Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856.

Bild:
<< vorherige Seite

FÜNFTES BUCH. KAPITEL II.
nung erschlafft hatten, mochten die legitimen Gemeinwesen sich
ein Muster nehmen an diesem Bastardstaat der Noth und Gewalt,
in den allein das unverbrüchliche Zusammenstehen, der kame-
radschaftliche Sinn, die Achtung vor dem gegebenen Treuwort
und den selbstgewählten Häuptern, die Tapferkeit und die Ge-
wandtheit sich geflüchtet zu haben schienen. Wenn auf der Fahne
dieses Staats die Rache an der bürgerlichen Gesellschaft ge-
schrieben war, die, mit Recht oder mit Unrecht, seine Mitglieder
von sich ausgestossen hatte, so liess sich darüber streiten, ob
diese Devise viel schlechter war als die der italischen Oligarchie
und des orientalischen Sultanismus, die im Zuge schienen die
Welt unter sich zu theilen. Die Corsaren wenigstens fühlten je-
dem legitimen Staate sich ebenbürtig; von ihrem Räuberstolz,
ihrer Räuberpracht und ihrem Räuberhumor zeugt noch manche
echte Flibustiergeschichte toller Lustigkeit und ritterlicher Bandi-
tenweise; sie meinten, und rühmten sich dessen, in einem gerech-
ten Krieg mit der ganzen Welt zu leben; was sie darin gewannen,
das hiess ihnen nicht Raubgut, sondern Kriegsbeute; und wenn
dem ergriffenen Flibustier in jedem römischen Hafen das Kreuz
gewiss war, so nahmen auch sie es als ein Recht in Anspruch
jeden ihrer Gefangenen hinrichten zu dürfen. Ihre militärisch-
politische Organisation war namentlich seit dem mithradatischen
Krieg fest geschlossen. Ihre Schiffe, grösstentheils ,Mauskähne',
das heisst kleine offene schnellsegelnde Barken, nur zum kleine-
ren Theil Zwei- und Dreidecker, waren jetzt regelmässig in Ge-
schwader vereinigt und fuhren unter Admiralen, deren Barken
in Gold und Purpur zu glänzen pflegten. Dem bedrohten Ka-
meraden, mochte er auch völlig unbekannt sein, weigerte kein
Piratencapitän den erbetenen Beistand; der mit einem derselben
abgeschlossene Vertrag ward von der ganzen Gesellschaft unwei-
gerlich anerkannt, aber auch jede einem zugefügte Unbill von
allen geahndet. Ihre rechte Heimath war das Meer, von den
Säulen des Herkules bis in die syrischen und aegyptischen Ge-
wässer; die Zufluchtsstätten, deren sie daneben für sich und
ihre schwimmenden Häuser auf dem Festlande bedurften, ge-
währten ihnen bereitwillig die mauretanischen und dalmatischen
Gestade, die Insel Kreta, vor allem die an Vorsprüngen und
Schlupfwinkeln reiche, die Hauptstrasse des Seehandels jener Zeit
beherrschende und so gut wie herrenlose Südküste Kleinasiens.
Der lykische Städtebund daselbst und die pamphylischen Gemein-
den hatten wenig zu bedeuten; die seit 652 in Kilikien bestehende
römische Station reichte zur Beherrschung der weitläuftigen Küste

