Allgemeine Zeitung, Nr. 160, 8. Juni 1860.[Spaltenumbruch]
gesetzwidrigen Inhalts in Untersuchung gerathen, -- da das kgl. Ministerium für Das vorstehende Actenstück deutet zur Genüge an wie die Heiberg'sche Oesterreich. Wien, 4 Jun. Man hat bekanntlich seinerzeit dem Wien, 5 Jun. Wie bei allen parlamentarischen Körpern haben, Ueber die gestrige Reichsrathssitzung bringt die Ostd. Post folgenden Ueber die dem Reichsrath gestern gemachten Vorlagen theilt die Oesterr. [Spaltenumbruch]
geſetzwidrigen Inhalts in Unterſuchung gerathen, — da das kgl. Miniſterium für Das vorſtehende Actenſtück deutet zur Genüge an wie die Heiberg’ſche Oeſterreich. ∆ Wien, 4 Jun. Man hat bekanntlich ſeinerzeit dem Wien, 5 Jun. Wie bei allen parlamentariſchen Körpern haben, Ueber die geſtrige Reichsrathsſitzung bringt die Oſtd. Poſt folgenden Ueber die dem Reichsrath geſtern gemachten Vorlagen theilt die Oeſterr. <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div type="jArticle" n="4"> <floatingText> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0004" n="2668"/><cb/> geſetzwidrigen Inhalts in Unterſuchung gerathen, — da das kgl. Miniſterium für<lb/> das Herzogthum Schleswig mitteiſt Reſeripts vom 17 April d. J. verfügt hat<lb/> daß die Sache in den Formen einer gewöhnlich criminellen Unterſuchung von dem<lb/> Eriminalgericht fortzuführen ſey, der Hr. Supplicant ſich demnach in einer Crimi-<lb/> nalunterſuchung befindet — da ferner die Betreibung des Buchhandels zwar nicht<lb/> an eine polizeiliche Erlanbniß geknüpft iſt, nach der Verordnung vom 27 Dec. 1808,<lb/> ſowie nach der Natur der Sache aber doch unter polizeilicher Aufſicht ſteht, und die<lb/> Befugniß dam wegen Uebertretung von Anordnungen und Drohſchriften wider<lb/> einen unzuläſſigen Debit von Büchern und Schriften entzogen werden kann, —<lb/> und da es endlich, wenngleich die Entziehung der Befugniß zum Buchhandel<lb/> erſt nach einem rechtskräftigen comdemnatoriſchen Erkenntniſſe erfolgen kann, ein<lb/> dem Staat unzweifelhaft zuſtehendes Recht iſt, ſich während der Daner der Unter-<lb/> ſuchung gegen einen ſtaatsgefährlichen Mißbrauch des buchhändleriſchen Gewerbes<lb/> durch polizeiliche Maßregeln zu ſchützen, ſich nicht veranlaßt findet die polizeiliche<lb/> Schließung des Buchladens <hi rendition="#aq">cum pert.</hi> wieder aufzuheben. Kgl. Gottorfer Amt-<lb/> haus zu Schleswig, den 31 Mai 1860. (Gez.) <hi rendition="#g">Holſtein.</hi>“</p> </div> </body> </floatingText><lb/> <p>Das vorſtehende Actenſtück deutet zur Genüge an wie die Heiberg’ſche<lb/> Angelegenheit erledigt werden ſoll. Intereſſant iſt jedenfalls eine Verglei-<lb/> chung des obenſtehenden mit dem früher mitgetheilten Erkenntniß in derſelben<lb/> Sache von dem königl. Appellationsgericht in Flensburg.</p> <byline>(A. M.)</byline> </div> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#g">Oeſterreich.</hi> </head><lb/> <div type="jComment" n="4"> <dateline>∆ <hi rendition="#b">Wien,</hi> 4 Jun.