, nachdem ihre volle Emancipation in
ganz Deutschland ausgesprochen ist, eine Ausnahmsstellung im Staat an-
weisen; er will jene Gesetze aber erst dann aufgehoben wissen wenn die
Racenunterschiede zwischen Deutschen und Juden durch ein von dem Staat
zu begünstigendes System von Wechselheirathen einigermaßen ausge-
glichen seyen, weil ohne eine solche Ausgleichung die Emancipation nichts
nützen, weil ohne dieselbe das bisherige Mißverhältniß zwischen christ-
licher und jüdischer Bevölkerung doch fortdauern werde. Wer steht nicht
die petitio principii in jener Forderung? Es ist gewiß daß ohne eine
allmähliche Verschmelzung der Racen die Emancipation nur ein unvoll-
kommenes Werk bleiben wird, ebenso gewiß aber ist es daß die Emanci-
pation die Vorbedingung jener Verschmelzung bildet.

Den Schutz dessen das Gewerbswesen von Seiten des Staates bedarf
um zu verhindern daß es dem Proletariat eine gefährliche Nahrung gebe,
faßt Hr. v. Holzschuher in die Sätze zusammen: Schutzzölle, Ausfuhr-
prämien, Erleichterung des Verkehrs und der Absatzwege, Hebung des
Credits durch gute und schnelle Justiz; übrigens -- so viel als möglich
Nichteinmischung des Staates. Wir unterdrücken die Einwendungen
welche wir gegen einige dieser Punkte, und insbesondere gegen die Aus-
fuhrprämien zu machen haben, um desto lebhafter zuzustimmen wenn der
Verfasser als ergänzendes Mittel die Bildung von Unterstützungsfonds
für verdienstunfähige Arbeiter und für außerordentliche Nothfälle ver-
langt -- Fonds welche er zumal durch Beiträge der Fabrikherren aufge-
bracht wissen will. Der weitere Vorschlag Getreide- und Mehlmagazine
für die Zeiten der Theuerung anzulegen, um vermittelst derselben den
[Spaltenumbruch] Arbeitern zu wohlfeilem Brode zu verhelfen, dieser Vorschlag kann
vor den Erfahrungen der Vergangenheit, vor der heutigen Wissenschaft
schwerlich bestehen.

Um den Arbeitern gegenüber den Fabrikherren eine Vertretung zu
geben, will Hr. v. Holzschuher dieselben zu Vereinen organistren, welche,
freilich unter Controle des Staats, Ausschüsse wählen sollen denen nächst
der Wahrnehmung der Interessen des Vereins auch die Sittenpolizei in-
nerhalb desselben übertragen werden soll. Es ist wahr, sagt der Ver-
fasser, daß solche Vereine in guten Zeiten eine gefährliche Waffe in der
Hand Uebelwollender bilden, in Zeiten der Noth und der Unruhe aber
wird gerade ihre Organisation und die kraft derselben eingeführte Disci-
plin eine Bürgschaft gegen zerstörende Wuth und Ausschweifung darbieten.
Eine sehr deherzigenswerthe Bemerkung!

Für diejenigen Gewerbe welche, wie unter andern die Handweberei,
in augenscheinlichem Absterben begriffen sind, verwirft Hr. v. Holzschuher
jedes Mittel einer erkünstelten Lebensfristung; er dringt vielmehr darauf
daß der Staat unmittelbar dahin wirke daß den Familien welche von
solche Nahrungszweigen leben, andere Erwerbsquellen zugänglich wer-
den. Eine große Erleichterung in diesem Sinne würde es schon seyn
wenn den Kindern, welche oft nur durch die Mittellosigkeit der Eltern ge-
nöthigt werden das brodlose Handwerk derselben zu lernen, durch öf-
fentliche Fürsorge Gelegenheit gegeben würde sich einem dankbareren Ge-
werbe zuzuwenden.

