nichts nach gesellschaftlichem Plan geschieht, sondern von den unendlich verschiednen Umständen, Mitteln etc. abhängt, womit der einzelne Kapi- talist agirt. Hieraus entsteht grosse Verschwendung der Produktivkräfte.
Diese stückweise Wiederanlage des Geldreservefonds (d. h. des in Geld rückverwandelten Theils des fixen Kapitals) ist am leichtesten im Landbau. Ein räumlich gegebnes Produktionsfeld ist hier der grössten allmäligen Absorption von Kapital fähig. Ebenso wo natürliche Repro- duktion stattfindet, wie bei der Viehzucht.
Das fixe Kapital verursacht besondre Erhaltungskosten. Ein Theil der Erhaltung wird durch den Arbeitsprocess selbst bewirkt; das fixe Kapital verdirbt, wenn es nicht im Arbeitsprocess fungirt. (Siehe Buch I, Kap. VI, p. 196, und Kap. XIII, p. 423: Verschleiss der Maschinerie, der aus ihrem Nichtgebrauch entspringt.) Das englische Gesetz betrachtet es daher auch ausdrücklich als Beschädigung (waste) wenn gepachtete Grundstücke nicht nach Landesgebrauch bebaut werden. (W. A. Holds- worth, Barrister at Law, "The Law of Landlord and Tenant." London 1857, p. 96.) Diese Erhaltung, die aus dem Gebrauch im Arbeits- process hervorgeht, ist eine Gratisnaturgabe der lebendigen Arbeit. Und zwar ist die erhaltende Kraft der Arbeit doppelter Art. Einerseits erhält sie den Werth der Arbeitsmaterialien, indem sie ihn auf das Produkt überträgt, andrerseits erhält sie den Werth der Arbeitsmittel, soweit sie nicht auch diesen auf das Produkt überträgt, durch Erhaltung ihres Ge- brauchswerths, vermittelst ihrer Aktion im Produktionsprocess.
Das fixe Kapital erfordert aber auch positive Arbeitsauslage zu seiner Instandhaltung. Die Maschinerie muss von Zeit zu Zeit gereinigt werden. Es handelt sich hier um zusätzliche Arbeit, ohne welche sie gebrauchsunfähig wird; um blosse Abwehr schädlicher elementarer Ein- flüsse, die vom Produktionsprocess unzertrennlich sind, also um Erhaltung im werkfähigen Zustand im wörtlichsten Sinn. Die normale Lebenszeit des fixen Kapitals ist selbstredend darauf berechnet, dass die Bedingungen erfüllt werden, unter denen es während dieser Zeit normal fungiren kann, ganz wie man unterstellt, dass wenn ein Mensch im Durchschnitt 30 Jahre lebt, er sich auch wäscht. Es handelt sich hier auch nicht um Ersatz der in der Maschine enthaltnen Arbeit, sondern um beständige zusätzliche Arbeit, die ihr Gebrauch nöthig macht. Es handelt sich nicht um Arbeit, die die Maschine thut, sondern die an ihr gethan wird,
nichts nach gesellschaftlichem Plan geschieht, sondern von den unendlich verschiednen Umständen, Mitteln etc. abhängt, womit der einzelne Kapi- talist agirt. Hieraus entsteht grosse Verschwendung der Produktivkräfte.
Diese stückweise Wiederanlage des Geldreservefonds (d. h. des in Geld rückverwandelten Theils des fixen Kapitals) ist am leichtesten im Landbau. Ein räumlich gegebnes Produktionsfeld ist hier der grössten allmäligen Absorption von Kapital fähig. Ebenso wo natürliche Repro- duktion stattfindet, wie bei der Viehzucht.
