Meyer, Franz Heinrich: Der in Erwegung göttlicher Wollthaten sich recht verhaltende Israeliter. Hildesheim, 1716.zu Fürstenau / im Stifft Oßnabrück / von namhafften Eltern gebohren / nnd wie in seinem Vaterlande / also auch zn Oßnabrück zu allenguten / auch in Künsten und Sprachen sorgfältig erzogen. Von da hat Er sich Anno 1673. nach der Universität Königsberg begeben / da Er zween Jahre glücklich studiret / und hernach in Churland bey einem Vornehmen von Adel informiret / auch also sich in der Churländischen Sprache geübet / daß Er in derselben öffentlich geprediget und gewisse Beforderungen vermuhtet. Als Er aber von den Seinigen Abschied zu nehmen in sein Vaterland gekehret / leitete Ihn der Raht GOttes also / daß Er im Jahr 1679. zu Iburg als Schloß-Prediger und Adjunctus zu Hilter beruffen und bestellet wurde. Nach fünff Jahren gieng sein Beruff nacher Melle / woselbst Er neun Jahr gestanden / und zugleich in dem Oßnabrückischen Land-Consistorio eine ansehnliche Stelle bekleidet. Im Jahr 1683. wolte Ihn GOte auch in diese Lande führen / da Er zum Ober-Hoff-Prediger / Consistorial-Raht und Beicht-Vater Ihrer Hoch-Fürstl. Durchl. zu Wolffenbüttel beruffen wurde. Welchem Ampte Er zwölff Jahrlang vorgestanden / biß Er im Jahr 1706. auch zu der hiesigen SUPERINTENDENTUR beruffen und dem Willen des Höchsten gefolget ist / da Er solches Ampt / nach dem Raht GOttes / mit grosser Erbauung rühmlichst geführet und sein Leben durch eine selige Aufflösung im zwey und sechtzigsten Jahr seines Alters beschlossen hat. Niemand wird seyn / der nicht gestehet / daß der selige Herr SUPERINTENDENS bey so wichtigen Aemptern die Leitung GOttes nach seinem Raht allerdings bedurfft / und auch herrlich genossen hat. Ich erinnere mich unter vielen Zeugnissen von hohen Persohnen / nicht ohne Bewegung / gehöret zu haben / daß Er bey seinem ersten Aufftritt zu Wolffenbüttel mit diesen Worten angcfangen: Ich stehe hier / GOtt helffe mir. Und was war dieses anders / als ein Seufftzer um GOttes Geleitung und Beystand? HErr leite mich nach deinem Raht und nimm mich endlich mit Ehren an. Welches denn ohne Zweifel die beste Entschliessung und Verfassung / sowohl eines rechtschaffenen Christen insgemein / als sonderlich eines GOtt-ergebenen Lehrers seyn und bleiben muß. O wie köstlich ist es / wenn eine Seele von Jugend auff sich fasset und saget: zu Fürstenau / im Stifft Oßnabrück / von namhafften Eltern gebohren / nnd wie in seinem Vaterlande / also auch zn Oßnabrück zu allenguten / auch in Künsten und Sprachen sorgfältig erzogen. Von da hat Er sich Anno 1673. nach der Universität Königsberg begeben / da Er zween Jahre glücklich studiret / und hernach in Churland bey einem Vornehmen von Adel informiret / auch also sich in der Churländischen Sprache geübet / daß Er in derselben öffentlich geprediget und gewisse Beforderungen vermuhtet. Als Er aber von den Seinigen Abschied zu nehmen in sein Vaterland gekehret / leitete Ihn der Raht GOttes also / daß Er im Jahr 1679. zu Iburg als Schloß-Prediger und Adjunctus zu Hilter beruffen und bestellet wurde. Nach fünff Jahren gieng sein Beruff nacher Melle / woselbst Er neun Jahr gestanden / und zugleich in dem Oßnabrückischen Land-Consistorio eine ansehnliche Stelle bekleidet. Im Jahr 1683. wolte Ihn GOte auch in diese Lande führen / da Er zum Ober-Hoff-Prediger / Consistorial-Raht und Beicht-Vater Ihrer Hoch-Fürstl. Durchl. zu Wolffenbüttel beruffen wurde. Welchem Ampte Er zwölff Jahrlang vorgestanden / biß Er im Jahr 1706. auch zu der hiesigen SUPERINTENDENTUR beruffen und dem Willen des Höchsten gefolget ist / da Er solches Ampt / nach dem Raht GOttes / mit grosser Erbauung rühmlichst geführet und sein Leben durch eine selige Aufflösung im zwey und sechtzigsten Jahr seines Alters beschlossen hat. Niemand wird seyn / der nicht gestehet / daß der selige Herr SUPERINTENDENS bey so wichtigen Aemptern die Leitung GOttes nach seinem Raht allerdings bedurfft / und auch herrlich genossen hat. Ich erinnere mich unter vielen Zeugnissen von hohen Persohnen / nicht ohne Bewegung / gehöret zu haben / daß Er bey seinem ersten Aufftritt zu Wolffenbüttel mit diesen Worten angcfangen: Ich stehe hier / GOtt helffe mir. Und was war dieses anders / als ein Seufftzer um GOttes Geleitung und Beystand? HErr leite mich nach deinem Raht und nim̃ mich endlich mit Ehren an. Welches denn ohne Zweifel die beste Entschliessung und Verfassung / sowohl eines rechtschaffenen Christen insgemein / als sonderlich eines GOtt-ergebenen Lehrers seyn und bleiben muß. O wie köstlich ist es / wenn eine Seele von Jugend auff sich fasset und saget: <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0059" n="57"/> zu Fürstenau / im Stifft Oßnabrück / von namhafften Eltern gebohren / nnd wie in