Macht, die nach unsrer Ansicht aus dem nattioo- nalen Streben, das jede einzelne Person und Sache ergreift, erst hervorgehen, die mit und in dem lebendigen Reichthum erst kommen soll, betrachteten sie als bereits existirend, oder ihre Errichtung doch als eine Frage, welche die Na- tional-Oekonomie nichts angehe. Ich habe ge- zeigt, daß diese Macht nur existirt, in so fern sie lebendig ist, d. h. in so fern sie in jedem Augenblick auf's neue erzeugt und erhöhet wird, und daß demnach von ihrem Daseyn und von ihrer steigenden Größe Werth und Bedeutung aller einzelnen Besitzstücke, der Personen wie der Sachen, hergeleitet werden muß.
Auch Adam Smith sieht im National-Reich- thume weiter nichts, als die Summe aller einze- nen Privat-Reichthümer, und in der Nationa- Production nichts, als den Inbegriff aller Pr- vat-Productionen. Deshalb war es ein beder- tender Schritt, als ein neuerer Schriftsteller zu- erst den wichtigen Unterschied zwischen Den, was die Engländer wealth of a nation, Natio- nal-Reichthum nennen, und den riches, oder in- dividuellen Reichthümern, ahndete. Ein Man[n], den ich übrigens zu loben nicht geneigt bin, und der in allen andern Stücken dem Zeitgeiste nur allzu sehr gehuldigt hat, Lord Lauderdale, hat de
Macht, die nach unſrer Anſicht aus dem nattioo- nalen Streben, das jede einzelne Perſon und Sache ergreift, erſt hervorgehen, die mit und in dem lebendigen Reichthum erſt kommen ſoll, betrachteten ſie als bereits exiſtirend, oder ihre Errichtung doch als eine Frage, welche die Na- tional-Oekonomie nichts angehe. Ich habe ge- zeigt, daß dieſe Macht nur exiſtirt, in ſo fern ſie lebendig iſt, d. h. in ſo fern ſie in jedem Augenblick auf’s neue erzeugt und erhoͤhet wird, und daß demnach von ihrem Daſeyn und von ihrer ſteigenden Groͤße Werth und Bedeutung aller einzelnen Beſitzſtuͤcke, der Perſonen wie der Sachen, hergeleitet werden muß.
Auch Adam Smith ſieht im National-Reich- thume weiter nichts, als die Summe aller einze- nen Privat-Reichthuͤmer, und in der Nationa- Production nichts, als den Inbegriff aller Pr- vat-Productionen. Deshalb war es ein beder- tender Schritt, als ein neuerer Schriftſteller zu- erſt den wichtigen Unterſchied zwiſchen Den, was die Englaͤnder wealth of a nation, Natio- nal-Reichthum nennen, und den riches, oder in- dividuellen Reichthuͤmern, ahndete. Ein Man[n], den ich uͤbrigens zu loben nicht geneigt bin, und der in allen andern Stuͤcken dem Zeitgeiſte nur allzu ſehr gehuldigt hat, Lord Lauderdale, hat de
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0256"n="248"/>
Macht, die nach unſrer Anſicht aus dem nattioo-<lb/>
nalen Streben, das jede einzelne Perſon und<lb/>
Sache ergreift, erſt hervorgehen, die mit und<lb/>
in dem lebendigen Reichthum erſt kommen ſoll,<lb/>
betrachteten ſie als bereits exiſtirend, oder ihre<lb/>
Errichtung doch als eine Frage, welche die Na-<lb/>
tional-Oekonomie nichts angehe. Ich habe ge-<lb/>
zeigt, daß dieſe Macht nur exiſtirt, in ſo fern<lb/>ſie lebendig iſt, d. h. in ſo fern ſie in jedem<lb/>
Augenblick auf’s neue erzeugt und erhoͤhet wird,<lb/>
und daß demnach von ihrem Daſeyn und von<lb/>
ihrer ſteigenden Groͤße Werth und Bedeutung<lb/>
aller einzelnen Beſitzſtuͤcke, der Perſonen wie der<lb/>
Sachen, hergeleitet werden muß.</p><lb/><p>Auch Adam Smith ſieht im National-Reich-<lb/>
thume weiter nichts, als die Summe aller einze-<lb/>
nen Privat-Reichthuͤmer, und in der Nationa-<lb/>
Production nichts, als den Inbegriff aller Pr-<lb/>
vat-Productionen. Deshalb war es ein beder-<lb/>
tender Schritt, als ein neuerer Schriftſteller zu-<lb/>
erſt den wichtigen Unterſchied zwiſchen Den,<lb/>
was die Englaͤnder <hirendition="#aq">wealth of a nation</hi>, Natio-<lb/>
nal-Reichthum nennen, und den <hirendition="#aq">riches</hi>, oder in-<lb/>
dividuellen Reichthuͤmern, ahndete. Ein Man<supplied>n</supplied>,<lb/>
den ich uͤbrigens zu loben nicht geneigt bin, und der<lb/>
in allen andern Stuͤcken dem Zeitgeiſte nur allzu<lb/>ſehr gehuldigt hat, Lord Lauderdale, hat de<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[248/0256]
Macht, die nach unſrer Anſicht aus dem nattioo-
nalen Streben, das jede einzelne Perſon und
Sache ergreift, erſt hervorgehen, die mit und
in dem lebendigen Reichthum erſt kommen ſoll,
betrachteten ſie als bereits exiſtirend, oder ihre
Errichtung doch als eine Frage, welche die Na-
tional-Oekonomie nichts angehe. Ich habe ge-
zeigt, daß dieſe Macht nur exiſtirt, in ſo fern
ſie lebendig iſt, d. h. in ſo fern ſie in jedem
Augenblick auf’s neue erzeugt und erhoͤhet wird,
und daß demnach von ihrem Daſeyn und von
ihrer ſteigenden Groͤße Werth und Bedeutung
aller einzelnen Beſitzſtuͤcke, der Perſonen wie der
Sachen, hergeleitet werden muß.
Auch Adam Smith ſieht im National-Reich-
thume weiter nichts, als die Summe aller einze-
nen Privat-Reichthuͤmer, und in der Nationa-
Production nichts, als den Inbegriff aller Pr-
vat-Productionen. Deshalb war es ein beder-
tender Schritt, als ein neuerer Schriftſteller zu-
erſt den wichtigen Unterſchied zwiſchen Den,
was die Englaͤnder wealth of a nation, Natio-
nal-Reichthum nennen, und den riches, oder in-
dividuellen Reichthuͤmern, ahndete. Ein Mann,
den ich uͤbrigens zu loben nicht geneigt bin, und der
in allen andern Stuͤcken dem Zeitgeiſte nur allzu
ſehr gehuldigt hat, Lord Lauderdale, hat de
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 248. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/256>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.