Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

Bild:
<< vorherige Seite
Das Düngerkapital und der Raubbau.

Der Fall, in den der Landwirth kommt, wenn er zur Aus-
raubung seiner Aecker an Düngerkapital schreitet, ein Verfahren,
das ihm so viele Vorwürfe zugezogen hat, tritt beim Müller ein,
wenn dieser eine Mühle antritt, die (von besseren Zeiten her oder
durch unsinnige Speculation) übermäßig mit Betriebskapital ver-
sehen ist, also vielleicht mit einer Anzahl von Mahlgängen, wie dies
zu der gerade herrschenden Nachfrage in keinem Verhältnisse steht.
Ein verständiger Müller wird unter diesen Umständen seine beschä-
digten Mahlgänge, anstatt sie mit weiterem Kapitalaufwand repa-
riren zu lassen, nach und nach abgehen lassen, bis durch die in
Folge der stetigen Abnutzung eintretende Abnahme des Betriebs-
kapitals dies nach und nach mit den nun herrschenden wirthschaftli-
chen Verhältnissen, die den Mehlbedarf reguliren, sich in Einklang
gesetzt hat.

Ganz dieselben Gesetzmäßigkeiten, die für die Abhängigkeit der
Sättigung der Aecker mit Düngerkapital (sowie mit manchem an-
dern landwirthschaftlichen Betriebskapital) von der Nachfrage nach
den betreffenden Produkten abgeleitet worden sind, betrachtet man
für den technischen Betrieb eines Wasser- oder auch eines Wind-
Müllers, dessen Elemente uns geläufiger sind, in Bezug auf die
Sättigung seines Etablissements mit Betriebskapital als ganz und gar
selbstverständlich. Ein Unterschied liegt für beide auf den ersten Anblick
so verschieden erscheinende Betriebe nur in dem Ursprung beider in
Rede stehenden Betriebskapitalien, der es allein veranlaßt, daß
man das eine nicht als ein solches zu erkennen und zu bezeich-
nen pflegt.

Es ist kaum nothwendig hervorzuheben, daß mit der Demon-
stration, daß manche Arten von Raubbau eine nothwendige Wirth-
schaftsform für große Zeitperioden darstellen, nicht behauptet werden
soll, daß es nicht einen unwirthschaftlichen Raubbau auf Grund der

Das Düngerkapital und der Raubbau.

Der Fall, in den der Landwirth kommt, wenn er zur Aus-
raubung ſeiner Aecker an Düngerkapital ſchreitet, ein Verfahren,
das ihm ſo viele Vorwürfe zugezogen hat, tritt beim Müller ein,
wenn dieſer eine Mühle antritt, die (von beſſeren Zeiten her oder
durch unſinnige Speculation) übermäßig mit Betriebskapital ver-
ſehen iſt, alſo vielleicht mit einer Anzahl von Mahlgängen, wie dies
zu der gerade herrſchenden Nachfrage in keinem Verhältniſſe ſteht.
Ein verſtändiger Müller wird unter dieſen Umſtänden ſeine beſchä-
digten Mahlgänge, anſtatt ſie mit weiterem Kapitalaufwand repa-
riren zu laſſen, nach und nach abgehen laſſen, bis durch die in
Folge der ſtetigen Abnutzung eintretende Abnahme des Betriebs-
kapitals dies nach und nach mit den nun herrſchenden wirthſchaftli-
chen Verhältniſſen, die den Mehlbedarf reguliren, ſich in Einklang
geſetzt hat.

Ganz dieſelben Geſetzmäßigkeiten, die für die Abhängigkeit der
Sättigung der Aecker mit Düngerkapital (ſowie mit manchem an-
dern landwirthſchaftlichen Betriebskapital) von der Nachfrage nach
den betreffenden Produkten abgeleitet worden ſind, betrachtet man
für den techniſchen Betrieb eines Waſſer- oder auch eines Wind-
Müllers, deſſen Elemente uns geläufiger ſind, in Bezug auf die
Sättigung ſeines Etabliſſements mit Betriebskapital als ganz und gar
ſelbſtverſtändlich. Ein Unterſchied liegt für beide auf den erſten Anblick
ſo verſchieden erſcheinende Betriebe nur in dem Urſprung beider in
Rede ſtehenden Betriebskapitalien, der es allein veranlaßt, daß
man das eine nicht als ein ſolches zu erkennen und zu bezeich-
nen pflegt.

Es iſt kaum nothwendig hervorzuheben, daß mit der Demon-
ſtration, daß manche Arten von Raubbau eine nothwendige Wirth-
ſchaftsform für große Zeitperioden darſtellen, nicht behauptet werden
ſoll, daß es nicht einen unwirthſchaftlichen Raubbau auf Grund der