Das fixe Kapital verursacht besondre Erhaltungskosten. Ein Theil der Erhaltung wird durch den Arbeitsprocess selbst bewirkt; das fixe Kapital verdirbt, wenn es nicht im Arbeitsprocess fungirt. (Siehe Buch I, Kap. VI, p. 196, und Kap. XIII, p. 423: Verschleiss der Maschinerie, der aus ihrem Nichtgebrauch entspringt.) Das englische Gesetz betrachtet es daher auch ausdrücklich als Beschädigung (waste) wenn gepachtete Grundstücke nicht nach Landesgebrauch bebaut werden. (W. A. Holds- worth, Barrister at Law, „The Law of Landlord and Tenant.“ London 1857, p. 96.) Diese Erhaltung, die aus dem Gebrauch im Arbeits- process hervorgeht, ist eine Gratisnaturgabe der lebendigen Arbeit. Und zwar ist die erhaltende Kraft der Arbeit doppelter Art. Einerseits erhält sie den Werth der Arbeitsmaterialien, indem sie ihn auf das Produkt überträgt, andrerseits erhält sie den Werth der Arbeitsmittel, soweit sie nicht auch diesen auf das Produkt überträgt, durch Erhaltung ihres Ge- brauchswerths, vermittelst ihrer Aktion im Produktionsprocess.
Das fixe Kapital erfordert aber auch positive Arbeitsauslage zu seiner Instandhaltung. Die Maschinerie muss von Zeit zu Zeit gereinigt werden. Es handelt sich hier um zusätzliche Arbeit, ohne welche sie gebrauchsunfähig wird; um blosse Abwehr schädlicher elementarer Ein- flüsse, die vom Produktionsprocess unzertrennlich sind, also um Erhaltung im werkfähigen Zustand im wörtlichsten Sinn. Die normale Lebenszeit des fixen Kapitals ist selbstredend darauf berechnet, dass die Bedingungen erfüllt werden, unter denen es während dieser Zeit normal fungiren kann, ganz wie man unterstellt, dass wenn ein Mensch im Durchschnitt 30 Jahre lebt, er sich auch wäscht. Es handelt sich hier auch nicht um Ersatz der in der Maschine enthaltnen Arbeit, sondern um beständige zusätzliche Arbeit, die ihr Gebrauch nöthig macht. Es handelt sich nicht um Arbeit, die die Maschine thut, sondern die an ihr gethan wird,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0185"n="151"/>
nichts nach gesellschaftlichem Plan geschieht, sondern von den unendlich<lb/>
verschiednen Umständen, Mitteln etc. abhängt, womit der einzelne Kapi-<lb/>
talist agirt. Hieraus entsteht grosse Verschwendung der Produktivkräfte.</p><lb/><p>Diese stückweise Wiederanlage des Geldreservefonds (d. h. des in<lb/>
Geld rückverwandelten Theils des fixen Kapitals) ist am leichtesten im<lb/>
Landbau. Ein räumlich gegebnes Produktionsfeld ist hier der grössten<lb/>
allmäligen Absorption von Kapital fähig. Ebenso wo natürliche Repro-<lb/>
duktion stattfindet, wie bei der Viehzucht.</p><lb/><p>Das fixe Kapital verursacht besondre Erhaltungskosten. Ein Theil<lb/>
der Erhaltung wird durch den Arbeitsprocess selbst bewirkt; das fixe<lb/>
Kapital verdirbt, wenn es nicht im Arbeitsprocess fungirt. (Siehe Buch I,<lb/>
Kap. VI, p. 196, und Kap. XIII, p. 423: Verschleiss der Maschinerie,<lb/>
der aus ihrem Nichtgebrauch entspringt.) Das englische Gesetz betrachtet<lb/>
es daher auch ausdrücklich als Beschädigung (waste) wenn gepachtete<lb/>
Grundstücke nicht nach Landesgebrauch bebaut werden. (W. A. Holds-<lb/>
worth, Barrister at Law, „The Law of Landlord and Tenant.“ London<lb/>
1857, p. 96.) Diese Erhaltung, die aus dem Gebrauch im Arbeits-<lb/>
process hervorgeht, ist eine Gratisnaturgabe der lebendigen Arbeit. Und<lb/>
zwar ist die erhaltende Kraft der Arbeit doppelter Art. Einerseits erhält<lb/>
sie den Werth der Arbeitsmaterialien, indem sie ihn auf das Produkt<lb/>
überträgt, andrerseits erhält sie den Werth der Arbeitsmittel, soweit sie<lb/>
nicht auch diesen auf das Produkt überträgt, durch Erhaltung ihres Ge-<lb/>
