bei jedem einzelnen Geschäftsabschluss von der grössern oder ge- ringern Schlauheit und Betriebsamkeit des Kapitalisten ab, ob und inwieweit dieser über oder unter dem Produktionspreis ein- oder verkauft, sich also innerhalb des Cirkulationsprocesses einen grössern oder geringern Theil vom Gesammtmehrwerth aneignet. Jedenfalls aber verwandelt sich die quantitative Theilung des Rohprofits hier in eine qualitative, und dies um so mehr als die quantitative Theilung selbst da- von abhängt, was zu vertheilen ist, wie der aktive Kapitalist mit dem Kapital wirthschaftet, und welchen Rohprofit es ihm als fungirendem Kapital, d. h. infolge seiner Funktionen als aktiver Kapitalist abwirft. Der fungirende Kapitalist ist hier unterstellt als Nichteigenthümer des Kapitals. Das Eigenthum am Kapital ist ihm gegenüber vertreten durch den Verleiher, den Geldkapitalisten. Der Zins, den er an diesen zahlt, erscheint also als der Theil des Rohprofits, der dem Kapitaleigenthum als solchem zukommt. Im Gegensatz hierzu er- scheint der Theil des Profits, der dem aktiven Kapitalisten zufällt, jetzt als Unternehmergewinn, entspringend ausschliesslich aus den Operationen oder Funktionen, die er im Reproduktionsprocess mit dem Kapital vollführt, speciell also den Funktionen, die er als Unternehmer in der Industrie oder dem Handel verrichtet. Ihm gegenüber erscheint also der Zins als blosse Frucht des Kapital- eigenthums, des Kapitals an sich abstrahirt vom Reproduktions- process des Kapitals, soweit es nicht "arbeitet", nicht fungirt; während ihm der Unternehmergewinn erscheint als ausschliessliche Frucht der Funktionen, die er mit dem Kapital verrichtet, als Frucht der Bewegung und des Processirens des Kapitals, eines Processirens, das ihm nun als seine eigne Thätigkeit erscheint im Gegensatz zur Nichtthätigkeit, zur Nichtbetheiligung des Geld- kapitalisten am Produktionsprocess. Diese qualitative Scheidung zwischen den beiden Theilen des Rohprofits, dass der Zins Frucht des Kapitals an sich, des Kapitaleigenthums, abgesehn vom Pro- duktionsprocess, und der Unternehmergewinn Frucht des pro- cessirenden, im Produktionsprocess wirkenden Kapitals, und daher der aktiven Rolle ist, die der Anwender des Kapitals im Repro- duktionsprocess spielt -- diese qualitative Scheidung ist keines- wegs bloss subjektive Auffassung des Geldkapitalisten hier, und des industriellen Kapitalisten dort. Sie beruht auf objektiver Thatsache, denn der Zins fliesst dem Geldkapitalisten, dem Leiher zu, der blosser Eigenthümer des Kapitals ist, also das blosse Kapitaleigenthum vertritt vor dem Produktionsprocess und ausser- halb des Produktionsprocesses; und der Unternehmergewinn fliesst
bei jedem einzelnen Geschäftsabschluss von der grössern oder ge- ringern Schlauheit und Betriebsamkeit des Kapitalisten ab, ob und inwieweit dieser über oder unter dem Produktionspreis ein- oder verkauft, sich also innerhalb des Cirkulationsprocesses einen grössern oder geringern Theil vom Gesammtmehrwerth aneignet. Jedenfalls aber verwandelt sich die quantitative Theilung des Rohprofits hier in eine qualitative, und dies um so mehr als die quantitative Theilung selbst da- von abhängt, was zu vertheilen ist, wie der aktive Kapitalist mit dem Kapital wirthschaftet, und welchen Rohprofit es ihm als fungirendem Kapital, d. h. infolge seiner Funktionen als aktiver Kapitalist abwirft. Der fungirende Kapitalist ist hier unterstellt als Nichteigenthümer des Kapitals. Das Eigenthum am Kapital ist ihm gegenüber vertreten durch den Verleiher, den Geldkapitalisten. Der Zins, den er an diesen zahlt, erscheint also als der Theil des Rohprofits, der dem Kapitaleigenthum als solchem zukommt. Im Gegensatz hierzu er- scheint der Theil des Profits, der dem aktiven Kapitalisten zufällt, jetzt als Unternehmergewinn, entspringend ausschliesslich aus den Operationen oder Funktionen, die er im Reproduktionsprocess mit dem Kapital vollführt, speciell also den Funktionen, die er als Unternehmer in der Industrie oder dem Handel verrichtet. Ihm gegenüber erscheint also der Zins als blosse Frucht des Kapital- eigenthums, des Kapitals an sich