Die nothleidenden kleinen Gewerbe selbst kennen gewöhnlich nur ein
Mittel der vermeintlichen Rettung: die Einführung und Handhabung eines
strengen Zunftzwanges. Wie trügerisch diese Meinung sey, wird von
Hrn. v. Holzschuher aus einer Reihe von sprechenden Thatsachen nachge-
wiesen, welche das gewerbliche Leben in Bayern an die Hand gibt. Der
Verfasser stellt zumal Augsburg und Nürnberg einander gegenüber. In
der erstgenannten Stadt, sagt er, besteht eine Art Erblichkeit der Gewerbs-
concessionen, mit fast unbedingter Ausschließung Auswärtiger, und doch
liegen die Gewerbe schwer darnieder. In Nürnberg dagegen gilt für die
wichtigsten Zweige der Industrie die freie Concurrenz, und nichtsdesto-
weniger erfreut sich das dortige Gewerbswesen der schönsten Blüthe.
"Hört man die Augsburger Gewerbsleute und ihre Klagen, heißt es wei-
ter, so sind sie freilich ganz außer Schuld. Läßt man aber durch Unpar-
teiische den Zustand ihrer Fabricate, ihre Preise u. s. f. prüfen, so wird
man bald finden daß alle ihre Gewerbe, die sich so sehr beschweren, ihren
Verfall großentheils selbst verschuldet haben durch schlechtes Material,
oberflächliche Arbeit, theuere Preise, altmodische Formen, kein Fertig-
werden, endlich keine Speculation, gar keine Kunst die Abnehmer anzu-
locken, vielmehr nur grämliche Verdrossenheit." Daß ähnliche Erschei-
nungen die natürliche und beinahe nothwendige Folge der zunftmäßigen
Geschlossenheit der Gewerbe sind, bedarf angesichts der Erfahrungen welche
die Länder des Zunftzwanges auf der einen, und die Länder der Gewerbe-
freiheit auf der andern Seite darbieten, keines Beweises mehr. In den
einen wie in den andern kann die Ungunst der Umstände einen mehr oder
weniger schweren Druck auf die Industrie überhaupt und auf einzelne
Zweige derselben ausüben, die freien Gewerbe werden aber immer eine
stärkere Widerstandsfähigkeit und eine größere Kraft sich selber zu helfen
entwickeln als die zunftmäßig gebundenen. Darum stimmen wir Hrn.
v. Holzschuher gerade im Interesse der Gewerbe selbst mit der innigsten
Ueberzeugung bei wenn er sagt: "Diesem System der Erblichkeit nicht nur
der Concessionen, sondern auch der Fehler und Untugenden von Vater auf
Sohn kann und muß um jeden Preis ein Ende gemacht werden." Wenn
der Verfasser aber annimmt daß dieser Erblichkeit ein Ende gemacht werden
könne ohne eine vollständige Beseitigung des Zunftzwanges und des Un-
wesens der Concessionen, so sind wir ganz entgegengesetzter Meinung.
Hr. v. Holzschuher ist überhaupt, unserer Ansicht nach, in einem wesent-
lichen Irrthum befangen, indem er bei jeder Gelegenheit gegen allge-
meine Maßregeln der Gesetzgebung in volkswirthschaftlichen Angele-
genheiten eifert. Er will überall und in allen Dingen, je nach Zeit,
Ort und besondern Umständen, besondere Anordnungen getroffen wissen,
er will hier die gewerbliche Freiheit, dort die zunftmäßige Beschränkung;
hier die Theilung des Grundes und Bodens, dort die Untheilbarkeit des-
selben; hier die freie Niederlassung, dort die Ausschließung von Auswär-
tigen; hier die Zulassung, dort die Fernhaltung der Juden; hier die Be-
günstigung der Verheirathungen, dort deren möglichste Erschwerung u.
s. w. Es ist klar daß solche Grundsätze geeignet sind dem herrschenden
System einer ohnehin unerträglichen Vielregiererei die Krone aufzusetzen,
daß dadurch der Gunst, der Chicane, den gevatterschaftlichen Rücksichten
die Thore angelweit geöffnet werden, daß dieselben im directen Wider-
spruch stehen mit dem gebieterischen Streben des Jahrhunderts nach der
Verwirklichung des Rechtsstaats.

