Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.

Bild:
<< vorherige Seite

Kirchen und Schulen: die mit ihrer Klage wider mächtige und reiche Widersacher / gnädigst gehörete Unterthanen; so gar / daß wol mancher sich mag erkühnet haben / der Gnade dieses rechtliebenden Herren zu mißbrauchen / als der bey männiglichen in dem Concept, und also gesinnet war / daß er keinen von den Gewaltigern unterdrücken ließ / sondern gerne den Armen beystunde / und niemand Hülff- und Trost-loß liesse. Von Kayser Ferdinando Primo wird gerühmet: Didac. Apolephtes im Anhange des Ersten Theils Historischer Erquick-Stunden. p. 628. Hoc, & Simili exemplo Ferdinandi Secundi illustrat Theodorus Reinking Lib. 2. Tractatus, quem inseribit Biblische Policey / suum Axioma 47. ejusdem Lib. 2. quod ita habet: Die Obrigkeit und Regenten sollen nicht allein Gericht halten lassen / sondern selber gerne Audientz geben / auch den Armen und Geringen: und zuweilen den Gerichts-Audientzen selber beywohnen. Daß er willig und unverdrossen gewesen / die Leute zu verhören / also daß er alle Tage vor sich ließ / mit mündlicher Werbunge oder Supplication, wer es begehrte. Einsmals / als er gewahr ward / daß sein Kämmerer ein armes Weib mit einem Briefe zurück stieß / straffete er ihn / und sagte: Wenn wir arme Leute nicht hören / wenn sie klagen / so wird uns GOtt wieder nicht hören / wenn wir in Nöthen zu ihm schreyen. Dieß wird ihm unser in GOtt ruhender Landes-Vater auch zu Gemüthe gezogen haben / und immerfort Buch der Richt. 9. v. 7./ wenn Blinde / Lahme / und andere Elende zu ihm rieffen / ihm vorgestellet haben / als wenn sie ihm zurieffen: Höret mich / daß euch GOtt auch höre.

Wenn wir nicht bedächten / und wüsten / daß Weißheit kein Erb-Gut sey / und daß niemand könne ererben noch erwerben durch Wercke GOttes Gnade / sondern eben darum der allerweiseste GOtt es so gehen lasse / daß mannigmahl ein weiser David und Vater auch einen weisen Salomo und Sohn hat; mannigmal aber auch / daß ein weiser Salomo und Vater / einen unweisen Rehabeam und Sohn hinterlässet / wie es dem Vater Salomoni fast geahntet / wenn er schreibet / wer weiß ob er / der Prediger Sal. 2. v. 19.nach mir seyn soll / weise oder toll seyn wird? Daß auch mannigmal ein unweiser Saul und Vater einen weisen Jonathan und Sohn hat / damit man die Weißheit nicht aus der ersten / sondern aus der andern Gebuhrt / das ist aus der Wiedergebuhrt Jac. 1, 5./ und nicht bey den Menschen durch die Natur / sondern bey GOtt durch das Gebeth suche / nach des Apostels Aussage und Vermahnunge. So jemand unter euch Weißheit mangelt / der bitte von GOtt / der da gibt einfältiglich jederman / und rückts

Kirchen und Schulen: die mit ihrer Klage wider mächtige und reiche Widersacher / gnädigst gehörete Unterthanen; so gar / daß wol mancher sich mag erkühnet haben / der Gnade dieses rechtliebenden Herren zu mißbrauchen / als der bey männiglichen in dem Concept, und also gesinnet war / daß er keinen von den Gewaltigern unterdrücken ließ / sondern gerne den Armen beystunde / und niemand Hülff- und Trost-loß liesse. Von Kayser Ferdinando Primo wird gerühmet: Didac. Apolephtes im Anhange des Ersten Theils Historischer Erquick-Stunden. p. 628. Hoc, & Simili exemplo Ferdinandi Secundi illustrat Theodorus Reinking Lib. 2. Tractatus, quem inseribit Biblische Policey / suum Axioma 47. ejusdem Lib. 2. quod ita habet: Die Obrigkeit und Regenten sollen nicht allein Gericht halten lassen / sondern selber gerne Audientz geben / auch den Armen und Geringen: und zuweilen den Gerichts-Audientzen selber beywohnen. Daß er willig und unverdrossen gewesen / die Leute zu verhören / also daß er alle Tage vor sich ließ / mit mündlicher Werbunge oder Supplication, wer es begehrte. Einsmals / als er gewahr ward / daß sein Kämmerer ein armes Weib mit einem Briefe zurück stieß / straffete er ihn / und sagte: Wenn wir arme Leute nicht hören / wenn sie klagen / so wird uns GOtt wieder nicht hören / wenn wir in Nöthen zu ihm schreyen. Dieß wird ihm unser in GOtt ruhender Landes-Vater auch zu Gemüthe gezogen haben / und immerfort Buch der Richt. 9. v. 7./ wenn Blinde / Lahme / und andere Elende zu ihm rieffen / ihm vorgestellet haben / als wenn sie ihm zurieffen: Höret mich / daß euch GOtt auch höre.

Wenn wir nicht bedächten / und wüsten / daß Weißheit kein Erb-Gut sey / und daß niemand könne ererben noch erwerben durch Wercke GOttes Gnade / sondern eben darum der allerweiseste GOtt es so gehen lasse / daß mannigmahl ein weiser David und Vater auch einen weisen Salomo und Sohn hat; mannigmal aber auch / daß ein weiser Salomo und Vater / einen unweisen Rehabeam und Sohn hinterlässet / wie es dem Vater Salomoni fast geahntet / wenn er schreibet / wer weiß ob er / der Prediger Sal. 2. v. 19.nach mir seyn soll / weise oder toll seyn wird? Daß auch mannigmal ein unweiser Saul und Vater einen weisen Jonathan und Sohn hat / damit man die Weißheit nicht aus der ersten / sondern aus der andern Gebuhrt / das ist aus der Wiedergebuhrt Jac. 1, 5./ und nicht bey den Menschen durch die Natur / sondern bey GOtt durch das Gebeth suche / nach des Apostels Aussage und Vermahnunge. So jemand unter euch Weißheit mangelt / der bitte von GOtt / der da gibt einfältiglich jederman / und rückts

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0034" n="30"/>
Kirchen und Schulen: die mit                      ihrer Klage wider mächtige und reiche Widersacher / gnädigst gehörete                      Unterthanen; so gar / daß wol mancher sich mag erkühnet haben / der Gnade dieses                      rechtliebenden Herren zu mißbrauchen / als der bey männiglichen in dem Concept,                      und also gesinnet war / daß er keinen von den Gewaltigern unterdrücken ließ /                      sondern gerne den Armen beystunde / und niemand Hülff- und Trost-loß liesse. Von                      Kayser Ferdinando Primo wird gerühmet: <note place="left">Didac.                          Apolephtes im Anhange des Ersten Theils Historischer Erquick-Stunden. p.                          628. Hoc, &amp; Simili exemplo Ferdinandi Secundi illustrat Theodorus                          Reinking Lib. 2. Tractatus, quem inseribit Biblische Policey / suum Axioma                          47. ejusdem Lib. 2. quod ita habet: Die Obrigkeit und Regenten sollen nicht                          allein Gericht halten lassen / sondern selber gerne Audientz geben / auch                          den Armen und Geringen: und zuweilen den Gerichts-Audientzen selber                          beywohnen.</note> Daß er willig und unverdrossen gewesen / die Leute zu                      verhören / also daß er alle Tage vor sich ließ / mit mündlicher Werbunge oder                      Supplication, wer es begehrte. Einsmals / als er gewahr ward / daß sein Kämmerer                      ein armes Weib mit einem Briefe zurück stieß / straffete er ihn / und sagte:                      Wenn wir arme Leute nicht hören / wenn sie klagen / so wird uns GOtt wieder                      nicht hören / wenn wir in Nöthen zu ihm schreyen. Dieß wird ihm unser in GOtt                      ruhender Landes-Vater auch zu Gemüthe gezogen haben / und immerfort <note place="left">Buch der Richt. 9. v. 7.</note>/ wenn Blinde / Lahme /                      und andere Elende zu ihm rieffen / ihm vorgestellet haben / als wenn sie ihm                      zurieffen: Höret mich / daß euch GOtt auch höre.</p>
