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Münter, Balthasar: Bekehrungsgeschichte des vormaligen Grafen [...] Johann Friederich Struensee. Kopenhagen, 1772.

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Vielleicht haben Sie auch vaterlose Kinder in
die Welt gesetzt, die nun aus Mangel der Erziehung der
Gesellschaft zur Last werden können, und in Gefahr sind
zeitlich und ewig verlohren zu gehen. "Er bat mich hier,
mich eines gewissen zweyjährigen Kindes, welches ihm
zugehöre, anzunehmen, und für die Erziehung desselben
zu sorgen." Jch hatte es kaum ausgeforscht, so erhielt
ich schon die Nachricht, daß es gestorben sey. Jch führe
diesen Umstand an, weil er ein Beweis seiner Aufrich-
tigkeit ist.

Auch eheliche Verbindungen, die doch nach dem
übereinstimmenden Urtheile aller gesitteten und ungesitte-
ten Völker heilig sollen gehalten werden, werden Sie
ohne Zweifel zerrissen haben? -- Welch unersetzliches
Unrecht ist dadurch beyden Theilen wiederfahren! -- Und
wie muß die Empfindung dieses Unrechts den beleidigten
Theil betrübt haben? -- Welche Gewissensangst ist die
Folge davon für die unglücklichen Personen geworden,
die sich von Jhnen haben verführen lassen, oder kann es
noch werden? -- Womit wollen Sie sich entschuldigen,
wenn [et]wa der Kummer oder die Verzweiflung des un-
schuldigen oder schuldigen Theils ihrer Gesundheit oder
ihrem Leben nachtheilig geworden wäre? --

Sollte nicht durch diese Jhre Vergehungen der
eheliche Friede, das beste Glück häuslicher Gesellschaften
vielfältig gestört worden seyn? "Oft, sagt er hierauf,
hätte der leidende Theil sein Unrecht nicht erfahren. Jn
einigen Fällen hätte er den Hausfrieden durch guten
Raht, den er den Verbrecherinnen gegeben, vielmehr
befördert. Mit dergleichen Entschuldigungen habe er
sich sonst befriedigt. Jtzt führe er sie nicht in dieser
Absicht an."

Müssen


Vielleicht haben Sie auch vaterloſe Kinder in
die Welt geſetzt, die nun aus Mangel der Erziehung der
Geſellſchaft zur Laſt werden koͤnnen, und in Gefahr ſind
zeitlich und ewig verlohren zu gehen. “Er bat mich hier,
mich eines gewiſſen zweyjaͤhrigen Kindes, welches ihm
zugehoͤre, anzunehmen, und fuͤr die Erziehung deſſelben
zu ſorgen.„ Jch hatte es kaum ausgeforſcht, ſo erhielt
ich ſchon die Nachricht, daß es geſtorben ſey. Jch fuͤhre
dieſen Umſtand an, weil er ein Beweis ſeiner Aufrich-
tigkeit iſt.

Auch eheliche Verbindungen, die doch nach dem
uͤbereinſtimmenden Urtheile aller geſitteten und ungeſitte-
ten Voͤlker heilig ſollen gehalten werden, werden Sie
ohne Zweifel zerriſſen haben? — Welch unerſetzliches
Unrecht iſt dadurch beyden Theilen wiederfahren! — Und
wie muß die Empfindung dieſes Unrechts den beleidigten
Theil betruͤbt haben? — Welche Gewiſſensangſt iſt die
Folge davon fuͤr die ungluͤcklichen Perſonen geworden,
die ſich von Jhnen haben verfuͤhren laſſen, oder kann es
noch werden? — Womit wollen Sie ſich entſchuldigen,
wenn [et]wa der Kummer oder die Verzweiflung des un-
ſchuldigen oder ſchuldigen Theils ihrer Geſundheit oder
ihrem Leben nachtheilig geworden waͤre? —

Sollte nicht durch dieſe Jhre Vergehungen der
eheliche Friede, das beſte Gluͤck haͤuslicher Geſellſchaften
vielfaͤltig geſtoͤrt worden ſeyn? “Oft, ſagt er hierauf,
haͤtte der leidende Theil ſein Unrecht nicht erfahren. Jn
einigen Faͤllen haͤtte er den Hausfrieden durch guten
Raht, den er den Verbrecherinnen gegeben, vielmehr
befoͤrdert. Mit dergleichen Entſchuldigungen habe er
ſich ſonſt befriedigt. Jtzt fuͤhre er ſie nicht in dieſer
Abſicht an.„

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[60/0072] Vielleicht haben Sie auch vaterloſe Kinder in die Welt geſetzt, die nun aus Mangel der Erziehung der Geſellſchaft zur Laſt werden koͤnnen, und in Gefahr ſind zeitlich und ewig verlohren zu gehen. “Er bat mich hier, mich eines gewiſſen zweyjaͤhrigen Kindes, welches ihm zugehoͤre, anzunehmen, und fuͤr die Erziehung deſſelben zu ſorgen.„ Jch hatte es kaum ausgeforſcht, ſo erhielt ich ſchon die Nachricht, daß es geſtorben ſey. Jch fuͤhre dieſen Umſtand an, weil er ein Beweis ſeiner Aufrich- tigkeit iſt. Auch eheliche Verbindungen, die doch nach dem uͤbereinſtimmenden Urtheile aller geſitteten und ungeſitte- ten Voͤlker heilig ſollen gehalten werden, werden Sie ohne Zweifel zerriſſen haben? — Welch unerſetzliches Unrecht iſt dadurch beyden Theilen wiederfahren! — Und wie muß die Empfindung dieſes Unrechts den beleidigten Theil betruͤbt haben? — Welche Gewiſſensangſt iſt die Folge davon fuͤr die ungluͤcklichen Perſonen geworden, die ſich von Jhnen haben verfuͤhren laſſen, oder kann es noch werden? — Womit wollen Sie ſich entſchuldigen, wenn etwa der Kummer oder die Verzweiflung des un- ſchuldigen oder ſchuldigen Theils ihrer Geſundheit oder ihrem Leben nachtheilig geworden waͤre? — Sollte nicht durch dieſe Jhre Vergehungen der eheliche Friede, das beſte Gluͤck haͤuslicher Geſellſchaften vielfaͤltig geſtoͤrt worden ſeyn? “Oft, ſagt er hierauf, haͤtte der leidende Theil ſein Unrecht nicht erfahren. Jn einigen Faͤllen haͤtte er den Hausfrieden durch guten Raht, den er den Verbrecherinnen gegeben, vielmehr befoͤrdert. Mit dergleichen Entſchuldigungen habe er ſich ſonſt befriedigt. Jtzt fuͤhre er ſie nicht in dieſer Abſicht an.„ Muͤſſen

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Zitationshilfe: Münter, Balthasar: Bekehrungsgeschichte des vormaligen Grafen [...] Johann Friederich Struensee. Kopenhagen, 1772, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/muenter_bekehren_1772/72>, abgerufen am 23.11.2024.