</dateline> <p>Man hat bekanntlich ſeinerzeit dem<lb/> Fürſten Windiſch-Grätz den Vorwurf gemacht daß er nach dem Einzug der<lb/> kaiſ. Truppen in Peſth mit den Stimmführern der altconſervativen Partei ſym-<lb/> pathiſirt, nnd ſo manche Maßregel der Strenge von dem ungariſchen Volk ab-<lb/> gewendet, die ſpäter der minder ſcrupulöſe Haynau über Ungarn und ſeine<lb/> Bewohner verhängte. Abgeſehen nun davon daß ſich der edle Fürſt durch<lb/> ſeine perſönlichen Anſchauungen wohl nicht ſo weit beirren ließ um den Ungarn<lb/> Zugeſtändniſſe anzubieten zu welchen er nicht ermächtigt war, iſt es vielleicht<lb/> noch fraglich ob es für die Regierung nicht ſchon damals beſſer geweſen wäre die<lb/> große altconſervative Partei mit ihren Intereſſen zu identiſiciren, und für die<lb/> Neugeſtaltung der Monarchie zu gewinnen. Doch iſt dieß ein Fehler der heute<lb/> ſchwer wieder gut zu machen iſt, wenn auch nicht in Abrede zu ſtellen ſeyn<lb/> mag daß die Altconſervativen dadurch in eine Stellung gedrängt wurden die<lb/> nachgerade unhaltbar geworden zu ſeyn ſcheint. Unter ſolchen Umſtänden<lb/> klingt es daher wohl nicht befremdend wenn von einer Annäherung der Par-<lb/> teigenoſſen des Fürſten Windiſch-Grätz an die ungariſchen Altconſervativen,<lb/> zwiſchen welchen es zu allen Zeiten nicht an Sympathien gefehlt, die Rede iſt,<lb/> und man bringt dieſe Mittheilungen mit den Gerüchten über einen Miniſter-<lb/> wechſel in Verbindung von dem neuerdings wieder viel geſprochen wird.<lb/> Offen geſtanden, würde uns eine ſolche Annäherung unter andern Umſtänden<lb/> für die Idee des Geſammtſtaats, ſowie für die Einheit Oeſterreichs beſorgt<lb/> machen wenn beide Parteien in ihren Reihen nicht Männer zählten, deren<lb/> Bergangenheit und Zukunft viel zu innig mit der Größe Oeſterreichs ver-<lb/> knüpft iſt um in ihrer Verbindung eine Schmälerung jener erſten Bedingung<lb/> zu erblicken. Im Angeſicht der Gefahren die der zweite December über<lb/> Deutſchland und Oeſterreich heraufbeſchworen, iſt eine baldige Herſtellung<lb/> des Vertrauens im Innern des Staats abſolut nothwendig, und wird daher<lb/> auch jeder Freund Oeſterreichs den Männern Glück zu ihrem Beginnen wün-<lb/> ſchen welche dieſe ſchwierige Aufgabe zu löſen verſuchen. Von dieſem Geſichts-<lb/> punkt aus betrachtet iſt die Annäherung zweier ſo achtbaren Factoren ein<lb/> Ereigniß das vielleicht dazu beitragen kann dem jetzigen Proviſorium ein<lb/> Ende zu machen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <dateline><hi rendition="#b">Wien,</hi> 5 Jun.</dateline> <p>Wie bei allen parlamentariſchen Körpern haben,<lb/> wie die <hi rendition="#g">Oſtd. Poſt</hi> ſchreibt, auch die Mitglieder des verſtärkten Reichsraths<lb/> die Nothwendigkeit von Vorbeſprechungen und theilweiſer Verſtändigung ge-<lb/> fühlt. Zu dieſem Behuf wurde eine entſprechende Localität im H<hi rendition="#aq">ô</hi>tel Munſch<lb/> gemiethet. Vorgeſtern fand die erſte dieſer Verſammlungen ſtatt, die in<lb/> vielfacher Beziehung wichtig und bedeutſam war, indem ſie unzweifelhaft an<lb/> den Tag legte daß die Reichsrathsmitglieder in ihrer Majorität ihre Miſ-<lb/> ſion ſehr ernſt nehmen und in den nächſten Sitzungen eine Reihe hochwichti-<lb/> ger Anträge zur Sprache bringen werden. Bei der Vorbeſprechung, die<lb/> mehrere Stunden dauerte, waren Männer aller Parteien und Kronländer<lb/> anweſend: die Grafen Apponyi und Szecſen, Graf Clam-Martinitz und<lb/> Fürſt Salm, <hi rendition="#aq">Dr.