FÜNFTES BUCH. KAPITEL II.
nung erschlafft hatten, mochten die legitimen Gemeinwesen sich
ein Muster nehmen an diesem Bastardstaat der Noth und Gewalt,
in den allein das unverbrüchliche Zusammenstehen, der kame-
radschaftliche Sinn, die Achtung vor dem gegebenen Treuwort
und den selbstgewählten Häuptern, die Tapferkeit und die Ge-
wandtheit sich geflüchtet zu haben schienen. Wenn auf der Fahne
dieses Staats die Rache an der bürgerlichen Gesellschaft ge-
schrieben war, die, mit Recht oder mit Unrecht, seine Mitglieder
von sich ausgestoſsen hatte, so lieſs sich darüber streiten, ob
diese Devise viel schlechter war als die der italischen Oligarchie
und des orientalischen Sultanismus, die im Zuge schienen die
Welt unter sich zu theilen. Die Corsaren wenigstens fühlten je-
dem legitimen Staate sich ebenbürtig; von ihrem Räuberstolz,
ihrer Räuberpracht und ihrem Räuberhumor zeugt noch manche
echte Flibustiergeschichte toller Lustigkeit und ritterlicher Bandi-
tenweise; sie meinten, und rühmten sich dessen, in einem gerech-
ten Krieg mit der ganzen Welt zu leben; was sie darin gewannen,
das hieſs ihnen nicht Raubgut, sondern Kriegsbeute; und wenn
dem ergriffenen Flibustier in jedem römischen Hafen das Kreuz
gewiſs war, so nahmen auch sie es als ein Recht in Anspruch
jeden ihrer Gefangenen hinrichten zu dürfen. Ihre militärisch-
politische Organisation war namentlich seit dem mithradatischen
Krieg fest geschlossen. Ihre Schiffe, gröſstentheils ‚Mauskähne‘,
das heiſst kleine offene schnellsegelnde Barken, nur zum kleine-
ren Theil Zwei- und Dreidecker, waren jetzt regelmäſsig in Ge-
schwader vereinigt und fuhren unter Admiralen, deren Barken
in Gold und Purpur zu glänzen pflegten. Dem bedrohten Ka-
meraden, mochte er auch völlig unbekannt sein, weigerte kein
Piratencapitän den erbetenen Beistand; der mit einem derselben
abgeschlossene Vertrag ward von der ganzen Gesellschaft unwei-
gerlich anerkannt, aber auch jede einem zugefügte Unbill von
allen geahndet. Ihre rechte Heimath war das Meer, von den
Säulen des Herkules bis in die syrischen und aegyptischen Ge-
wässer; die Zufluchtsstätten, deren sie daneben für sich und
ihre schwimmenden Häuser auf dem Festlande bedurften, ge-
währten ihnen bereitwillig die mauretanischen und dalmatischen
Gestade, die Insel Kreta, vor allem die an Vorsprüngen und
Schlupfwinkeln reiche, die Hauptstraſse des Seehandels jener Zeit
beherrschende und so gut wie herrenlose Südküste Kleinasiens.
Der lykische Städtebund daselbst und die pamphylischen Gemein-
den hatten wenig zu bedeuten; die seit 652 in Kilikien bestehende
römische Station reichte zur Beherrschung der weitläuftigen Küste

