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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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In Summa / wann D. Lutherus die Natur oder Wesen deß Menschen Sünde heist / verstehet er das per Epitasin, wie man in Schulen redet / vnnd heisset mehr nicht / dann daß der Mensch gantz vnrein / sündig / arg vnnd böse worden / daß er auß allen seinen höchsten vnnd besten Kräfften / vor seiner Bekehrung / nichts dann sündigen könne.

Wie nuhn D. Lutherus das Wörtlein Caro, Fleisch / in seinem seruo arbitrio, Tom. 3. Ienensi, pag. 215. Pro carnalitate, vel, pro carnalibus affectibus, Das ist / Für die fleischliche / Gottlose / böse Seuche oder Begirden außlegt. Vnnd Tomo 6. German. pag. 253. vber das 15. cap. an die Corinthier schreibet: Fleisch vnnd Blut heisset da nichts anders / dann die Sucht vnd das böse / so wir von Adam in vnserm Fleisch vnnd Blut haben. Also können wir recht sagen / daß er das Wort Sünde auch zu weilen für den gantzen Menschen oder für das subiectum mit der bösen zufälligen Vnart der Sünden brauche / dieweil der gantze Mensche sündig / vnrein vnd verderbt ist / vnd daß es jhme / eygentlich zu reden / nicht heisse das Menschliche Wesen oder die verderbte Natur selbst.

Vnnd zwar Lutherus muß mit der heiligen Schrifft reden / vnd seine Wort können noch sollen der heiligen Schrifft nicht vorgezogen werden oder aber zu wider seyn. Nuhn sagt aber die heilige Schrifft nirgendt / daß die Erbsünde ein Substantz sey / oder daß sie ohne allen Vnderscheidt die verderbte Menschliche Natur selbst sey / sondern viel mehr sagt sie / daß sie eine Verderbung Menschlicher Natur oder Wesens sey / vnnd im Fleische wohne / Roman. 7. Derwegen so müssen sich Lutheri Reden mit der Schrifft Reden vergleichen / vnnd derselben nicht zu wider gedeutet oder angezogen werden / sonst köndten sie weder gelten noch bestehen.

Ee. iij. fac. 2.

So viel etliche Sprüche Lutheri von der Sünde anlanget /

In Summa / wann D. Lutherus die Natur oder Wesen deß Menschen Sünde heist / verstehet er das per Epitasin, wie man in Schulen redet / vnnd heisset mehr nicht / dann daß der Mensch gantz vnrein / sündig / arg vnnd böse worden / daß er auß allen seinen höchsten vnnd besten Kräfften / vor seiner Bekehrung / nichts dann sündigen könne.

Wie nuhn D. Lutherus das Wörtlein Caro, Fleisch / in seinem seruo arbitrio, Tom. 3. Ienensi, pag. 215. Pro carnalitate, vel, pro carnalibus affectibus, Das ist / Für die fleischliche / Gottlose / böse Seuche oder Begirden außlegt. Vnnd Tomo 6. German. pag. 253. vber das 15. cap. an die Corinthier schreibet: Fleisch vnnd Blut heisset da nichts anders / dann die Sucht vnd das böse / so wir von Adam in vnserm Fleisch vnnd Blut haben. Also können wir recht sagen / daß er das Wort Sünde auch zu weilen für den gantzen Menschen oder für das subiectum mit der bösen zufälligen Vnart der Sünden brauche / dieweil der gantze Mensche sündig / vnrein vnd verderbt ist / vnd daß es jhme / eygentlich zu reden / nicht heisse das Menschliche Wesen oder die verderbte Natur selbst.

Vnnd zwar Lutherus muß mit der heiligen Schrifft reden / vnd seine Wort können noch sollen der heiligen Schrifft nicht vorgezogen werden oder aber zu wider seyn. Nuhn sagt aber die heilige Schrifft nirgendt / daß die Erbsünde ein Substantz sey / oder daß sie ohne allen Vnderscheidt die verderbte Menschliche Natur selbst sey / sondern viel mehr sagt sie / daß sie eine Verderbung Menschlicher Natur oder Wesens sey / vnnd im Fleische wohne / Roman. 7. Derwegen so müssen sich Lutheri Reden mit der Schrifft Reden vergleichen / vnnd derselben nicht zu wider gedeutet oder angezogen werden / sonst köndten sie weder gelten noch bestehen.

Ee. iij. fac. 2.

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[0280] In Summa / wann D. Lutherus die Natur oder Wesen deß Menschen Sünde heist / verstehet er das per Epitasin, wie man in Schulen redet / vnnd heisset mehr nicht / dann daß der Mensch gantz vnrein / sündig / arg vnnd böse worden / daß er auß allen seinen höchsten vnnd besten Kräfften / vor seiner Bekehrung / nichts dann sündigen könne. Wie nuhn D. Lutherus das Wörtlein Caro, Fleisch / in seinem seruo arbitrio, Tom. 3. Ienensi, pag. 215. Pro carnalitate, vel, pro carnalibus affectibus, Das ist / Für die fleischliche / Gottlose / böse Seuche oder Begirden außlegt. Vnnd Tomo 6. German. pag. 253. vber das 15. cap. an die Corinthier schreibet: Fleisch vnnd Blut heisset da nichts anders / dann die Sucht vnd das böse / so wir von Adam in vnserm Fleisch vnnd Blut haben. Also können wir recht sagen / daß er das Wort Sünde auch zu weilen für den gantzen Menschen oder für das subiectum mit der bösen zufälligen Vnart der Sünden brauche / dieweil der gantze Mensche sündig / vnrein vnd verderbt ist / vnd daß es jhme / eygentlich zu reden / nicht heisse das Menschliche Wesen oder die verderbte Natur selbst. Vnnd zwar Lutherus muß mit der heiligen Schrifft reden / vnd seine Wort können noch sollen der heiligen Schrifft nicht vorgezogen werden oder aber zu wider seyn. Nuhn sagt aber die heilige Schrifft nirgendt / daß die Erbsünde ein Substantz sey / oder daß sie ohne allen Vnderscheidt die verderbte Menschliche Natur selbst sey / sondern viel mehr sagt sie / daß sie eine Verderbung Menschlicher Natur oder Wesens sey / vnnd im Fleische wohne / Roman. 7. Derwegen so müssen sich Lutheri Reden mit der Schrifft Reden vergleichen / vnnd derselben nicht zu wider gedeutet oder angezogen werden / sonst köndten sie weder gelten noch bestehen. So viel etliche Sprüche Lutheri von der Sünde anlanget /

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/280>, abgerufen am 22.11.2024.