Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.der allgemeinen Gerechtigkeit / von einigen ein theologischer Fürst benahmset / so mag er in Ansehunge dieser billig heissen / SacerdosRom. 8. v. 1. justitiae, ein Priester der Gerechtigkeit. Wer nicht wider besser Wissen und Gewissen unrecht thut / der thut was er unrecht thut / so / daß nichts verdammliches in ihm ist / weil er in Christo JEsu ist / und nicht nach dem Fleische wandelt / sondern nach dem Geiste. Ein David hat auch einen Ziba um sich / und wird durch denselben praeoccupiret und eingenommen / daß wol ein Mephiboseth über Unrecht klagen mag / und doch David den Ruhm eines gerechten Königs behalte. Es bleibet2. Sam. 16, 3. 4. & 19, 29. Ps. 101. doch dennoch David gerecht und die reine Wahrheit was er sagt in seinem Regenten-Psalm. Von Gnade und Recht will ich singen / und dir HErr Lob sagen. Ich handele fürsichtig und redlich bey denen die mir zugehören / und wandele treulich in meinem Hause. Ich nehme mir keine böse Sache für u. s. w. Wie unser in GOtt ruhender Landes-Fürst Ihm so fort bey dem Anfang der Regirunge ernstlich vorgenommen habe / über Recht und Gerechtigkeit zu halten / gab er mit dem Fürstlichen Wahl und Leib-Spruche zu erkennen / Recte Agendo. Welcher auf den itzt angeführten Regenten-Psalm / und auf die Worte gerichtet war: Ich wandele auf der Strasse des Rechts.Sprüch. Sal. 8. v. 20. Weil aber der Hochseeligste Herr wol erkannte / daß er dazu des Göttlichen Beystandes höchst benöthiget wäre / so müste es auch nach den Worten Sirachs / doch in dem allen ruffe auchSir. 37. v. 19. den Allerhöchsten an / daß er dein Thun gelingen und nicht fehlen lasse / heissen: Remigio Altissimi. Das ist Von dem höchstverdienten Ruhm der Fürstlichen Clemenz, Gnade / und Güte können die / welche derselben reichlich genossen / am besten zeugen. Zeugen können davon die Studiosi Theologiae und Stipendiaten in grosser Anzahl. Zeugen können davon die Arme / Preßhaffte / Blinde / Lahme / Wittwen / Waysen / und andere Verlassene und Elende / die sothaner Christ-Fürstlichen Milde häuffig genossen haben. Davon zeuget unser AErarium pauperum, darinne diese milde Fürsten-Hand je und je ein Ansehnliches einfliessen lassen. Davon zeugen die bey ihrer Freyheit von dem Hochseeligsten Herrn beschützete der allgemeinen Gerechtigkeit / von einigen ein theologischer Fürst benahmset / so mag er in Ansehunge dieser billig heissen / SacerdosRom. 8. v. 1. justitiae, ein Priester der Gerechtigkeit. Wer nicht wider besser Wissen und Gewissen unrecht thut / der thut was er unrecht thut / so / daß nichts verdammliches in ihm ist / weil er in Christo JEsu ist / und nicht nach dem Fleische wandelt / sondern nach dem Geiste. Ein David hat auch einen Ziba um sich / und wird durch denselben praeoccupiret und eingenommen / daß wol ein Mephiboseth über Unrecht klagen mag / und doch David den Ruhm eines gerechten Königs behalte. Es bleibet2. Sam. 16, 3. 4. & 19, 29. Ps. 101. doch dennoch David gerecht und die reine Wahrheit was er sagt in seinem Regenten-Psalm. Von Gnade und Recht will ich singen / und dir HErr Lob sagen. Ich handele fürsichtig und redlich bey denen die mir zugehören / und wandele treulich in meinem Hause. Ich nehme mir keine böse Sache für u. s. w. Wie unser in GOtt ruhender Landes-Fürst Ihm so fort bey dem Anfang der Regirunge ernstlich vorgenommen habe / über Recht und Gerechtigkeit zu halten / gab er mit dem Fürstlichen Wahl und Leib-Spruche zu erkennen / Rectè Agendo. Welcher auf den itzt angeführten Regenten-Psalm / und auf die Worte gerichtet war: Ich wandele auf der Strasse des Rechts.Sprüch. Sal. 8. v. 20. Weil aber der Hochseeligste Herr wol erkannte / daß er dazu des Göttlichen Beystandes höchst benöthiget wäre / so müste es auch nach den Worten Sirachs / doch in dem allen ruffe auchSir. 