und, wohlerwogen, war es ihm eigentlich auch nicht zu verdenken, wenn er üble Lust bezeugte, sich mit einem Handel dieser Art zu schaffen zu machen. Die Sache hieng aber so zusammen.
Auf seiner vorigen Fahrt nach der Küste von Guinea hatte Kapitain Harmel von ei- nem englischen Sklaven-Schiffe Besitz ge- nommen, das, in Folge einer unter den Schwarzen ausgebrochenen Meuterei, von Diesen überwältigt worden war. Sie hat- ten, beinahe hundert Köpfe stark, die ganze Schiffsmannschaft, bis auf einen Steuer- mann und zwei Matrosen, ermordet, welche unter dem Beding verschont worden wa- ren, daß sie die Negern in deren Heimath zurück führen sollten. Auf diesem Zuge nun fielen sie meinem Kapitain in die Hände; und es munkelte nicht nur, daß er mit ih- nen, wie mit der Schiffsladung, nicht zum besten gewirthschaftet, sondern daß auch das Schiff selbst von feinen darauf gesetz- ten Leuten verwahrlost und bei St. Georg de la Mina gestrandet sey. Hierüber hat- ten die Rheeder desselben in England ge- gen Harmel ein gerichtliches Verfahren ein- geleitet und wollten ihn für nichts bessers, als einen Seeräuber erklärt wissen. Dieser Proceß schwebte auch noch in dem nemlichen
und, wohlerwogen, war es ihm eigentlich auch nicht zu verdenken, wenn er uͤble Luſt bezeugte, ſich mit einem Handel dieſer Art zu ſchaffen zu machen. Die Sache hieng aber ſo zuſammen.
Auf ſeiner vorigen Fahrt nach der Kuͤſte von Guinea hatte Kapitain Harmel von ei- nem engliſchen Sklaven-Schiffe Beſitz ge- nommen, das, in Folge einer unter den Schwarzen ausgebrochenen Meuterei, von Dieſen uͤberwaͤltigt worden war. Sie hat- ten, beinahe hundert Koͤpfe ſtark, die ganze Schiffsmannſchaft, bis auf einen Steuer- mann und zwei Matroſen, ermordet, welche unter dem Beding verſchont worden wa- ren, daß ſie die Negern in deren Heimath zuruͤck fuͤhren ſollten. Auf dieſem Zuge nun fielen ſie meinem Kapitain in die Haͤnde; und es munkelte nicht nur, daß er mit ih- nen, wie mit der Schiffsladung, nicht zum beſten gewirthſchaftet, ſondern daß auch das Schiff ſelbſt von feinen darauf geſetz- ten Leuten verwahrlost und bei St. Georg de la Mina geſtrandet ſey. Hieruͤber hat- ten die Rheeder deſſelben in England ge- gen Harmel ein gerichtliches Verfahren ein- geleitet und wollten ihn fuͤr nichts beſſers, als einen Seeraͤuber erklaͤrt wiſſen. Dieſer Proceß ſchwebte auch noch in dem nemlichen
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0282"n="266"/>
und, wohlerwogen, war es ihm eigentlich<lb/>
auch nicht zu verdenken, wenn er uͤble Luſt<lb/>
bezeugte, ſich mit einem Handel dieſer Art<lb/>
zu ſchaffen zu machen. Die Sache hieng<lb/>
aber ſo zuſammen.</p><lb/><p>Auf ſeiner vorigen Fahrt nach der Kuͤſte<lb/>
von Guinea hatte Kapitain Harmel von ei-<lb/>
nem engliſchen Sklaven-Schiffe Beſitz ge-<lb/>
nommen, das, in Folge einer unter den<lb/>
Schwarzen ausgebrochenen Meuterei, von<lb/>
Dieſen uͤberwaͤltigt worden war. Sie hat-<lb/>
ten, beinahe hundert Koͤpfe ſtark, die ganze<lb/>
Schiffsmannſchaft, bis auf einen Steuer-<lb/>
mann und zwei Matroſen, ermordet, welche<lb/>
unter dem Beding verſchont worden wa-<lb/>
ren, daß ſie die Negern in deren Heimath<lb/>
zuruͤck fuͤhren ſollten. Auf dieſem Zuge<lb/>
nun fielen ſie meinem Kapitain in die Haͤnde;<lb/>
und es munkelte nicht nur, daß er mit ih-<lb/>
nen, wie mit der Schiffsladung, nicht zum<lb/>
beſten gewirthſchaftet, ſondern daß auch<lb/>
das Schiff ſelbſt von feinen darauf geſetz-<lb/>
ten Leuten verwahrlost und bei St. Georg<lb/>
de la Mina geſtrandet ſey. Hieruͤber hat-<lb/>
ten die Rheeder deſſelben in England ge-<lb/>
gen Harmel ein gerichtliches Verfahren ein-<lb/>
geleitet und wollten ihn fuͤr nichts beſſers,<lb/>
als einen Seeraͤuber erklaͤrt wiſſen. Dieſer<lb/>
Proceß ſchwebte auch noch in dem nemlichen<lb/></p></div></body></text></TEI>
[266/0282]
und, wohlerwogen, war es ihm eigentlich
auch nicht zu verdenken, wenn er uͤble Luſt
bezeugte, ſich mit einem Handel dieſer Art
zu ſchaffen zu machen. Die Sache hieng
aber ſo zuſammen.
Auf ſeiner vorigen Fahrt nach der Kuͤſte
von Guinea hatte Kapitain Harmel von ei-
nem engliſchen Sklaven-Schiffe Beſitz ge-
nommen, das, in Folge einer unter den
Schwarzen ausgebrochenen Meuterei, von
Dieſen uͤberwaͤltigt worden war. Sie hat-
ten, beinahe hundert Koͤpfe ſtark, die ganze
Schiffsmannſchaft, bis auf einen Steuer-
mann und zwei Matroſen, ermordet, welche
unter dem Beding verſchont worden wa-
ren, daß ſie die Negern in deren Heimath
zuruͤck fuͤhren ſollten. Auf dieſem Zuge
nun fielen ſie meinem Kapitain in die Haͤnde;
und es munkelte nicht nur, daß er mit ih-
nen, wie mit der Schiffsladung, nicht zum
beſten gewirthſchaftet, ſondern daß auch
das Schiff ſelbſt von feinen darauf geſetz-
ten Leuten verwahrlost und bei St. Georg
de la Mina geſtrandet ſey. Hieruͤber hat-
ten die Rheeder deſſelben in England ge-
gen Harmel ein gerichtliches Verfahren ein-
geleitet und wollten ihn fuͤr nichts beſſers,
als einen Seeraͤuber erklaͤrt wiſſen. Dieſer
Proceß ſchwebte auch noch in dem nemlichen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 1. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung01_1821/282>, abgerufen am 12.10.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.