        <p>Wenn wir nicht bedächten / und wüsten / daß Weißheit kein Erb-Gut sey / und daß                      niemand könne ererben noch erwerben durch Wercke GOttes Gnade / sondern eben                      darum der allerweiseste GOtt es so gehen lasse / daß mannigmahl ein weiser David                      und Vater auch einen weisen Salomo und Sohn hat; mannigmal aber auch / daß ein                      weiser Salomo und Vater / einen unweisen Rehabeam und Sohn hinterlässet / wie es                      dem Vater Salomoni fast geahntet / wenn er schreibet / wer weiß ob er / der                          <note place="left">Prediger Sal. 2. v. 19.</note>nach mir seyn soll /                      weise oder toll seyn wird? Daß auch mannigmal ein unweiser Saul und Vater einen                      weisen Jonathan und Sohn hat / damit man die Weißheit nicht aus der ersten /                      sondern aus der andern Gebuhrt / das ist aus der Wiedergebuhrt <note place="left">Jac. 1, 5.</note>/ und nicht bey den Menschen durch die                      Natur / sondern bey GOtt durch das Gebeth suche / nach des Apostels Aussage und                      Vermahnunge. So jemand unter euch Weißheit mangelt / der bitte von GOtt / der da                      gibt einfältiglich jederman / und rückts
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[30/0034] Kirchen und Schulen: die mit ihrer Klage wider mächtige und reiche Widersacher / gnädigst gehörete Unterthanen; so gar / daß wol mancher sich mag erkühnet haben / der Gnade dieses rechtliebenden Herren zu mißbrauchen / als der bey männiglichen in dem Concept, und also gesinnet war / daß er keinen von den Gewaltigern unterdrücken ließ / sondern gerne den Armen beystunde / und niemand Hülff- und Trost-loß liesse. Von Kayser Ferdinando Primo wird gerühmet: Daß er willig und unverdrossen gewesen / die Leute zu verhören / also daß er alle Tage vor sich ließ / mit mündlicher Werbunge oder Supplication, wer es begehrte. Einsmals / als er gewahr ward / daß sein Kämmerer ein armes Weib mit einem Briefe zurück stieß / straffete er ihn / und sagte: Wenn wir arme Leute nicht hören / wenn sie klagen / so wird uns GOtt wieder nicht hören / wenn wir in Nöthen zu ihm schreyen. Dieß wird ihm unser in GOtt ruhender Landes-Vater auch zu Gemüthe gezogen haben / und immerfort / wenn Blinde / Lahme / und andere Elende zu ihm rieffen / ihm vorgestellet haben / als wenn sie ihm zurieffen: Höret mich / daß euch GOtt auch höre. Didac. Apolephtes im Anhange des Ersten Theils Historischer Erquick-Stunden. p. 628. Hoc, & Simili exemplo Ferdinandi Secundi illustrat Theodorus Reinking Lib. 2. Tractatus, quem inseribit Biblische Policey / suum Axioma 47. ejusdem Lib. 2. quod ita habet: Die Obrigkeit und Regenten sollen nicht allein Gericht halten lassen / sondern selber gerne Audientz geben / auch den Armen und Geringen: und zuweilen den Gerichts-Audientzen selber beywohnen. Buch der Richt. 9. v. 7. Wenn wir nicht bedächten / und wüsten / daß Weißheit kein Erb-Gut sey / und daß niemand könne ererben noch erwerben durch Wercke GOttes Gnade / sondern eben darum der allerweiseste GOtt es so gehen lasse / daß mannigmahl ein weiser David und Vater auch einen weisen Salomo und Sohn hat; mannigmal aber auch / daß ein weiser Salomo und Vater / einen unweisen Rehabeam und Sohn hinterlässet / wie es dem Vater Salomoni fast geahntet / wenn er schreibet / wer weiß ob er / der nach mir seyn soll / weise oder toll seyn wird? Daß auch mannigmal ein unweiser Saul und Vater einen weisen Jonathan und Sohn hat / damit man die Weißheit nicht aus der ersten / sondern aus der andern Gebuhrt / das ist aus der Wiedergebuhrt / und nicht bey den Menschen durch die Natur / sondern bey GOtt durch das Gebeth suche / nach des Apostels Aussage und Vermahnunge. So jemand unter euch Weißheit mangelt / der bitte von GOtt / der da gibt einfältiglich jederman / und rückts Prediger Sal. 2. v. 19. Jac. 1, 5.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/34
Zitationshilfe: Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/34>, abgerufen am 20.04.2024.