</hi> Heim, Graf Anton Auersperg u. ſ. w. Die Discuſſion<lb/> war ſehr lebhaft und es wurden die verſchiedenartigſten Vorſchläge gemacht.<lb/> Es wurde die Frage aufgeworfen: ob das Budget in ſeinen verſchiedenen<lb/> Zweigen an einzelne Comit<hi rendition="#aq">é</hi>s vertheilt werden ſolle, oder ob es nicht zweck-<lb/> mäßiger ſey ein großes allgemeines Comit<hi rendition="#aq">é</hi> einzuſetzen, in welchem ſowohl<lb/> der materielle Theil des Budgets als die ſich daran knüpfenden Principien-<lb/> fragen berathen und zur Abſtimmung vorbereitet werden ſollen, ein Comit<hi rendition="#aq">é</hi><lb/> in welchem möglichſt alle Kronländer, und ſolange ein Zuſammengehen<lb/> möglich, auch alle Parteiſchattirungen vertreten ſeyn ſollen. Da die Ge-<lb/> ſchäftsordnung ausdrücklich beſtimmt daß zur Prüfung der Regierungsvorla-<lb/> gen Ausſchüffe von 5 bis 7 Perſonen eingeſetzt werden ſollen, ſo wurde die Frage<lb/> aufgeworfen, ob nicht zuerſt eine Reviſion der Geſchäftsordnung vorgenommen<lb/> werden ſolle. Indeſſen einigte man ſich mit Hinweiſung auf den Fehler des erſten<lb/> öſterreichiſchen Reichstags, der ſo viele Zeit mit den Debatten über die Geſchäfts-<lb/> ordnung zerſplittert hat, dahin, eine ſolche Reviſion nicht vorzunehmen, dagegen<lb/><cb/> aber bei ſpeciellen Fällen um eine etwa nothwendige Abänderung derſelben an-<lb/> zuſuchen. Zunächſt einigte man ſich über den Vorzug eines größern Ausſchuſſes<lb/> vor kleineren Comit<hi rendition="#aq">é</hi>s, und es wurde Graf Clam-Martinitz damit betraut den<lb/> betreffenden Antrag in der geſtrigen (Montags-)Sitzung zu ſtellen. Der Ver-<lb/> ſuch einer Verſtändigung der Parteien iſt bei dieſer Verſammlung nicht miß-<lb/> lungen. Von einer Fuſion kann allerdings nicht die Rede ſeyn. Die Ver-<lb/> ſchiedenheiten der Richtungen und der Intereſſen werden in der Folge ſtark<lb/> markirt zu Tage treten.</p><lb/> <p>Ueber die geſtrige Reichsrathsſitzung bringt die <hi rendition="#g">Oſtd. Poſt</hi> folgenden<lb/> Bericht: Der Erzherzog-Präſident eröffnete die Sitzung mit einer Anſprache,<lb/> welche unter anderm die Mittheilung enthielt daß ein Theil des Budget-Ent-<lb/> wurfs für das laufende Jahr den Mitgliedern des Reichsraths in der heutigen<lb/> Sitzung mitgetheilt werde, und daß die übrigen Theile unverzüglich nachfol-<lb/> gen, ſobald die betreffenden Miniſterien die Vorarbeiten vollendet haben, an<lb/> welchen mit Ausdauer gearbeitet werde. Se. k. H. erwähnte ſodann des Umſtan-<lb/> des daß, angeſichts der Rede des Grafen Apponyi, mehrere andere Mitglieder der<lb/> Verſammlung ſich das Wort erbeten haben um im Sinne der Reichseinheit über<lb/> die Stellung der Kronländer denen ſie angehören allgemeine Vorbehalte oder<lb/> Aeußerungen zu machen, daß aber auf die Vorſtellung des