Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894.

Bild:
<< vorherige Seite

welchen sonstigen Hülfsquellen er seinen Verpflichtungen gegen
den Verleiher nachkommt. Die blosse Form des Kapitals -- Geld,
das als Summe A ausgegeben wird, und als Summe A + A
zurückkehrt, in einem gewissen Zeitraum, ohne irgend eine andre
Vermittlung, ausser diesem zeitlichen Zwischenraum -- ist nur
die begriffslose Form der wirklichen Kapitalbewegung.

In der wirklichen Bewegung des Kapitals ist die Rückkehr ein
Moment des Cirkulationsprocesses. Erst wird das Geld in Produk-
tionsmittel verwandelt; der Produktionsprocess verwandelt es in
Waare; durch den Verkauf der Waare wird es rückverwandelt in
Geld und kehrt in dieser Form zurück in die Hand des Kapita-
listen, der das Kapital zuerst in Geldform vorgeschossen hatte.
Aber beim zinstragenden Kapital ist Rückkehr wie Weggabe bloss
Resultat einer juristischen Transaktion zwischen dem Eigenthümer
des Kapitals und einer zweiten Person. Wir sehn nur Weggabe
und Rückzahlung. Alles was dazwischen vorgeht, ist ausgelöscht.

Aber weil das Geld, als Kapital vorgeschossen, die Eigenschaft
hat zu seinem Vorschiesser, zu dem, der es als Kapital verausgabt,
zurückzukehren, weil G--W--G' die immanente Form der Kapital-
bewegung ist, grade desshalb kann der Geldbesitzer es als Kapital
verleihen, als etwas, das die Eigenschaft besitzt, zu seinem Aus-
gangspunkt zurückzukehren, sich in der Bewegung, die es durch-
läuft, als Werth zu erhalten und zu vermehren. Er gibt es als
Kapital weg, weil, nachdem es als Kapital verwandt, es zurück-
fliesst zu seinem Ausgangspunkt, also vom Anleiher nach einer
gewissen Zeit zurückerstattet werden kann, eben weil es ihm selbst
zurückfliesst.

Die Verleihung von Geld als Kapital -- seine Weggabe unter
Bedingung der Rückerstattung nach gewisser Zeit -- hat also zur
Voraussetzung, dass das Geld wirklich als Kapital verwandt wird,
wirklich zurückfliesst zu seinem Ausgangspunkt. Die wirkliche
Kreislaufsbewegung des Geldes als Kapital ist also Voraussetzung
der juristischen Transaktion, wonach der Anleiher das Geld an den
Verleiher zurückzugeben hat. Legt der Anleiher das Geld nicht
als Kapital aus, so ist das seine Sache. Der Verleiher verleiht es
als Kapital, und als solches hat es die Kapitalfunktionen durch-
zumachen, welche den Kreislauf des Geldkapitals einschliessen bis
zu seinem Rückfluss, in Geldform, zu seinem Ausgangspunkt.

Die Cirkulationsakte G--W und W--G', worin die Werthsumme
als Geld oder als Waare fungirt, sind nur vermittelnde Processe,

welchen sonstigen Hülfsquellen er seinen Verpflichtungen gegen
den Verleiher nachkommt. Die blosse Form des Kapitals — Geld,
das als Summe A ausgegeben wird, und als Summe A + A
zurückkehrt, in einem gewissen Zeitraum, ohne irgend eine andre
Vermittlung, ausser diesem zeitlichen Zwischenraum — ist nur
die begriffslose Form der wirklichen Kapitalbewegung.

In der wirklichen Bewegung des Kapitals ist die Rückkehr ein
Moment des Cirkulationsprocesses. Erst wird das Geld in Produk-
tionsmittel verwandelt; der Produktionsprocess verwandelt es in
Waare; durch den Verkauf der Waare wird es rückverwandelt in
Geld und kehrt in dieser Form zurück in die Hand des Kapita-
listen, der das Kapital zuerst in Geldform vorgeschossen hatte.
Aber beim zinstragenden Kapital ist Rückkehr wie Weggabe bloss
Resultat einer juristischen Transaktion zwischen dem Eigenthümer
des Kapitals und einer zweiten Person. Wir sehn nur Weggabe
und Rückzahlung. Alles was dazwischen vorgeht, ist ausgelöscht.

Aber weil das Geld, als Kapital vorgeschossen, die Eigenschaft
hat zu seinem Vorschiesser, zu dem, der es als Kapital verausgabt,
zurückzukehren, weil G—W—G' die immanente Form der Kapital-
bewegung ist, grade desshalb kann der Geldbesitzer es als Kapital
verleihen, als etwas, das die Eigenschaft besitzt, zu seinem Aus-
gangspunkt zurückzukehren, sich in der Bewegung, die es durch-
läuft, als Werth zu erhalten und zu vermehren. Er gibt es als
Kapital weg, weil, nachdem es als Kapital verwandt, es zurück-
fliesst zu seinem Ausgangspunkt, also vom Anleiher nach einer
gewissen Zeit zurückerstattet werden kann, eben weil es ihm selbst
zurückfliesst.

Die Verleihung von Geld als Kapital — seine Weggabe unter
Bedingung der Rückerstattung nach gewisser Zeit — hat also zur
Voraussetzung, dass das Geld wirklich als Kapital verwandt wird,
wirklich zurückfliesst zu seinem Ausgangspunkt. Die wirkliche
Kreislaufsbewegung des Geldes als Kapital ist also Voraussetzung
der juristischen Transaktion, wonach der Anleiher das Geld an den
Verleiher zurückzugeben hat. Legt der Anleiher das Geld nicht
als Kapital aus, so ist das seine Sache. Der Verleiher verleiht es
als Kapital, und als solches hat es die Kapitalfunktionen durch-
zumachen, welche den Kreislauf des Geldkapitals einschliessen bis
zu seinem Rückfluss, in Geldform, zu seinem Ausgangspunkt.

Die Cirkulationsakte G—W und W—G', worin die Werthsumme
als Geld oder als Waare fungirt, sind nur vermittelnde Processe,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0368" n="334"/>
welchen sonstigen Hülfsquellen er seinen Verpflichtungen gegen<lb/>
den Verleiher nachkommt. Die blosse <hi rendition="#g">Form</hi> des Kapitals &#x2014; Geld,<lb/>
das als Summe A ausgegeben wird, und als Summe A + <formula notation="TeX">\frac{1}{x}</formula> A<lb/>
zurückkehrt, in einem gewissen Zeitraum, ohne irgend eine andre<lb/>
Vermittlung, ausser diesem zeitlichen Zwischenraum &#x2014; ist nur<lb/>
die begriffslose Form der wirklichen Kapitalbewegung.</p><lb/>
            <p>In der wirklichen Bewegung des Kapitals ist die Rückkehr ein<lb/>
Moment des Cirkulationsprocesses. Erst wird das Geld in Produk-<lb/>
tionsmittel verwandelt; der Produktionsprocess verwandelt es in<lb/>
Waare; durch den Verkauf der Waare wird es rückverwandelt in<lb/>
Geld und kehrt in dieser Form zurück in die Hand des Kapita-<lb/>
listen, der das Kapital zuerst in Geldform vorgeschossen hatte.<lb/>
Aber beim zinstragenden Kapital ist Rückkehr wie Weggabe bloss<lb/>
Resultat einer juristischen Transaktion zwischen dem Eigenthümer<lb/>
des Kapitals und einer zweiten Person. Wir sehn nur Weggabe<lb/>
und Rückzahlung. Alles was dazwischen vorgeht, ist ausgelöscht.</p><lb/>
            <p>Aber weil das Geld, als Kapital vorgeschossen, die Eigenschaft<lb/>
hat zu seinem Vorschiesser, zu dem, der es als Kapital verausgabt,<lb/>
zurückzukehren, weil G&#x2014;W&#x2014;G' die immanente Form der Kapital-<lb/>
bewegung ist, grade desshalb kann der Geldbesitzer es als Kapital<lb/>
verleihen, als etwas, das die Eigenschaft besitzt, zu seinem Aus-<lb/>
gangspunkt zurückzukehren, sich in der Bewegung, die es durch-<lb/>
läuft, als Werth zu erhalten und zu vermehren. Er gibt es als<lb/>
Kapital weg, weil, nachdem es als Kapital verwandt, es zurück-<lb/>
fliesst zu seinem Ausgangspunkt, also vom Anleiher nach einer<lb/>
gewissen Zeit zurückerstattet werden kann, eben weil es ihm selbst<lb/>
zurückfliesst.</p><lb/>
            <p>Die Verleihung von Geld als Kapital &#x2014; seine Weggabe unter<lb/>
Bedingung der Rückerstattung nach gewisser Zeit &#x2014; hat also zur<lb/>
Voraussetzung, dass das Geld wirklich als Kapital verwandt wird,<lb/>
wirklich zurückfliesst zu seinem Ausgangspunkt. Die wirkliche<lb/>
Kreislaufsbewegung des Geldes als Kapital ist also Voraussetzung<lb/>
der juristischen Transaktion, wonach der Anleiher das Geld an den<lb/>
Verleiher zurückzugeben hat. Legt der Anleiher das Geld nicht<lb/>
als Kapital aus, so ist das seine Sache. Der Verleiher verleiht es<lb/>
als Kapital, und als solches hat es die Kapitalfunktionen durch-<lb/>
zumachen, welche den Kreislauf des Geldkapitals einschliessen bis<lb/>
zu seinem Rückfluss, in Geldform, zu seinem Ausgangspunkt.</p><lb/>
            <p>Die Cirkulationsakte G&#x2014;W und W&#x2014;G', worin die Werthsumme<lb/>
als Geld oder als Waare fungirt, sind nur vermittelnde Processe,<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[334/0368] welchen sonstigen Hülfsquellen er seinen Verpflichtungen gegen den Verleiher nachkommt. Die blosse Form des Kapitals — Geld, das als Summe A ausgegeben wird, und als Summe A + [FORMEL] A zurückkehrt, in einem gewissen Zeitraum, ohne irgend eine andre Vermittlung, ausser diesem zeitlichen Zwischenraum — ist nur die begriffslose Form der wirklichen Kapitalbewegung. In der wirklichen Bewegung des Kapitals ist die Rückkehr ein Moment des Cirkulationsprocesses. Erst wird das Geld in Produk- tionsmittel verwandelt; der Produktionsprocess verwandelt es in Waare; durch den Verkauf der Waare wird es rückverwandelt in Geld und kehrt in dieser Form zurück in die Hand des Kapita- listen, der das Kapital zuerst in Geldform vorgeschossen hatte. Aber beim zinstragenden Kapital ist Rückkehr wie Weggabe bloss Resultat einer juristischen Transaktion zwischen dem Eigenthümer des Kapitals und einer zweiten Person. Wir sehn nur Weggabe und Rückzahlung. Alles was dazwischen vorgeht, ist ausgelöscht. Aber weil das Geld, als Kapital vorgeschossen, die Eigenschaft hat zu seinem Vorschiesser, zu dem, der es als Kapital verausgabt, zurückzukehren, weil G—W—G' die immanente Form der Kapital- bewegung ist, grade desshalb kann der Geldbesitzer es als Kapital verleihen, als etwas, das die Eigenschaft besitzt, zu seinem Aus- gangspunkt zurückzukehren, sich in der Bewegung, die es durch- läuft, als Werth zu erhalten und zu vermehren. Er gibt es als Kapital weg, weil, nachdem es als Kapital verwandt, es zurück- fliesst zu seinem Ausgangspunkt, also vom Anleiher nach einer gewissen Zeit zurückerstattet werden kann, eben weil es ihm selbst zurückfliesst. Die Verleihung von Geld als Kapital — seine Weggabe unter Bedingung der Rückerstattung nach gewisser Zeit — hat also zur Voraussetzung, dass das Geld wirklich als Kapital verwandt wird, wirklich zurückfliesst zu seinem Ausgangspunkt. Die wirkliche Kreislaufsbewegung des Geldes als Kapital ist also Voraussetzung der juristischen Transaktion, wonach der Anleiher das Geld an den Verleiher zurückzugeben hat. Legt der Anleiher das Geld nicht als Kapital aus, so ist das seine Sache. Der Verleiher verleiht es als Kapital, und als solches hat es die Kapitalfunktionen durch- zumachen, welche den Kreislauf des Geldkapitals einschliessen bis zu seinem Rückfluss, in Geldform, zu seinem Ausgangspunkt. Die Cirkulationsakte G—W und W—G', worin die Werthsumme als Geld oder als Waare fungirt, sind nur vermittelnde Processe,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/368
Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/368>, abgerufen am 27.11.2024.