brauchswerths, vermittelst ihrer Aktion im Produktionsprocess.</p><lb/><p>Das fixe Kapital erfordert aber auch positive Arbeitsauslage zu<lb/>
seiner Instandhaltung. Die Maschinerie muss von Zeit zu Zeit gereinigt<lb/>
werden. Es handelt sich hier um zusätzliche Arbeit, ohne welche sie<lb/>
gebrauchsunfähig wird; um blosse Abwehr schädlicher elementarer Ein-<lb/>
flüsse, die vom Produktionsprocess unzertrennlich sind, also um Erhaltung<lb/>
im werkfähigen Zustand im wörtlichsten Sinn. Die normale Lebenszeit<lb/>
des fixen Kapitals ist selbstredend darauf berechnet, dass die Bedingungen<lb/>
erfüllt werden, unter denen es während dieser Zeit normal fungiren kann,<lb/>
ganz wie man unterstellt, dass wenn ein Mensch im Durchschnitt 30<lb/>
Jahre lebt, er sich auch wäscht. Es handelt sich hier auch nicht um<lb/>
Ersatz der in der Maschine enthaltnen Arbeit, sondern um beständige<lb/>
zusätzliche Arbeit, die ihr Gebrauch nöthig macht. Es handelt sich<lb/>
nicht um Arbeit, die die Maschine thut, sondern die an ihr gethan wird,<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[151/0185]
nichts nach gesellschaftlichem Plan geschieht, sondern von den unendlich
verschiednen Umständen, Mitteln etc. abhängt, womit der einzelne Kapi-
talist agirt. Hieraus entsteht grosse Verschwendung der Produktivkräfte.
Diese stückweise Wiederanlage des Geldreservefonds (d. h. des in
Geld rückverwandelten Theils des fixen Kapitals) ist am leichtesten im
Landbau. Ein räumlich gegebnes Produktionsfeld ist hier der grössten
allmäligen Absorption von Kapital fähig. Ebenso wo natürliche Repro-
duktion stattfindet, wie bei der Viehzucht.
Das fixe Kapital verursacht besondre Erhaltungskosten. Ein Theil
der Erhaltung wird durch den Arbeitsprocess selbst bewirkt; das fixe
Kapital verdirbt, wenn es nicht im Arbeitsprocess fungirt. (Siehe Buch I,
Kap. VI, p. 196, und Kap. XIII, p. 423: Verschleiss der Maschinerie,
der aus ihrem Nichtgebrauch entspringt.) Das englische Gesetz betrachtet
es daher auch ausdrücklich als Beschädigung (waste) wenn gepachtete
Grundstücke nicht nach Landesgebrauch bebaut werden. (W. A. Holds-
worth, Barrister at Law, „The Law of Landlord and Tenant.“ London
1857, p. 96.) Diese Erhaltung, die aus dem Gebrauch im Arbeits-
process hervorgeht, ist eine Gratisnaturgabe der lebendigen Arbeit. Und
zwar ist die erhaltende Kraft der Arbeit doppelter Art. Einerseits erhält
sie den Werth der Arbeitsmaterialien, indem sie ihn auf das Produkt
überträgt, andrerseits erhält sie den Werth der Arbeitsmittel, soweit sie
nicht auch diesen auf das Produkt überträgt, durch Erhaltung ihres Ge-
brauchswerths, vermittelst ihrer Aktion im Produktionsprocess.
Das fixe Kapital erfordert aber auch positive Arbeitsauslage zu
seiner Instandhaltung. Die Maschinerie muss von Zeit zu Zeit gereinigt
werden. Es handelt sich hier um zusätzliche Arbeit, ohne welche sie
gebrauchsunfähig wird; um blosse Abwehr schädlicher elementarer Ein-
flüsse, die vom Produktionsprocess unzertrennlich sind, also um Erhaltung
im werkfähigen Zustand im wörtlichsten Sinn. Die normale Lebenszeit
des fixen Kapitals ist selbstredend darauf berechnet, dass die Bedingungen
erfüllt werden, unter denen es während dieser Zeit normal fungiren kann,
ganz wie man unterstellt, dass wenn ein Mensch im Durchschnitt 30
Jahre lebt, er sich auch wäscht. Es handelt sich hier auch nicht um
Ersatz der in der Maschine enthaltnen Arbeit, sondern um beständige
zusätzliche Arbeit, die ihr Gebrauch nöthig macht. Es handelt sich
nicht um Arbeit, die die Maschine thut, sondern die an ihr gethan wird,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/185>, abgerufen am 05.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.