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0048" n="38"/><fw place="top" type="header">FÜNFTES BUCH. KAPITEL II.</fw><lb/>
nung erschlafft hatten, mochten die legitimen Gemeinwesen sich<lb/>
ein Muster nehmen an diesem Bastardstaat der Noth und Gewalt,<lb/>
in den allein das unverbrüchliche Zusammenstehen, der kame-<lb/>
radschaftliche Sinn, die Achtung vor dem gegebenen Treuwort<lb/>
und den selbstgewählten Häuptern, die Tapferkeit und die Ge-<lb/>
wandtheit sich geflüchtet zu haben schienen. Wenn auf der Fahne<lb/>
dieses Staats die Rache an der bürgerlichen Gesellschaft ge-<lb/>
schrieben war, die, mit Recht oder mit Unrecht, seine Mitglieder<lb/>
von sich ausgesto&#x017F;sen hatte, so lie&#x017F;s sich darüber streiten, ob<lb/>
diese Devise viel schlechter war als die der italischen Oligarchie<lb/>
und des orientalischen Sultanismus, die im Zuge schienen die<lb/>
Welt unter sich zu theilen. Die Corsaren wenigstens fühlten je-<lb/>
dem legitimen Staate sich ebenbürtig; von ihrem Räuberstolz,<lb/>
ihrer Räuberpracht und ihrem Räuberhumor zeugt noch manche<lb/>
echte Flibustiergeschichte toller Lustigkeit und ritterlicher Bandi-<lb/>
tenweise; sie meinten, und rühmten sich dessen, in einem gerech-<lb/>
ten Krieg mit der ganzen Welt zu leben; was sie darin gewannen,<lb/>
das hie&#x017F;s ihnen nicht Raubgut, sondern Kriegsbeute; und wenn<lb/>
dem ergriffenen Flibustier in jedem römischen Hafen das Kreuz<lb/>
gewi&#x017F;s war, so nahmen auch sie es als ein Recht in Anspruch<lb/>
jeden ihrer Gefangenen hinrichten zu dürfen. Ihre militärisch-<lb/>
politische Organisation war namentlich seit dem mithradatischen<lb/>
Krieg fest geschlossen. Ihre Schiffe, grö&#x017F;stentheils &#x201A;Mauskähne&#x2018;,<lb/>
das hei&#x017F;st kleine offene schnellsegelnde Barken, nur zum kleine-<lb/>
ren Theil Zwei- und Dreidecker, waren jetzt regelmä&#x017F;sig in Ge-<lb/>
schwader vereinigt und fuhren unter Admiralen, deren Barken<lb/>
in Gold und Purpur zu glänzen pflegten. Dem bedrohten Ka-<lb/>
meraden, mochte er auch völlig unbekannt sein, weigerte kein<lb/>
Piratencapitän den erbetenen Beistand; der mit einem derselben<lb/>
abgeschlossene Vertrag ward von der ganzen Gesellschaft unwei-<lb/>
gerlich anerkannt, aber auch jede einem zugefügte Unbill von<lb/>
allen geahndet. Ihre rechte Heimath war das Meer, von den<lb/>
Säulen des Herkules bis in die syrischen und aegyptischen Ge-<lb/>
wässer; die Zufluchtsstätten, deren sie daneben für sich und<lb/>
ihre schwimmenden Häuser auf dem Festlande bedurften, ge-<lb/>
währten ihnen bereitwillig die mauretanischen und dalmatischen<lb/>
Gestade, die Insel Kreta, vor allem die an Vorsprüngen und<lb/>
Schlupfwinkeln reiche, die Hauptstra&#x017F;se des Seehandels jener Zeit<lb/>
beherrschende und so gut wie herrenlose Südküste Kleinasiens.<lb/>
Der lykische Städtebund daselbst und die pamphylischen Gemein-<lb/>
den hatten wenig zu bedeuten; die seit 652 in Kilikien bestehende<lb/>
römische Station reichte zur Beherrschung der weitläuftigen Küste<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[38/0048] FÜNFTES BUCH. KAPITEL II. nung erschlafft hatten, mochten die legitimen Gemeinwesen sich ein Muster nehmen an diesem Bastardstaat der Noth und Gewalt, in den allein das unverbrüchliche Zusammenstehen, der kame- radschaftliche Sinn, die Achtung vor dem gegebenen Treuwort und den selbstgewählten Häuptern, die Tapferkeit und die Ge- wandtheit sich geflüchtet zu haben schienen. Wenn auf der Fahne dieses Staats die Rache an der bürgerlichen Gesellschaft ge- schrieben war, die, mit Recht oder mit Unrecht, seine Mitglieder von sich ausgestoſsen hatte, so lieſs sich darüber streiten, ob diese Devise viel schlechter war als die der italischen Oligarchie und des orientalischen Sultanismus, die im Zuge schienen die Welt unter sich zu theilen. Die Corsaren wenigstens fühlten je- dem legitimen Staate sich ebenbürtig; von ihrem Räuberstolz, ihrer Räuberpracht und ihrem Räuberhumor zeugt noch manche echte Flibustiergeschichte toller Lustigkeit und ritterlicher Bandi- tenweise; sie meinten, und rühmten sich dessen, in einem gerech- ten Krieg mit der ganzen Welt zu leben; was sie darin gewannen, das hieſs ihnen nicht Raubgut, sondern Kriegsbeute; und wenn dem ergriffenen Flibustier in jedem römischen Hafen das Kreuz gewiſs war, so nahmen auch sie es als ein Recht in Anspruch jeden ihrer Gefangenen hinrichten zu dürfen. Ihre militärisch- politische Organisation war namentlich seit dem mithradatischen Krieg fest geschlossen. Ihre Schiffe, gröſstentheils ‚Mauskähne‘, das heiſst kleine offene schnellsegelnde Barken, nur zum kleine- ren Theil Zwei- und Dreidecker, waren jetzt regelmäſsig in Ge- schwader vereinigt und fuhren unter Admiralen, deren Barken in Gold und Purpur zu glänzen pflegten. Dem bedrohten Ka- meraden, mochte er auch völlig unbekannt sein, weigerte kein Piratencapitän den erbetenen Beistand; der mit einem derselben abgeschlossene Vertrag ward von der ganzen Gesellschaft unwei- gerlich anerkannt, aber auch jede einem zugefügte Unbill von allen geahndet. Ihre rechte Heimath war das Meer, von den Säulen des Herkules bis in die syrischen und aegyptischen Ge- wässer; die Zufluchtsstätten, deren sie daneben für sich und ihre schwimmenden Häuser auf dem Festlande bedurften, ge- währten ihnen bereitwillig die mauretanischen und dalmatischen Gestade, die Insel Kreta, vor allem die an Vorsprüngen und Schlupfwinkeln reiche, die Hauptstraſse des Seehandels jener Zeit beherrschende und so gut wie herrenlose Südküste Kleinasiens. Der lykische Städtebund daselbst und die pamphylischen Gemein- den hatten wenig zu bedeuten; die seit 652 in Kilikien bestehende römische Station reichte zur Beherrschung der weitläuftigen Küste

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische03_1856
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische03_1856/48
Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische03_1856/48>, abgerufen am 29.03.2024.