phie darstellend; in den Geschäften gewöhnt an den Ge- brauch der Sprache der Regierung, ihn sogar affectirend: sein Zeitalter aber das siebente Jahrhundert.
Das Verzeichniß der im Arcerianus enthaltenen Stücke giebt Hase genauer als Lipsius, aber so wie sie bey Goesius überschrieben sind, leider nicht mit den Titeln der Handschrift.
8. Sammelt man nun aus Rigaltius Anmerkungen die Stellen an denen er die Abschrift der Colotianischen Handschrift, unter dem Nahmen des Codex Memmianus, anführt, welche wahrscheinlich N. 7229. der Pariser Bi- bliothek ist, -- Hase irrt, indem er meint, Rigaltius habe nur diese gebraucht -- so erhellt daß diese und die Arcerianische in ihrem Inhalt übereinstimmen. Nun aber ist die letzte von der Zeit am Anfang und am Schluß verstümmelt, und so müßte man erwarten daß eine an- dere, gleichfalls alte, mehr als sie enthalten müßte, wenn sie ursprünglich übereingestimmt hätten. Da die- ses der Fall nicht ist, so wird die Vermuthung gerecht- fertigt seyn daß Sixtus Arcerius eben diesen Colotia- nischen Codex über die Alpen brachte.
Und war dieser verschieden von jenem der zu Bob- bio entdeckt ward, und unter denen gewesen seyn dürfte die Th. Phädrus von dort nach Rom brachte? Auch das würde ich für unwahrscheinlich halten, da alle von Volaterranus daraus angeführte Schriften sich im Ar- cerianus finden, selbst Hyginus de castrametatione, wenn nicht die Rubrik: Caesarum leges agrariae (Vo- laterranus bey Fabricius a. a. O.) zweifelhaft machte.
phie darſtellend; in den Geſchaͤften gewoͤhnt an den Ge- brauch der Sprache der Regierung, ihn ſogar affectirend: ſein Zeitalter aber das ſiebente Jahrhundert.
Das Verzeichniß der im Arcerianus enthaltenen Stuͤcke giebt Haſe genauer als Lipſius, aber ſo wie ſie bey Goëſius uͤberſchrieben ſind, leider nicht mit den Titeln der Handſchrift.
8. Sammelt man nun aus Rigaltius Anmerkungen die Stellen an denen er die Abſchrift der Colotianiſchen Handſchrift, unter dem Nahmen des Codex Memmianus, anfuͤhrt, welche wahrſcheinlich N. 7229. der Pariſer Bi- bliothek iſt, — Haſe irrt, indem er meint, Rigaltius habe nur dieſe gebraucht — ſo erhellt daß dieſe und die Arcerianiſche in ihrem Inhalt uͤbereinſtimmen. Nun aber iſt die letzte von der Zeit am Anfang und am Schluß verſtuͤmmelt, und ſo muͤßte man erwarten daß eine an- dere, gleichfalls alte, mehr als ſie enthalten muͤßte, wenn ſie urſpruͤnglich uͤbereingeſtimmt haͤtten. Da die- ſes der Fall nicht iſt, ſo wird die Vermuthung gerecht- fertigt ſeyn daß Sixtus Arcerius eben dieſen Colotia- niſchen Codex uͤber die Alpen brachte.
Und war dieſer verſchieden von jenem der zu Bob- bio entdeckt ward, und unter denen geweſen ſeyn duͤrfte die Th. Phaͤdrus von dort nach Rom brachte? Auch das wuͤrde ich fuͤr unwahrſcheinlich halten, da alle von Volaterranus daraus angefuͤhrte Schriften ſich im Ar- cerianus finden, ſelbſt Hyginus de castrametatione, wenn nicht die Rubrik: Cæsarum leges agrariæ (Vo- laterranus bey Fabricius a. a. O.) zweifelhaft machte.
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phie darſtellend; in den Geſchaͤften gewoͤhnt an den Ge-
brauch der Sprache der Regierung, ihn ſogar affectirend:
ſein Zeitalter aber das ſiebente Jahrhundert.
Das Verzeichniß der im Arcerianus enthaltenen
Stuͤcke giebt Haſe genauer als Lipſius, aber ſo wie ſie bey
Goëſius uͤberſchrieben ſind, leider nicht mit den Titeln
der Handſchrift.
8. Sammelt man nun aus Rigaltius Anmerkungen
die Stellen an denen er die Abſchrift der Colotianiſchen
Handſchrift, unter dem Nahmen des Codex Memmianus,
anfuͤhrt, welche wahrſcheinlich N. 7229. der Pariſer Bi-
bliothek iſt, — Haſe irrt, indem er meint, Rigaltius
habe nur dieſe gebraucht — ſo erhellt daß dieſe und
die Arcerianiſche in ihrem Inhalt uͤbereinſtimmen. Nun
aber iſt die letzte von der Zeit am Anfang und am Schluß
verſtuͤmmelt, und ſo muͤßte man erwarten daß eine an-
dere, gleichfalls alte, mehr als ſie enthalten muͤßte,
wenn ſie urſpruͤnglich uͤbereingeſtimmt haͤtten. Da die-
ſes der Fall nicht iſt, ſo wird die Vermuthung gerecht-
fertigt ſeyn daß Sixtus Arcerius eben dieſen Colotia-
niſchen Codex uͤber die Alpen brachte.
Und war dieſer verſchieden von jenem der zu Bob-
bio entdeckt ward, und unter denen geweſen ſeyn duͤrfte
die Th. Phaͤdrus von dort nach Rom brachte? Auch
das wuͤrde ich fuͤr unwahrſcheinlich halten, da alle von
Volaterranus daraus angefuͤhrte Schriften ſich im Ar-
cerianus finden, ſelbſt Hyginus de castrametatione,
wenn nicht die Rubrik: Cæsarum leges agrariæ (Vo-
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 552. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/568>, abgerufen am 23.11.2024.
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