Jst das Erdreich schlammig, so wird der liegende Rost unmit- telbar oben auf gelegt und darauf gemauert, wenn man zuvor den Grund untersucht hat, ob nicht große Steine oder andere Hindernisse vorhanden sind, und diese weggeräumt hat.
Man muß bei einem liegenden Roste das Mauer- werk immer rings herumgleichförmigaufführen, da- mit der Rost nicht auf einer Seite zu schwer wird, sich schiefsenkt und das Mauerwerk abgleite.
Das immer gleich hohe Aufführen der Mauern ist demnach Hauptbedingung sowohl bei den Umfassungsmauern als auch bei allen übrigen.
Je weicher der Boden ist (je mehr er sich also durch die Last des darauf stehenden Gebäudes eindrückt) um so breiter muß man den Rost vor dem Mauerwerk vorstehen lassen. Ein Vorsprung des Ro- stes vor dem Mauerwerk von 2 Fuß bei sehr weichem Boden, und von 1 Fuß bei minder weichem, würde für die meisten Fälle genügen.
Da die vier äußern Ecken des Gebäudes den stärksten Druck äußern (weil dessen Vertheilung auf eine größere Fläche auf diesen Punkten aufhört), so muß der Rost auf diesen Punkten noch mehr verbreitert werden, wie auch die Zeichnungen Fig. 27. und 28. zeigen.
Werden nun die Mauern auf einem liegenden Roste immer in gleicher Höhe aufgeführt, so senkt sich der liegende Rost bei zuneh- mender Last gleichmäßig in die weiche Erdschicht ein, so lange bis der weiche Boden so zusammengedrückt ist, daß er auch von unten herauf einer ferneren Senkung widersteht. Da aber dies Einsinken auch nach der Aufführung der ganzen Mauerhöhe noch fortdauern kann, so muß man die Fundamentmauern etwas höher aufführen, da- mit das Gebäude nicht mit der Zeit zu tief einsinke, wovon merk- würdige Beispiele vorhanden sind (namentlich in Potsdam). Haupt- bedingung ist: Daß alles Holzwerk des Rostes immer un- ter Wasser liege. Es muß also der Belag des Rostes minde- stens einen Fuß unter dem niedrigsten Wasserstande zu liegen kommen, und zwar aus folgendem Grunde.
Holzwerk was abwechselnd der Nässe und Trockenheit aus- gesetzt ist, verfault unter jeder Bedingung in längerer oder kürze- rer Zeit.
Holzwerk was immer unter Wasser liegt, wird endlich so hart wie Stein.
Legt man demnach den Rost nicht unter den niedrigsten Was- serstand, so liegt er vermöge des Steigens und Fallens des Grund-
Jſt das Erdreich ſchlammig, ſo wird der liegende Roſt unmit- telbar oben auf gelegt und darauf gemauert, wenn man zuvor den Grund unterſucht hat, ob nicht große Steine oder andere Hinderniſſe vorhanden ſind, und dieſe weggeräumt hat.
Man muß bei einem liegenden Roſte das Mauer- werk immer rings herumgleichförmigaufführen, da- mit der Roſt nicht auf einer Seite zu ſchwer wird, ſich ſchiefſenkt und das Mauerwerk abgleite.
Das immer gleich hohe Aufführen der Mauern iſt demnach Hauptbedingung ſowohl bei den Umfaſſungsmauern als auch bei allen übrigen.
Je weicher der Boden iſt (je mehr er ſich alſo durch die Laſt des darauf ſtehenden Gebäudes eindrückt) um ſo breiter muß man den Roſt vor dem Mauerwerk vorſtehen laſſen. Ein Vorſprung des Ro- ſtes vor dem Mauerwerk von 2 Fuß bei ſehr weichem Boden, und von 1 Fuß bei minder weichem, würde für die meiſten Fälle genügen.
Da die vier äußern Ecken des Gebäudes den ſtärkſten Druck äußern (weil deſſen Vertheilung auf eine größere Fläche auf dieſen Punkten aufhört), ſo muß der Roſt auf dieſen Punkten noch mehr verbreitert werden, wie auch die Zeichnungen Fig. 27. und 28. zeigen.