Präſidiums, nicht<lb/> ſchon in den erſten Sitzungen einen Keim zu möglicher Verſtimmung zu legen,<lb/> indem ſpäter die Gelegenheit nicht fehlen wird den verſchiedenartigſten Geſin-<lb/> nungen und Wünſchen Ausdruck zu geben, die betreffenden Herren zunächſt<lb/> auf das Wort verzichtet haben. Hierauf erhob ſich der Biſchof von Diakovar,<lb/><hi rendition="#g">Stroßmayer</hi> (Croatien), zu dem Antrag: es möge wenigſtens ſein Name,<lb/> ſo wie die Namen der Redner welche das Wort zu ergreifen beabſichtigt hat-<lb/> ten, in dem officiellen Bericht der Wiener Zeitung genannt werden, damit<lb/> man in ihrem Lande wiſſe daß ſie im Intereſſe desſelben ſprechen wollten.<lb/> Im gleichen Sinne ſprachen noch einige andere Herren. (Nach dem Bericht<lb/> der <hi rendition="#g">Preſſe</hi> waren es die HH. Biſchof Maſchierewitſch, A. v. Mocſonyi und<lb/> K. Maager. Die Preſſe bemerkt hierzu: „Nachdem in der erſten Sitzung<lb/> zwei ungariſchen Reichsräthen eine ſolche Darlegung geſtattet worden, ſo<lb/> war es begreiflich daß auch Vertreter anderer Kronländer und anderer Natio-<lb/> nalitäten ſich zu ähnlichen Erklärungen gedrängt fühlten. Um dieſes Gegen-<lb/> ſatzes willen, nicht wegen der Sache oder der Perſonen an ſich, wäre es viel-<lb/> leicht nicht ohne Werth geweſen noch eine andere als ungariſche, und vor<lb/> allem eine deutſche Erklärung zuzulaſſen. Ganz vermeiden laſſen wird ſich<lb/> dieſer nach Ausgleichung ringende Gegenſatz ſchwerlich, und wenn ſich<lb/> alle Parteien über ihre Stellung zu einander klar werden, ſo könnte<lb/> dieß nur die Verſöhnung fördern.“) Die eigentliche Tagesordnung be-<lb/> treffend bemerkte der Erzherzog-Präſident daß er es der Wahl der<lb/> Verſammlung überlaſſe, ob ſie die Prüfung des Budgets in Ge-<lb/> ſammtſitzungen vornehmen wolle, oder ob ſie zu dieſem Geſchäft Comit<hi rendition="#aq">é</hi>s<lb/> zu ernennen wünſche. Die Frage ſoll durch Aufſtehen oder Sitzenbleiben<lb/> entſchieden werden; da für die Prüfung <hi rendition="#aq">in corpore</hi> niemand ſich erhebt, ſo<lb/> iſt die Prüfung durch Comit<hi rendition="#aq">é</hi>s entſchieden. Graf Clam-Martinitz erbittet<lb/> ſich nunmehr das Wort zu einem Antrag. In einer längern und ſehr aus-<lb/> führlichen Rede ſetzte er auseinander wie es viel zweckmäßiger wäre die Prü-<lb/> fung des Budgets durch einen großen Ausſchuß, in welchem möglichſt alle<lb/> nationalen und ſonſtigen Nüancen des Reichsraths vertreten ſind, vornehmen<lb/> zu laſſen, als ſie (nach der vorgeſchriebenen Form der Geſchäftsordnung) an<lb/> zerſplitterte kleinere Comit<hi rendition="#aq">é</hi>s zu überweiſen. Der Redner ſchließt mit fol-<lb/> genden zwei Anträgen: 1) Es ſoll zur Prüfung des Budgets ein Ausſchuß<lb/> von 21 Mitgliedern eingeſetzt werden; 2) der Erzherzog-Präſident möge dem<lb/> Kaiſer die unterthänige Bitte der Verſammlung unterbreiten: daß für den<lb/> vorläufigen Fall von den betreffenden Beſtimmungen der Geſchäftsordnung<lb/> Umgang genommen werden dürfe. Es wird zur Abſtimmung geſchritten,<lb/> und es ergeben ſich 41 Stimmen für den Antrag und 14 gegen denſelben.