Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823.hat all dies Unglück ja auch -- den Einen mehr, Mir ward indeß in diesen nemlichen Tagen "Seine Königliche Majestät von Preussen etc. hat all dies Ungluͤck ja auch — den Einen mehr, Mir ward indeß in dieſen nemlichen Tagen „Seine Koͤnigliche Majeſtaͤt von Preuſſen ꝛc. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0182" n="166"/> hat all dies Ungluͤck ja auch — den Einen mehr,<lb/> den Andern weniger — getroffen. Nein, ich habe<lb/> auch nicht <hi rendition="#g">klagen,</hi> ſondern mir’s nur vom Her-<lb/> zen wegreden wollen. Er, der mir’s gab, hat’s<lb/> auch genommen: ſein Name ſey gelobet! Aber<lb/> daß Gott meine liebe Vaterſtadt ſo wunderbar<lb/> erhalten hat, deß bin ich froh; und daß er un-<lb/> ſerm guten Koͤnige Geſundheit, Muth und Staͤrke<lb/> verliehen, ſich in ſeinem großen Ungluͤck ſo herr-<lb/> lich wieder aufzurichten. — Wer, der Jhm ange-<lb/> hoͤrt, haͤtte ein ſolches Heil nicht gerne mit noch<lb/> groͤßeren Opfern erkaufen moͤgen?</p><lb/> <p>Mir ward indeß in dieſen nemlichen Tagen<lb/> von dieſes gnaͤdigen Monarchen Hand eine Aus-<lb/> zeichnung zu Theil, die ich ſowenig erwartet<lb/> hatte, als vor Andern, die mit mir auch nur<lb/> ihre Pflicht gethan, verdient zu haben glaube; —<lb/> eine Auszeichnung, die mich ſogar beſchaͤmen<lb/> wuͤrde, wenn ich nicht in der Meynung ſtaͤnde,<lb/> daß dieſe Koͤnigliche Hand in mir eigentlich die<lb/> geſammte Colberger Buͤrgerſchaft habe ehren und<lb/> ihren bewieſenen Pflicht-Eifer anerkennen wollen.<lb/> Jch erhielt nemlich folgendes Koͤnigliche Kabinets-<lb/> Schreiben:</p><lb/> <floatingText> <body> <div type="letter"> <p>„Seine Koͤnigliche Majeſtaͤt von Preuſſen ꝛc.<lb/> „haben aus dem Berichte des Obriſtlieutenants<lb/> „v. Gneiſenau, worinn er Hoͤchſtdenenſelben die-<lb/> „jenigen Perſonen anzeigt, welche ſich waͤhrend<lb/> „der Belagerung der Veſtung Colberg ausgezeich-<lb/></p> </div> </body> </floatingText> </div> </body> </text> </TEI> [166/0182]
hat all dies Ungluͤck ja auch — den Einen mehr,
den Andern weniger — getroffen. Nein, ich habe
auch nicht klagen, ſondern mir’s nur vom Her-
zen wegreden wollen. Er, der mir’s gab, hat’s
auch genommen: ſein Name ſey gelobet! Aber
daß Gott meine liebe Vaterſtadt ſo wunderbar
erhalten hat, deß bin ich froh; und daß er un-
ſerm guten Koͤnige Geſundheit, Muth und Staͤrke
verliehen, ſich in ſeinem großen Ungluͤck ſo herr-
lich wieder aufzurichten. — Wer, der Jhm ange-
hoͤrt, haͤtte ein ſolches Heil nicht gerne mit noch
groͤßeren Opfern erkaufen moͤgen?
Mir ward indeß in dieſen nemlichen Tagen
von dieſes gnaͤdigen Monarchen Hand eine Aus-
zeichnung zu Theil, die ich ſowenig erwartet
hatte, als vor Andern, die mit mir auch nur
ihre Pflicht gethan, verdient zu haben glaube; —
eine Auszeichnung, die mich ſogar beſchaͤmen
wuͤrde, wenn ich nicht in der Meynung ſtaͤnde,
daß dieſe Koͤnigliche Hand in mir eigentlich die
geſammte Colberger Buͤrgerſchaft habe ehren und
ihren bewieſenen Pflicht-Eifer anerkennen wollen.
Jch erhielt nemlich folgendes Koͤnigliche Kabinets-
Schreiben:
„Seine Koͤnigliche Majeſtaͤt von Preuſſen ꝛc.
„haben aus dem Berichte des Obriſtlieutenants
„v. Gneiſenau, worinn er Hoͤchſtdenenſelben die-
„jenigen Perſonen anzeigt, welche ſich waͤhrend
„der Belagerung der Veſtung Colberg ausgezeich-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |