des Kapitals fällt) das Ganze dieser Bewegung. Und diese Be- wegung: Weggeben unter der Bedingung der Rückerstattung, ist überhaupt die Bewegung des Verleihens und Anleihens, dieser specifischen Form der nur bedingungsweisen Veräusserung von Geld oder Waare.
Die charakteristische Bewegung des Kapitals überhaupt, die Rück- kehr des Geldes zum Kapitalisten, die Rückkehr des Kapitals zu seinem Ausgangspunkt erhält im zinstragenden Kapital eine ganz äusserliche, von der wirklichen Bewegung, deren Form sie ist, ge- trennte Gestalt. A gibt sein Geld weg, nicht als Geld sondern als Kapital. Es geht hier keine Veränderung mit dem Kapital vor. Es wechselt nur die Hände. Seine wirkliche Verwandlung in Kapital vollzieht sich erst in der Hand von B. Aber für A ist es Kapital geworden durch die blosse Weggabe an B. Der wirk- liche Rückfluss des Kapitals aus dem Produktions- und Cirku- lationsprocess findet nur statt für B. Aber für A findet der Rück- fluss statt in derselben Form wie die Veräusserung. Es geht von der Hand von B wieder in die von A zurück. Weggeben, Ver- leihen von Geld für eine gewisse Zeit, und Rückempfang desselben mit Zins (Mehrwerth) ist die ganze Form der Bewegung, die dem zinstragenden Kapital als solchem zukommt. Die wirkliche Be- wegung des ausgeliehenen Geldes als Kapital ist eine Operation, die jenseits der Transaktionen zwischen Verleihern und Anleihern liegt. In diesen selbst ist diese Vermittlung ausgelöscht, nicht sichtbar, nicht unmittelbar einbegriffen. Als Waare eigner Art besitzt das Kapital auch eine eigenthümliche Art der Veräusserung. Die Rückkehr drückt sich daher hier auch nicht aus als Kon- sequenz und Resultat einer bestimmten Reihe ökonomischer Vor- gänge, sondern als Folge einer speciellen juristischen Abmachung zwischen Käufer und Verkäufer. Die Zeit des Rückflusses hängt ab vom Verlauf des Reproduktionsprocesses; beim zinstragenden Kapital scheint seine Rückkehr als Kapital von der blossen Ueber- einkunft zwischen Verleiher und Anleiher abzuhängen. Sodass der Rückfluss des Kapitals mit Bezug auf diese Transaktion nicht mehr als durch den Produktionsprocess bestimmtes Resultat er- scheint, sondern so, als ob die Form des Geldes dem ausgeliehenen Kapital nie verloren gegangen wäre. Allerdings sind thatsächlich diese Transaktionen durch die wirklichen Rückflüsse bestimmt. Aber dies erscheint nicht in der Trausaktion selbst. Es ist auch in der Praxis keineswegs stets der Fall. Findet der wirkliche Rückfluss nicht rechtzeitig statt, so muss der Anleiher zusehn, aus
des Kapitals fällt) das Ganze dieser Bewegung. Und diese Be- wegung: Weggeben unter der Bedingung der Rückerstattung, ist überhaupt die Bewegung des Verleihens und Anleihens, dieser specifischen Form der nur bedingungsweisen Veräusserung von Geld oder Waare.
