fer einen von Geld verschiedenen Artikel. Das Rechtsbewusstsein erkennt hier höchstens einen stofflichen Unterschied, der sich in den rechtlich äqui- valenten Formeln: Do ut des, do ut facias, facio ut des und facio ut facias, ausdrückt.
Aller Kauf und Verkauf von Waaren ist ferner von der Illusion be- gleitet, dass das, was gezahlt wird, der Gebrauchswerth der Waare ist, obgleich diese Illusion schon über die einfache Thatsache stolpert, dass die verschiedensten Artikel denselben Preis und derselbe Artikel, ohne dass sich sein Gebrauchswerth oder das Bedürfniss dafür ändert, wechselnde Preise hat. Da aber Tauschwerth und Gebrauchswerth an und für sich inkommensurable Grössen sind, so existirt von diesem Standpunkt keine grössere Irrationalität in dem Ausdruck "Werth der Arbeit", "Preis der Arbeit" als in dem Ausdruck "Werth der Baumwolle", "Preis der Baumwolle". Das Missverständniss ist bei Kauf und Verkauf der Arbeit noch unvermeidlicher als bei andern Waaren. Erstens, weil das Geld im Kauf der Arbeit als Zahlungsmittel funktionirt. Der Arbeiter wird gezahlt, nachdem er seine Arbeit geliefert hat. Begrifflich aber enthält die Funktion des Geldes als Zahlungsmittel, dass es den Werth oder Preis des gelieferten Artikels nachträglich realisirt, also im gegebnen Fall den Werth oder Preis der gelieferten Arbeit. Zweitens: Der Gebrauchswerth, den der Arbeiter dem Kapitalisten liefert, ist in der That nicht seine Arbeitskraft, sondern ihre besondre Funktion, Arbeit von besondrem Inhalt, Schneiderarbeit, Schuster- arbeit, Spinnarbeit u. s. w. Dass dieselbe Arbeit nach einer andern Seite hin allgemeines werthbildendes Element ist, eine Eigen- schaft, wodurch sie sich von allen andern Waaren unterscheidet, fällt ausserhalb des Bereichs des gewöhnlichen Bewusstseins.
Stellen wir uns auf den Standpunkt des Arbeiters, der für zwölfstün- dige Arbeit z. B. das Werthprodukt sechsstündiger Arbeit erhält, sage 3 sh., so ist für ihn in der That seine zwölfstündige Arbeit das Kaufmittel der 3 sh. Der Werth seiner Arbeitskraft mag variiren mit dem Werth seiner gewohnheitsmässigen Lebensmittel von 3 auf 4 sh. oder von 3 auf 2 sh., oder bei gleichbleibendem Werth seiner Arbeitskraft mag ihr Preis, in Folge wechselnden Verhältnisses von Nachfrage und Zufuhr, auf 4 sh. steigen oder auf 2 sh. fallen, er giebt stets 12 Ar- beitsstunden. Jeder Wechsel in der Grösse des Aequivalents, das er
fer einen von Geld verschiedenen Artikel. Das Rechtsbewusstsein erkennt hier höchstens einen stofflichen Unterschied, der sich in den rechtlich äqui- valenten Formeln: Do ut des, do ut facias, facio ut des und facio ut facias, ausdrückt.
Aller Kauf und Verkauf von Waaren ist ferner von der Illusion be- gleitet, dass das, was gezahlt wird, der Gebrauchswerth der Waare ist, obgleich diese Illusion schon über die einfache Thatsache stolpert, dass die verschiedensten Artikel denselben Preis und derselbe Artikel, ohne dass sich sein Gebrauchswerth oder das Bedürfniss dafür ändert, wechselnde Preise hat. Da aber Tauschwerth und Gebrauchswerth an und für sich inkommensurable Grössen sind, so existirt von diesem Standpunkt keine grössere Irrationalität in dem Ausdruck „Werth der Arbeit“, „Preis der Arbeit“ als in dem Ausdruck „Werth der Baumwolle“, „Preis der Baumwolle“. Das Missverständniss ist bei Kauf und Verkauf der Arbeit noch unvermeidlicher als bei andern Waaren. Erstens, weil das Geld im Kauf der Arbeit als Zahlungsmittel funktionirt. Der Arbeiter wird gezahlt, nachdem er seine Arbeit geliefert hat. Begrifflich aber enthält die Funktion des Geldes als Zahlungsmittel, dass es den Werth oder Preis des gelieferten Artikels nachträglich realisirt, also im gegebnen Fall den Werth oder Preis der gelieferten Arbeit. Zweitens: Der Gebrauchswerth, den der Arbeiter dem Kapitalisten liefert, ist in der That nicht seine Arbeitskraft, sondern ihre besondre Funktion, Arbeit von besondrem Inhalt, Schneiderarbeit, Schuster- arbeit, Spinnarbeit u. s. w. Dass dieselbe Arbeit nach einer andern Seite hin allgemeines werthbildendes Element ist, eine Eigen- schaft, wodurch sie sich von allen andern Waaren unterscheidet, fällt ausserhalb des Bereichs des gewöhnlichen Bewusstseins.