<lb/> In Folge dieſer Abſtimmung mußte die Comit<hi rendition="#aq">é</hi>wahl bis zur Entſcheidung<lb/> des Kaiſers vertagt werden. Die Sitzung wurde hiermit geſchloſſen.</p><lb/> <p>Ueber die dem Reichsrath geſtern gemachten Vorlagen theilt die <hi rendition="#g">Oeſterr.<lb/> Ztg.</hi> mit daß eine Grundbuchsordnung für das ganze Reich, mit Ausnahme<lb/> des lombardiſch-venetianiſchen Königreichs, vorgelegt worden. Die Budget-<lb/> vorlagen betreffen außer den geſtern erwähnten auch jene der oberſten Control-<lb/> behörde. Mit Ausnahme des Reichsraths ſind in allen Zweigen Erſparniſſe<lb/> ſichtbar, bloß für jenen betragen die Ausgaben um 6800 fl. mehr als für das<lb/> Jahr 1860 veranſchlagt war. Die präliminirte Geſammtausgabe für dieſen<lb/> Verwaltungszweig beträgt 289,600 fl. Das bedeutendſte Erſparniß entfällt<lb/> bisher auf das Miniſterium des Innern, welches einen Ausgabsvoranſchlag<lb/> von 39,807,500 fl. hat, davon 37,286,100 fl. auf das Ordinarium und<lb/> 2,521,400 fl. auf das Extraordinarium entfallen. Unter den Ausgaben<lb/> dieſes Departements iſt dießmal auch die Gendarmerie mitbegriffen, auf<lb/> welche der größte Theil der verminderten Ausgabe, beinahe 3½ Mill. entfällt.<lb/> So ſtellt ſich im ganzen gegen den Voranſchlag für das Jahr 1860 im Mini-<lb/> ſterium des Innern eine Verminderung des Ausgabsetats von 5,290,600 fl.<lb/> heraus. Erfreulich iſt daß die Landescultur ſogar mit einem höhern Auf-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [2668/0004]
geſetzwidrigen Inhalts in Unterſuchung gerathen, — da das kgl. Miniſterium für
das Herzogthum Schleswig mitteiſt Reſeripts vom 17 April d. J. verfügt hat
daß die Sache in den Formen einer gewöhnlich criminellen Unterſuchung von dem
Eriminalgericht fortzuführen ſey, der Hr. Supplicant ſich demnach in einer Crimi-
nalunterſuchung befindet — da ferner die Betreibung des Buchhandels zwar nicht
an eine polizeiliche Erlanbniß geknüpft iſt, nach der Verordnung vom 27 Dec. 1808,
ſowie nach der Natur der Sache aber doch unter polizeilicher Aufſicht ſteht, und die
Befugniß dam wegen Uebertretung von Anordnungen und Drohſchriften wider
einen unzuläſſigen Debit von Büchern und Schriften entzogen werden kann, —
und da es endlich, wenngleich die Entziehung der Befugniß zum Buchhandel
erſt nach einem rechtskräftigen comdemnatoriſchen Erkenntniſſe erfolgen kann, ein
dem Staat unzweifelhaft zuſtehendes Recht iſt, ſich während der Daner der Unter-
ſuchung gegen einen ſtaatsgefährlichen Mißbrauch des buchhändleriſchen Gewerbes
durch polizeiliche Maßregeln zu ſchützen, ſich nicht veranlaßt findet die polizeiliche
Schließung des Buchladens cum pert. wieder aufzuheben. Kgl. Gottorfer Amt-
haus zu Schleswig, den 31 Mai 1860. (Gez.) Holſtein.“
Das vorſtehende Actenſtück deutet zur Genüge an wie die Heiberg’ſche
Angelegenheit erledigt werden ſoll. Intereſſant iſt jedenfalls eine Verglei-
chung des obenſtehenden mit dem früher mitgetheilten Erkenntniß in derſelben
Sache von dem königl. Appellationsgericht in Flensburg.
(A. M.)
Oeſterreich.
