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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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nicht erlöset ist / Sünde / das ist / sündig / verderbt / vnd der Verdamniß vnterworffen ist. Daß aber dar auß recht solt geschlossen werden: Es ist alles Sünde / was durch Christi Blut nicht erlöst ist / Ergo so ist deß verderbten Menschen Natur / Wesen Leib vnd Seel die Sünde selbst / Das sagt D. Lutherus nicht / sondern das Gegentheil dichtet jhm solchs fälschlich auff. Dann Genes. 38. erkläret er sich außdrücklich das Sünde vnnd Todt im Menschen mala separabilia sind / das ist / solche Schäden / so können von deß Menschen Natur gescheiden werden / welchs er nicht würde gesagt haben / wo fern er eygentlich gehalten / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst were.

Das D. Lutherus Psal. 51. spricht: Sünde ist alles was von Vatter vnd Mutter geboren wirdt. Item / Sünde ist mein gantze Natur vnd Wesen / etc. hat eben den Verstandt / wie kurtz zuvor gemeldet / daß die gantze Natur sündig / das ist / durch die Sünde verderbet / Gottes Zorn / der Tyranney deß Sathans / verfluchung deß Gesetzes / dem Tode vnd ewiger Verdamniß vnterworffen sey. Vnd daß dieses D. Lutheri Meynung sey / erscheinet darauß / daß er bald darauff an gemeltem Ort diese Wort setzet: Tota natura primum per peccatum corrupta & aeternae morti subiecta est: Die gantze Natur ist erst durch die Sünde verderbt / vnd dem ewigen Todt vnterworffen. Dar auß zu vornemen / daß wenn D. Lutherus schreibet: Das alles sey Sünde was von Vatter vnd Mutter geboren ist / vnd Sünde sey seine gantze Natur / etc. dz er anderst nichts damit verstehe / dann daß er mit folgenden Worten sagt: meine gantze Natur ist durch die Erbsünde verderbet / vnd das er abermals an gemelten Ort schreibet: Dauid sic definit peccatun ut significet peccatun esse corruptionem omnium virium, interiorun & exteriorum, adeo vt nullum membrum ita officium suum nunc faciat sicut in paradiso ante peccatum, &c. Dauid defimert die Erbsünde also / das sie sey eine Verderbung aller Kräfften im Menschen / der jnnerlichen vnd eusserlichen / also daß kein Glidt mehr sein Ampt dergestalt verrichte / wie es im Paradiß vor der Sünde gethan hat.

nicht erlöset ist / Sünde / das ist / sündig / verderbt / vnd der Verdamniß vnterworffen ist. Daß aber dar auß recht solt geschlossen werdẽ: Es ist alles Sünde / was durch Christi Blut nicht erlöst ist / Ergo so ist deß verderbten Menschen Natur / Wesen Leib vñ Seel die Sünde selbst / Das sagt D. Lutherus nicht / sondern das Gegentheil dichtet jhm solchs fälschlich auff. Dann Genes. 38. erkläret er sich außdrücklich das Sünde vnnd Todt im Menschen mala separabilia sind / das ist / solche Schäden / so können von deß Menschen Natur gescheiden werden / welchs er nicht würde gesagt haben / wo fern er eygentlich gehalten / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst were.

Das D. Lutherus Psal. 51. spricht: Sünde ist alles was von Vatter vnd Mutter geboren wirdt. Item / Sünde ist mein gantze Natur vnd Wesen / etc. hat eben den Verstandt / wie kurtz zuvor gemeldet / daß die gantze Natur sündig / das ist / durch die Sünde verderbet / Gottes Zorn / der Tyrañey deß Sathans / verfluchung deß Gesetzes / dem Tode vñ ewiger Verdamniß vnterworffen sey. Vñ daß dieses D. Lutheri Meynung sey / erscheinet darauß / daß er bald darauff an gemeltem Ort diese Wort setzet: Tota natura primum per peccatum corrupta & aeternae morti subiecta est: Die gantze Natur ist erst durch die Sünde verderbt / vnd dem ewigen Todt vnterworffen. Dar auß zu vornemen / daß wenn D. Lutherus schreibet: Das alles sey Sünde was von Vatter vñ Mutter geboren ist / vnd Sünde sey seine gãtze Natur / etc. dz er anderst nichts damit verstehe / dañ daß er mit folgendẽ Worten sagt: meine gantze Natur ist durch die Erbsünde verderbet / vnd das er abermals an gemeltẽ Ort schreibet: Dauid sic definit peccatũ ut significet peccatũ esse corruptionem omnium virium, interiorũ & exteriorum, adeo vt nullum membrum ita officium suum nunc faciat sicut in paradiso ante peccatum, &c. Dauid defimert die Erbsünde also / das sie sey eine Verderbung aller Kräfften im Menschen / der jnnerlichen vnd eusserlichen / also daß kein Glidt mehr sein Ampt dergestalt verrichte / wie es im Paradiß vor der Sünde gethan hat.

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[0034] nicht erlöset ist / Sünde / das ist / sündig / verderbt / vnd der Verdamniß vnterworffen ist. Daß aber dar auß recht solt geschlossen werdẽ: Es ist alles Sünde / was durch Christi Blut nicht erlöst ist / Ergo so ist deß verderbten Menschen Natur / Wesen Leib vñ Seel die Sünde selbst / Das sagt D. Lutherus nicht / sondern das Gegentheil dichtet jhm solchs fälschlich auff. Dann Genes. 38. erkläret er sich außdrücklich das Sünde vnnd Todt im Menschen mala separabilia sind / das ist / solche Schäden / so können von deß Menschen Natur gescheiden werden / welchs er nicht würde gesagt haben / wo fern er eygentlich gehalten / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst were. Das D. Lutherus Psal. 51. spricht: Sünde ist alles was von Vatter vnd Mutter geboren wirdt. Item / Sünde ist mein gantze Natur vnd Wesen / etc. hat eben den Verstandt / wie kurtz zuvor gemeldet / daß die gantze Natur sündig / das ist / durch die Sünde verderbet / Gottes Zorn / der Tyrañey deß Sathans / verfluchung deß Gesetzes / dem Tode vñ ewiger Verdamniß vnterworffen sey. Vñ daß dieses D. Lutheri Meynung sey / erscheinet darauß / daß er bald darauff an gemeltem Ort diese Wort setzet: Tota natura primum per peccatum corrupta & aeternae morti subiecta est: Die gantze Natur ist erst durch die Sünde verderbt / vnd dem ewigen Todt vnterworffen. Dar auß zu vornemen / daß wenn D. Lutherus schreibet: Das alles sey Sünde was von Vatter vñ Mutter geboren ist / vnd Sünde sey seine gãtze Natur / etc. dz er anderst nichts damit verstehe / dañ daß er mit folgendẽ Worten sagt: meine gantze Natur ist durch die Erbsünde verderbet / vnd das er abermals an gemeltẽ Ort schreibet: Dauid sic definit peccatũ ut significet peccatũ esse corruptionem omnium virium, interiorũ & exteriorum, adeo vt nullum membrum ita officium suum nunc faciat sicut in paradiso ante peccatum, &c. Dauid defimert die Erbsünde also / das sie sey eine Verderbung aller Kräfften im Menschen / der jnnerlichen vnd eusserlichen / also daß kein Glidt mehr sein Ampt dergestalt verrichte / wie es im Paradiß vor der Sünde gethan hat.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/34>, abgerufen am 24.11.2024.