erschlaffte Lebensweise 1. Noch wichtiger ist es, daß die Sparta's Verfassung untergrabenden Beschlüsse von diesem Magistrat veranlaßt wurden; der Ephor Epi- tadeus war es, der zuerst die freie Vererbung der Güter durchsetzte. Darum war es nothwendig, daß die königlichen Helden, Agis und Kleomenes, als sie, im fruchtlosen aber ruhmwürdigen Kampfe mit der un- glücklichen Zeit, die Lykurgische Verfassung wieder her- zustellen unternahmen, mit dem Sturze der Ephoren begannen 2.
8.
Das Unbestimmte und Unbegränzte in dem Wirkungskeise der Ephoren 3 steht sehr im Gegensatze mit der genauen Bezeichnung der Amtsgewalt aller übrigen jährigen Magistrate. So viel Sparta deren hatte, so wenig hören wir doch im Ganzen von ihnen, da sie selten oder nie aus jener Beschränkung heraus- traten. Doch mag der Name Tele4, der so oft die Leiter der Volksversammlung und das größere Gericht über Staatsverbrechen bezeichnet, und für das Aus- land namentlich die innern Verhältnisse Sparta's mehr verdeckte als darstellte, außer Königen, Geronten und Ephoren auch oft mehrere von diesen Beamten, nach Umständen verschiedene, bezeichnen. Auf dem Markte hatten ihre Versammlungshäuser (arkheia) außer den Ephoren die Nomophylakes und Bidiäer 5. Der er- stern Amt besagt ihr Name, ihre Zahl kennen wir
1 aneimene diaita 2, 6, 16.
2 den auch einst Pausa- nias herbeiführen wollte. Arist. Pol. 5, 1, 5.
3 S. den Vergleich Philons de provid. 2. p. 80. Aucher.
4 Vgl. noch Schol. u. Ducker zu Thuk. 1, 58. Sturz Lex. Xen. 4. p. 276. Ai arkhai, ta arkheia ist dasselbe, Plut. Lak. Apophth. p. 800. Beim Heere sind oi en telei die Officiere bis zum Pentekoster. Xen. H. 3, 5, 22. 23.
5 Paus. 3, 11, 2.
erſchlaffte Lebensweiſe 1. Noch wichtiger iſt es, daß die Sparta’s Verfaſſung untergrabenden Beſchluͤſſe von dieſem Magiſtrat veranlaßt wurden; der Ephor Epi- tadeus war es, der zuerſt die freie Vererbung der Guͤter durchſetzte. Darum war es nothwendig, daß die koͤniglichen Helden, Agis und Kleomenes, als ſie, im fruchtloſen aber ruhmwuͤrdigen Kampfe mit der un- gluͤcklichen Zeit, die Lykurgiſche Verfaſſung wieder her- zuſtellen unternahmen, mit dem Sturze der Ephoren begannen 2.
8.
Das Unbeſtimmte und Unbegraͤnzte in dem Wirkungskeiſe der Ephoren 3 ſteht ſehr im Gegenſatze mit der genauen Bezeichnung der Amtsgewalt aller uͤbrigen jaͤhrigen Magiſtrate. So viel Sparta deren hatte, ſo wenig hoͤren wir doch im Ganzen von ihnen, da ſie ſelten oder nie aus jener Beſchraͤnkung heraus- traten. Doch mag der Name Τέλη4, der ſo oft die Leiter der Volksverſammlung und das groͤßere Gericht uͤber Staatsverbrechen bezeichnet, und fuͤr das Aus- land namentlich die innern Verhaͤltniſſe Sparta’s mehr verdeckte als darſtellte, außer Koͤnigen, Geronten und Ephoren auch oft mehrere von dieſen Beamten, nach Umſtaͤnden verſchiedene, bezeichnen. Auf dem Markte hatten ihre Verſammlungshaͤuſer (ἀρχεῖα) außer den Ephoren die Nomophylakes und Bidiaͤer 5. Der er- ſtern Amt beſagt ihr Name, ihre Zahl kennen wir
1 ἀνειμένη δίαιτα 2, 6, 16.
2 den auch einſt Pauſa- nias herbeifuͤhren wollte. Ariſt. Pol. 5, 1, 5.
3 S. den Vergleich Philons de provid. 2. p. 80. Aucher.
4 Vgl. noch Schol. u. Ducker zu Thuk. 1, 58. Sturz Lex. Xen. 4. p. 276. Αἱ ἀϱχαὶ, τὰ ἀϱχεῖα iſt daſſelbe, Plut. Lak. Apophth. p. 800. Beim Heere ſind οἱ ἐν τέλει die Officiere bis zum Pentekoſter. Xen. H. 3, 5, 22. 23.
5 Pauſ. 3, 11, 2.
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erſchlaffte Lebensweiſe 1. Noch wichtiger iſt es, daß
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dieſem Magiſtrat veranlaßt wurden; der Ephor Epi-
tadeus war es, der zuerſt die freie Vererbung der
Guͤter durchſetzte. Darum war es nothwendig, daß
die koͤniglichen Helden, Agis und Kleomenes, als ſie,
im fruchtloſen aber ruhmwuͤrdigen Kampfe mit der un-
gluͤcklichen Zeit, die Lykurgiſche Verfaſſung wieder her-
zuſtellen unternahmen, mit dem Sturze der Ephoren
begannen 2.
8.
Das Unbeſtimmte und Unbegraͤnzte in dem
Wirkungskeiſe der Ephoren 3 ſteht ſehr im Gegenſatze
mit der genauen Bezeichnung der Amtsgewalt aller
uͤbrigen jaͤhrigen Magiſtrate. So viel Sparta deren
hatte, ſo wenig hoͤren wir doch im Ganzen von ihnen,
da ſie ſelten oder nie aus jener Beſchraͤnkung heraus-
traten. Doch mag der Name Τέλη 4, der ſo oft die
Leiter der Volksverſammlung und das groͤßere Gericht
uͤber Staatsverbrechen bezeichnet, und fuͤr das Aus-
land namentlich die innern Verhaͤltniſſe Sparta’s mehr
verdeckte als darſtellte, außer Koͤnigen, Geronten und
Ephoren auch oft mehrere von dieſen Beamten, nach
Umſtaͤnden verſchiedene, bezeichnen. Auf dem Markte
hatten ihre Verſammlungshaͤuſer (ἀρχεῖα) außer den
Ephoren die Nomophylakes und Bidiaͤer 5. Der er-
ſtern Amt beſagt ihr Name, ihre Zahl kennen wir
1 ἀνειμένη δίαιτα 2, 6, 16.
2 den auch einſt Pauſa-
nias herbeifuͤhren wollte. Ariſt. Pol. 5, 1, 5.
3 S. den
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4 Vgl. noch
Schol. u. Ducker zu Thuk. 1, 58. Sturz Lex. Xen. 4. p. 276.
Αἱ ἀϱχαὶ, τὰ ἀϱχεῖα iſt daſſelbe, Plut. Lak. Apophth. p. 800.
Beim Heere ſind οἱ ἐν τέλει die Officiere bis zum Pentekoſter. Xen.
H. 3, 5, 22. 23.
5 Pauſ. 3, 11, 2.
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/133>, abgerufen am 25.11.2024.
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