Die charakteristische Bewegung des Kapitals überhaupt, die Rück- kehr des Geldes zum Kapitalisten, die Rückkehr des Kapitals zu seinem Ausgangspunkt erhält im zinstragenden Kapital eine ganz äusserliche, von der wirklichen Bewegung, deren Form sie ist, ge- trennte Gestalt. A gibt sein Geld weg, nicht als Geld sondern als Kapital. Es geht hier keine Veränderung mit dem Kapital vor. Es wechselt nur die Hände. Seine wirkliche Verwandlung in Kapital vollzieht sich erst in der Hand von B. Aber für A ist es Kapital geworden durch die blosse Weggabe an B. Der wirk- liche Rückfluss des Kapitals aus dem Produktions- und Cirku- lationsprocess findet nur statt für B. Aber für A findet der Rück- fluss statt in derselben Form wie die Veräusserung. Es geht von der Hand von B wieder in die von A zurück. Weggeben, Ver- leihen von Geld für eine gewisse Zeit, und Rückempfang desselben mit Zins (Mehrwerth) ist die ganze Form der Bewegung, die dem zinstragenden Kapital als solchem zukommt. Die wirkliche Be- wegung des ausgeliehenen Geldes als Kapital ist eine Operation, die jenseits der Transaktionen zwischen Verleihern und Anleihern liegt. In diesen selbst ist diese Vermittlung ausgelöscht, nicht sichtbar, nicht unmittelbar einbegriffen. Als Waare eigner Art besitzt das Kapital auch eine eigenthümliche Art der Veräusserung. Die Rückkehr drückt sich daher hier auch nicht aus als Kon- sequenz und Resultat einer bestimmten Reihe ökonomischer Vor- gänge, sondern als Folge einer speciellen juristischen Abmachung zwischen Käufer und Verkäufer. Die Zeit des Rückflusses hängt ab vom Verlauf des Reproduktionsprocesses; beim zinstragenden Kapital scheint seine Rückkehr als Kapital von der blossen Ueber- einkunft zwischen Verleiher und Anleiher abzuhängen. Sodass der Rückfluss des Kapitals mit Bezug auf diese Transaktion nicht mehr als durch den Produktionsprocess bestimmtes Resultat er- scheint, sondern so, als ob die Form des Geldes dem ausgeliehenen Kapital nie verloren gegangen wäre. Allerdings sind thatsächlich diese Transaktionen durch die wirklichen Rückflüsse bestimmt. Aber dies erscheint nicht in der Trausaktion selbst. Es ist auch in der Praxis keineswegs stets der Fall. Findet der wirkliche Rückfluss nicht rechtzeitig statt, so muss der Anleiher zusehn, aus
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[333/0367]
des Kapitals fällt) das Ganze dieser Bewegung. Und diese Be-
wegung: Weggeben unter der Bedingung der Rückerstattung, ist
überhaupt die Bewegung des Verleihens und Anleihens, dieser
specifischen Form der nur bedingungsweisen Veräusserung von Geld
oder Waare.
Die charakteristische Bewegung des Kapitals überhaupt, die Rück-
kehr des Geldes zum Kapitalisten, die Rückkehr des Kapitals zu
seinem Ausgangspunkt erhält im zinstragenden Kapital eine ganz
äusserliche, von der wirklichen Bewegung, deren Form sie ist, ge-
trennte Gestalt. A gibt sein Geld weg, nicht als Geld sondern
als Kapital. Es geht hier keine Veränderung mit dem Kapital vor.
Es wechselt nur die Hände. Seine wirkliche Verwandlung in
Kapital vollzieht sich erst in der Hand von B. Aber für A ist
es Kapital geworden durch die blosse Weggabe an B. Der wirk-
liche Rückfluss des Kapitals aus dem Produktions- und Cirku-
lationsprocess findet nur statt für B. Aber für A findet der Rück-
fluss statt in derselben Form wie die Veräusserung. Es geht von
der Hand von B wieder in die von A zurück. Weggeben, Ver-
leihen von Geld für eine gewisse Zeit, und Rückempfang desselben
mit Zins (Mehrwerth) ist die ganze Form der Bewegung, die dem
zinstragenden Kapital als solchem zukommt. Die wirkliche Be-
wegung des ausgeliehenen Geldes als Kapital ist eine Operation,
die jenseits der Transaktionen zwischen Verleihern und Anleihern
liegt. In diesen selbst ist diese Vermittlung ausgelöscht, nicht
sichtbar, nicht unmittelbar einbegriffen. Als Waare eigner Art
besitzt das Kapital auch eine eigenthümliche Art der Veräusserung.
Die Rückkehr drückt sich daher hier auch nicht aus als Kon-
sequenz und Resultat einer bestimmten Reihe ökonomischer Vor-
gänge, sondern als Folge einer speciellen juristischen Abmachung
zwischen Käufer und Verkäufer. Die Zeit des Rückflusses hängt
ab vom Verlauf des Reproduktionsprocesses; beim zinstragenden
Kapital scheint seine Rückkehr als Kapital von der blossen Ueber-
einkunft zwischen Verleiher und Anleiher abzuhängen. Sodass
der Rückfluss des Kapitals mit Bezug auf diese Transaktion nicht
mehr als durch den Produktionsprocess bestimmtes Resultat er-
scheint, sondern so, als ob die Form des Geldes dem ausgeliehenen
Kapital nie verloren gegangen wäre. Allerdings sind thatsächlich
diese Transaktionen durch die wirklichen Rückflüsse bestimmt.
Aber dies erscheint nicht in der Trausaktion selbst. Es ist auch
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/367>, abgerufen am 27.11.2024.
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