Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.Kirchen und Schulen: die mit ihrer Klage wider mächtige und reiche Widersacher / gnädigst gehörete Unterthanen; so gar / daß wol mancher sich mag erkühnet haben / der Gnade dieses rechtliebenden Herren zu mißbrauchen / als der bey männiglichen in dem Concept, und also gesinnet war / daß er keinen von den Gewaltigern unterdrücken ließ / sondern gerne den Armen beystunde / und niemand Hülff- und Trost-loß liesse. Von Kayser Ferdinando Primo wird gerühmet: Didac. Apolephtes im Anhange des Ersten Theils Historischer Erquick-Stunden. p. 628. Hoc, & Simili exemplo Ferdinandi Secundi illustrat Theodorus Reinking Lib. 2. Tractatus, quem inseribit Biblische Policey / suum Axioma 47. ejusdem Lib. 2. quod ita habet: Die Obrigkeit und Regenten sollen nicht allein Gericht halten lassen / sondern selber gerne Audientz geben / auch den Armen und Geringen: und zuweilen den Gerichts-Audientzen selber beywohnen. Daß er willig und unverdrossen gewesen / die Leute zu verhören / also daß er alle Tage vor sich ließ / mit mündlicher Werbunge oder Supplication, wer es begehrte. Einsmals / als er gewahr ward / daß sein Kämmerer ein armes Weib mit einem Briefe zurück stieß / straffete er ihn / und sagte: Wenn wir arme Leute nicht hören / wenn sie klagen / so wird uns GOtt wieder nicht hören / wenn wir in Nöthen zu ihm schreyen. Dieß wird ihm unser in GOtt ruhender Landes-Vater auch zu Gemüthe gezogen haben / und immerfort Buch der Richt. 9. v. 7./ wenn Blinde / Lahme / und andere Elende zu ihm rieffen / ihm vorgestellet haben / als wenn sie ihm zurieffen: Höret mich / daß euch GOtt auch höre. Wenn wir nicht bedächten / und wüsten / daß Weißheit kein Erb-Gut sey / und daß niemand könne ererben noch erwerben durch Wercke GOttes Gnade / sondern eben darum der allerweiseste GOtt es so gehen lasse / daß mannigmahl ein weiser David und Vater auch einen weisen Salomo und Sohn hat; mannigmal aber auch / daß ein weiser Salomo und Vater / einen unweisen Rehabeam und Sohn hinterlässet / wie es dem Vater Salomoni fast geahntet / wenn er schreibet / wer weiß ob er / der Prediger Sal. 2. v. 19.nach mir seyn soll / weise oder toll seyn wird? Daß auch mannigmal ein unweiser Saul und Vater einen weisen Jonathan und Sohn hat / damit man die Weißheit nicht aus der ersten / sondern aus der andern Gebuhrt / das ist aus der Wiedergebuhrt Jac. 1, 5./ und nicht bey den Menschen durch die Natur / sondern bey GOtt durch das Gebeth suche / nach des Apostels Aussage und Vermahnunge. So jemand unter euch Weißheit mangelt / der bitte von GOtt / der da gibt einfältiglich jederman / und rückts Kirchen und Schulen: die mit ihrer Klage wider mächtige und reiche Widersacher / gnädigst gehörete Unterthanen; so gar / daß wol mancher sich mag erkühnet haben / der Gnade dieses rechtliebenden Herren zu mißbrauchen / als der bey männiglichen in dem Concept, und also gesinnet war / daß er keinen von den Gewaltigern unterdrücken ließ / sondern gerne den Armen beystunde / und niemand Hülff- und Trost-loß liesse. Von Kayser Ferdinando Primo wird gerühmet: Didac. Apolephtes im Anhange des Ersten Theils Historischer Erquick-Stunden. p. 628. Hoc, & Simili exemplo Ferdinandi Secundi illustrat Theodorus Reinking Lib. 2. Tractatus, quem inseribit Biblische Policey / suum Axioma 47. ejusdem Lib. 2. quod ita habet: Die Obrigkeit und Regenten sollen nicht allein Gericht halten lassen / sondern selber gerne Audientz geben / auch den Armen und Geringen: und zuweilen den Gerichts-Audientzen selber beywohnen. Daß er willig und unverdrossen gewesen / die Leute zu verhören / also daß er alle Tage vor sich ließ / mit mündlicher Werbunge oder Supplication, wer es begehrte. Einsmals / als er gewahr ward / daß sein Kämmerer ein armes Weib mit einem Briefe zurück stieß / straffete er ihn / und sagte: Wenn wir arme Leute nicht hören / wenn sie klagen / so wird uns GOtt wieder nicht hören / wenn wir in Nöthen zu ihm schreyen. Dieß wird ihm unser in GOtt ruhender Landes-Vater auch zu Gemüthe gezogen haben / und immerfort Buch der Richt. 9. v. 7./ wenn Blinde / Lahme / und andere Elende zu ihm rieffen / ihm vorgestellet haben / als wenn sie ihm zurieffen: Höret mich / daß euch GOtt auch höre. Wenn wir nicht bedächten / und wüsten / daß Weißheit kein Erb-Gut sey / und daß niemand könne ererben noch erwerben durch Wercke GOttes Gnade / sondern eben darum der allerweiseste GOtt es so gehen lasse / daß mannigmahl ein weiser David und Vater auch einen weisen Salomo und Sohn hat; mannigmal aber auch / daß ein weiser Salomo und Vater / einen unweisen Rehabeam und Sohn hinterlässet / wie es dem Vater Salomoni fast geahntet / wenn er schreibet / wer weiß ob er / der Prediger Sal. 2. v. 19.nach mir seyn soll / weise oder toll seyn wird? Daß auch mannigmal ein unweiser Saul und Vater einen weisen Jonathan und Sohn hat / damit man die Weißheit nicht aus der ersten / sondern aus der andern Gebuhrt / das ist aus der Wiedergebuhrt Jac. 1, 5./ und nicht bey den Menschen durch die Natur / sondern bey GOtt durch das Gebeth suche / nach des Apostels Aussage und Vermahnunge. 