Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.

Bild:
<< vorherige Seite
eigenthum, jedoch nur an Selbsterworbenem und ohne
Vererbung.
b. Der Fourierismus dagegen will Grundeigenthum
und Kapital ebenfalls einziehen, allein den bisherigen
Besitzern Actienscheine ausstellen und außerdem Vor-
kehrung zu gemeinschaftlicher großartiger Bewirthschaf-
tung des auf solche Weise zusammengebrachten Gesammt-
vermögens treffen. Der Einzelne hat somit doppeltes
Einkommen: theils als Inhaber eines Actienscheines,
theils als Arbeiter. Die Verschiedenheit des Genusses
aber ist theils eine Folge des größeren oder klei-
neren Actienbesitzes und somit zufällig und persönlich
unverdient, theils durch Arbeit erworben und also
rationell 5).
c. Der Communismus geht von der unbedingten Gleich-
heit aller Menschen aus und folgert hieraus eine eben so
unbedingte Gleichberechtigung an alle Güter. Daher
gestattet er denn kein persönliches Eigenthum, welches ihm
Diebstahl an den Uebrigen ist; keinen Handel, den er für
Betrug erklärt; kein Geld, als das sicherste Sklaverei-
mittel; keine Familie und keine Ehe, als die Urquellen
selbstsüchtiger Absonderung. -- Die Ausführung aber wird
auf doppelte Weise gedacht. Die Einen sind einfach für
gleiche Vertheilung des gesammten Volksvermögens mit
freiem Verfügungsrechte des Einzelnen über seinen Antheil;
folgerichtigerweise für immer neue Vertheilung, sobald
durch das ungleiche Gebaren der Einzelnen wieder ver-
schiedene Größe des Besitzes eingetreten ist. Andere da-
gegen sind für einen allgemeinen Zwang zur Arbeit und
für gleiche Vertheilung des auf diese Weise für die Gesammt-
heit Erworbenen.

Eine Beurtheilung dieser verschiedenen Vermögensysteme

eigenthum, jedoch nur an Selbſterworbenem und ohne
Vererbung.
β. Der Fourierismus dagegen will Grundeigenthum
und Kapital ebenfalls einziehen, allein den bisherigen
Beſitzern Actienſcheine ausſtellen und außerdem Vor-
kehrung zu gemeinſchaftlicher großartiger Bewirthſchaf-
tung des auf ſolche Weiſe zuſammengebrachten Geſammt-
vermögens treffen. Der Einzelne hat ſomit doppeltes
Einkommen: theils als Inhaber eines Actienſcheines,
theils als Arbeiter. Die Verſchiedenheit des Genuſſes
aber iſt theils eine Folge des größeren oder klei-
neren Actienbeſitzes und ſomit zufällig und perſönlich
unverdient, theils durch Arbeit erworben und alſo
rationell 5).
c. Der Communismus geht von der unbedingten Gleich-
heit aller Menſchen aus und folgert hieraus eine eben ſo
unbedingte Gleichberechtigung an alle Güter. Daher
geſtattet er denn kein perſönliches Eigenthum, welches ihm
Diebſtahl an den Uebrigen iſt; keinen Handel, den er für
Betrug erklärt; kein Geld, als das ſicherſte Sklaverei-
mittel; keine Familie und keine Ehe, als die Urquellen
ſelbſtſüchtiger Abſonderung. — Die Ausführung aber wird
auf doppelte Weiſe gedacht. Die Einen ſind einfach für
gleiche Vertheilung des geſammten Volksvermögens mit
freiem Verfügungsrechte des Einzelnen über ſeinen Antheil;
folgerichtigerweiſe für immer neue Vertheilung, ſobald
durch das ungleiche Gebaren der Einzelnen wieder ver-
ſchiedene Größe des Beſitzes eingetreten iſt. Andere da-
gegen ſind für einen allgemeinen Zwang zur Arbeit und
für gleiche Vertheilung des auf dieſe Weiſe für die Geſammt-
heit Erworbenen.