Werden nun die Mauern auf einem liegenden Roſte immer in gleicher Höhe aufgeführt, ſo ſenkt ſich der liegende Roſt bei zuneh- mender Laſt gleichmäßig in die weiche Erdſchicht ein, ſo lange bis der weiche Boden ſo zuſammengedrückt iſt, daß er auch von unten herauf einer ferneren Senkung widerſteht. Da aber dies Einſinken auch nach der Aufführung der ganzen Mauerhöhe noch fortdauern kann, ſo muß man die Fundamentmauern etwas höher aufführen, da- mit das Gebäude nicht mit der Zeit zu tief einſinke, wovon merk- würdige Beiſpiele vorhanden ſind (namentlich in Potsdam). Haupt- bedingung iſt: Daß alles Holzwerk des Roſtes immer un- ter Waſſer liege. Es muß alſo der Belag des Roſtes minde- ſtens einen Fuß unter dem niedrigſten Waſſerſtande zu liegen kommen, und zwar aus folgendem Grunde.
Holzwerk was abwechſelnd der Näſſe und Trockenheit aus- geſetzt iſt, verfault unter jeder Bedingung in längerer oder kürze- rer Zeit.
Holzwerk was immer unter Waſſer liegt, wird endlich ſo hart wie Stein.
Legt man demnach den Roſt nicht unter den niedrigſten Waſ- ſerſtand, ſo liegt er vermöge des Steigens und Fallens des Grund-
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Jſt das Erdreich ſchlammig, ſo wird der liegende Roſt unmit-
telbar oben auf gelegt und darauf gemauert, wenn man zuvor den
Grund unterſucht hat, ob nicht große Steine oder andere Hinderniſſe
vorhanden ſind, und dieſe weggeräumt hat.
Man muß bei einem liegenden Roſte das Mauer-
werk immer rings herum gleichförmig aufführen, da-
mit der Roſt nicht auf einer Seite zu ſchwer wird, ſich
ſchief ſenkt und das Mauerwerk abgleite.
Das immer gleich hohe Aufführen der Mauern iſt
demnach Hauptbedingung ſowohl bei den Umfaſſungsmauern als auch
bei allen übrigen.
Je weicher der Boden iſt (je mehr er ſich alſo durch die Laſt
des darauf ſtehenden Gebäudes eindrückt) um ſo breiter muß man den
Roſt vor dem Mauerwerk vorſtehen laſſen. Ein Vorſprung des Ro-
ſtes vor dem Mauerwerk von 2 Fuß bei ſehr weichem Boden, und
von 1 Fuß bei minder weichem, würde für die meiſten Fälle genügen.
Da die vier äußern Ecken des Gebäudes den ſtärkſten Druck
äußern (weil deſſen Vertheilung auf eine größere Fläche auf dieſen
Punkten aufhört), ſo muß der Roſt auf dieſen Punkten noch mehr
verbreitert werden, wie auch die Zeichnungen Fig. 27. und 28. zeigen.
Werden nun die Mauern auf einem liegenden Roſte immer in
gleicher Höhe aufgeführt, ſo ſenkt ſich der liegende Roſt bei zuneh-
mender Laſt gleichmäßig in die weiche Erdſchicht ein, ſo lange bis
der weiche Boden ſo zuſammengedrückt iſt, daß er auch von unten
herauf einer ferneren Senkung widerſteht. Da aber dies Einſinken
auch nach der Aufführung der ganzen Mauerhöhe noch fortdauern
kann, ſo muß man die Fundamentmauern etwas höher aufführen, da-
mit das Gebäude nicht mit der Zeit zu tief einſinke, wovon merk-
würdige Beiſpiele vorhanden ſind (namentlich in Potsdam). Haupt-
bedingung iſt: Daß alles Holzwerk des Roſtes immer un-
ter Waſſer liege. Es muß alſo der Belag des Roſtes minde-
ſtens einen Fuß unter dem niedrigſten Waſſerſtande zu
liegen kommen, und zwar aus folgendem Grunde.
Holzwerk was abwechſelnd der Näſſe und Trockenheit aus-
geſetzt iſt, verfault unter jeder Bedingung in längerer oder kürze-
rer Zeit.
Holzwerk was immer unter Waſſer liegt, wird endlich ſo hart
wie Stein.
Legt man demnach den Roſt nicht unter den niedrigſten Waſ-
ſerſtand, ſo liegt er vermöge des Steigens und Fallens des Grund-
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/98>, abgerufen am 28.07.2024.
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