betrachtet wurden; in Banknoten aber für ungemünztes Gold 20 bis 30 pr. Ct. mehr bezahlt wurde, als für in Guineen vermünztes, welche auszuführen verbothen war, während überall im freyen Welthandel gemünztes Gold theurer ist als ungemünztes -- so glauben diejenigen, welche die Deprecia- tion der Banknoten behaupten, aus dem einfachen Satz: daß Gold allenthalben gleich sey dem Golde, folgern zu kön- nen, daß die Guineen keinesweges, wohl aber die Banknoten depreciirt seyen, daß überhaupt Gold, sowohl gemünztes als ungemünztes seinen Werth behauptet habe, und, daß nur Banknoten gesunken wären. Durch Erfahrung läßt sich die Sache schwer ausmachen, weil die Guineen de Facto fast verschwunden sind: aber das Brittische Gesetz kennt keine Ausfuhr, kein Einschmelzen der Guineen, de jure also sind sie noch vorhanden; es kennt ferner kein Agio der Guineen, de jure ist also eine Guinee noch immer gleich 21 Schilling in Banknoten.
Das Brittische Gesetz also trotz den Verächtern der Bank- noten behauptet, daß Gold nicht immer gleich sey dem Golde, und aus unserer Darstellung folgt ganz dasselbe. Wer in der gemünzten Guinee nichts anderes sieht, als den dermahligen Waarenpreis des darin enthaltenen Metalls, der hat über- haupt das Wesen des Geldes noch nicht verstanden, auch des Staates nicht, der sich nur durch eine besondere Bewegung in der allgemeinen Bewegung, nur durch ein besonderes Gesetz in dem allgemeinen Gesetze constituirt und erhält.
Die Geldanlage des edeln Metalls tritt in jedem beson- deren Staat auch in ein besonderes und eigenthümliches
betrachtet wurden; in Banknoten aber fuͤr ungemuͤnztes Gold 20 bis 30 pr. Ct. mehr bezahlt wurde, als fuͤr in Guineen vermuͤnztes, welche auszufuͤhren verbothen war, waͤhrend uͤberall im freyen Welthandel gemuͤnztes Gold theurer iſt als ungemuͤnztes — ſo glauben diejenigen, welche die Deprecia- tion der Banknoten behaupten, aus dem einfachen Satz: daß Gold allenthalben gleich ſey dem Golde, folgern zu koͤn- nen, daß die Guineen keinesweges, wohl aber die Banknoten depreciirt ſeyen, daß uͤberhaupt Gold, ſowohl gemuͤnztes als ungemuͤnztes ſeinen Werth behauptet habe, und, daß nur Banknoten geſunken waͤren. Durch Erfahrung laͤßt ſich die Sache ſchwer ausmachen, weil die Guineen de Facto faſt verſchwunden ſind: aber das Brittiſche Geſetz kennt keine Ausfuhr, kein Einſchmelzen der Guineen, de jure alſo ſind ſie noch vorhanden; es kennt ferner kein Agio der Guineen, de jure iſt alſo eine Guinee noch immer gleich 21 Schilling in Banknoten.
Das Brittiſche Geſetz alſo trotz den Veraͤchtern der Bank- noten behauptet, daß Gold nicht immer gleich ſey dem Golde, und aus unſerer Darſtellung folgt ganz dasſelbe. Wer in der gemuͤnzten Guinee nichts anderes ſieht, als den dermahligen Waarenpreis des darin enthaltenen Metalls, der hat uͤber- haupt das Weſen des Geldes noch nicht verſtanden, auch des Staates nicht, der ſich nur durch eine beſondere Bewegung in der allgemeinen Bewegung, nur durch ein beſonderes Geſetz in dem allgemeinen Geſetze conſtituirt und erhaͤlt.
Die Geldanlage des edeln Metalls tritt in jedem beſon- deren Staat auch in ein beſonderes und eigenthuͤmliches
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betrachtet wurden; in Banknoten aber fuͤr ungemuͤnztes Gold
20 bis 30 pr. Ct. mehr bezahlt wurde, als fuͤr in Guineen
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uͤberall im freyen Welthandel gemuͤnztes Gold theurer iſt als
ungemuͤnztes — ſo glauben diejenigen, welche die Deprecia-
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daß Gold allenthalben gleich ſey dem Golde, folgern zu koͤn-
nen, daß die Guineen keinesweges, wohl aber die Banknoten
depreciirt ſeyen, daß uͤberhaupt Gold, ſowohl gemuͤnztes als
ungemuͤnztes ſeinen Werth behauptet habe, und, daß nur
Banknoten geſunken waͤren. Durch Erfahrung laͤßt ſich die
Sache ſchwer ausmachen, weil die Guineen de Facto faſt
verſchwunden ſind: aber das Brittiſche Geſetz kennt keine
Ausfuhr, kein Einſchmelzen der Guineen, de jure alſo ſind
ſie noch vorhanden; es kennt ferner kein Agio der Guineen,
de jure iſt alſo eine Guinee noch immer gleich 21 Schilling
in Banknoten.
Das Brittiſche Geſetz alſo trotz den Veraͤchtern der Bank-
noten behauptet, daß Gold nicht immer gleich ſey dem Golde,
und aus unſerer Darſtellung folgt ganz dasſelbe. Wer in der
gemuͤnzten Guinee nichts anderes ſieht, als den dermahligen
Waarenpreis des darin enthaltenen Metalls, der hat uͤber-
haupt das Weſen des Geldes noch nicht verſtanden, auch des
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in der allgemeinen Bewegung, nur durch ein beſonderes Geſetz
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/212>, abgerufen am 08.07.2024.
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