seinem Vaterlande / also auch zn Oßnabrück zu allenguten / auch in Künsten und Sprachen sorgfältig erzogen. Von da hat Er sich Anno 1673. nach der Universität Königsberg begeben / da Er zween Jahre glücklich studiret / und hernach in Churland bey einem Vornehmen von Adel informiret / auch also sich in der Churländischen Sprache geübet / daß Er in derselben öffentlich geprediget und gewisse Beforderungen vermuhtet. Als Er aber von den Seinigen Abschied zu nehmen in sein Vaterland gekehret / leitete Ihn der Raht GOttes also / daß Er im Jahr 1679. zu Iburg als Schloß-Prediger und Adjunctus zu Hilter beruffen und bestellet wurde. Nach fünff Jahren gieng sein Beruff nacher Melle / woselbst Er neun Jahr gestanden / und zugleich in dem Oßnabrückischen Land-Consistorio eine ansehnliche Stelle bekleidet. Im Jahr 1683. wolte Ihn GOte auch in diese Lande führen / da Er zum Ober-Hoff-Prediger / Consistorial-Raht und Beicht-Vater Ihrer Hoch-Fürstl. Durchl. zu Wolffenbüttel beruffen wurde. Welchem Ampte Er zwölff Jahrlang vorgestanden / biß Er im Jahr 1706. auch zu der hiesigen SUPERINTENDENTUR beruffen und dem Willen des Höchsten gefolget ist / da Er solches Ampt / nach dem Raht GOttes / mit grosser Erbauung rühmlichst geführet und sein Leben durch eine selige Aufflösung im zwey und sechtzigsten Jahr seines Alters beschlossen hat.</p> <p>Niemand wird seyn / der nicht gestehet / daß der selige Herr SUPERINTENDENS bey so wichtigen Aemptern die Leitung GOttes nach seinem Raht allerdings bedurfft / und auch herrlich genossen hat. Ich erinnere mich unter vielen Zeugnissen von hohen Persohnen / nicht ohne Bewegung / gehöret zu haben / daß Er bey seinem ersten Aufftritt zu Wolffenbüttel mit diesen Worten angcfangen: Ich stehe hier / GOtt helffe mir. Und was war dieses anders / als ein Seufftzer um GOttes Geleitung und Beystand? HErr leite mich nach deinem Raht und nim̃ mich endlich mit Ehren an.</p> <p>Welches denn ohne Zweifel die beste Entschliessung und Verfassung / sowohl eines rechtschaffenen Christen insgemein / als sonderlich eines GOtt-ergebenen Lehrers seyn und bleiben muß. O wie köstlich ist es / wenn eine Seele von Jugend auff sich fasset und saget: </p> </div> </body> </text> </TEI> [57/0059]
zu Fürstenau / im Stifft Oßnabrück / von namhafften Eltern gebohren / nnd wie in seinem Vaterlande / also auch zn Oßnabrück zu allenguten / auch in Künsten und Sprachen sorgfältig erzogen. Von da hat Er sich Anno 1673. nach der Universität Königsberg begeben / da Er zween Jahre glücklich studiret / und hernach in Churland bey einem Vornehmen von Adel informiret / auch also sich in der Churländischen Sprache geübet / daß Er in derselben öffentlich geprediget und gewisse Beforderungen vermuhtet. Als Er aber von den Seinigen Abschied zu nehmen in sein Vaterland gekehret / leitete Ihn der Raht GOttes also / daß Er im Jahr 1679. zu Iburg als Schloß-Prediger und Adjunctus zu Hilter beruffen und bestellet wurde. Nach fünff Jahren gieng sein Beruff nacher Melle / woselbst Er neun Jahr gestanden / und zugleich in dem Oßnabrückischen Land-Consistorio eine ansehnliche Stelle bekleidet. Im Jahr 1683. wolte Ihn GOte auch in diese Lande führen / da Er zum Ober-Hoff-Prediger / Consistorial-Raht und Beicht-Vater Ihrer Hoch-Fürstl. Durchl. zu Wolffenbüttel beruffen wurde. Welchem Ampte Er zwölff Jahrlang vorgestanden / biß Er im Jahr 1706. auch zu der hiesigen SUPERINTENDENTUR beruffen und dem Willen des Höchsten gefolget ist / da Er solches Ampt / nach dem Raht GOttes / mit grosser Erbauung rühmlichst geführet und sein Leben durch eine selige Aufflösung im zwey und sechtzigsten Jahr seines Alters beschlossen hat.
Niemand wird seyn / der nicht gestehet / daß der selige Herr SUPERINTENDENS bey so wichtigen Aemptern die Leitung GOttes nach seinem Raht allerdings bedurfft / und auch herrlich genossen hat. Ich erinnere mich unter vielen Zeugnissen von hohen Persohnen / nicht ohne Bewegung / gehöret zu haben / daß Er bey seinem ersten Aufftritt zu Wolffenbüttel mit diesen Worten angcfangen: Ich stehe hier / GOtt helffe mir. Und was war dieses anders / als ein Seufftzer um GOttes Geleitung und Beystand? HErr leite mich nach deinem Raht und nim̃ mich endlich mit Ehren an.
Welches denn ohne Zweifel die beste Entschliessung und Verfassung / sowohl eines rechtschaffenen Christen insgemein / als sonderlich eines GOtt-ergebenen Lehrers seyn und bleiben muß. O wie köstlich ist es / wenn eine Seele von Jugend auff sich fasset und saget:
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Zitationshilfe: | Meyer, Franz Heinrich: Der in Erwegung göttlicher Wollthaten sich recht verhaltende Israeliter. Hildesheim, 1716, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_israeliter_1716/59>, abgerufen am 27.07.2024. |