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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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ren wie bei cc. zu sehen. Die Pfähle unter den Scheidewänden dd.
müssen daher, wie die Durchschnitte Fig. 27. B. und C. zeigen, bei
dem Abschneiden derselben um so viel als die Höhe der Schwellen
ohne die Einkämmung beträgt, länger gelassen werden. Diese
Schwellen der Scheidewände werden ebenfalls mit Zangen ee. ver-
bunden. Endlich legt man den Bohlenboden ff. quer über die Bal-
ken und zwischen die Zangen, von 3--4 zölligen Bohlen, welche mit
hölzernen Nägeln aufgenagelt werden. Die Entfernung der Pfähle
unter einander von Mitte zu Mitte ist nach Maaßgabe der Größe des
aufzuführenden Gebäudes 3--4 Fuß.

Sämmtliche wagerechte Hölzer werden übereinander gekämmt,
aber nicht zur Hälfte überschnitten, weil das ihre Stärke und Halt-
barkeit zu sehr schwächt.

c) Spundwände. Mit den Rosten in Verbindung kommen
bei solchen Gründungen, wo man eine Ausspülung des Untergrundes
durch Wasserströmungen zu befürchten hat (wie bei Wasserwerken,
Mühlen und Brücken, an Strömen und am Meere), häufig sogenannte
Spundwände vor. Taf. II. Fig. 42. zeigt eine solche. Man fertigt
sie bei bedeutenderen Werken entweder aus ineinander gefügten Halb-
hölzern (Spundpfählen) oder aus 4--5 zölligen Bohlen (Spundboh-
len). Die Spundpfähle und Bohlen werden, wie es die Zeichnung
zeigt, mit sogenannten Feder und Nuth, zusammengesetzt. Jeder Spund-
pfahl erhält einen Spund (Vorsprung) und eine Nuth (Falz), wor-
ein der Spund paßt. Die Spundpfähle werden scharf neben einander
gerammt, so daß sie eine für den Wellenschlag und Wasserströmung
undurchdringliche Wand bilden. Um ihr Ausbiegen nach der Seite
zu hindern, legt man darüber einen aufgekämmten Rähm auf Zapfen.

Die Anwendung der Spundwände geschieht, wie wir bereits
bemerkt haben, um den Grund gegen Auswaschen und Unterspülung
zu sichern. Um dies zu bewirken wird die Spundwand vor den
Rosten so eingerammt, daß das Wasser keine nachtheilige Wirkung
auf die Roste äußern kann. Es muß demnach die Spundwand 3
Hauptbedingungen erfüllen: 1) muß sie vollkommen dicht sein; 2) muß
sie so festgerammt werden, daß sie vollkommen fest steht; 3) muß sie
so tief hinunter gehen, daß die Wirkung des Auswaschens oder Aus-
spülens, unter derselben hinweg, auf keine Weise stattfinden kann.

d) Fangedämme kommen ebenfalls häufig bei der Gründung
der Gebäude vor. Sie dienen dazu, eine Baugrube gegen das von
außen her andringende Wasser zu schützen, damit sie nicht davon über-
schwemmt werde und damit man zugleich, ohne von dem andringen-

ren wie bei cc. zu ſehen. Die Pfähle unter den Scheidewänden dd.
müſſen daher, wie die Durchſchnitte Fig. 27. B. und C. zeigen, bei
dem Abſchneiden derſelben um ſo viel als die Höhe der Schwellen
ohne die Einkämmung beträgt, länger gelaſſen werden. Dieſe
Schwellen der Scheidewände werden ebenfalls mit Zangen ee. ver-
bunden. Endlich legt man den Bohlenboden ff. quer über die Bal-
ken und zwiſchen die Zangen, von 3—4 zölligen Bohlen, welche mit
hölzernen Nägeln aufgenagelt werden. Die Entfernung der Pfähle
unter einander von Mitte zu Mitte iſt nach Maaßgabe der Größe des
aufzuführenden Gebäudes 3—4 Fuß.

Sämmtliche wagerechte Hölzer werden übereinander gekämmt,
aber nicht zur Hälfte überſchnitten, weil das ihre Stärke und Halt-
barkeit zu ſehr ſchwächt.

c) Spundwände. Mit den Roſten in Verbindung kommen
bei ſolchen Gründungen, wo man eine Ausſpülung des Untergrundes
durch Waſſerſtrömungen zu befürchten hat (wie bei Waſſerwerken,
Mühlen und Brücken, an Strömen und am Meere), häufig ſogenannte
Spundwände vor. Taf. II. Fig. 42. zeigt eine ſolche. Man fertigt
ſie bei bedeutenderen Werken entweder aus ineinander gefügten Halb-
hölzern (Spundpfählen) oder aus 4—5 zölligen Bohlen (Spundboh-
len). Die Spundpfähle und Bohlen werden, wie es die Zeichnung
zeigt, mit ſogenannten Feder und Nuth, zuſammengeſetzt. Jeder Spund-
pfahl erhält einen Spund (Vorſprung) und eine Nuth (Falz), wor-
ein der Spund paßt. Die Spundpfähle werden ſcharf neben einander
gerammt, ſo daß ſie eine für den Wellenſchlag und Waſſerſtrömung
undurchdringliche Wand bilden. Um ihr Ausbiegen nach der Seite
zu hindern, legt man darüber einen aufgekämmten Rähm auf Zapfen.