Ueber die Verbesserung der Sittenpolizei als Mittel die ökonomischen

[Spaltenumbruch] es an ordentlicher Beſchäftigung fehlt“, wenn er einer ſyſtematiſchen Er-
ſchwerung der Niederlaſſung und Verheirathung das Wort redet, ſo kön-
nen wir uns nicht entſchieden genug von dieſen Grundſätzen losſagen.
Was insbeſondere das Recht der Niederlaſſung betrifft, ſo iſt ohne die
unbedingteſte Verallgemeinerung desſelben überhaupt nicht einmal ein
wahrhaftes Staatsbürgerrecht denkbar, und wenn man ſich von einer
Beſchränkung der Befugniß eines jeden Bürgers ſeinen Aufenthaltsort
frei zu wählen irgendwelche ökonomiſche Vortheile verſpricht, ſo nimmt
man an daß der Einzelne ſeinen perſönlichen Vortheil weniger gut ver-
ſteht als das Geſetz oder die Regierung. Selbſt der einfältigſte Bauer,
ſelbſt der ungebildetſte Handarbeiter iſt nicht beſchränkt genug um ſich in
Maſſe — denn von einzelnen Ausnahmsfällen kann natürlich nicht die
Rede ſeyn — nach einem Ort, nach einer Gegend zu drängen wo es kei-
nen Platz für ihn gibt, und wenn hie und da eine wirklich bereits über-
völkerte Stadt Zuwachs durch neue Einwanderung erhält, ſo geſchieht es
nur weil anderwärts die Uebervölkerung und ihre Uebelſtände noch größer
ſind. Wir wiſſen leider daß es leichter iſt daß ein Kamel durch ein
Nadelöhr gehe als daß man die Furcht überwinde mit welcher ſich ein
deutſcher Staat gegen den andern, jede Stadt gegen die Nachbarſtadt,
jedes Dorf gegen das Nachbardorf abſperrt — jene lächerliche Furcht daß
mit einer wahrhaften und ehrlich gemeinten Freigebung der Niederlaſſung
und des Gewerbebetriebs ein Heuſchreckenſchwarm von hungrigen Ein-
dringlingen über jeden Staat, jede Stadt und jedes Dorf herfallen werde.
Ob dieſe verderblichen Schaaren aus der Luft oder aus der Erde kommen
werden, ob ſie durch generatio aequivoca entſtehen, ob ſie von der Sonne
ausgebrütet werden, oder auf welche Weiſe ſie ſonſt zur Welt kommen,
darüber ſcheint die Municipalmeinung mit ſich noch nicht recht einig
zu ſeyn.

Indeſſen nicht genug daß ein ganzes Gendarmerieſyſtem aufgeboten
wird um von jeglichem Orte die „fremde“ Einwanderung abzuhalten, hat
die Polizeiweisheit unſerer Tage es auch für nöthig erachtet die Heiraths-
luſt der Bürger unter Controle zu ſtellen, und ihre Befriedigung von
einer hochobrigkeitlichen Erlaubniß abhängig zu machen. Eine obrigkeit-
liche Bewilligung zur Ausübung des heiligſten aller angeborenen Rechte,
zur Erfüllung eines Naturgeſetzes! Mit dieſer unerhörten Anmaßung
— unerhört gegenüber jedem Volke welches nicht unter dem Geſetz der
Leibeigenſchaft ſteht — mit dieſer Anmaßung hat die Polizei ihrer Herr-
ſchaft in Deutſchland das Siegel aufgedrückt, und es iſt eine Albernheit
von dem Sturze des Polizeiſtaates zu reden, ſolange jene Uſurpation
fortbeſteht.

Von unſerm Verfaſſer wundert es uns um ſo mehr daß er ſolchen
Eingriffen der Staatsgewalt in das perſönliche Recht das Wort redet, als
derſelbe bei vielen Gelegenheiten ſeine Ueberzeugung von den Wohlthaten
der Selbſtregierung der Gemeinden und Körperſchaften mit der größten
Wärme ausſpricht. Wie iſt aber die Selbſtändigkeit der Gemeinde denk-
bar ohne die Selbſtändigkeit des Bürgers?