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0054" n="44"/>
        <fw place="top" type="header">Das Düngerkapital und der Raubbau.</fw><lb/>
        <p>Der Fall, in den der Landwirth kommt, wenn er zur Aus-<lb/>
raubung &#x017F;einer Aecker an Düngerkapital &#x017F;chreitet, ein Verfahren,<lb/>
das ihm &#x017F;o viele Vorwürfe zugezogen hat, tritt beim Müller ein,<lb/>
wenn die&#x017F;er eine Mühle antritt, die (von be&#x017F;&#x017F;eren Zeiten her oder<lb/>
durch un&#x017F;innige Speculation) übermäßig mit Betriebskapital ver-<lb/>
&#x017F;ehen i&#x017F;t, al&#x017F;o vielleicht mit einer Anzahl von Mahlgängen, wie dies<lb/>
zu der gerade herr&#x017F;chenden Nachfrage in keinem Verhältni&#x017F;&#x017F;e &#x017F;teht.<lb/>
Ein ver&#x017F;tändiger Müller wird unter die&#x017F;en Um&#x017F;tänden &#x017F;eine be&#x017F;chä-<lb/>
digten Mahlgänge, an&#x017F;tatt &#x017F;ie mit weiterem Kapitalaufwand repa-<lb/>
riren zu la&#x017F;&#x017F;en, nach und nach abgehen la&#x017F;&#x017F;en, bis durch die in<lb/>
Folge der &#x017F;tetigen Abnutzung eintretende Abnahme des Betriebs-<lb/>
kapitals dies nach und nach mit den nun herr&#x017F;chenden wirth&#x017F;chaftli-<lb/>
chen Verhältni&#x017F;&#x017F;en, die den Mehlbedarf reguliren, &#x017F;ich in Einklang<lb/>
ge&#x017F;etzt hat.</p><lb/>
        <p>Ganz die&#x017F;elben Ge&#x017F;etzmäßigkeiten, die für die Abhängigkeit der<lb/>
Sättigung der Aecker mit Düngerkapital (&#x017F;owie mit manchem an-<lb/>
dern landwirth&#x017F;chaftlichen Betriebskapital) von der Nachfrage nach<lb/>
den betreffenden Produkten abgeleitet worden &#x017F;ind, betrachtet man<lb/>
für den techni&#x017F;chen Betrieb eines Wa&#x017F;&#x017F;er- oder auch eines Wind-<lb/>
Müllers, de&#x017F;&#x017F;en Elemente uns geläufiger &#x017F;ind, in Bezug auf die<lb/>
Sättigung &#x017F;eines Etabli&#x017F;&#x017F;ements mit Betriebskapital als ganz und gar<lb/>
&#x017F;elb&#x017F;tver&#x017F;tändlich. Ein Unter&#x017F;chied liegt für beide auf den er&#x017F;ten Anblick<lb/>
&#x017F;o ver&#x017F;chieden er&#x017F;cheinende Betriebe nur in dem Ur&#x017F;prung beider in<lb/>
Rede &#x017F;tehenden Betriebskapitalien, der es allein veranlaßt, daß<lb/>
man das eine nicht als ein &#x017F;olches zu erkennen und zu bezeich-<lb/>
nen pflegt.</p><lb/>
        <p>Es i&#x017F;t kaum nothwendig hervorzuheben, daß mit der Demon-<lb/>
&#x017F;tration, daß manche Arten von Raubbau eine nothwendige Wirth-<lb/>
&#x017F;chaftsform für große Zeitperioden dar&#x017F;tellen, nicht behauptet werden<lb/>
&#x017F;oll, daß es nicht einen unwirth&#x017F;chaftlichen Raubbau auf Grund der<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[44/0054] Das Düngerkapital und der Raubbau. Der Fall, in den der Landwirth kommt, wenn er zur Aus- raubung ſeiner Aecker an Düngerkapital ſchreitet, ein Verfahren, das ihm ſo viele Vorwürfe zugezogen hat, tritt beim Müller ein, wenn dieſer eine Mühle antritt, die (von beſſeren Zeiten her oder durch unſinnige Speculation) übermäßig mit Betriebskapital ver- ſehen iſt, alſo vielleicht mit einer Anzahl von Mahlgängen, wie dies zu der gerade herrſchenden Nachfrage in keinem Verhältniſſe ſteht. Ein verſtändiger Müller wird unter dieſen Umſtänden ſeine beſchä- digten Mahlgänge, anſtatt ſie mit weiterem Kapitalaufwand repa- riren zu laſſen, nach und nach abgehen laſſen, bis durch die in Folge der ſtetigen Abnutzung eintretende Abnahme des Betriebs- kapitals dies nach und nach mit den nun herrſchenden wirthſchaftli- chen Verhältniſſen, die den Mehlbedarf reguliren, ſich in Einklang geſetzt hat. Ganz dieſelben Geſetzmäßigkeiten, die für die Abhängigkeit der Sättigung der Aecker mit Düngerkapital (ſowie mit manchem an- dern landwirthſchaftlichen Betriebskapital) von der Nachfrage nach den betreffenden Produkten abgeleitet worden ſind, betrachtet man für den techniſchen Betrieb eines Waſſer- oder auch eines Wind- Müllers, deſſen Elemente uns geläufiger ſind, in Bezug auf die Sättigung ſeines Etabliſſements mit Betriebskapital als ganz und gar ſelbſtverſtändlich. Ein Unterſchied liegt für beide auf den erſten Anblick ſo verſchieden erſcheinende Betriebe nur in dem Urſprung beider in Rede ſtehenden Betriebskapitalien, der es allein veranlaßt, daß man das eine nicht als ein ſolches zu erkennen und zu bezeich- nen pflegt. Es iſt kaum nothwendig hervorzuheben, daß mit der Demon- ſtration, daß manche Arten von Raubbau eine nothwendige Wirth- ſchaftsform für große Zeitperioden darſtellen, nicht behauptet werden ſoll, daß es nicht einen unwirthſchaftlichen Raubbau auf Grund der

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/54
Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/54>, abgerufen am 28.04.2024.