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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894.

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einzelne Momente ihrer Gesammtbewegung. Als Kapital macht
sie die Totalbewegung G--G' durch. Sie wird als Geld oder
Werthsumme in irgend einer Form vorgeschossen, und kehrt als
Werthsumme zurück. Der Verleiher des Geldes verausgabt es nicht
im Kauf von Waare, oder wenn die Werthsumme in Waare
existirt, verkauft er sie nicht gegen Geld, sondern schiesst sie vor
als Kapital, als G--G', als Werth, der in einem bestimmten Termin
wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückkehrt. Statt zu kaufen
oder zu verkaufen, verleiht er. Dies Verleihen ist also die ent-
sprechende Form um es als Kapital zu veräussern, statt als Geld
oder Waare. Woraus keineswegs folgt, dass Verleihen nicht auch
Form sein kann für Transaktionen, die mit dem kapitalistischen
Reproduktionsprocess nichts zu schaffen haben.



Bisher haben wir nur die Bewegung des verliehenen Kapitals
zwischen seinem Eigner und dem industriellen Kapitalisten be-
trachtet. Jetzt ist der Zins zu untersuchen.

Der Verleiher gibt sein Geld als Kapital aus; die Werthsumme,
die er an einen andern veräussert, ist Kapital, und fliesst daher
zu ihm zurück. Die blosse Rückkehr zu ihm wäre aber nicht
Rückfluss der verliehenen Werthsumme als Kapital, sondern blosse
Rückerstattung einer verliehenen Werthsumme. Um als Kapital
zurückzufliessen, muss die vorgeschossne Werthsumme sich in der
Bewegung nicht nur erhalten, sondern sich verwerthet, ihre Werth-
grösse vermehrt haben, also mit einem Mehrwerth, als G + DG
zurückkehren, und dieses DG ist hier der Zins oder der Theil des
Durchschnittsprofits, der nicht in der Hand des fungirenden Kapita-
listen bleibt, sondern dem Geldkapitalisten zufällt.

Dass es als Kapital von ihm veräussert wird, heisst, dass es ihm
als G + DG zurückgegeben werden muss. Es ist nachher noch
besonders die Form zu betrachten, wo in der Zwischenzeit Zins
terminweise zurückfliesst, aber ohne das Kapital, dessen Rückzahlung
erst am Ende einer längern Periode erfolgt.

Was gibt der Geldkapitalist dem Anleiher, dem industriellen
Kapitalisten? Was veräussert er in der That an ihn? Und nur
der Akt der Veräusserung macht das Verleihen des Geldes zur
Veräusserung des Geldes als Kapital, d. h. zur Veräusserung des
Kapitals als Waare.

Es ist nur durch den Vorgang dieser Veräusserung, dass das Ka-
pital vom Geldverleiher als Waare, oder dass die Waare, über die
er verfügt, an einen dritten als Kapital weggegeben wird.


einzelne Momente ihrer Gesammtbewegung. Als Kapital macht
sie die Totalbewegung G—G' durch. Sie wird als Geld oder
Werthsumme in irgend einer Form vorgeschossen, und kehrt als
Werthsumme zurück. Der Verleiher des Geldes verausgabt es nicht
im Kauf von Waare, oder wenn die Werthsumme in Waare
existirt, verkauft er sie nicht gegen Geld, sondern schiesst sie vor
als Kapital, als G—G', als Werth, der in einem bestimmten Termin
wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückkehrt. Statt zu kaufen
oder zu verkaufen, verleiht er. Dies Verleihen ist also die ent-
sprechende Form um es als Kapital zu veräussern, statt als Geld
oder Waare. Woraus keineswegs folgt, dass Verleihen nicht auch
Form sein kann für Transaktionen, die mit dem kapitalistischen
Reproduktionsprocess nichts zu schaffen haben.



Bisher haben wir nur die Bewegung des verliehenen Kapitals
zwischen seinem Eigner und dem industriellen Kapitalisten be-
trachtet. Jetzt ist der Zins zu untersuchen.