In einem beſondern Abſchnitt „Von den Juden“ trägt der Verfaſſer
eine Lehre vor welche gleichfalls viel zu ſehr mit veraltetem Vorurtheil
gefärbt iſt als daß ſie nach unſerm Geſchmack ſeyn ſollte. Hr. v. Holz-
ſchuher erkennt die Ungerechtigkeit der Geſetze an welche den Juden in
Bayern bis auf den heutigen Tag, nachdem ihre volle Emancipation in
ganz Deutſchland ausgeſprochen iſt, eine Ausnahmsſtellung im Staat an-
weiſen; er will jene Geſetze aber erſt dann aufgehoben wiſſen wenn die
Racenunterſchiede zwiſchen Deutſchen und Juden durch ein von dem Staat
zu begünſtigendes Syſtem von Wechſelheirathen einigermaßen ausge-
glichen ſeyen, weil ohne eine ſolche Ausgleichung die Emancipation nichts
nützen, weil ohne dieſelbe das bisherige Mißverhältniß zwiſchen chriſt-
licher und jüdiſcher Bevölkerung doch fortdauern werde. Wer ſteht nicht
die petitio principii in jener Forderung? Es iſt gewiß daß ohne eine
allmähliche Verſchmelzung der Racen die Emancipation nur ein unvoll-
kommenes Werk bleiben wird, ebenſo gewiß aber iſt es daß die Emanci-
pation die Vorbedingung jener Verſchmelzung bildet.

Den Schutz deſſen das Gewerbsweſen von Seiten des Staates bedarf
um zu verhindern daß es dem Proletariat eine gefährliche Nahrung gebe,
faßt Hr. v. Holzſchuher in die Sätze zuſammen: Schutzzölle, Ausfuhr-
prämien, Erleichterung des Verkehrs und der Abſatzwege, Hebung des
Credits durch gute und ſchnelle Juſtiz; übrigens — ſo viel als möglich
Nichteinmiſchung des Staates. Wir unterdrücken die Einwendungen
welche wir gegen einige dieſer Punkte, und insbeſondere gegen die Aus-
fuhrprämien zu machen haben, um deſto lebhafter zuzuſtimmen wenn der
Verfaſſer als ergänzendes Mittel die Bildung von Unterſtützungsfonds
für verdienſtunfähige Arbeiter und für außerordentliche Nothfälle ver-
langt — Fonds welche er zumal durch Beiträge der Fabrikherren aufge-
bracht wiſſen will. Der weitere Vorſchlag Getreide- und Mehlmagazine
für die Zeiten der Theuerung anzulegen, um vermittelſt derſelben den
[Spaltenumbruch] Arbeitern zu wohlfeilem Brode zu verhelfen, dieſer Vorſchlag kann
vor den Erfahrungen der Vergangenheit, vor der heutigen Wiſſenſchaft
ſchwerlich beſtehen.

Um den Arbeitern gegenüber den Fabrikherren eine Vertretung zu
geben, will Hr. v. Holzſchuher dieſelben zu Vereinen organiſtren, welche,
freilich unter Controle des Staats, Ausſchüſſe wählen ſollen denen nächſt
der Wahrnehmung der Intereſſen des Vereins auch die Sittenpolizei in-
nerhalb desſelben übertragen werden ſoll. Es iſt wahr, ſagt der Ver-
faſſer, daß ſolche Vereine in guten Zeiten eine gefährliche Waffe in der
Hand Uebelwollender bilden, in Zeiten der Noth und der Unruhe aber
wird gerade ihre Organiſation und die kraft derſelben eingeführte Disci-
plin eine Bürgſchaft gegen zerſtörende Wuth und Ausſchweifung darbieten.
Eine ſehr deherzigenswerthe Bemerkung!

Für diejenigen Gewerbe welche, wie unter andern die Handweberei,
in augenſcheinlichem Abſterben begriffen ſind, verwirft Hr. v. Holzſchuher
jedes Mittel einer erkünſtelten Lebensfriſtung; er dringt vielmehr darauf
daß der Staat unmittelbar dahin wirke daß den Familien welche von
ſolche Nahrungszweigen leben, andere Erwerbsquellen zugänglich wer-
den. Eine große Erleichterung in dieſem Sinne würde es ſchon ſeyn
wenn den Kindern, welche oft nur durch die Mittelloſigkeit der Eltern ge-
nöthigt werden das brodloſe Handwerk derſelben zu lernen, durch öf-
fentliche Fürſorge Gelegenheit gegeben würde ſich einem dankbareren Ge-
werbe zuzuwenden.

