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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Zum vierten / spricht er abermals an ermeltem Ohrt: Gottes Gnade muß die Erbsünde außfegen / die die Natur rein vnnd newmachet. Mit welchen Worten er auch deutlich die verderbte Natur vnd die Erbsünde / so darauß durch Gottes Gnade soll vnd muß getilget werden / vnderscheidet. Thun demnach diese Schwärmer Luthero vnd seinen Worten Gewalt vnd vnrecht

Daß das Wort Sünde zuweilen concretiue, zuweilen abstractiue gebraucht werde / das bezeugt D. Lutherus selbst / Tom. 3. Ienens. latin. in conment. ad Gal. cap. 3. Weil aber seine Wort droben angezogen / weisen wir den Christlichen Leser daselbst hin. Kan demnach dieser Leut Gedicht nicht bestehen / da sie sagen / Lutherus habe das Wort Sünde nie anderst verstanden / dann wie sie es auff gut Schwärmerisch oder Manichaeisch außlegen / nemmlich / daß es so viel heissen solle / als die Substantz oder Wesen Menschlicher Natur / oder als die verderbte Natur selbst.

Daß aber Lutherus wider Latomum Tom. 2. latin. Ienensi, pag. 416. schreibet / man solle nit zweiffeln / daß dz Wörtlein Sünde nicht auff vielerley / sondern auff einerley Weise in der Schrifft genommen werde / etc. Ist zu bedencken / auß was Vrsachen er das gethan / nemmlich vmm der Sophisten willen / welche das Wörtlein Sünde / Rom. 7. nuhr für die Straffe der Sünden verstundenvnd außlegten / auff daß sie nicht dürfften zugeben / daß die böse Lust in den Gläubigen warhafftig Sünde were / vnnd GOTTes Gesetz zuwider / als Lutherus selbst in gemeltem Buch zwey Bletter hernach dieses erkläret. Darumb dann / was Lutherus secundum quid, vmb gewisser Vrsach willen geredet / sollen diese Leuht nicht also anziehen / als wann er durchauß gewollt / daß das Wort Sünde sonsten nicht auff mehr Weise gebraucht würde. Dann daß das nicht seine Meynung gewest / ist auß den Sprüchen klar / in welchen er es selbst auff mehr Weise außgelegt hat / als sonderlich Galat. cap. 3. Tom. 4. Ienensi.

Zum vierten / spricht er abermals an ermeltem Ohrt: Gottes Gnade muß die Erbsünde außfegen / die die Natur rein vnnd newmachet. Mit welchen Worten er auch deutlich die verderbte Natur vnd die Erbsünde / so darauß durch Gottes Gnade soll vnd muß getilget werden / vnderscheidet. Thun demnach diese Schwärmer Luthero vnd seinen Worten Gewalt vnd vnrecht

Daß das Wort Sünde zuweilen concretiuè, zuweilen abstractiuè gebraucht werde / das bezeugt D. Lutherus selbst / Tom. 3. Ienens. latin. in cõment. ad Gal. cap. 3. Weil aber seine Wort drobẽ angezogen / weisen wir den Christlichen Leser daselbst hin. Kan demnach dieser Leut Gedicht nicht bestehen / da sie sagen / Lutherus habe das Wort Sünde nie anderst verstanden / dann wie sie es auff gut Schwärmerisch oder Manichaeisch außlegen / nem̃lich / daß es so viel heissen solle / als die Substantz oder Wesen Menschlicher Natur / oder als die verderbte Natur selbst.

Daß aber Lutherus wider Latomum Tom. 2. latin. Ienensi, pag. 416. schreibet / man solle nit zweiffeln / daß dz Wörtlein Sünde nicht auff vielerley / sondern auff einerley Weise in der Schrifft genommen werde / etc. Ist zu bedencken / auß was Vrsachen er das gethan / nem̃lich vm̃ der Sophistẽ willen / welche das Wörtlein Sünde / Rom. 7. nuhr für die Straffe der Sünden verstundenvnd außlegten / auff daß sie nicht dürfften zugeben / daß die böse Lust in den Gläubigen warhafftig Sünde were / vnnd GOTTes Gesetz zuwider / als Lutherus selbst in gemeltem Buch zwey Bletter hernach dieses erkläret. Darumb dann / was Lutherus secundùm quid, vmb gewisser Vrsach willen geredet / sollen diese Leuht nicht also anziehen / als wann er durchauß gewollt / daß das Wort Sünde sonsten nicht auff mehr Weise gebraucht würde. