welchen sonstigen Hülfsquellen er seinen Verpflichtungen gegen den Verleiher nachkommt. Die blosse Form des Kapitals -- Geld, das als Summe A ausgegeben wird, und als Summe A + A zurückkehrt, in einem gewissen Zeitraum, ohne irgend eine andre Vermittlung, ausser diesem zeitlichen Zwischenraum -- ist nur die begriffslose Form der wirklichen Kapitalbewegung.
In der wirklichen Bewegung des Kapitals ist die Rückkehr ein Moment des Cirkulationsprocesses. Erst wird das Geld in Produk- tionsmittel verwandelt; der Produktionsprocess verwandelt es in Waare; durch den Verkauf der Waare wird es rückverwandelt in Geld und kehrt in dieser Form zurück in die Hand des Kapita- listen, der das Kapital zuerst in Geldform vorgeschossen hatte. Aber beim zinstragenden Kapital ist Rückkehr wie Weggabe bloss Resultat einer juristischen Transaktion zwischen dem Eigenthümer des Kapitals und einer zweiten Person. Wir sehn nur Weggabe und Rückzahlung. Alles was dazwischen vorgeht, ist ausgelöscht.
Aber weil das Geld, als Kapital vorgeschossen, die Eigenschaft hat zu seinem Vorschiesser, zu dem, der es als Kapital verausgabt, zurückzukehren, weil G--W--G' die immanente Form der Kapital- bewegung ist, grade desshalb kann der Geldbesitzer es als Kapital verleihen, als etwas, das die Eigenschaft besitzt, zu seinem Aus- gangspunkt zurückzukehren, sich in der Bewegung, die es durch- läuft, als Werth zu erhalten und zu vermehren. Er gibt es als Kapital weg, weil, nachdem es als Kapital verwandt, es zurück- fliesst zu seinem Ausgangspunkt, also vom Anleiher nach einer gewissen Zeit zurückerstattet werden kann, eben weil es ihm selbst zurückfliesst.
Die Verleihung von Geld als Kapital -- seine Weggabe unter Bedingung der Rückerstattung nach gewisser Zeit -- hat also zur Voraussetzung, dass das Geld wirklich als Kapital verwandt wird, wirklich zurückfliesst zu seinem Ausgangspunkt. Die wirkliche Kreislaufsbewegung des Geldes als Kapital ist also Voraussetzung der juristischen Transaktion, wonach der Anleiher das Geld an den Verleiher zurückzugeben hat. Legt der Anleiher das Geld nicht als Kapital aus, so ist das seine Sache. Der Verleiher verleiht es als Kapital, und als solches hat es die Kapitalfunktionen durch- zumachen, welche den Kreislauf des Geldkapitals einschliessen bis zu seinem Rückfluss, in Geldform, zu seinem Ausgangspunkt.
Die Cirkulationsakte G--W und W--G', worin die Werthsumme als Geld oder als Waare fungirt, sind nur vermittelnde Processe,
welchen sonstigen Hülfsquellen er seinen Verpflichtungen gegen den Verleiher nachkommt. Die blosse Form des Kapitals — Geld, das als Summe A ausgegeben wird, und als Summe A + A zurückkehrt, in einem gewissen Zeitraum, ohne irgend eine andre Vermittlung, ausser diesem zeitlichen Zwischenraum — ist nur die begriffslose Form der wirklichen Kapitalbewegung.
In der wirklichen Bewegung des Kapitals ist die Rückkehr ein Moment des Cirkulationsprocesses. Erst wird das Geld in Produk- tionsmittel verwandelt; der Produktionsprocess verwandelt es in Waare; durch den Verkauf der Waare wird es rückverwandelt in Geld und kehrt in dieser Form zurück in die Hand des Kapita- listen, der das Kapital zuerst in Geldform vorgeschossen hatte. Aber beim zinstragenden Kapital ist Rückkehr wie Weggabe bloss Resultat einer juristischen Transaktion zwischen dem Eigenthümer des Kapitals und einer zweiten Person. Wir sehn nur Weggabe und Rückzahlung. Alles was dazwischen vorgeht, ist ausgelöscht.
Aber weil das Geld, als Kapital vorgeschossen, die Eigenschaft hat zu seinem Vorschiesser, zu dem, der es als Kapital verausgabt, zurückzukehren, weil G—W—G' die immanente Form der Kapital- bewegung ist, grade desshalb kann der Geldbesitzer es als Kapital verleihen, als etwas, das die Eigenschaft besitzt, zu seinem Aus- gangspunkt zurückzukehren, sich in der Bewegung, die es durch- läuft, als Werth zu erhalten und zu vermehren. Er gibt es als Kapital weg, weil, nachdem es als Kapital verwandt, es zurück- fliesst zu seinem Ausgangspunkt, also vom Anleiher nach einer gewissen Zeit zurückerstattet werden kann, eben weil es ihm selbst zurückfliesst.
Die Verleihung von Geld als Kapital — seine Weggabe unter Bedingung der Rückerstattung nach gewisser Zeit — hat also zur Voraussetzung, dass das Geld wirklich als Kapital verwandt wird, wirklich zurückfliesst zu seinem Ausgangspunkt. Die wirkliche Kreislaufsbewegung des Geldes als Kapital ist also Voraussetzung der juristischen Transaktion, wonach der Anleiher das Geld an den Verleiher zurückzugeben hat. Legt der Anleiher das Geld nicht als Kapital aus, so ist das seine Sache. Der Verleiher verleiht es als Kapital, und als solches hat es die Kapitalfunktionen durch- zumachen, welche den Kreislauf des Geldkapitals einschliessen bis zu seinem Rückfluss, in Geldform, zu seinem Ausgangspunkt.
Die Cirkulationsakte G—W und W—G', worin die Werthsumme als Geld oder als Waare fungirt, sind nur vermittelnde Processe,
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[334/0368]
welchen sonstigen Hülfsquellen er seinen Verpflichtungen gegen
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die begriffslose Form der wirklichen Kapitalbewegung.
In der wirklichen Bewegung des Kapitals ist die Rückkehr ein
Moment des Cirkulationsprocesses. Erst wird das Geld in Produk-
tionsmittel verwandelt; der Produktionsprocess verwandelt es in
Waare; durch den Verkauf der Waare wird es rückverwandelt in
Geld und kehrt in dieser Form zurück in die Hand des Kapita-
listen, der das Kapital zuerst in Geldform vorgeschossen hatte.
Aber beim zinstragenden Kapital ist Rückkehr wie Weggabe bloss
Resultat einer juristischen Transaktion zwischen dem Eigenthümer
des Kapitals und einer zweiten Person. Wir sehn nur Weggabe
und Rückzahlung. Alles was dazwischen vorgeht, ist ausgelöscht.
Aber weil das Geld, als Kapital vorgeschossen, die Eigenschaft
hat zu seinem Vorschiesser, zu dem, der es als Kapital verausgabt,
zurückzukehren, weil G—W—G' die immanente Form der Kapital-
bewegung ist, grade desshalb kann der Geldbesitzer es als Kapital
verleihen, als etwas, das die Eigenschaft besitzt, zu seinem Aus-
gangspunkt zurückzukehren, sich in der Bewegung, die es durch-
läuft, als Werth zu erhalten und zu vermehren. Er gibt es als
Kapital weg, weil, nachdem es als Kapital verwandt, es zurück-
fliesst zu seinem Ausgangspunkt, also vom Anleiher nach einer
gewissen Zeit zurückerstattet werden kann, eben weil es ihm selbst
zurückfliesst.
Die Verleihung von Geld als Kapital — seine Weggabe unter
Bedingung der Rückerstattung nach gewisser Zeit — hat also zur
Voraussetzung, dass das Geld wirklich als Kapital verwandt wird,
wirklich zurückfliesst zu seinem Ausgangspunkt. Die wirkliche
Kreislaufsbewegung des Geldes als Kapital ist also Voraussetzung
der juristischen Transaktion, wonach der Anleiher das Geld an den
Verleiher zurückzugeben hat. Legt der Anleiher das Geld nicht
als Kapital aus, so ist das seine Sache. Der Verleiher verleiht es
als Kapital, und als solches hat es die Kapitalfunktionen durch-
zumachen, welche den Kreislauf des Geldkapitals einschliessen bis
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/368>, abgerufen am 27.11.2024.
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