nen mußte. Aller Besitz mußte viel von der un- bedingten Wichtigkeit verlieren, welche die letzten Römer ihm, der weltlichen Autorität halber, beigelegt hatten: den Westgothen, Franken, Longobarden und Normännern mußte die per- sönliche Vereinigung vor Gott, oder einem le- bendigen Gesetze, viel wichtiger erscheinen, als der Römische, persönliche Verkehr um des Be- sitzes, um des strengen Privat-Eigenthums wil- len. Der nothwendige Nießbrauch von Grund und Boden, den sie der unnachlassenden Gnade eines unsichtbaren Süzeräns, lebendigen Gesetzes oder Gottes verdankten, konnte durch nichts an- deres erwiedert werden, als durch permanenten Kriegesdienst, durch beständig wachsame Bereit- schaft, die ganze Persönlichkeit für die Sache des unsichtbaren Süzeräns hinzugeben. -- Das ist die wahre Lage der Sachen.
Welche fruchtlose Mühe hat sich die Historie gegeben, die Qualität des weltlichen sichtbaren Süzeräns, mit der unvollkommenen weltlichen Macht und Suveränetät desselben zu vereinigen! Ihr blieb nichts anderes übrig, da sie eigentlich die vollkommene weltliche Suveränetät als ein- ziges Band der Staaten und alleinige Garantie des Rechtes anerkannte, als das unbegriffne Lehnsrecht in Pausch und Bogen zu verdammen
nen mußte. Aller Beſitz mußte viel von der un- bedingten Wichtigkeit verlieren, welche die letzten Roͤmer ihm, der weltlichen Autoritaͤt halber, beigelegt hatten: den Weſtgothen, Franken, Longobarden und Normaͤnnern mußte die per- ſoͤnliche Vereinigung vor Gott, oder einem le- bendigen Geſetze, viel wichtiger erſcheinen, als der Roͤmiſche, perſoͤnliche Verkehr um des Be- ſitzes, um des ſtrengen Privat-Eigenthums wil- len. Der nothwendige Nießbrauch von Grund und Boden, den ſie der unnachlaſſenden Gnade eines unſichtbaren Suͤzeraͤns, lebendigen Geſetzes oder Gottes verdankten, konnte durch nichts an- deres erwiedert werden, als durch permanenten Kriegesdienſt, durch beſtaͤndig wachſame Bereit- ſchaft, die ganze Perſoͤnlichkeit fuͤr die Sache des unſichtbaren Suͤzeraͤns hinzugeben. — Das iſt die wahre Lage der Sachen.
Welche fruchtloſe Muͤhe hat ſich die Hiſtorie gegeben, die Qualitaͤt des weltlichen ſichtbaren Suͤzeraͤns, mit der unvollkommenen weltlichen Macht und Suveraͤnetaͤt deſſelben zu vereinigen! Ihr blieb nichts anderes uͤbrig, da ſie eigentlich die vollkommene weltliche Suveraͤnetaͤt als ein- ziges Band der Staaten und alleinige Garantie des Rechtes anerkannte, als das unbegriffne Lehnsrecht in Pauſch und Bogen zu verdammen
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nen mußte. Aller Beſitz mußte viel von der un-
bedingten Wichtigkeit verlieren, welche die letzten
Roͤmer ihm, der weltlichen Autoritaͤt halber,
beigelegt hatten: den Weſtgothen, Franken,
Longobarden und Normaͤnnern mußte die per-
ſoͤnliche Vereinigung vor Gott, oder einem le-
bendigen Geſetze, viel wichtiger erſcheinen, als
der Roͤmiſche, perſoͤnliche Verkehr um des Be-
ſitzes, um des ſtrengen Privat-Eigenthums wil-
len. Der nothwendige Nießbrauch von Grund
und Boden, den ſie der unnachlaſſenden Gnade
eines unſichtbaren Suͤzeraͤns, lebendigen Geſetzes
oder Gottes verdankten, konnte durch nichts an-
deres erwiedert werden, als durch permanenten
Kriegesdienſt, durch beſtaͤndig wachſame Bereit-
ſchaft, die ganze Perſoͤnlichkeit fuͤr die Sache
des unſichtbaren Suͤzeraͤns hinzugeben. — Das
iſt die wahre Lage der Sachen.
Welche fruchtloſe Muͤhe hat ſich die Hiſtorie
gegeben, die Qualitaͤt des weltlichen ſichtbaren
Suͤzeraͤns, mit der unvollkommenen weltlichen
Macht und Suveraͤnetaͤt deſſelben zu vereinigen!
Ihr blieb nichts anderes uͤbrig, da ſie eigentlich
die vollkommene weltliche Suveraͤnetaͤt als ein-
ziges Band der Staaten und alleinige Garantie
des Rechtes anerkannte, als das unbegriffne
Lehnsrecht in Pauſch und Bogen zu verdammen
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/103>, abgerufen am 23.11.2024.
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