∆ Wien, 4 Jun.Man hat bekanntlich ſeinerzeit dem
Fürſten Windiſch-Grätz den Vorwurf gemacht daß er nach dem Einzug der
kaiſ. Truppen in Peſth mit den Stimmführern der altconſervativen Partei ſym-
pathiſirt, nnd ſo manche Maßregel der Strenge von dem ungariſchen Volk ab-
gewendet, die ſpäter der minder ſcrupulöſe Haynau über Ungarn und ſeine
Bewohner verhängte. Abgeſehen nun davon daß ſich der edle Fürſt durch
ſeine perſönlichen Anſchauungen wohl nicht ſo weit beirren ließ um den Ungarn
Zugeſtändniſſe anzubieten zu welchen er nicht ermächtigt war, iſt es vielleicht
noch fraglich ob es für die Regierung nicht ſchon damals beſſer geweſen wäre die
große altconſervative Partei mit ihren Intereſſen zu identiſiciren, und für die
Neugeſtaltung der Monarchie zu gewinnen. Doch iſt dieß ein Fehler der heute
ſchwer wieder gut zu machen iſt, wenn auch nicht in Abrede zu ſtellen ſeyn
mag daß die Altconſervativen dadurch in eine Stellung gedrängt wurden die
nachgerade unhaltbar geworden zu ſeyn ſcheint. Unter ſolchen Umſtänden
klingt es daher wohl nicht befremdend wenn von einer Annäherung der Par-
teigenoſſen des Fürſten Windiſch-Grätz an die ungariſchen Altconſervativen,
zwiſchen welchen es zu allen Zeiten nicht an Sympathien gefehlt, die Rede iſt,
und man bringt dieſe Mittheilungen mit den Gerüchten über einen Miniſter-
wechſel in Verbindung von dem neuerdings wieder viel geſprochen wird.
Offen geſtanden, würde uns eine ſolche Annäherung unter andern Umſtänden
für die Idee des Geſammtſtaats, ſowie für die Einheit Oeſterreichs beſorgt
machen wenn beide Parteien in ihren Reihen nicht Männer zählten, deren
Bergangenheit und Zukunft viel zu innig mit der Größe Oeſterreichs ver-
knüpft iſt um in ihrer Verbindung eine Schmälerung jener erſten Bedingung
zu erblicken. Im Angeſicht der Gefahren die der zweite December über
Deutſchland und Oeſterreich heraufbeſchworen, iſt eine baldige Herſtellung
des Vertrauens im Innern des Staats abſolut nothwendig, und wird daher
auch jeder Freund Oeſterreichs den Männern Glück zu ihrem Beginnen wün-
ſchen welche dieſe ſchwierige Aufgabe zu löſen verſuchen. Von dieſem Geſichts-
punkt aus betrachtet iſt die Annäherung zweier ſo achtbaren Factoren ein
Ereigniß das vielleicht dazu beitragen kann dem jetzigen Proviſorium ein
Ende zu machen.
Wien, 5 Jun.Wie bei allen parlamentariſchen Körpern haben,
wie die Oſtd. Poſt ſchreibt, auch die Mitglieder des verſtärkten Reichsraths
die Nothwendigkeit von Vorbeſprechungen und theilweiſer Verſtändigung ge-
fühlt. Zu dieſem Behuf wurde eine entſprechende Localität im Hôtel Munſch
gemiethet. Vorgeſtern fand die erſte dieſer Verſammlungen ſtatt, die in
vielfacher Beziehung wichtig und bedeutſam war, indem ſie unzweifelhaft an
den Tag legte daß die Reichsrathsmitglieder in ihrer Majorität ihre Miſ-
ſion ſehr ernſt nehmen und in den nächſten Sitzungen eine Reihe hochwichti-
ger Anträge zur Sprache bringen werden. Bei der Vorbeſprechung, die
mehrere Stunden dauerte, waren Männer aller Parteien und Kronländer
anweſend: die Grafen Apponyi und Szecſen, Graf Clam-Martinitz und
Fürſt Salm, Dr. Heim, Graf Anton Auersperg u. ſ. w. Die Discuſſion
war ſehr lebhaft und es wurden die verſchiedenartigſten Vorſchläge gemacht.
