Mitte des 16 Jahrhunderts verwandelte sich die Proportion in 3 Acres Viehland auf 2, später von 2 Acres Viehweide auf 1 Acre Ackerland, bis endlich die richtige Proportion von 3 Acres Viehland auf 1 Acre Ackerland herauskam."
Im 19. Jahrhundert verlor sich natürlich selbst die Erinnerung des Zusammenhangs zwischen Ackerbauer und Gemeindeeigenthum. Von späterer Zeit gar nicht zu reden, welchen Farthing Ersatz erhielt das Landvolk jemals für die 3,511,770 Acres Gemeinland, die ihm zwischen 1801 und 1831 geraubt und parlamentarisch den Landlords von den Landlords geschenkt wurden?
Der letzte grosse Expropriationsprozess der Ackerbauer von Grund und Boden endlich ist das s. g. "Clearing of Estates" (Lichten der Güter, in der That Wegfegung der Menschen von den- selben). Alle bisher betrachteten englischen Methoden kulminirten im "Lichten". Wie man bei der Schilderung des modernen Zustands im vori- gen Abschnitt sah, geht es jetzt, wo unabhängige Bauern nicht mehr weg- zufegen sind, bis zum "Lichten" der Cottages fort, so dass die Acker- bauarbeiter auf dem Boden, den sie bestellen, selbst nicht mehr den nöthigen Raum zur eignen Behausung finden. Indess unterscheidet sich das eigent- liche "Clearing of Estates" durch den mehr systematischen Charak- ter, die Grösse der Stufenleiter, worauf die Operation auf einmal ausgeführt wird (in Schottland auf Arealen so gross, wie deutsche Fürstenthümer), und durch die eigenthümliche Form des Grundeigenthums, welches so gewaltsam in modernes Privateigenthum verwandelt wird. Diess Eigenthum war Eigen- thum des Clans, der Chef oder "grosse Mann" nur Titulareigenthümer als Repräsentant des Clans, wie die Königin von England Titulareigenthü- merin des englischen Grund und Bodens ist213). Diese Revolution, welche in Schottland nach der letzten Schilderhebung des Prätendenten begann, kann man in ihren ersten Phasen verfolgen bei Sir James Steuart214) und
213) "A king of England might as well claim to drive his subjects into the tsea." (F. W. Newman l. c. p. 132.)
214)Steuart sagt: "Die Rente dieser Länder (er überträgt irrthümlich diese ökonomische Kategorie auf den Tribut der taskmen an den Clanchef) ist durch- aus unbedeutend im Vergleich zu ihrem Umfang, aber, was die Personenzahl be- rifft, welche eine Pacht erhält, wird man vielleicht finden, dass ein Stück Boden
Mitte des 16 Jahrhunderts verwandelte sich die Proportion in 3 Acres Viehland auf 2, später von 2 Acres Viehweide auf 1 Acre Ackerland, bis endlich die richtige Proportion von 3 Acres Viehland auf 1 Acre Ackerland herauskam.“
Im 19. Jahrhundert verlor sich natürlich selbst die Erinnerung des Zusammenhangs zwischen Ackerbauer und Gemeindeeigenthum. Von späterer Zeit gar nicht zu reden, welchen Farthing Ersatz erhielt das Landvolk jemals für die 3,511,770 Acres Gemeinland, die ihm zwischen 1801 und 1831 geraubt und parlamentarisch den Landlords von den Landlords geschenkt wurden?
