Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.tersuchenden erwarten. Vorstellung des Guten Was wird also der Kirche für eine Regie- keit
terſuchenden erwarten. Vorſtellung des Guten Was wird alſo der Kirche fuͤr eine Regie- keit
<TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0074" n="68"/> terſuchenden erwarten. Vorſtellung des Guten<lb/> und Boͤſen ſind Werkzeug fuͤr den <hi rendition="#fr">Willen</hi>; der<lb/> Wahrheit und Unwahrheit fuͤr den <hi rendition="#fr">Verſtand</hi><lb/> Wer auf den Verſtand wirken will, lege jenes<lb/> Werkzeug zuvoͤrderſt aus der Hand; ſonſt iſt er<lb/> in Gefahr, wider ſeinen eigenen Vorſatz, auszu-<lb/> glaͤtten, wo er durchſchneiden; zu befeſtigen, wo<lb/> er einreiſſen ſoll.</p><lb/> <p>Was wird alſo der Kirche fuͤr eine Regie-<lb/> rungsform anzurathen ſeyn? — keine! — Wer<lb/> ſoll entſcheiden, wenn in Religionsſachen Strei-<lb/> tigkeiten entſtehen? — Wem Gott die Faͤhig-<lb/> keit gegeben, zu uͤberzeugen. Was ſoll Regie-<lb/> rungsform, wo nichts zu regieren iſt; Obrig-<lb/> keit, wo niemand Unterthan ſeyn darf; Richter-<lb/> amt, wo keine Rechte und Anſpruͤche zu ent-<lb/> ſcheiden vorkommen? Weder Staat noch Kirche<lb/> ſind in Religionsſachen befugte Richter; denn<lb/> die Glieder der Geſellſchaft haben ihnen durch<lb/> keinen Vertrag dieſes Recht einraͤumen koͤnnen.<lb/> Der Staat hat zwar von Ferne darauf zu ſe-<lb/> hen, daß keine Lehren ausgebreitet werden, mit<lb/> denen der oͤffentliche Wohlſtand nicht beſtehen<lb/> kann; die wie Atheiſterey und Epikurismus den<lb/> Grund untergraben, auf welchem die Gluͤckſelig-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">keit</fw><lb/></p> </body> </text> </TEI> [68/0074]
terſuchenden erwarten. Vorſtellung des Guten
und Boͤſen ſind Werkzeug fuͤr den Willen; der
Wahrheit und Unwahrheit fuͤr den Verſtand
Wer auf den Verſtand wirken will, lege jenes
Werkzeug zuvoͤrderſt aus der Hand; ſonſt iſt er
in Gefahr, wider ſeinen eigenen Vorſatz, auszu-
glaͤtten, wo er durchſchneiden; zu befeſtigen, wo
er einreiſſen ſoll.
Was wird alſo der Kirche fuͤr eine Regie-
rungsform anzurathen ſeyn? — keine! — Wer
ſoll entſcheiden, wenn in Religionsſachen Strei-
tigkeiten entſtehen? — Wem Gott die Faͤhig-
keit gegeben, zu uͤberzeugen. Was ſoll Regie-
rungsform, wo nichts zu regieren iſt; Obrig-
keit, wo niemand Unterthan ſeyn darf; Richter-
amt, wo keine Rechte und Anſpruͤche zu ent-
ſcheiden vorkommen? Weder Staat noch Kirche
ſind in Religionsſachen befugte Richter; denn
die Glieder der Geſellſchaft haben ihnen durch
keinen Vertrag dieſes Recht einraͤumen koͤnnen.
Der Staat hat zwar von Ferne darauf zu ſe-
hen, daß keine Lehren ausgebreitet werden, mit
denen der oͤffentliche Wohlſtand nicht beſtehen
kann; die wie Atheiſterey und Epikurismus den
Grund untergraben, auf welchem die Gluͤckſelig-
keit
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |