den Wasser gestört zu werden, in der Baugrube ungehindert arbei- ten kann. (Das in die Baugrube andrängende Grundwasser wird, wie wir gesehen haben, durch Auspumpen fortgeschafft.) Fange- dämme bestehen aus folgenden Vorrichtungen.
1) Bei geringer Gewalt des andrängenden Wassers werden zur Abhaltung desselben nur kleine Wälle von Lehm oder Thon aufge- worfen und schichtenweise festgestampft, bis zu einer solchen Höhe, daß das außen stehende Wasser dieselben nicht überfluthen kann.
2) Bei etwas stärkerem Andrange werden 4--5 Zoll starke Pfähle in 5--6 füßiger Entfernung mit der Handramme in den Bo- den geschlagen. Quer vor diese Pfähle, nach der Wasserseite hin, werden Bretter auf einander vorgelegt und die Fugen mit Moos etc. verstopft. Alsdann macht man eine Lehm- oder Thonschüttung nach Außen (nach dem Wasser zu) und der Fangedamm ist fertig.
3) Bei noch stärkerem Andrange des Wassers oder starker Strö- mung wird eine doppelte Pfahlreihe so eingerammt, daß sie etwa 4--5 Fuß von einander (der Breite nach) entfernt sind. Hinter diese Pfahlreihen werden wieder (wie in 2.) Bretter oder starke Schaal- borten geschoben, so daß sie nach innen zu liegen. Alsdann wird zwischen den Bohlen fette Erde festgestampft, nachdem man die Fu- gen mit Moos etc. verstopft hat. Damit aber die Pfähle nicht aus- weichen können, werden Rähmstücke oben nach den Längen des Fan- gedammes übergelegt und auf jedem Pfahle festgezapft. Quer über diese Rähme werden alsdann noch Holzzangen übergelegt und aufge- kämmt, so daß durch diese das Holzwerk gespannt und festgehalten wird. Diese 3 Arten Fangedämme dienen nur dazu, die Baugru- be vor dem äußern Wasser zu schützen.
4) Bei sehr wichtigen Wasserbauten (wie bei Gründung von Brücken etc.), welche Jahrelang dauern und einer großen Wasserge- walt ausgesetzt sind, werden die Fangedämme aus doppelten Reihen von Spundwänden gebildet und so wie in (3) damit verfahren, d. h. sie werden mit fetter Erde vollgestampft, es werden Rähme dar- auf und Holzzangen darüber gelegt.
Was die Anwendung der Roste und Fangedämme betrifft, so verhält es sich damit folgendermaßen:
Ein liegender Rost wird angewendet, wenn das Erdreich so wenig Zusammenhang hat, daß eingerammte Pfähle auch in gro- ßer Tiefe keine Festigkeit bekommen, und wenn außerdem der weiche Grund von gleichmäßiger Beschaffenheit (also nicht stellen- weise hart und stellenweise weich) ist.
den Waſſer geſtört zu werden, in der Baugrube ungehindert arbei- ten kann. (Das in die Baugrube andrängende Grundwaſſer wird, wie wir geſehen haben, durch Auspumpen fortgeſchafft.) Fange- dämme beſtehen aus folgenden Vorrichtungen.
1) Bei geringer Gewalt des andrängenden Waſſers werden zur Abhaltung deſſelben nur kleine Wälle von Lehm oder Thon aufge- worfen und ſchichtenweiſe feſtgeſtampft, bis zu einer ſolchen Höhe, daß das außen ſtehende Waſſer dieſelben nicht überfluthen kann.
2) Bei etwas ſtärkerem Andrange werden 4—5 Zoll ſtarke Pfähle in 5—6 füßiger Entfernung mit der Handramme in den Bo- den geſchlagen. Quer vor dieſe Pfähle, nach der Waſſerſeite hin, werden Bretter auf einander vorgelegt und die Fugen mit Moos ꝛc. verſtopft. Alsdann macht man eine Lehm- oder Thonſchüttung nach Außen (nach dem Waſſer zu) und der Fangedamm iſt fertig.
3) Bei noch ſtärkerem Andrange des Waſſers oder ſtarker Strö- mung wird eine doppelte Pfahlreihe ſo eingerammt, daß ſie etwa 4—5 Fuß von einander (der Breite nach) entfernt ſind. Hinter dieſe Pfahlreihen werden wieder (wie in 2.) Bretter oder ſtarke Schaal- borten geſchoben, ſo daß ſie nach innen zu liegen. Alsdann wird zwiſchen den Bohlen fette Erde feſtgeſtampft, nachdem man die Fu- gen mit Moos ꝛc. verſtopft hat. Damit aber die Pfähle nicht aus- weichen können, werden Rähmſtücke oben nach den Längen des Fan- gedammes übergelegt und auf jedem Pfahle feſtgezapft. Quer über dieſe Rähme werden alsdann noch Holzzangen übergelegt und aufge- kämmt, ſo daß durch dieſe das Holzwerk geſpannt und feſtgehalten wird. Dieſe 3 Arten Fangedämme dienen nur dazu, die Baugru- be vor dem äußern Waſſer zu ſchützen.