Eine Beurtheilung dieſer verſchiedenen Vermögenſyſteme

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <list>
                <item>
                  <list>
                    <item><pb facs="#f0600" n="586"/>
eigenthum, jedoch nur an Selb&#x017F;terworbenem und ohne<lb/>
Vererbung.</item><lb/>
                    <item><hi rendition="#i">&#x03B2;</hi>. Der <hi rendition="#g">Fourierismus</hi> dagegen will Grundeigenthum<lb/>
und Kapital ebenfalls einziehen, allein den bisherigen<lb/>
Be&#x017F;itzern Actien&#x017F;cheine aus&#x017F;tellen und außerdem Vor-<lb/>
kehrung zu gemein&#x017F;chaftlicher großartiger Bewirth&#x017F;chaf-<lb/>
tung des auf &#x017F;olche Wei&#x017F;e zu&#x017F;ammengebrachten Ge&#x017F;ammt-<lb/>
vermögens treffen. Der Einzelne hat &#x017F;omit doppeltes<lb/>
Einkommen: theils als Inhaber eines Actien&#x017F;cheines,<lb/>
theils als Arbeiter. Die Ver&#x017F;chiedenheit des Genu&#x017F;&#x017F;es<lb/>
aber i&#x017F;t theils eine Folge des größeren oder klei-<lb/>
neren Actienbe&#x017F;itzes und &#x017F;omit zufällig und per&#x017F;önlich<lb/>
unverdient, theils durch Arbeit erworben und al&#x017F;o<lb/>
rationell <hi rendition="#sup">5</hi>).</item>
                  </list>
                </item><lb/>
                <item><hi rendition="#aq">c.</hi> Der <hi rendition="#g">Communismus</hi> geht von der unbedingten Gleich-<lb/>
heit aller Men&#x017F;chen aus und folgert hieraus eine eben &#x017F;o<lb/>
unbedingte Gleichberechtigung an alle Güter. Daher<lb/>
ge&#x017F;tattet er denn kein per&#x017F;önliches Eigenthum, welches ihm<lb/>
Dieb&#x017F;tahl an den Uebrigen i&#x017F;t; keinen Handel, den er für<lb/>
Betrug erklärt; kein Geld, als das &#x017F;icher&#x017F;te Sklaverei-<lb/>
mittel; keine Familie und keine Ehe, als die Urquellen<lb/>
&#x017F;elb&#x017F;t&#x017F;üchtiger Ab&#x017F;onderung. &#x2014; Die Ausführung aber wird<lb/>
auf doppelte Wei&#x017F;e gedacht. Die Einen &#x017F;ind einfach für<lb/>
gleiche Vertheilung des ge&#x017F;ammten Volksvermögens mit<lb/>
freiem Verfügungsrechte des Einzelnen über &#x017F;einen Antheil;<lb/>
folgerichtigerwei&#x017F;e für immer neue Vertheilung, &#x017F;obald<lb/>
durch das ungleiche Gebaren der Einzelnen wieder ver-<lb/>
&#x017F;chiedene Größe des Be&#x017F;itzes eingetreten i&#x017F;t. Andere da-<lb/>
gegen &#x017F;ind für einen allgemeinen Zwang zur Arbeit und<lb/>
für gleiche Vertheilung des auf die&#x017F;e Wei&#x017F;e für die Ge&#x017F;ammt-<lb/>
heit Erworbenen.</item>
              </list><lb/>
              <p>Eine Beurtheilung die&#x017F;er ver&#x017F;chiedenen Vermögen&#x017F;y&#x017F;teme<lb/></p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[586/0600] eigenthum, jedoch nur an Selbſterworbenem und ohne Vererbung. β. Der Fourierismus dagegen will Grundeigenthum und Kapital ebenfalls einziehen, allein den bisherigen Beſitzern Actienſcheine ausſtellen und außerdem Vor- kehrung zu gemeinſchaftlicher großartiger Bewirthſchaf- tung des auf ſolche Weiſe zuſammengebrachten Geſammt- vermögens treffen. Der Einzelne hat ſomit doppeltes Einkommen: theils als Inhaber eines Actienſcheines, theils als Arbeiter. Die Verſchiedenheit des Genuſſes aber iſt theils eine Folge des größeren oder klei- neren Actienbeſitzes und ſomit zufällig und perſönlich unverdient, theils durch Arbeit erworben und alſo rationell 5). c. Der Communismus geht von der unbedingten Gleich- heit aller Menſchen aus und folgert hieraus eine eben ſo unbedingte Gleichberechtigung an alle Güter. Daher geſtattet er denn kein perſönliches Eigenthum, welches ihm Diebſtahl an den Uebrigen iſt; keinen Handel, den er für Betrug erklärt; kein Geld, als das ſicherſte Sklaverei- mittel; keine Familie und keine Ehe, als die Urquellen ſelbſtſüchtiger Abſonderung. — Die Ausführung aber wird auf doppelte Weiſe gedacht. Die Einen ſind einfach für gleiche Vertheilung des geſammten Volksvermögens mit freiem Verfügungsrechte des Einzelnen über ſeinen Antheil; folgerichtigerweiſe für immer neue Vertheilung, ſobald durch das ungleiche Gebaren der Einzelnen wieder ver- ſchiedene Größe des Beſitzes eingetreten iſt. Andere da- gegen ſind für einen allgemeinen Zwang zur Arbeit und für gleiche Vertheilung des auf dieſe Weiſe für die Geſammt- heit Erworbenen. Eine Beurtheilung dieſer verſchiedenen Vermögenſyſteme

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/600
Zitationshilfe: Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 586. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/600>, abgerufen am 24.07.2024.