Stellen wir uns auf den Standpunkt des Arbeiters, der für zwölfstün- dige Arbeit z. B. das Werthprodukt sechsstündiger Arbeit erhält, sage 3 sh., so ist für ihn in der That seine zwölfstündige Arbeit das Kaufmittel der 3 sh. Der Werth seiner Arbeitskraft mag variiren mit dem Werth seiner gewohnheitsmässigen Lebensmittel von 3 auf 4 sh. oder von 3 auf 2 sh., oder bei gleichbleibendem Werth seiner Arbeitskraft mag ihr Preis, in Folge wechselnden Verhältnisses von Nachfrage und Zufuhr, auf 4 sh. steigen oder auf 2 sh. fallen, er giebt stets 12 Ar- beitsstunden. Jeder Wechsel in der Grösse des Aequivalents, das er
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fer einen von Geld verschiedenen Artikel. Das Rechtsbewusstsein erkennt
hier höchstens einen stofflichen Unterschied, der sich in den rechtlich äqui-
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ausdrückt.
Aller Kauf und Verkauf von Waaren ist ferner von der Illusion be-
gleitet, dass das, was gezahlt wird, der Gebrauchswerth der Waare
ist, obgleich diese Illusion schon über die einfache Thatsache stolpert, dass
die verschiedensten Artikel denselben Preis und derselbe Artikel,
ohne dass sich sein Gebrauchswerth oder das Bedürfniss dafür ändert,
wechselnde Preise hat. Da aber Tauschwerth und Gebrauchswerth
an und für sich inkommensurable Grössen sind, so existirt
von diesem Standpunkt keine grössere Irrationalität in dem Ausdruck
„Werth der Arbeit“, „Preis der Arbeit“ als in dem Ausdruck „Werth der
Baumwolle“, „Preis der Baumwolle“. Das Missverständniss ist bei Kauf
und Verkauf der Arbeit noch unvermeidlicher als bei andern Waaren.
Erstens, weil das Geld im Kauf der Arbeit als Zahlungsmittel
funktionirt. Der Arbeiter wird gezahlt, nachdem er seine Arbeit geliefert
hat. Begrifflich aber enthält die Funktion des Geldes als Zahlungsmittel,
dass es den Werth oder Preis des gelieferten Artikels nachträglich
realisirt, also im gegebnen Fall den Werth oder Preis der gelieferten
Arbeit. Zweitens: Der Gebrauchswerth, den der Arbeiter dem
Kapitalisten liefert, ist in der That nicht seine Arbeitskraft, sondern ihre
besondre Funktion, Arbeit von besondrem Inhalt, Schneiderarbeit, Schuster-
arbeit, Spinnarbeit u. s. w. Dass dieselbe Arbeit nach einer andern
Seite hin allgemeines werthbildendes Element ist, eine Eigen-
schaft, wodurch sie sich von allen andern Waaren unterscheidet, fällt
ausserhalb des Bereichs des gewöhnlichen Bewusstseins.
Stellen wir uns auf den Standpunkt des Arbeiters, der für zwölfstün-
dige Arbeit z. B. das Werthprodukt sechsstündiger Arbeit erhält, sage
3 sh., so ist für ihn in der That seine zwölfstündige Arbeit das
Kaufmittel der 3 sh. Der Werth seiner Arbeitskraft mag variiren
mit dem Werth seiner gewohnheitsmässigen Lebensmittel von 3 auf 4 sh.
oder von 3 auf 2 sh., oder bei gleichbleibendem Werth seiner Arbeitskraft
mag ihr Preis, in Folge wechselnden Verhältnisses von Nachfrage und
Zufuhr, auf 4 sh. steigen oder auf 2 sh. fallen, er giebt stets 12 Ar-
beitsstunden. Jeder Wechsel in der Grösse des Aequivalents, das er
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 527. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/546>, abgerufen am 22.11.2024.
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