Es wurde die Frage aufgeworfen: ob das Budget in ſeinen verſchiedenen
Zweigen an einzelne Comités vertheilt werden ſolle, oder ob es nicht zweck-
mäßiger ſey ein großes allgemeines Comité einzuſetzen, in welchem ſowohl
der materielle Theil des Budgets als die ſich daran knüpfenden Principien-
fragen berathen und zur Abſtimmung vorbereitet werden ſollen, ein Comité
in welchem möglichſt alle Kronländer, und ſolange ein Zuſammengehen
möglich, auch alle Parteiſchattirungen vertreten ſeyn ſollen. Da die Ge-
ſchäftsordnung ausdrücklich beſtimmt daß zur Prüfung der Regierungsvorla-
gen Ausſchüffe von 5 bis 7 Perſonen eingeſetzt werden ſollen, ſo wurde die Frage
aufgeworfen, ob nicht zuerſt eine Reviſion der Geſchäftsordnung vorgenommen
werden ſolle. Indeſſen einigte man ſich mit Hinweiſung auf den Fehler des erſten
öſterreichiſchen Reichstags, der ſo viele Zeit mit den Debatten über die Geſchäfts-
ordnung zerſplittert hat, dahin, eine ſolche Reviſion nicht vorzunehmen, dagegen
aber bei ſpeciellen Fällen um eine etwa nothwendige Abänderung derſelben an-
zuſuchen. Zunächſt einigte man ſich über den Vorzug eines größern Ausſchuſſes
vor kleineren Comités, und es wurde Graf Clam-Martinitz damit betraut den
betreffenden Antrag in der geſtrigen (Montags-)Sitzung zu ſtellen. Der Ver-
ſuch einer Verſtändigung der Parteien iſt bei dieſer Verſammlung nicht miß-
lungen. Von einer Fuſion kann allerdings nicht die Rede ſeyn. Die Ver-
ſchiedenheiten der Richtungen und der Intereſſen werden in der Folge ſtark
markirt zu Tage treten.
Ueber die geſtrige Reichsrathsſitzung bringt die Oſtd. Poſt folgenden
Bericht: Der Erzherzog-Präſident eröffnete die Sitzung mit einer Anſprache,
welche unter anderm die Mittheilung enthielt daß ein Theil des Budget-Ent-
wurfs für das laufende Jahr den Mitgliedern des Reichsraths in der heutigen
Sitzung mitgetheilt werde, und daß die übrigen Theile unverzüglich nachfol-
gen, ſobald die betreffenden Miniſterien die Vorarbeiten vollendet haben, an
welchen mit Ausdauer gearbeitet werde. Se. k. H. erwähnte ſodann des Umſtan-
des daß, angeſichts der Rede des Grafen Apponyi, mehrere andere Mitglieder der
Verſammlung ſich das Wort erbeten haben um im Sinne der Reichseinheit über
die Stellung der Kronländer denen ſie angehören allgemeine Vorbehalte oder
Aeußerungen zu machen, daß aber auf die Vorſtellung des Präſidiums, nicht
ſchon in den erſten Sitzungen einen Keim zu möglicher Verſtimmung zu legen,
indem ſpäter die Gelegenheit nicht fehlen wird den verſchiedenartigſten Geſin-
nungen und Wünſchen Ausdruck zu geben, die betreffenden Herren zunächſt
auf das Wort verzichtet haben. Hierauf erhob ſich der Biſchof von Diakovar,
Stroßmayer (Croatien), zu dem Antrag: es möge wenigſtens ſein Name,
ſo wie die Namen der Redner welche das Wort zu ergreifen beabſichtigt hat-
ten, in dem officiellen Bericht der Wiener Zeitung genannt werden, damit
man in ihrem Lande wiſſe daß ſie im Intereſſe desſelben ſprechen wollten.
