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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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verleugnete / daß durch Adams Fall die Menschliche Natur verderbet were / etc. so zeucht jhn dieser vnverschämpter Lästerer an / als wider die Manicheer geredet.

Zu dem läßt er aussen die Wort / so daran hangen: Et tamen ipse languor, quo bene viuendi virtus perijt, non est vtique natura sed vitium: Sicut certe mala in corpore valetudo non est vlla substantia vel natura sed vitium, &c. Das ist / Die Seuche oder der Gebrechen selbst / durch welchen die gute Krafft recht zu leben im Menschen verloren oder verderbt ist / ist ja keine Natur / sondern ist ein Gebrechen / gleich wie die Schwachheit im Menschlichen Leibe nicht eine Substantz oder Natur ist / sondern ein Mangel / etc. Welche Wort diesem Lästerer ins Angesicht widersprechen / in dem er sammt den seinen schwärmet / daß Verderbung vnd das verderbte / oder die verderbte Natur vnd die Sünde ein Ding seyn / vnd dichtet / daß durch die Sünde die Menschliche Natur wesentlich in eine andere Natur verwandelt sey.

Solche Meynung hat es auch mit folgendem Spruch Augustini contra Secundinun, cap. 19. Non enim non mutatur natura, quae fit ex sapiente stulta, que obliuiscitur sui, &c. Die Natur wirdt verwandelt / welche auß einer weisen närrisch wirdt / vnnd jhr selbst vergisset / etc. Dann Augustinus redet von der Verwandlung der Weißheit in die Thorheit vnd Vergessenheit. Nun ist aber Weißheit eine Qualitas oder gute Art vnd Gabe in der Natur / vnd Thorheit eine böse Vnart in der Natur nach dem Fall / etc. Darauß offenbar / daß Augustinus nit gelehrt hat / daß die Natur deß Menschen wesentlich verwandelt sey / wie diese Gesellen fürgeben / sonder in den Qualiteten oder so viel die gute Art anlangt / so sie vor dem Fall gehabt / als Weißheit vnnd dergleichen / welche sie durch die Sünde verlohren / vnd nuhn Narrheit vnd Thorheit an derselben statt bekommen.

Der Spruch lib. 5. contra Iulianum cap. 10. welchen dieser Schwärmer hie zu seinem Vortheil nuhr deutsch setzet / lautet im

verleugnete / daß durch Adams Fall die Menschliche Natur verderbet were / etc. so zeucht jhn dieser vnverschämpter Lästerer an / als wider die Manicheer geredet.

Zu dem läßt er aussen die Wort / so daran hangen: Et tamen ipse languor, quo bene viuendi virtus perijt, non est vtique natura sed vitium: Sicut certè mala in corpore valetudo non est vlla substantia vel natura sed vitium, &c. Das ist / Die Seuche oder der Gebrechen selbst / durch welchen die gute Krafft recht zu leben im Menschen verloren oder verderbt ist / ist ja keine Natur / sondern ist ein Gebrechen / gleich wie die Schwachheit im Menschlichen Leibe nicht eine Substantz oder Natur ist / sondern ein Mangel / etc. Welche Wort diesem Lästerer ins Angesicht widersprechen / in dem er sam̃t den seinen schwärmet / daß Verderbung vnd das verderbte / oder die verderbte Natur vnd die Sünde ein Ding seyn / vnd dichtet / daß durch die Sünde die Menschliche Natur wesentlich in eine andere Natur verwandelt sey.

Solche Meynung hat es auch mit folgendem Spruch Augustini contra Secundinũ, cap. 19. Non enim non mutatur natura, quae fit ex sapiente stulta, quę obliuiscitur sui, &c. Die Natur wirdt verwandelt / welche auß einer weisen närrisch wirdt / vnnd jhr selbst vergisset / etc. Dann Augustinus redet von der Verwandlung der Weißheit in die Thorheit vñ Vergessenheit. Nun ist aber Weißheit eine Qualitas oder gute Art vnd Gabe in der Natur / vnd Thorheit eine böse Vnart in der Natur nach dem Fall / etc. Darauß offenbar / daß Augustinus nit gelehrt hat / daß die Natur deß Menschen wesentlich verwandelt sey / wie diese Gesellen fürgeben / sonder in den Qualiteten oder so viel die gute Art anlangt / so sie vor dem Fall gehabt / als Weißheit vnnd dergleichen / welche sie durch die Sünde verlohren / vnd nuhn Narrheit vnd Thorheit an derselben statt bekommen.

Der Spruch lib. 5. contra Iulianum cap. 10. welchen dieser Schwärmer hie zu seinem Vortheil nuhr deutsch setzet / lautet im

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[0296] verleugnete / daß durch Adams Fall die Menschliche Natur verderbet were / etc. so zeucht jhn dieser vnverschämpter Lästerer an / als wider die Manicheer geredet. Zu dem läßt er aussen die Wort / so daran hangen: Et tamen ipse languor, quo bene viuendi virtus perijt, non est vtique natura sed vitium: Sicut certè mala in corpore valetudo non est vlla substantia vel natura sed vitium, &c. Das ist / Die Seuche oder der Gebrechen selbst / durch welchen die gute Krafft recht zu leben im Menschen verloren oder verderbt ist / ist ja keine Natur / sondern ist ein Gebrechen / gleich wie die Schwachheit im Menschlichen Leibe nicht eine Substantz oder Natur ist / sondern ein Mangel / etc. Welche Wort diesem Lästerer ins Angesicht widersprechen / in dem er sam̃t den seinen schwärmet / daß Verderbung vnd das verderbte / oder die verderbte Natur vnd die Sünde ein Ding seyn / vnd dichtet / daß durch die Sünde die Menschliche Natur wesentlich in eine andere Natur verwandelt sey. Solche Meynung hat es auch mit folgendem Spruch Augustini contra Secundinũ, cap. 19. Non enim non mutatur natura, quae fit ex sapiente stulta, quę obliuiscitur sui, &c. Die Natur wirdt verwandelt / welche auß einer weisen närrisch wirdt / vnnd jhr selbst vergisset / etc. Dann Augustinus redet von der Verwandlung der Weißheit in die Thorheit vñ Vergessenheit. Nun ist aber Weißheit eine Qualitas oder gute Art vnd Gabe in der Natur / vnd Thorheit eine böse Vnart in der Natur nach dem Fall / etc. Darauß offenbar / daß Augustinus nit gelehrt hat / daß die Natur deß Menschen wesentlich verwandelt sey / wie diese Gesellen fürgeben / sonder in den Qualiteten oder so viel die gute Art anlangt / so sie vor dem Fall gehabt / als Weißheit vnnd dergleichen / welche sie durch die Sünde verlohren / vnd nuhn Narrheit vnd Thorheit an derselben statt bekommen. Der Spruch lib. 5. contra Iulianum cap. 10. welchen dieser Schwärmer hie zu seinem Vortheil nuhr deutsch setzet / lautet im

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/296>, abgerufen am 22.11.2024.