Die nothleidenden kleinen Gewerbe ſelbſt kennen gewöhnlich nur ein
Mittel der vermeintlichen Rettung: die Einführung und Handhabung eines
ſtrengen Zunftzwanges. Wie trügeriſch dieſe Meinung ſey, wird von
Hrn. v. Holzſchuher aus einer Reihe von ſprechenden Thatſachen nachge-
wieſen, welche das gewerbliche Leben in Bayern an die Hand gibt. Der
Verfaſſer ſtellt zumal Augsburg und Nürnberg einander gegenüber. In
der erſtgenannten Stadt, ſagt er, beſteht eine Art Erblichkeit der Gewerbs-
conceſſionen, mit faſt unbedingter Ausſchließung Auswärtiger, und doch
liegen die Gewerbe ſchwer darnieder. In Nürnberg dagegen gilt für die
wichtigſten Zweige der Induſtrie die freie Concurrenz, und nichtsdeſto-
weniger erfreut ſich das dortige Gewerbsweſen der ſchönſten Blüthe.
„Hört man die Augsburger Gewerbsleute und ihre Klagen, heißt es wei-
ter, ſo ſind ſie freilich ganz außer Schuld. Läßt man aber durch Unpar-
teiiſche den Zuſtand ihrer Fabricate, ihre Preiſe u. ſ. f. prüfen, ſo wird
man bald finden daß alle ihre Gewerbe, die ſich ſo ſehr beſchweren, ihren
Verfall großentheils ſelbſt verſchuldet haben durch ſchlechtes Material,
oberflächliche Arbeit, theuere Preiſe, altmodiſche Formen, kein Fertig-
werden, endlich keine Speculation, gar keine Kunſt die Abnehmer anzu-
locken, vielmehr nur grämliche Verdroſſenheit.“ Daß ähnliche Erſchei-
nungen die natürliche und beinahe nothwendige Folge der zunftmäßigen
Geſchloſſenheit der Gewerbe ſind, bedarf angeſichts der Erfahrungen welche
die Länder des Zunftzwanges auf der einen, und die Länder der Gewerbe-
freiheit auf der andern Seite darbieten, keines Beweiſes mehr. In den
einen wie in den andern kann die Ungunſt der Umſtände einen mehr oder
weniger ſchweren Druck auf die Induſtrie überhaupt und auf einzelne
Zweige derſelben ausüben, die freien Gewerbe werden aber immer eine
ſtärkere Widerſtandsfähigkeit und eine größere Kraft ſich ſelber zu helfen
entwickeln als die zunftmäßig gebundenen. Darum ſtimmen wir Hrn.
v. Holzſchuher gerade im Intereſſe der Gewerbe ſelbſt mit der innigſten
Ueberzeugung bei wenn er ſagt: „Dieſem Syſtem der Erblichkeit nicht nur
der Conceſſionen, ſondern auch der Fehler und Untugenden von Vater auf
Sohn kann und muß um jeden Preis ein Ende gemacht werden.“ Wenn
der Verfaſſer aber annimmt daß dieſer Erblichkeit ein Ende gemacht werden
könne ohne eine vollſtändige Beſeitigung des Zunftzwanges und des Un-
weſens der Conceſſionen, ſo ſind wir ganz entgegengeſetzter Meinung.
Hr. v. Holzſchuher iſt überhaupt, unſerer Anſicht nach, in einem weſent-
lichen Irrthum befangen, indem er bei jeder Gelegenheit gegen allge-
meine Maßregeln der Geſetzgebung in volkswirthſchaftlichen Angele-
genheiten eifert. Er will überall und in allen Dingen, je nach Zeit,
Ort und beſondern Umſtänden, beſondere Anordnungen getroffen wiſſen,
er will hier die gewerbliche Freiheit, dort die zunftmäßige Beſchränkung;
hier die Theilung des Grundes und Bodens, dort die Untheilbarkeit des-
ſelben; hier die freie Niederlaſſung, dort die Ausſchließung von Auswär-
tigen; hier die Zulaſſung, dort die Fernhaltung der Juden; hier die Be-
günſtigung der Verheirathungen, dort deren möglichſte Erſchwerung u.
ſ. w. Es iſt klar daß ſolche Grundſätze geeignet ſind dem herrſchenden
Syſtem einer ohnehin unerträglichen Vielregiererei die Krone aufzuſetzen,
daß dadurch der Gunſt, der Chicane, den gevatterſchaftlichen Rückſichten
die Thore angelweit geöffnet werden, daß dieſelben im directen Wider-
ſpruch ſtehen mit dem gebieteriſchen Streben des Jahrhunderts nach der
Verwirklichung des Rechtsſtaats.

