Gemeinde zum Staate, des Staates wieder zum Einzelnen, aber auch des Staates zu seinem Nachbarstaate ordnen sich nach dem heiligen Gesetze der Gegenseitigkeit: es ist, als kehrte, was bisher willkührlich durch einander und ausein- ander schweifte, nunmehr ruhig in sich selbst zurück; als hätte jeder nunmehr in sich selbst gefunden, was bisher unstät in der äußeren Welt gesucht worden; und als wäre das, lange Jahrhunderte hindurch, entfernt Geglaubte un- vermuthet in der freundlichsten Nähe entdeckt. Das Resultat der Verhältnisse aller verschiedenen politischen Thätigkeiten un- ter einander, ist nun nicht mehr ein Ueberschuß von handgreif- licher Massenkraft und von ausschließendem Eigenthum, und von ausschließenden Göttern und Gütern, sondern vielmehr derselbige Glaube, unter dessen Einfluß sich alle jene Ver- hältnisse besser und fruchtbarer angeordnet.
Was einzelne Staaten einander abgewinnen, der Ueber- schuß ihres Erwerbes hat nur Werth, in wie fern die große Gemeinschaft der Staaten es wieder consumirt; also aus- schließend Eigenthümliches, etwas unabhängig von dem Leben der übrigen Staaten Bestehendes hat auch der Staat nicht. Auch von den großen Werthen, welche das Gesammtstreben jedes einzelnen Staates bildet, gilt was von den kleinen Werthen, die das Gesammtstreben jeder einzelnen Haushal- tung im Staate erzeugt: auch diese großen Werthe gelten nur durch ihre Richtung auf einen gemeinsamen Mittelpunct unter den Staaten. Sie müssen sich unter einander nach demselben Gesetze der Kugel ordnen, das, wie oben erwie- sen, ein dauerhaftes Nebeneinanderbestehen der einzelnen
Gemeinde zum Staate, des Staates wieder zum Einzelnen, aber auch des Staates zu ſeinem Nachbarſtaate ordnen ſich nach dem heiligen Geſetze der Gegenſeitigkeit: es iſt, als kehrte, was bisher willkuͤhrlich durch einander und ausein- ander ſchweifte, nunmehr ruhig in ſich ſelbſt zuruͤck; als haͤtte jeder nunmehr in ſich ſelbſt gefunden, was bisher unſtaͤt in der aͤußeren Welt geſucht worden; und als waͤre das, lange Jahrhunderte hindurch, entfernt Geglaubte un- vermuthet in der freundlichſten Naͤhe entdeckt. Das Reſultat der Verhaͤltniſſe aller verſchiedenen politiſchen Thaͤtigkeiten un- ter einander, iſt nun nicht mehr ein Ueberſchuß von handgreif- licher Maſſenkraft und von ausſchließendem Eigenthum, und von ausſchließenden Goͤttern und Guͤtern, ſondern vielmehr derſelbige Glaube, unter deſſen Einfluß ſich alle jene Ver- haͤltniſſe beſſer und fruchtbarer angeordnet.
Was einzelne Staaten einander abgewinnen, der Ueber- ſchuß ihres Erwerbes hat nur Werth, in wie fern die große Gemeinſchaft der Staaten es wieder conſumirt; alſo aus- ſchließend Eigenthuͤmliches, etwas unabhaͤngig von dem Leben der uͤbrigen Staaten Beſtehendes hat auch der Staat nicht. Auch von den großen Werthen, welche das Geſammtſtreben jedes einzelnen Staates bildet, gilt was von den kleinen Werthen, die das Geſammtſtreben jeder einzelnen Haushal- tung im Staate erzeugt: auch dieſe großen Werthe gelten nur durch ihre Richtung auf einen gemeinſamen Mittelpunct unter den Staaten. Sie muͤſſen ſich unter einander nach demſelben Geſetze der Kugel ordnen, das, wie oben erwie- ſen, ein dauerhaftes Nebeneinanderbeſtehen der einzelnen
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0107"n="93"/>
Gemeinde zum Staate, des Staates wieder zum Einzelnen,<lb/>
aber auch des Staates zu ſeinem Nachbarſtaate ordnen ſich<lb/>