Der letzte grosse Expropriationsprozess der Ackerbauer von Grund und Boden endlich ist das s. g. „Clearing of Estates“ (Lichten der Güter, in der That Wegfegung der Menschen von den- selben). Alle bisher betrachteten englischen Methoden kulminirten im „Lichten“. Wie man bei der Schilderung des modernen Zustands im vori- gen Abschnitt sah, geht es jetzt, wo unabhängige Bauern nicht mehr weg- zufegen sind, bis zum „Lichten“ der Cottages fort, so dass die Acker- bauarbeiter auf dem Boden, den sie bestellen, selbst nicht mehr den nöthigen Raum zur eignen Behausung finden. Indess unterscheidet sich das eigent- liche „Clearing of Estates“ durch den mehr systematischen Charak- ter, die Grösse der Stufenleiter, worauf die Operation auf einmal ausgeführt wird (in Schottland auf Arealen so gross, wie deutsche Fürstenthümer), und durch die eigenthümliche Form des Grundeigenthums, welches so gewaltsam in modernes Privateigenthum verwandelt wird. Diess Eigenthum war Eigen- thum des Clans, der Chef oder „grosse Mann“ nur Titulareigenthümer als Repräsentant des Clans, wie die Königin von England Titulareigenthü- merin des englischen Grund und Bodens ist213). Diese Revolution, welche in Schottland nach der letzten Schilderhebung des Prätendenten begann, kann man in ihren ersten Phasen verfolgen bei Sir James Steuart214) und
213) „A king of England might as well claim to drive his subjects into the tsea.“ (F. W. Newman l. c. p. 132.)
214)Steuart sagt: „Die Rente dieser Länder (er überträgt irrthümlich diese ökonomische Kategorie auf den Tribut der taskmen an den Clanchef) ist durch- aus unbedeutend im Vergleich zu ihrem Umfang, aber, was die Personenzahl be- rifft, welche eine Pacht erhält, wird man vielleicht finden, dass ein Stück Boden
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Mitte des 16 Jahrhunderts verwandelte sich die Proportion in 3 Acres
Viehland auf 2, später von 2 Acres Viehweide auf 1 Acre Ackerland, bis
endlich die richtige Proportion von 3 Acres Viehland auf
1 Acre Ackerland herauskam.“
Im 19. Jahrhundert verlor sich natürlich selbst die Erinnerung des
Zusammenhangs zwischen Ackerbauer und Gemeindeeigenthum. Von
späterer Zeit gar nicht zu reden, welchen Farthing Ersatz erhielt das
Landvolk jemals für die 3,511,770 Acres Gemeinland, die ihm zwischen
1801 und 1831 geraubt und parlamentarisch den Landlords von den
Landlords geschenkt wurden?
Der letzte grosse Expropriationsprozess der Ackerbauer
von Grund und Boden endlich ist das s. g. „Clearing of Estates“
(Lichten der Güter, in der That Wegfegung der Menschen von den-
selben). Alle bisher betrachteten englischen Methoden kulminirten im
„Lichten“. Wie man bei der Schilderung des modernen Zustands im vori-
gen Abschnitt sah, geht es jetzt, wo unabhängige Bauern nicht mehr weg-
zufegen sind, bis zum „Lichten“ der Cottages fort, so dass die Acker-
bauarbeiter auf dem Boden, den sie bestellen, selbst nicht mehr den nöthigen
Raum zur eignen Behausung finden. Indess unterscheidet sich das eigent-
liche „Clearing of Estates“ durch den mehr systematischen Charak-
ter, die Grösse der Stufenleiter, worauf die Operation auf einmal ausgeführt
wird (in Schottland auf Arealen so gross, wie deutsche Fürstenthümer), und
durch die eigenthümliche Form des Grundeigenthums, welches so gewaltsam
in modernes Privateigenthum verwandelt wird. Diess Eigenthum war Eigen-
thum des Clans, der Chef oder „grosse Mann“ nur Titulareigenthümer
als Repräsentant des Clans, wie die Königin von England Titulareigenthü-
merin des englischen Grund und Bodens ist 213). Diese Revolution, welche
in Schottland nach der letzten Schilderhebung des Prätendenten begann,
kann man in ihren ersten Phasen verfolgen bei Sir James Steuart 214) und
213) „A king of England might as well claim to drive his subjects into the
tsea.“ (F. W. Newman l. c. p. 132.)
214) Steuart sagt: „Die Rente dieser Länder (er überträgt irrthümlich diese
ökonomische Kategorie auf den Tribut der taskmen an den Clanchef) ist durch-
aus unbedeutend im Vergleich zu ihrem Umfang, aber, was die Personenzahl be-
rifft, welche eine Pacht erhält, wird man vielleicht finden, dass ein Stück Boden
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 714. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/733>, abgerufen am 21.11.2024.
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