Der Verleiher gibt sein Geld als Kapital aus; die Werthsumme,
die er an einen andern veräussert, ist Kapital, und fliesst daher
zu ihm zurück. Die blosse Rückkehr zu ihm wäre aber nicht
Rückfluss der verliehenen Werthsumme als Kapital, sondern blosse
Rückerstattung einer verliehenen Werthsumme. Um als Kapital
zurückzufliessen, muss die vorgeschossne Werthsumme sich in der
Bewegung nicht nur erhalten, sondern sich verwerthet, ihre Werth-
grösse vermehrt haben, also mit einem Mehrwerth, als G + ΔG
zurückkehren, und dieses ΔG ist hier der Zins oder der Theil des
Durchschnittsprofits, der nicht in der Hand des fungirenden Kapita-
listen bleibt, sondern dem Geldkapitalisten zufällt.

Dass es als Kapital von ihm veräussert wird, heisst, dass es ihm
als G + ΔG zurückgegeben werden muss. Es ist nachher noch
besonders die Form zu betrachten, wo in der Zwischenzeit Zins
terminweise zurückfliesst, aber ohne das Kapital, dessen Rückzahlung
erst am Ende einer längern Periode erfolgt.

Was gibt der Geldkapitalist dem Anleiher, dem industriellen
Kapitalisten? Was veräussert er in der That an ihn? Und nur
der Akt der Veräusserung macht das Verleihen des Geldes zur
Veräusserung des Geldes als Kapital, d. h. zur Veräusserung des
Kapitals als Waare.

Es ist nur durch den Vorgang dieser Veräusserung, dass das Ka-
pital vom Geldverleiher als Waare, oder dass die Waare, über die
er verfügt, an einen dritten als Kapital weggegeben wird.


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[335/0369] einzelne Momente ihrer Gesammtbewegung. Als Kapital macht sie die Totalbewegung G—G' durch. Sie wird als Geld oder Werthsumme in irgend einer Form vorgeschossen, und kehrt als Werthsumme zurück. Der Verleiher des Geldes verausgabt es nicht im Kauf von Waare, oder wenn die Werthsumme in Waare existirt, verkauft er sie nicht gegen Geld, sondern schiesst sie vor als Kapital, als G—G', als Werth, der in einem bestimmten Termin wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückkehrt. Statt zu kaufen oder zu verkaufen, verleiht er. Dies Verleihen ist also die ent- sprechende Form um es als Kapital zu veräussern, statt als Geld oder Waare. Woraus keineswegs folgt, dass Verleihen nicht auch Form sein kann für Transaktionen, die mit dem kapitalistischen Reproduktionsprocess nichts zu schaffen haben. Bisher haben wir nur die Bewegung des verliehenen Kapitals zwischen seinem Eigner und dem industriellen Kapitalisten be- trachtet. Jetzt ist der Zins zu untersuchen. Der Verleiher gibt sein Geld als Kapital aus; die Werthsumme, die er an einen andern veräussert, ist Kapital, und fliesst daher zu ihm zurück. Die blosse Rückkehr zu ihm wäre aber nicht Rückfluss der verliehenen Werthsumme als Kapital, sondern blosse Rückerstattung einer verliehenen Werthsumme. Um als Kapital zurückzufliessen, muss die vorgeschossne Werthsumme sich in der Bewegung nicht nur erhalten, sondern sich verwerthet, ihre Werth- grösse vermehrt haben, also mit einem Mehrwerth, als G + ΔG zurückkehren, und dieses ΔG ist hier der Zins oder der Theil des Durchschnittsprofits, der nicht in der Hand des fungirenden Kapita- listen bleibt, sondern dem Geldkapitalisten zufällt. Dass es als Kapital von ihm veräussert wird, heisst, dass es ihm als G + ΔG zurückgegeben werden muss. Es ist nachher noch besonders die Form zu betrachten, wo in der Zwischenzeit Zins terminweise zurückfliesst, aber ohne das Kapital, dessen Rückzahlung erst am Ende einer längern Periode erfolgt. Was gibt der Geldkapitalist dem Anleiher, dem industriellen Kapitalisten? Was veräussert er in der That an ihn? Und nur der Akt der Veräusserung macht das Verleihen des Geldes zur Veräusserung des Geldes als Kapital, d. h. zur Veräusserung des Kapitals als Waare. Es ist nur durch den Vorgang dieser Veräusserung, dass das Ka- pital vom Geldverleiher als Waare, oder dass die Waare, über die er verfügt, an einen dritten als Kapital weggegeben wird.

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/369>, abgerufen am 27.11.2024.