Ueber die Verbeſſerung der Sittenpolizei als Mittel die ökonomiſchen

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[618/0010] es an ordentlicher Beſchäftigung fehlt“, wenn er einer ſyſtematiſchen Er- ſchwerung der Niederlaſſung und Verheirathung das Wort redet, ſo kön- nen wir uns nicht entſchieden genug von dieſen Grundſätzen losſagen. Was insbeſondere das Recht der Niederlaſſung betrifft, ſo iſt ohne die unbedingteſte Verallgemeinerung desſelben überhaupt nicht einmal ein wahrhaftes Staatsbürgerrecht denkbar, und wenn man ſich von einer Beſchränkung der Befugniß eines jeden Bürgers ſeinen Aufenthaltsort frei zu wählen irgendwelche ökonomiſche Vortheile verſpricht, ſo nimmt man an daß der Einzelne ſeinen perſönlichen Vortheil weniger gut ver- ſteht als das Geſetz oder die Regierung. Selbſt der einfältigſte Bauer, ſelbſt der ungebildetſte Handarbeiter iſt nicht beſchränkt genug um ſich in Maſſe — denn von einzelnen Ausnahmsfällen kann natürlich nicht die Rede ſeyn — nach einem Ort, nach einer Gegend zu drängen wo es kei- nen Platz für ihn gibt, und wenn hie und da eine wirklich bereits über- völkerte Stadt Zuwachs durch neue Einwanderung erhält, ſo geſchieht es nur weil anderwärts die Uebervölkerung und ihre Uebelſtände noch größer ſind. Wir wiſſen leider daß es leichter iſt daß ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe als daß man die Furcht überwinde mit welcher ſich ein deutſcher Staat gegen den andern, jede Stadt gegen die Nachbarſtadt, jedes Dorf gegen das Nachbardorf abſperrt — jene lächerliche Furcht daß mit einer wahrhaften und ehrlich gemeinten Freigebung der Niederlaſſung und des Gewerbebetriebs ein Heuſchreckenſchwarm von hungrigen Ein- dringlingen über jeden Staat, jede Stadt und jedes Dorf herfallen werde. Ob dieſe verderblichen Schaaren aus der Luft oder aus der Erde kommen werden, ob ſie durch generatio aequivoca entſtehen, ob ſie von der Sonne ausgebrütet werden, oder auf welche Weiſe ſie ſonſt zur Welt kommen, darüber ſcheint die Municipalmeinung mit ſich noch nicht recht einig zu ſeyn. Indeſſen nicht genug daß ein ganzes Gendarmerieſyſtem aufgeboten wird um von jeglichem Orte die „fremde“ Einwanderung abzuhalten, hat die Polizeiweisheit unſerer Tage es auch für nöthig erachtet die Heiraths- luſt der Bürger unter Controle zu ſtellen, und ihre Befriedigung von einer hochobrigkeitlichen Erlaubniß abhängig zu machen. Eine obrigkeit- liche Bewilligung zur Ausübung des heiligſten aller angeborenen Rechte, zur Erfüllung eines Naturgeſetzes! Mit dieſer unerhörten Anmaßung — unerhört gegenüber jedem Volke welches nicht unter dem Geſetz der Leibeigenſchaft ſteht — mit dieſer Anmaßung hat die Polizei ihrer Herr- ſchaft in Deutſchland das Siegel aufgedrückt, und es iſt eine Albernheit von dem Sturze des Polizeiſtaates zu reden, ſolange jene Uſurpation fortbeſteht. Von unſerm Verfaſſer wundert es uns um ſo mehr daß er ſolchen Eingriffen der Staatsgewalt in das perſönliche Recht das Wort redet, als derſelbe bei vielen Gelegenheiten ſeine Ueberzeugung von den Wohlthaten der Selbſtregierung der Gemeinden und Körperſchaften mit der größten Wärme ausſpricht. Wie iſt aber die Selbſtändigkeit der Gemeinde denk- bar ohne die Selbſtändigkeit des Bürgers? In einem beſondern Abſchnitt „Von den Juden“ trägt der Verfaſſer eine Lehre vor welche gleichfalls viel zu ſehr mit veraltetem Vorurtheil