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Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 3, St. 2. Berlin, 1785.

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den, will ich nur folgendes daraus bemerklich machen: Es sei nemlich keinesweges aus der heiligen Schrift zu ersehen, daß eine solche grausame That aus göttlichem Antriebe herrühren könne, allenfalls müste durch einen besondern höhern Befehl, Genehmigung oder Wunder dem allgemeinen göttlichem Gesetze: Du sollst nicht tödten, derogiret werden. Der Beweis hievon mangele nun in gegenwärtigem Falle, es folge also, daß der Jmpulsus von einem andern Autore hergekommen, nemlich dem bösen Geiste, der ein Mörder vom Anfange, und welcher an Jnquisiten, so das Zeugniß eines frommen und christlichen Verhaltens hätte, dabei aber stets zur Melancholei -- ein balneum diaboli -- geneigt gewesen, mit göttlicher Zulassung ein bequemes Subjekt zur Ausführung dieser That gefunden und ihn dazu getrieben hätte.

Der unglückliche Varmeier starb ein paar Tage darauf an der grausamen Folter, womit ihn zuletzt das militärische Gericht quälte.

Evers, Geheimer Archivarius und Hofrath zu Schwerin.


den, will ich nur folgendes daraus bemerklich machen: Es sei nemlich keinesweges aus der heiligen Schrift zu ersehen, daß eine solche grausame That aus goͤttlichem Antriebe herruͤhren koͤnne, allenfalls muͤste durch einen besondern hoͤhern Befehl, Genehmigung oder Wunder dem allgemeinen goͤttlichem Gesetze: Du sollst nicht toͤdten, derogiret werden. Der Beweis hievon mangele nun in gegenwaͤrtigem Falle, es folge also, daß der Jmpulsus von einem andern Autore hergekommen, nemlich dem boͤsen Geiste, der ein Moͤrder vom Anfange, und welcher an Jnquisiten, so das Zeugniß eines frommen und christlichen Verhaltens haͤtte, dabei aber stets zur Melancholei — ein balneum diaboli — geneigt gewesen, mit goͤttlicher Zulassung ein bequemes Subjekt zur Ausfuͤhrung dieser That gefunden und ihn dazu getrieben haͤtte.

Der ungluͤckliche Varmeier starb ein paar Tage darauf an der grausamen Folter, womit ihn zuletzt das militaͤrische Gericht quaͤlte.

Evers, Geheimer Archivarius und Hofrath zu Schwerin.

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[14/0014] den, will ich nur folgendes daraus bemerklich machen: Es sei nemlich keinesweges aus der heiligen Schrift zu ersehen, daß eine solche grausame That aus goͤttlichem Antriebe herruͤhren koͤnne, allenfalls muͤste durch einen besondern hoͤhern Befehl, Genehmigung oder Wunder dem allgemeinen goͤttlichem Gesetze: Du sollst nicht toͤdten, derogiret werden. Der Beweis hievon mangele nun in gegenwaͤrtigem Falle, es folge also, daß der Jmpulsus von einem andern Autore hergekommen, nemlich dem boͤsen Geiste, der ein Moͤrder vom Anfange, und welcher an Jnquisiten, so das Zeugniß eines frommen und christlichen Verhaltens haͤtte, dabei aber stets zur Melancholei — ein balneum diaboli — geneigt gewesen, mit goͤttlicher Zulassung ein bequemes Subjekt zur Ausfuͤhrung dieser That gefunden und ihn dazu getrieben haͤtte. Der ungluͤckliche Varmeier starb ein paar Tage darauf an der grausamen Folter, womit ihn zuletzt das militaͤrische Gericht quaͤlte. Evers, Geheimer Archivarius und Hofrath zu Schwerin.

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Zitationshilfe: Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 3, St. 2. Berlin, 1785, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde0302_1785/14>, abgerufen am 21.11.2024.