Nun aber fehlte noch das zu der ganzen außerordentlichen Maßregel erforderliche Silber. Erwägen Sie den ungeheuren Ersatz, den der öffentliche Schatz tragen mußte, um denselben Nominal-Werth in gutem Gelde wieder zurück zu zahlen, den er in schlechtem bekommen hat- te; es mußte noch überdies von dem Münzamte ein höherer Preis für Silberbarren gezahlt werden, um nur alles Silber nach der Münze zu lei- ten. Durch diese Erhöhung des Silberpreises stieg natürlicher Weise auch der Marktpreis des Metalles, den die Münze unaufhörlich überbie- ten, also immer größere Ausfälle tragen mußte. Man setzte fest, daß für jede Unze gutes Sil- ber eine Prämie von 6 d. über den Marktpreis derselben gezahlt werden sollte. Daß man ne- benher noch den Gebrauch des Silbergeräthes in allen öffentlichen und Wirthshäusern unbedingt verbot; daß alle Ausfuhr von Silberbarren, außer zu den Zahlungen der Land- und See- macht, und außer dem vor dem Lord Mayor zu führenden Beweise, daß es nicht eingeschmolzene Münzen, oder eingeschmolzenes im Lande gear- beitetes Silbergeschirr sey, unbedingt untersagt wurde, erleichterte den großen Prozeß nur um sehr wenig. Das Privat-Interesse war mit dem National-Interesse in zu schneidender Opposi-
Nun aber fehlte noch das zu der ganzen außerordentlichen Maßregel erforderliche Silber. Erwaͤgen Sie den ungeheuren Erſatz, den der oͤffentliche Schatz tragen mußte, um denſelben Nominal-Werth in gutem Gelde wieder zuruͤck zu zahlen, den er in ſchlechtem bekommen hat- te; es mußte noch uͤberdies von dem Muͤnzamte ein hoͤherer Preis fuͤr Silberbarren gezahlt werden, um nur alles Silber nach der Muͤnze zu lei- ten. Durch dieſe Erhoͤhung des Silberpreiſes ſtieg natuͤrlicher Weiſe auch der Marktpreis des Metalles, den die Muͤnze unaufhoͤrlich uͤberbie- ten, alſo immer groͤßere Ausfaͤlle tragen mußte. Man ſetzte feſt, daß fuͤr jede Unze gutes Sil- ber eine Praͤmie von 6 d. uͤber den Marktpreis derſelben gezahlt werden ſollte. Daß man ne- benher noch den Gebrauch des Silbergeraͤthes in allen oͤffentlichen und Wirthshaͤuſern unbedingt verbot; daß alle Ausfuhr von Silberbarren, außer zu den Zahlungen der Land- und See- macht, und außer dem vor dem Lord Mayor zu fuͤhrenden Beweiſe, daß es nicht eingeſchmolzene Muͤnzen, oder eingeſchmolzenes im Lande gear- beitetes Silbergeſchirr ſey, unbedingt unterſagt wurde, erleichterte den großen Prozeß nur um ſehr wenig. Das Privat-Intereſſe war mit dem National-Intereſſe in zu ſchneidender Oppoſi-
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Nun aber fehlte noch das zu der ganzen
außerordentlichen Maßregel erforderliche Silber.
Erwaͤgen Sie den ungeheuren Erſatz, den der
oͤffentliche Schatz tragen mußte, um denſelben
Nominal-Werth in gutem Gelde wieder zuruͤck
zu zahlen, den er in ſchlechtem bekommen hat-
te; es mußte noch uͤberdies von dem Muͤnzamte ein
hoͤherer Preis fuͤr Silberbarren gezahlt werden,
um nur alles Silber nach der Muͤnze zu lei-
ten. Durch dieſe Erhoͤhung des Silberpreiſes
ſtieg natuͤrlicher Weiſe auch der Marktpreis des
Metalles, den die Muͤnze unaufhoͤrlich uͤberbie-
ten, alſo immer groͤßere Ausfaͤlle tragen mußte.
Man ſetzte feſt, daß fuͤr jede Unze gutes Sil-
ber eine Praͤmie von 6 d. uͤber den Marktpreis
derſelben gezahlt werden ſollte. Daß man ne-
benher noch den Gebrauch des Silbergeraͤthes in
allen oͤffentlichen und Wirthshaͤuſern unbedingt
verbot; daß alle Ausfuhr von Silberbarren,
außer zu den Zahlungen der Land- und See-
macht, und außer dem vor dem Lord Mayor zu
fuͤhrenden Beweiſe, daß es nicht eingeſchmolzene
Muͤnzen, oder eingeſchmolzenes im Lande gear-
beitetes Silbergeſchirr ſey, unbedingt unterſagt
wurde, erleichterte den großen Prozeß nur um
ſehr wenig. Das Privat-Intereſſe war mit dem
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/343>, abgerufen am 23.11.2024.
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