4) Bei ſehr wichtigen Waſſerbauten (wie bei Gründung von Brücken ꝛc.), welche Jahrelang dauern und einer großen Waſſerge- walt ausgeſetzt ſind, werden die Fangedämme aus doppelten Reihen von Spundwänden gebildet und ſo wie in (3) damit verfahren, d. h. ſie werden mit fetter Erde vollgeſtampft, es werden Rähme dar- auf und Holzzangen darüber gelegt.
Was die Anwendung der Roſte und Fangedämme betrifft, ſo verhält es ſich damit folgendermaßen:
Ein liegender Roſt wird angewendet, wenn das Erdreich ſo wenig Zuſammenhang hat, daß eingerammte Pfähle auch in gro- ßer Tiefe keine Feſtigkeit bekommen, und wenn außerdem der weiche Grund von gleichmäßiger Beſchaffenheit (alſo nicht ſtellen- weiſe hart und ſtellenweiſe weich) iſt.
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den Waſſer geſtört zu werden, in der Baugrube ungehindert arbei-
ten kann. (Das in die Baugrube andrängende Grundwaſſer wird,
wie wir geſehen haben, durch Auspumpen fortgeſchafft.) Fange-
dämme beſtehen aus folgenden Vorrichtungen.
1) Bei geringer Gewalt des andrängenden Waſſers werden zur
Abhaltung deſſelben nur kleine Wälle von Lehm oder Thon aufge-
worfen und ſchichtenweiſe feſtgeſtampft, bis zu einer ſolchen Höhe,
daß das außen ſtehende Waſſer dieſelben nicht überfluthen kann.
2) Bei etwas ſtärkerem Andrange werden 4—5 Zoll ſtarke
Pfähle in 5—6 füßiger Entfernung mit der Handramme in den Bo-
den geſchlagen. Quer vor dieſe Pfähle, nach der Waſſerſeite hin,
werden Bretter auf einander vorgelegt und die Fugen mit Moos ꝛc.
verſtopft. Alsdann macht man eine Lehm- oder Thonſchüttung nach
Außen (nach dem Waſſer zu) und der Fangedamm iſt fertig.
3) Bei noch ſtärkerem Andrange des Waſſers oder ſtarker Strö-
mung wird eine doppelte Pfahlreihe ſo eingerammt, daß ſie etwa
4—5 Fuß von einander (der Breite nach) entfernt ſind. Hinter dieſe
Pfahlreihen werden wieder (wie in 2.) Bretter oder ſtarke Schaal-
borten geſchoben, ſo daß ſie nach innen zu liegen. Alsdann wird
zwiſchen den Bohlen fette Erde feſtgeſtampft, nachdem man die Fu-
gen mit Moos ꝛc. verſtopft hat. Damit aber die Pfähle nicht aus-
weichen können, werden Rähmſtücke oben nach den Längen des Fan-
gedammes übergelegt und auf jedem Pfahle feſtgezapft. Quer über
dieſe Rähme werden alsdann noch Holzzangen übergelegt und aufge-
kämmt, ſo daß durch dieſe das Holzwerk geſpannt und feſtgehalten
wird. Dieſe 3 Arten Fangedämme dienen nur dazu, die Baugru-
be vor dem äußern Waſſer zu ſchützen.
4) Bei ſehr wichtigen Waſſerbauten (wie bei Gründung von
Brücken ꝛc.), welche Jahrelang dauern und einer großen Waſſerge-
walt ausgeſetzt ſind, werden die Fangedämme aus doppelten Reihen
von Spundwänden gebildet und ſo wie in (3) damit verfahren,
d. h. ſie werden mit fetter Erde vollgeſtampft, es werden Rähme dar-
auf und Holzzangen darüber gelegt.
Was die Anwendung der Roſte und Fangedämme betrifft, ſo
verhält es ſich damit folgendermaßen:
Ein liegender Roſt wird angewendet, wenn das Erdreich
ſo wenig Zuſammenhang hat, daß eingerammte Pfähle auch in gro-
ßer Tiefe keine Feſtigkeit bekommen, und wenn außerdem der weiche
Grund von gleichmäßiger Beſchaffenheit (alſo nicht ſtellen-
weiſe hart und ſtellenweiſe weich) iſt.
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/97>, abgerufen am 28.07.2024.
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