Im gleichen Sinne ſprachen noch einige andere Herren. (Nach dem Bericht
der Preſſe waren es die HH. Biſchof Maſchierewitſch, A. v. Mocſonyi und
K. Maager. Die Preſſe bemerkt hierzu: „Nachdem in der erſten Sitzung
zwei ungariſchen Reichsräthen eine ſolche Darlegung geſtattet worden, ſo
war es begreiflich daß auch Vertreter anderer Kronländer und anderer Natio-
nalitäten ſich zu ähnlichen Erklärungen gedrängt fühlten. Um dieſes Gegen-
ſatzes willen, nicht wegen der Sache oder der Perſonen an ſich, wäre es viel-
leicht nicht ohne Werth geweſen noch eine andere als ungariſche, und vor
allem eine deutſche Erklärung zuzulaſſen. Ganz vermeiden laſſen wird ſich
dieſer nach Ausgleichung ringende Gegenſatz ſchwerlich, und wenn ſich
alle Parteien über ihre Stellung zu einander klar werden, ſo könnte
dieß nur die Verſöhnung fördern.“) Die eigentliche Tagesordnung be-
treffend bemerkte der Erzherzog-Präſident daß er es der Wahl der
Verſammlung überlaſſe, ob ſie die Prüfung des Budgets in Ge-
ſammtſitzungen vornehmen wolle, oder ob ſie zu dieſem Geſchäft Comités
zu ernennen wünſche. Die Frage ſoll durch Aufſtehen oder Sitzenbleiben
entſchieden werden; da für die Prüfung in corpore niemand ſich erhebt, ſo
iſt die Prüfung durch Comités entſchieden. Graf Clam-Martinitz erbittet
ſich nunmehr das Wort zu einem Antrag. In einer längern und ſehr aus-
führlichen Rede ſetzte er auseinander wie es viel zweckmäßiger wäre die Prü-
fung des Budgets durch einen großen Ausſchuß, in welchem möglichſt alle
nationalen und ſonſtigen Nüancen des Reichsraths vertreten ſind, vornehmen
zu laſſen, als ſie (nach der vorgeſchriebenen Form der Geſchäftsordnung) an
zerſplitterte kleinere Comités zu überweiſen. Der Redner ſchließt mit fol-
genden zwei Anträgen: 1) Es ſoll zur Prüfung des Budgets ein Ausſchuß
von 21 Mitgliedern eingeſetzt werden; 2) der Erzherzog-Präſident möge dem
Kaiſer die unterthänige Bitte der Verſammlung unterbreiten: daß für den
vorläufigen Fall von den betreffenden Beſtimmungen der Geſchäftsordnung
Umgang genommen werden dürfe. Es wird zur Abſtimmung geſchritten,
und es ergeben ſich 41 Stimmen für den Antrag und 14 gegen denſelben.
In Folge dieſer Abſtimmung mußte die Comitéwahl bis zur Entſcheidung
des Kaiſers vertagt werden. Die Sitzung wurde hiermit geſchloſſen.
Ueber die dem Reichsrath geſtern gemachten Vorlagen theilt die Oeſterr.
Ztg. mit daß eine Grundbuchsordnung für das ganze Reich, mit Ausnahme
des lombardiſch-venetianiſchen Königreichs, vorgelegt worden. Die Budget-
vorlagen betreffen außer den geſtern erwähnten auch jene der oberſten Control-
behörde. Mit Ausnahme des Reichsraths ſind in allen Zweigen Erſparniſſe
ſichtbar, bloß für jenen betragen die Ausgaben um 6800 fl. mehr als für das
Jahr 1860 veranſchlagt war. Die präliminirte Geſammtausgabe für dieſen
Verwaltungszweig beträgt 289,600 fl. Das bedeutendſte Erſparniß entfällt
bisher auf das Miniſterium des Innern, welches einen Ausgabsvoranſchlag
von 39,807,500 fl. hat, davon 37,286,100 fl. auf das Ordinarium und
2,521,400 fl. auf das Extraordinarium entfallen. Unter den Ausgaben
dieſes Departements iſt dießmal auch die Gendarmerie mitbegriffen, auf
welche der größte Theil der verminderten Ausgabe, beinahe 3½ Mill. entfällt.
So ſtellt ſich im ganzen gegen den Voranſchlag für das Jahr 1860 im Mini-
ſterium des Innern eine Verminderung des Ausgabsetats von 5,290,600 fl.
heraus. Erfreulich iſt daß die Landescultur ſogar mit einem höhern Auf-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2022-02-11T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |