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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856.

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POMPEIUS UND DER OSTEN.
von denen einer, der Trokmerfürst Bogodiatarus wegen seiner
im mithradatischen Kriege bewährten Tüchtigkeit von Pompeius
mit der ehemals pontischen Grenzstadt Mithradation beschenkt
ward; der Fürst von Paphlagonien Attalos, der sein Geschlecht
auf das alte Herrscherhaus der Pylaemeniden zurückführte; Ari-
starchos und andere kleine Herren im kolchischen Gebiet; Tar-
kondimotos, der im östlichen Kilikien in den Bergthälern des
Amanos gebot; Ptolemaeos Mennaeos Sohn, der fortfuhr in Chal-
kis am Libanos zu herrschen; der Nabataeerkönig Aretas als Herr
von Damaskos; endlich die arabischen Emirs in den Landschaf-
ten dies- und jenseit des Euphrat, Abgaros in Osroene, den die
Römer, um ihn als vorgeschobenen Posten gegen die Parther zu
benutzen auf alle Weise in ihr Interesse zu ziehen sich bemühten,
Sampsikeramos in Hemesa, Alchaudonios der Rhambaeer, ein
andrer Emir in Bostra. Dazu kamen ferner die geistlichen Herren,
die im Osten häufig gleich den weltlichen Dynasten über Land
und Leute geboten und an deren in dieser Heimath des Fanatis-
mus fest gegründeter Autorität zu rütteln oder auch nur die Tem-
pel ihrer Schätze zu berauben die Römer klüglich sich enthielten:
der Hochpriester der Göttin Mutter in Pessinus; die beiden Hoch-
priester der Göttin Ma in dem kappadokischen Komana (am obe-
ren Saros) und in der gleichnamigen pontischen Stadt (Gümenek
bei Tokat), welche beide Herren in ihren Landschaften nur dem
König an Macht nachstanden und deren jeder noch in viel späte-
rer Zeit ausgedehnte Liegenschaften mit eigener Gerichtsbarkeit
und an sechstausend Tempelsclaven besass -- mit dem pontischen
Hochpriesteramt ward Archelaos, der Sohn des gleichnamigen
von Mithradates zu den Römern übergegangenen Feldherrn, von
Pompeius belehnt --; der Hochpriester des venasischen Zeus in
dem kappadokischen Amt Morimene, dessen Einkünfte sich auf
jährlich 22500 Thlr. (15 Talente) beliefen; der ,Erzpriester und
Herr' desjenigen Gebietes im rauhen Kilikien, wo Teukros des
Aias Sohn dem Zeus einen Tempel gegründet hatte, welchem seine
Nachkommen kraft Erbrechts vorstanden; der ,Erzpriester und
Herr des Volkes' der Juden, dem Pompeius, nachdem er die
Mauern der Hauptstadt und die königlichen Schatz- und Zwing-
burgen im Lande geschleift hatte, unter ernstlicher Verwarnung
Friede zu halten und nicht weiter auf Eroberungen auszugehen die
Vorstandschaft seiner Nation zurückgab. Neben diesen weltlichen
und geistlichen Potentaten standen die Stadtgemeinden. Zum
Theil waren dieselben zu grösseren Verbänden zusammengeordnet,
welche einer verhältnissmässigen Selbstständigkeit sich erfreuten,