Die Anwendung der Spundwände geſchieht, wie wir bereits
bemerkt haben, um den Grund gegen Auswaſchen und Unterſpülung
zu ſichern. Um dies zu bewirken wird die Spundwand vor den
Roſten ſo eingerammt, daß das Waſſer keine nachtheilige Wirkung
auf die Roſte äußern kann. Es muß demnach die Spundwand 3
Hauptbedingungen erfüllen: 1) muß ſie vollkommen dicht ſein; 2) muß
ſie ſo feſtgerammt werden, daß ſie vollkommen feſt ſteht; 3) muß ſie
ſo tief hinunter gehen, daß die Wirkung des Auswaſchens oder Aus-
ſpülens, unter derſelben hinweg, auf keine Weiſe ſtattfinden kann.

d) Fangedämme kommen ebenfalls häufig bei der Gründung
der Gebäude vor. Sie dienen dazu, eine Baugrube gegen das von
außen her andringende Waſſer zu ſchützen, damit ſie nicht davon über-
ſchwemmt werde und damit man zugleich, ohne von dem andringen-

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[86/0096] ren wie bei cc. zu ſehen. Die Pfähle unter den Scheidewänden dd. müſſen daher, wie die Durchſchnitte Fig. 27. B. und C. zeigen, bei dem Abſchneiden derſelben um ſo viel als die Höhe der Schwellen ohne die Einkämmung beträgt, länger gelaſſen werden. Dieſe Schwellen der Scheidewände werden ebenfalls mit Zangen ee. ver- bunden. Endlich legt man den Bohlenboden ff. quer über die Bal- ken und zwiſchen die Zangen, von 3—4 zölligen Bohlen, welche mit hölzernen Nägeln aufgenagelt werden. Die Entfernung der Pfähle unter einander von Mitte zu Mitte iſt nach Maaßgabe der Größe des aufzuführenden Gebäudes 3—4 Fuß. Sämmtliche wagerechte Hölzer werden übereinander gekämmt, aber nicht zur Hälfte überſchnitten, weil das ihre Stärke und Halt- barkeit zu ſehr ſchwächt. c) Spundwände. Mit den Roſten in Verbindung kommen bei ſolchen Gründungen, wo man eine Ausſpülung des Untergrundes durch Waſſerſtrömungen zu befürchten hat (wie bei Waſſerwerken, Mühlen und Brücken, an Strömen und am Meere), häufig ſogenannte Spundwände vor. Taf. II. Fig. 42. zeigt eine ſolche. Man fertigt ſie bei bedeutenderen Werken entweder aus ineinander gefügten Halb- hölzern (Spundpfählen) oder aus 4—5 zölligen Bohlen (Spundboh- len). Die Spundpfähle und Bohlen werden, wie es die Zeichnung zeigt, mit ſogenannten Feder und Nuth, zuſammengeſetzt. Jeder Spund- pfahl erhält einen Spund (Vorſprung) und eine Nuth (Falz), wor- ein der Spund paßt. Die Spundpfähle werden ſcharf neben einander gerammt, ſo daß ſie eine für den Wellenſchlag und Waſſerſtrömung undurchdringliche Wand bilden. Um ihr Ausbiegen nach der Seite zu hindern, legt man darüber einen aufgekämmten Rähm auf Zapfen. Die Anwendung der Spundwände geſchieht, wie wir bereits bemerkt haben, um den Grund gegen Auswaſchen und Unterſpülung zu ſichern. Um dies zu bewirken wird die Spundwand vor den Roſten ſo eingerammt, daß das Waſſer keine nachtheilige Wirkung auf die Roſte äußern kann. Es muß demnach die Spundwand 3 Hauptbedingungen erfüllen: 1) muß ſie vollkommen dicht ſein; 2) muß ſie ſo feſtgerammt werden, daß ſie vollkommen feſt ſteht; 3) muß ſie ſo tief hinunter gehen, daß die Wirkung des Auswaſchens oder Aus- ſpülens, unter derſelben hinweg, auf keine Weiſe ſtattfinden kann. d) Fangedämme kommen ebenfalls häufig bei der Gründung der Gebäude vor. Sie dienen dazu, eine Baugrube gegen das von außen her andringende Waſſer zu ſchützen, damit ſie nicht davon über- ſchwemmt werde und damit man zugleich, ohne von dem andringen-

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/96>, abgerufen am 23.11.2024.