37. v. 19. den Allerhöchsten an / daß er dein Thun gelingen und nicht fehlen lasse / heissen: Remigio Altissimi. Das ist Von dem höchstverdienten Ruhm der Fürstlichen Clemenz, Gnade / und Güte können die / welche derselben reichlich genossen / am besten zeugen. Zeugen können davon die Studiosi Theologiae und Stipendiaten in grosser Anzahl. Zeugen können davon die Arme / Preßhaffte / Blinde / Lahme / Wittwen / Waysen / und andere Verlassene und Elende / die sothaner Christ-Fürstlichen Milde häuffig genossen haben. Davon zeuget unser AErarium pauperum, darinne diese milde Fürsten-Hand je und je ein Ansehnliches einfliessen lassen. 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Von Gnade und Recht will ich singen / und dir HErr Lob sagen. Ich handele fürsichtig und redlich bey denen die mir zugehören / und wandele treulich in meinem Hause. Ich nehme mir keine böse Sache für u. s. w. Wie unser in GOtt ruhender Landes-Fürst Ihm so fort bey dem Anfang der Regirunge ernstlich vorgenommen habe / über Recht und Gerechtigkeit zu halten / gab er mit dem Fürstlichen Wahl und Leib-Spruche zu erkennen / Rectè Agendo. Welcher auf den itzt angeführten Regenten-Psalm / und auf die Worte gerichtet war: Ich wandele auf der Strasse des Rechts.<note place="right">Sprüch. Sal. 8. v. 20.</note> Weil aber der Hochseeligste Herr wol erkannte / daß er dazu des Göttlichen Beystandes höchst benöthiget wäre / so müste es auch nach den Worten Sirachs / doch in dem allen ruffe auch<note place="right">Sir. 37. v. 19.</note> den Allerhöchsten an / daß er dein Thun gelingen und nicht fehlen lasse / heissen: Remigio Altissimi. 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der allgemeinen Gerechtigkeit / von einigen ein theologischer Fürst benahmset / so mag er in Ansehunge dieser billig heissen / Sacerdos justitiae, ein Priester der Gerechtigkeit. Wer nicht wider besser Wissen und Gewissen unrecht thut / der thut was er unrecht thut / so / daß nichts verdammliches in ihm ist / weil er in Christo JEsu ist / und nicht nach dem Fleische wandelt / sondern nach dem Geiste. Ein David hat auch einen Ziba um sich / und wird durch denselben praeoccupiret und eingenommen / daß wol ein Mephiboseth über Unrecht klagen mag / und doch David den Ruhm eines gerechten Königs behalte. Es bleibet doch dennoch David gerecht und die reine Wahrheit was er sagt in seinem Regenten-Psalm. Von Gnade und Recht will ich singen / und dir HErr Lob sagen. Ich handele fürsichtig und redlich bey denen die mir zugehören / und wandele treulich in meinem Hause. Ich nehme mir keine böse Sache für u. s. w. Wie unser in GOtt ruhender Landes-Fürst Ihm so fort bey dem Anfang der Regirunge ernstlich vorgenommen habe / über Recht und Gerechtigkeit zu halten / gab er mit dem Fürstlichen Wahl und Leib-Spruche zu erkennen / Rectè Agendo. Welcher auf den itzt angeführten Regenten-Psalm / und auf die Worte gerichtet war: Ich wandele auf der Strasse des Rechts. Weil aber der Hochseeligste Herr wol erkannte / daß er dazu des Göttlichen Beystandes höchst benöthiget wäre / so müste es auch nach den Worten Sirachs / doch in dem allen ruffe auch den Allerhöchsten an / daß er dein Thun gelingen und nicht fehlen lasse / heissen: Remigio Altissimi. Das ist
Rom. 8. v. 1.
2. Sam. 16, 3. 4. & 19, 29. Ps. 101.
Sprüch. Sal. 8. v. 20.
Sir. 37. v. 19. Das Schiff wird wol regirt Wenn GOtt das Ruder führt. Von dem höchstverdienten Ruhm der Fürstlichen Clemenz, Gnade / und Güte können die / welche derselben reichlich genossen / am besten zeugen. Zeugen können davon die Studiosi Theologiae und Stipendiaten in grosser Anzahl. Zeugen können davon die Arme / Preßhaffte / Blinde / Lahme / Wittwen / Waysen / und andere Verlassene und Elende / die sothaner Christ-Fürstlichen Milde häuffig genossen haben. Davon zeuget unser AErarium pauperum, darinne diese milde Fürsten-Hand je und je ein Ansehnliches einfliessen lassen. Davon zeugen die bey ihrer Freyheit von dem Hochseeligsten Herrn beschützete
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Zitationshilfe: | Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/33>, abgerufen am 27.07.2024. |