POMPEIUS UND DER OSTEN.
von denen einer, der Trokmerfürst Bogodiatarus wegen seiner
im mithradatischen Kriege bewährten Tüchtigkeit von Pompeius
mit der ehemals pontischen Grenzstadt Mithradation beschenkt
ward; der Fürst von Paphlagonien Attalos, der sein Geschlecht
auf das alte Herrscherhaus der Pylaemeniden zurückführte; Ari-
starchos und andere kleine Herren im kolchischen Gebiet; Tar-
kondimotos, der im östlichen Kilikien in den Bergthälern des
Amanos gebot; Ptolemaeos Mennaeos Sohn, der fortfuhr in Chal-
kis am Libanos zu herrschen; der Nabataeerkönig Aretas als Herr
von Damaskos; endlich die arabischen Emirs in den Landschaf-
ten dies- und jenseit des Euphrat, Abgaros in Osroene, den die
Römer, um ihn als vorgeschobenen Posten gegen die Parther zu
benutzen auf alle Weise in ihr Interesse zu ziehen sich bemühten,
Sampsikeramos in Hemesa, Alchaudonios der Rhambaeer, ein
andrer Emir in Bostra. Dazu kamen ferner die geistlichen Herren,
die im Osten häufig gleich den weltlichen Dynasten über Land
und Leute geboten und an deren in dieser Heimath des Fanatis-
mus fest gegründeter Autorität zu rütteln oder auch nur die Tem-
pel ihrer Schätze zu berauben die Römer klüglich sich enthielten:
der Hochpriester der Göttin Mutter in Pessinus; die beiden Hoch-
priester der Göttin Ma in dem kappadokischen Komana (am obe-
ren Saros) und in der gleichnamigen pontischen Stadt (Gümenek
bei Tokat), welche beide Herren in ihren Landschaften nur dem
König an Macht nachstanden und deren jeder noch in viel späte-
rer Zeit ausgedehnte Liegenschaften mit eigener Gerichtsbarkeit
und an sechstausend Tempelsclaven besaſs — mit dem pontischen
Hochpriesteramt ward Archelaos, der Sohn des gleichnamigen
von Mithradates zu den Römern übergegangenen Feldherrn, von
Pompeius belehnt —; der Hochpriester des venasischen Zeus in
dem kappadokischen Amt Morimene, dessen Einkünfte sich auf
jährlich 22500 Thlr. (15 Talente) beliefen; der ‚Erzpriester und
Herr‘ desjenigen Gebietes im rauhen Kilikien, wo Teukros des
Aias Sohn dem Zeus einen Tempel gegründet hatte, welchem seine
Nachkommen kraft Erbrechts vorstanden; der ‚Erzpriester und
Herr des Volkes‘ der Juden, dem Pompeius, nachdem er die
Mauern der Hauptstadt und die königlichen Schatz- und Zwing-
burgen im Lande geschleift hatte, unter ernstlicher Verwarnung
Friede zu halten und nicht weiter auf Eroberungen auszugehen die
Vorstandschaft seiner Nation zurückgab. Neben diesen weltlichen
und geistlichen Potentaten standen die Stadtgemeinden. Zum
Theil waren dieselben zu gröſseren Verbänden zusammengeordnet,
welche einer verhältniſsmäſsigen Selbstständigkeit sich erfreuten,

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[137/0147] POMPEIUS UND DER OSTEN. von denen einer, der Trokmerfürst Bogodiatarus wegen seiner im mithradatischen Kriege bewährten Tüchtigkeit von Pompeius mit der ehemals pontischen Grenzstadt Mithradation beschenkt ward; der Fürst von Paphlagonien Attalos, der sein Geschlecht auf das alte Herrscherhaus der Pylaemeniden zurückführte; Ari- starchos und andere kleine Herren im kolchischen Gebiet; Tar- kondimotos, der im östlichen Kilikien in den Bergthälern des Amanos gebot; Ptolemaeos Mennaeos Sohn, der fortfuhr in Chal- kis am Libanos zu herrschen; der Nabataeerkönig Aretas als Herr von Damaskos; endlich die arabischen Emirs in den Landschaf- ten dies- und jenseit des Euphrat, Abgaros in Osroene, den die Römer, um ihn als vorgeschobenen Posten gegen die Parther zu benutzen auf alle Weise in ihr Interesse zu ziehen sich bemühten, Sampsikeramos in Hemesa, Alchaudonios der Rhambaeer, ein andrer Emir in Bostra. Dazu kamen ferner die geistlichen Herren, die im Osten häufig gleich den weltlichen Dynasten über Land und Leute geboten und an deren in dieser Heimath des Fanatis- mus fest gegründeter Autorität zu rütteln oder auch nur die Tem- pel ihrer Schätze zu berauben die Römer klüglich sich enthielten: der Hochpriester der Göttin Mutter in Pessinus; die beiden Hoch- priester der Göttin Ma in dem kappadokischen Komana (am obe- ren Saros) und in der gleichnamigen pontischen Stadt (Gümenek bei Tokat), welche beide Herren in ihren Landschaften nur dem König an Macht nachstanden und deren jeder noch in viel späte- rer Zeit ausgedehnte Liegenschaften mit eigener Gerichtsbarkeit und an sechstausend Tempelsclaven besaſs — mit dem pontischen Hochpriesteramt ward Archelaos, der Sohn des gleichnamigen von Mithradates zu den Römern übergegangenen Feldherrn, von Pompeius belehnt —; der Hochpriester des venasischen Zeus in dem kappadokischen Amt Morimene, dessen Einkünfte sich auf jährlich 22500 Thlr. (15 Talente) beliefen; der ‚Erzpriester und Herr‘ desjenigen Gebietes im rauhen Kilikien, wo Teukros des Aias Sohn dem Zeus einen Tempel gegründet hatte, welchem seine Nachkommen kraft Erbrechts vorstanden; der ‚Erzpriester und Herr des Volkes‘ der Juden, dem Pompeius, nachdem er die Mauern der Hauptstadt und die königlichen Schatz- und Zwing- burgen im Lande geschleift hatte, unter ernstlicher Verwarnung Friede zu halten und nicht weiter auf Eroberungen auszugehen die Vorstandschaft seiner Nation zurückgab. Neben diesen weltlichen und geistlichen Potentaten standen die Stadtgemeinden. Zum Theil waren dieselben zu gröſseren Verbänden zusammengeordnet, welche einer verhältniſsmäſsigen Selbstständigkeit sich erfreuten,

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Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische03_1856/147>, abgerufen am 08.05.2024.