und vollwichtige Silbergeld, welches bis dahin auf dem Markte ein beträchtliches Agio gewon- nen hatte, solle von nun an, bei Strafe, im Handel und Wandel für nicht mehr als den No- minal-Werth angenommen werden. Diese erste Maßregel verfehlte sogleich ihren Zweck: Jeder- mann behielt und sammelte das vollwichtige Geld; es verschwand aus der Circulation. Ferner wurde angekündigt, daß alle Taxen und Schul- den, welche die Krone einzufordern hatte, in schlechtem Gelde bezahlt werden könnten; eben so die Parliaments-Anleihen. Diese zweite Maß- regel verfehlte zwar nicht ihren Zweck: das schlechte Geld strömte von allen Seiten in den öffentlichen Schatz; aber abgesehen von dem un- geheuren Verluste der Krone, war dies eine Auf- forderung an den Wucher, die Münzen künstlich noch mehr zu verderben. Drittens: die noch zu- rückbleibenden schlechten Münzen sollte das Münz- amt eine Zeitlang nach dem Gewichte, aber zu einem, den Silberbarren-Marktpreis weit über- steigenden, Münzpreise annehmen. Endlich soll- te das gesammte, auf diese Weise zusammenströ- mende schlechte Silbergeld, nach einem bleiben- den, festen, dem Metallpreise angemessenen Fuß, mit allen Vortheilen der neueren Münz-Fabrika- tion, umgeprägt werden.
und vollwichtige Silbergeld, welches bis dahin auf dem Markte ein betraͤchtliches Agio gewon- nen hatte, ſolle von nun an, bei Strafe, im Handel und Wandel fuͤr nicht mehr als den No- minal-Werth angenommen werden. Dieſe erſte Maßregel verfehlte ſogleich ihren Zweck: Jeder- mann behielt und ſammelte das vollwichtige Geld; es verſchwand aus der Circulation. Ferner wurde angekuͤndigt, daß alle Taxen und Schul- den, welche die Krone einzufordern hatte, in ſchlechtem Gelde bezahlt werden koͤnnten; eben ſo die Parliaments-Anleihen. Dieſe zweite Maß- regel verfehlte zwar nicht ihren Zweck: das ſchlechte Geld ſtroͤmte von allen Seiten in den oͤffentlichen Schatz; aber abgeſehen von dem un- geheuren Verluſte der Krone, war dies eine Auf- forderung an den Wucher, die Muͤnzen kuͤnſtlich noch mehr zu verderben. Drittens: die noch zu- ruͤckbleibenden ſchlechten Muͤnzen ſollte das Muͤnz- amt eine Zeitlang nach dem Gewichte, aber zu einem, den Silberbarren-Marktpreis weit uͤber- ſteigenden, Muͤnzpreiſe annehmen. Endlich ſoll- te das geſammte, auf dieſe Weiſe zuſammenſtroͤ- mende ſchlechte Silbergeld, nach einem bleiben- den, feſten, dem Metallpreiſe angemeſſenen Fuß, mit allen Vortheilen der neueren Muͤnz-Fabrika- tion, umgepraͤgt werden.
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und vollwichtige Silbergeld, welches bis dahin
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nen hatte, ſolle von nun an, bei Strafe, im
Handel und Wandel fuͤr nicht mehr als den No-
minal-Werth angenommen werden. Dieſe erſte
Maßregel verfehlte ſogleich ihren Zweck: Jeder-
mann behielt und ſammelte das vollwichtige Geld;
es verſchwand aus der Circulation. Ferner
wurde angekuͤndigt, daß alle Taxen und Schul-
den, welche die Krone einzufordern hatte, in
ſchlechtem Gelde bezahlt werden koͤnnten; eben ſo
die Parliaments-Anleihen. Dieſe zweite Maß-
regel verfehlte zwar nicht ihren Zweck: das
ſchlechte Geld ſtroͤmte von allen Seiten in den
oͤffentlichen Schatz; aber abgeſehen von dem un-
geheuren Verluſte der Krone, war dies eine Auf-
forderung an den Wucher, die Muͤnzen kuͤnſtlich
noch mehr zu verderben. Drittens: die noch zu-
ruͤckbleibenden ſchlechten Muͤnzen ſollte das Muͤnz-
amt eine Zeitlang nach dem Gewichte, aber zu
einem, den Silberbarren-Marktpreis weit uͤber-
ſteigenden, Muͤnzpreiſe annehmen. Endlich ſoll-
te das geſammte, auf dieſe Weiſe zuſammenſtroͤ-
mende ſchlechte Silbergeld, nach einem bleiben-
den, feſten, dem Metallpreiſe angemeſſenen Fuß,
mit allen Vortheilen der neueren Muͤnz-Fabrika-
tion, umgepraͤgt werden.
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/342>, abgerufen am 27.11.2024.
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