gefärbt iſt als daß ſie nach unſerm Geſchmack ſeyn ſollte. Hr. v. Holz- ſchuher erkennt die Ungerechtigkeit der Geſetze an welche den Juden in Bayern bis auf den heutigen Tag, nachdem ihre volle Emancipation in ganz Deutſchland ausgeſprochen iſt, eine Ausnahmsſtellung im Staat an- weiſen; er will jene Geſetze aber erſt dann aufgehoben wiſſen wenn die Racenunterſchiede zwiſchen Deutſchen und Juden durch ein von dem Staat zu begünſtigendes Syſtem von Wechſelheirathen einigermaßen ausge- glichen ſeyen, weil ohne eine ſolche Ausgleichung die Emancipation nichts nützen, weil ohne dieſelbe das bisherige Mißverhältniß zwiſchen chriſt- licher und jüdiſcher Bevölkerung doch fortdauern werde. Wer ſteht nicht die petitio principii in jener Forderung? Es iſt gewiß daß ohne eine allmähliche Verſchmelzung der Racen die Emancipation nur ein unvoll- kommenes Werk bleiben wird, ebenſo gewiß aber iſt es daß die Emanci- pation die Vorbedingung jener Verſchmelzung bildet. Den Schutz deſſen das Gewerbsweſen von Seiten des Staates bedarf um zu verhindern daß es dem Proletariat eine gefährliche Nahrung gebe, faßt Hr. v. Holzſchuher in die Sätze zuſammen: Schutzzölle, Ausfuhr- prämien, Erleichterung des Verkehrs und der Abſatzwege, Hebung des Credits durch gute und ſchnelle Juſtiz; übrigens — ſo viel als möglich Nichteinmiſchung des Staates. Wir unterdrücken die Einwendungen welche wir gegen einige dieſer Punkte, und insbeſondere gegen die Aus- fuhrprämien zu machen haben, um deſto lebhafter zuzuſtimmen wenn der Verfaſſer als ergänzendes Mittel die Bildung von Unterſtützungsfonds für verdienſtunfähige Arbeiter und für außerordentliche Nothfälle ver- langt — Fonds welche er zumal durch Beiträge der Fabrikherren aufge- bracht wiſſen will. Der weitere Vorſchlag Getreide- und Mehlmagazine für die Zeiten der Theuerung anzulegen, um vermittelſt derſelben den Arbeitern zu wohlfeilem Brode zu verhelfen, dieſer Vorſchlag kann vor den Erfahrungen der Vergangenheit, vor der heutigen Wiſſenſchaft ſchwerlich beſtehen. Um den Arbeitern gegenüber den Fabrikherren eine Vertretung zu geben, will Hr. v. Holzſchuher dieſelben zu Vereinen organiſtren, welche, freilich unter Controle des Staats, Ausſchüſſe wählen ſollen denen nächſt der Wahrnehmung der Intereſſen des Vereins auch die Sittenpolizei in- nerhalb desſelben übertragen werden ſoll. Es iſt wahr, ſagt der Ver- faſſer, daß ſolche Vereine in guten Zeiten eine gefährliche Waffe in der Hand Uebelwollender bilden, in Zeiten der Noth und der Unruhe aber wird gerade ihre Organiſation und die kraft derſelben eingeführte Disci- plin eine Bürgſchaft gegen zerſtörende Wuth und Ausſchweifung darbieten. Eine ſehr deherzigenswerthe Bemerkung! Für diejenigen Gewerbe welche, wie unter andern die Handweberei, in augenſcheinlichem Abſterben begriffen ſind, verwirft Hr. v. Holzſchuher jedes Mittel einer erkünſtelten Lebensfriſtung; er dringt vielmehr darauf daß der Staat unmittelbar dahin wirke daß den Familien welche von ſolche Nahrungszweigen leben, andere Erwerbsquellen zugänglich wer- den. Eine große Erleichterung in dieſem Sinne würde es ſchon ſeyn wenn den Kindern, welche oft nur durch die Mittelloſigkeit der Eltern ge- nöthigt werden das brodloſe Handwerk derſelben zu lernen, durch öf- fentliche Fürſorge Gelegenheit gegeben würde ſich einem dankbareren Ge- werbe zuzuwenden. Die nothleidenden kleinen Gewerbe