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Tractatus, quem inseribit Biblische Policey / suum Axioma 47. ejusdem Lib. 2. quod ita habet: Die Obrigkeit und Regenten sollen nicht allein Gericht halten lassen / sondern selber gerne Audientz geben / auch den Armen und Geringen: und zuweilen den Gerichts-Audientzen selber beywohnen.</note> Daß er willig und unverdrossen gewesen / die Leute zu verhören / also daß er alle Tage vor sich ließ / mit mündlicher Werbunge oder Supplication, wer es begehrte. Einsmals / als er gewahr ward / daß sein Kämmerer ein armes Weib mit einem Briefe zurück stieß / straffete er ihn / und sagte: Wenn wir arme Leute nicht hören / wenn sie klagen / so wird uns GOtt wieder nicht hören / wenn wir in Nöthen zu ihm schreyen. Dieß wird ihm unser in GOtt ruhender Landes-Vater auch zu Gemüthe gezogen haben / und immerfort <note place="left">Buch der Richt. 9. v. 7.</note>/ wenn Blinde / Lahme / und andere Elende zu ihm rieffen / ihm vorgestellet haben / als wenn sie ihm zurieffen: Höret mich / daß euch GOtt auch höre.</p> <p>Wenn wir nicht bedächten / und wüsten / daß Weißheit kein Erb-Gut sey / und daß niemand könne ererben noch erwerben durch Wercke GOttes Gnade / sondern eben darum der allerweiseste GOtt es so gehen lasse / daß mannigmahl ein weiser David und Vater auch einen weisen Salomo und Sohn hat; mannigmal aber auch / daß ein weiser Salomo und Vater / einen unweisen Rehabeam und Sohn hinterlässet / wie es dem Vater Salomoni fast geahntet / wenn er schreibet / wer weiß ob er / der <note place="left">Prediger Sal. 2. v. 19.</note>nach mir seyn soll / weise oder toll seyn wird? 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Kirchen und Schulen: die mit ihrer Klage wider mächtige und reiche Widersacher / gnädigst gehörete Unterthanen; so gar / daß wol mancher sich mag erkühnet haben / der Gnade dieses rechtliebenden Herren zu mißbrauchen / als der bey männiglichen in dem Concept, und also gesinnet war / daß er keinen von den Gewaltigern unterdrücken ließ / sondern gerne den Armen beystunde / und niemand Hülff- und Trost-loß liesse. Von Kayser Ferdinando Primo wird gerühmet: Daß er willig und unverdrossen gewesen / die Leute zu verhören / also daß er alle Tage vor sich ließ / mit mündlicher Werbunge oder Supplication, wer es begehrte. Einsmals / als er gewahr ward / daß sein Kämmerer ein armes Weib mit einem Briefe zurück stieß / straffete er ihn / und sagte: Wenn wir arme Leute nicht hören / wenn sie klagen / so wird uns GOtt wieder nicht hören / wenn wir in Nöthen zu ihm schreyen. Dieß wird ihm unser in GOtt ruhender Landes-Vater auch zu Gemüthe gezogen haben / und immerfort / wenn Blinde / Lahme / und andere Elende zu ihm rieffen / ihm vorgestellet haben / als wenn sie ihm zurieffen: Höret mich / daß euch GOtt auch höre.
Didac. Apolephtes im Anhange des Ersten Theils Historischer Erquick-Stunden. p. 628. Hoc, & Simili exemplo Ferdinandi Secundi illustrat Theodorus Reinking Lib. 2. Tractatus, quem inseribit Biblische Policey / suum Axioma 47. ejusdem Lib. 2. quod ita habet: Die Obrigkeit und Regenten sollen nicht allein Gericht halten lassen / sondern selber gerne Audientz geben / auch den Armen und Geringen: und zuweilen den Gerichts-Audientzen selber beywohnen.
Buch der Richt. 9. v. 7. Wenn wir nicht bedächten / und wüsten / daß Weißheit kein Erb-Gut sey / und daß niemand könne ererben noch erwerben durch Wercke GOttes Gnade / sondern eben darum der allerweiseste GOtt es so gehen lasse / daß mannigmahl ein weiser David und Vater auch einen weisen Salomo und Sohn hat; mannigmal aber auch / daß ein weiser Salomo und Vater / einen unweisen Rehabeam und Sohn hinterlässet / wie es dem Vater Salomoni fast geahntet / wenn er schreibet / wer weiß ob er / der nach mir seyn soll / weise oder toll seyn wird? Daß auch mannigmal ein unweiser Saul und Vater einen weisen Jonathan und Sohn hat / damit man die Weißheit nicht aus der ersten / sondern aus der andern Gebuhrt / das ist aus der Wiedergebuhrt / und nicht bey den Menschen durch die Natur / sondern bey GOtt durch das Gebeth suche / nach des Apostels Aussage und Vermahnunge. So jemand unter euch Weißheit mangelt / der bitte von GOtt / der da gibt einfältiglich jederman / und rückts
Prediger Sal. 2. v. 19.
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Zitationshilfe: | Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/34>, abgerufen am 27.07.2024. |