abstrahirt vom Reproduktions- process des Kapitals, soweit es nicht „arbeitet“, nicht fungirt; während ihm der Unternehmergewinn erscheint als ausschliessliche Frucht der Funktionen, die er mit dem Kapital verrichtet, als Frucht der Bewegung und des Processirens des Kapitals, eines Processirens, das ihm nun als seine eigne Thätigkeit erscheint im Gegensatz zur Nichtthätigkeit, zur Nichtbetheiligung des Geld- kapitalisten am Produktionsprocess. Diese qualitative Scheidung zwischen den beiden Theilen des Rohprofits, dass der Zins Frucht des Kapitals an sich, des Kapitaleigenthums, abgesehn vom Pro- duktionsprocess, und der Unternehmergewinn Frucht des pro- cessirenden, im Produktionsprocess wirkenden Kapitals, und daher der aktiven Rolle ist, die der Anwender des Kapitals im Repro- duktionsprocess spielt — diese qualitative Scheidung ist keines- wegs bloss subjektive Auffassung des Geldkapitalisten hier, und des industriellen Kapitalisten dort. Sie beruht auf objektiver Thatsache, denn der Zins fliesst dem Geldkapitalisten, dem Leiher zu, der blosser Eigenthümer des Kapitals ist, also das blosse Kapitaleigenthum vertritt vor dem Produktionsprocess und ausser- halb des Produktionsprocesses; und der Unternehmergewinn fliesst
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[359/0393]
bei jedem einzelnen Geschäftsabschluss von der grössern oder ge-
ringern Schlauheit und Betriebsamkeit des Kapitalisten ab, ob und
inwieweit dieser über oder unter dem Produktionspreis ein- oder
verkauft, sich also innerhalb des Cirkulationsprocesses einen grössern
oder geringern Theil vom Gesammtmehrwerth aneignet. Jedenfalls aber
verwandelt sich die quantitative Theilung des Rohprofits hier in eine
qualitative, und dies um so mehr als die quantitative Theilung selbst da-
von abhängt, was zu vertheilen ist, wie der aktive Kapitalist mit dem
Kapital wirthschaftet, und welchen Rohprofit es ihm als fungirendem
Kapital, d. h. infolge seiner Funktionen als aktiver Kapitalist abwirft.
Der fungirende Kapitalist ist hier unterstellt als Nichteigenthümer
des Kapitals. Das Eigenthum am Kapital ist ihm gegenüber vertreten
durch den Verleiher, den Geldkapitalisten. Der Zins, den er an
diesen zahlt, erscheint also als der Theil des Rohprofits, der dem
Kapitaleigenthum als solchem zukommt. Im Gegensatz hierzu er-
scheint der Theil des Profits, der dem aktiven Kapitalisten zufällt,
jetzt als Unternehmergewinn, entspringend ausschliesslich aus den
Operationen oder Funktionen, die er im Reproduktionsprocess mit
dem Kapital vollführt, speciell also den Funktionen, die er als
Unternehmer in der Industrie oder dem Handel verrichtet. Ihm
gegenüber erscheint also der Zins als blosse Frucht des Kapital-
eigenthums, des Kapitals an sich abstrahirt vom Reproduktions-
process des Kapitals, soweit es nicht „arbeitet“, nicht fungirt;
während ihm der Unternehmergewinn erscheint als ausschliessliche
Frucht der Funktionen, die er mit dem Kapital verrichtet, als
Frucht der Bewegung und des Processirens des Kapitals, eines
Processirens, das ihm nun als seine eigne Thätigkeit erscheint im
Gegensatz zur Nichtthätigkeit, zur Nichtbetheiligung des Geld-
kapitalisten am Produktionsprocess. Diese qualitative Scheidung
zwischen den beiden Theilen des Rohprofits, dass der Zins Frucht
des Kapitals an sich, des Kapitaleigenthums, abgesehn vom Pro-
duktionsprocess, und der Unternehmergewinn Frucht des pro-
cessirenden, im Produktionsprocess wirkenden Kapitals, und daher
der aktiven Rolle ist, die der Anwender des Kapitals im Repro-
duktionsprocess spielt — diese qualitative Scheidung ist keines-
wegs bloss subjektive Auffassung des Geldkapitalisten hier, und
des industriellen Kapitalisten dort. Sie beruht auf objektiver
Thatsache, denn der Zins fliesst dem Geldkapitalisten, dem Leiher
zu, der blosser Eigenthümer des Kapitals ist, also das blosse
Kapitaleigenthum vertritt vor dem Produktionsprocess und ausser-
halb des Produktionsprocesses; und der Unternehmergewinn fliesst
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/393>, abgerufen am 24.11.2024.
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