nach dem heiligen Geſetze der Gegenſeitigkeit: es iſt, als<lb/>
kehrte, was bisher willkuͤhrlich durch einander und ausein-<lb/>
ander ſchweifte, nunmehr ruhig in ſich ſelbſt zuruͤck; als<lb/>
haͤtte jeder nunmehr in ſich ſelbſt gefunden, was bisher<lb/>
unſtaͤt in der aͤußeren Welt geſucht worden; und als waͤre<lb/>
das, lange Jahrhunderte hindurch, entfernt Geglaubte un-<lb/>
vermuthet in der freundlichſten Naͤhe entdeckt. Das Reſultat<lb/>
der Verhaͤltniſſe aller verſchiedenen politiſchen Thaͤtigkeiten un-<lb/>
ter einander, iſt nun nicht mehr ein Ueberſchuß von handgreif-<lb/>
licher Maſſenkraft und von ausſchließendem Eigenthum, und<lb/>
von ausſchließenden Goͤttern und Guͤtern, ſondern vielmehr<lb/>
derſelbige Glaube, unter deſſen Einfluß ſich alle jene Ver-<lb/>
haͤltniſſe beſſer und fruchtbarer angeordnet.</p><lb/><p>Was einzelne Staaten einander abgewinnen, der Ueber-<lb/>ſchuß ihres Erwerbes hat nur Werth, in wie fern die große<lb/>
Gemeinſchaft der Staaten es wieder conſumirt; alſo aus-<lb/>ſchließend Eigenthuͤmliches, etwas unabhaͤngig von dem Leben<lb/>
der uͤbrigen Staaten Beſtehendes hat auch der Staat nicht.<lb/>
Auch von den großen Werthen, welche das Geſammtſtreben<lb/>
jedes einzelnen Staates bildet, gilt was von den kleinen<lb/>
Werthen, die das Geſammtſtreben jeder einzelnen Haushal-<lb/>
tung im Staate erzeugt: auch dieſe großen Werthe gelten<lb/>
nur durch ihre Richtung auf einen gemeinſamen Mittelpunct<lb/>
unter den Staaten. Sie muͤſſen ſich unter einander nach<lb/>
demſelben Geſetze der Kugel ordnen, das, wie oben erwie-<lb/>ſen, ein dauerhaftes Nebeneinanderbeſtehen der einzelnen<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[93/0107]
Gemeinde zum Staate, des Staates wieder zum Einzelnen,
aber auch des Staates zu ſeinem Nachbarſtaate ordnen ſich
nach dem heiligen Geſetze der Gegenſeitigkeit: es iſt, als
kehrte, was bisher willkuͤhrlich durch einander und ausein-
ander ſchweifte, nunmehr ruhig in ſich ſelbſt zuruͤck; als
haͤtte jeder nunmehr in ſich ſelbſt gefunden, was bisher
unſtaͤt in der aͤußeren Welt geſucht worden; und als waͤre
das, lange Jahrhunderte hindurch, entfernt Geglaubte un-
vermuthet in der freundlichſten Naͤhe entdeckt. Das Reſultat
der Verhaͤltniſſe aller verſchiedenen politiſchen Thaͤtigkeiten un-
ter einander, iſt nun nicht mehr ein Ueberſchuß von handgreif-
licher Maſſenkraft und von ausſchließendem Eigenthum, und
von ausſchließenden Goͤttern und Guͤtern, ſondern vielmehr
derſelbige Glaube, unter deſſen Einfluß ſich alle jene Ver-
haͤltniſſe beſſer und fruchtbarer angeordnet.
Was einzelne Staaten einander abgewinnen, der Ueber-
ſchuß ihres Erwerbes hat nur Werth, in wie fern die große
Gemeinſchaft der Staaten es wieder conſumirt; alſo aus-
ſchließend Eigenthuͤmliches, etwas unabhaͤngig von dem Leben
der uͤbrigen Staaten Beſtehendes hat auch der Staat nicht.
Auch von den großen Werthen, welche das Geſammtſtreben
jedes einzelnen Staates bildet, gilt was von den kleinen
Werthen, die das Geſammtſtreben jeder einzelnen Haushal-
tung im Staate erzeugt: auch dieſe großen Werthe gelten
nur durch ihre Richtung auf einen gemeinſamen Mittelpunct
unter den Staaten. Sie muͤſſen ſich unter einander nach
demſelben Geſetze der Kugel ordnen, das, wie oben erwie-
ſen, ein dauerhaftes Nebeneinanderbeſtehen der einzelnen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/107>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.