ſelbſt kennen gewöhnlich nur ein Mittel der vermeintlichen Rettung: die Einführung und Handhabung eines ſtrengen Zunftzwanges. Wie trügeriſch dieſe Meinung ſey, wird von Hrn. v. Holzſchuher aus einer Reihe von ſprechenden Thatſachen nachge- wieſen, welche das gewerbliche Leben in Bayern an die Hand gibt. Der Verfaſſer ſtellt zumal Augsburg und Nürnberg einander gegenüber. In der erſtgenannten Stadt, ſagt er, beſteht eine Art Erblichkeit der Gewerbs- conceſſionen, mit faſt unbedingter Ausſchließung Auswärtiger, und doch liegen die Gewerbe ſchwer darnieder. In Nürnberg dagegen gilt für die wichtigſten Zweige der Induſtrie die freie Concurrenz, und nichtsdeſto- weniger erfreut ſich das dortige Gewerbsweſen der ſchönſten Blüthe. „Hört man die Augsburger Gewerbsleute und ihre Klagen, heißt es wei- ter, ſo ſind ſie freilich ganz außer Schuld. Läßt man aber durch Unpar- teiiſche den Zuſtand ihrer Fabricate, ihre Preiſe u. ſ. f. prüfen, ſo wird man bald finden daß alle ihre Gewerbe, die ſich ſo ſehr beſchweren, ihren Verfall großentheils ſelbſt verſchuldet haben durch ſchlechtes Material, oberflächliche Arbeit, theuere Preiſe, altmodiſche Formen, kein Fertig- werden, endlich keine Speculation, gar keine Kunſt die Abnehmer anzu- locken, vielmehr nur grämliche Verdroſſenheit.“ Daß ähnliche Erſchei- nungen die natürliche und beinahe nothwendige Folge der zunftmäßigen Geſchloſſenheit der Gewerbe ſind, bedarf angeſichts der Erfahrungen welche die Länder des Zunftzwanges auf der einen, und die Länder der Gewerbe- freiheit auf der andern Seite darbieten, keines Beweiſes mehr. In den einen wie in den andern kann die Ungunſt der Umſtände einen mehr oder weniger ſchweren Druck auf die Induſtrie überhaupt und auf einzelne Zweige derſelben ausüben, die freien Gewerbe werden aber immer eine ſtärkere Widerſtandsfähigkeit und eine größere Kraft ſich ſelber zu helfen entwickeln als die zunftmäßig gebundenen. Darum ſtimmen wir Hrn. v. Holzſchuher gerade im Intereſſe der Gewerbe ſelbſt mit der innigſten Ueberzeugung bei wenn er ſagt: „Dieſem Syſtem der Erblichkeit nicht nur der Conceſſionen, ſondern auch der Fehler und Untugenden von Vater auf Sohn kann und muß um jeden Preis ein Ende gemacht werden.“ Wenn der Verfaſſer aber annimmt daß dieſer Erblichkeit ein Ende gemacht werden könne ohne eine vollſtändige Beſeitigung des Zunftzwanges und des Un- weſens der Conceſſionen, ſo ſind wir ganz entgegengeſetzter Meinung. Hr. v. Holzſchuher iſt überhaupt, unſerer Anſicht nach, in einem weſent- lichen Irrthum befangen, indem er bei jeder Gelegenheit gegen allge- meine Maßregeln der Geſetzgebung in volkswirthſchaftlichen Angele- genheiten eifert. Er will überall und in allen Dingen, je nach Zeit, Ort und beſondern Umſtänden, beſondere Anordnungen getroffen wiſſen, er will hier die gewerbliche Freiheit, dort die zunftmäßige Beſchränkung; hier die Theilung des Grundes und Bodens, dort die Untheilbarkeit des- ſelben; hier die freie Niederlaſſung, dort die Ausſchließung von Auswär- tigen; hier die Zulaſſung, dort die Fernhaltung der Juden; hier die Be- günſtigung der Verheirathungen, dort deren möglichſte Erſchwerung u. ſ. w. 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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 39, 8. Februar 1850, S. 618. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine39_1850/10>, abgerufen am 05.12.2024.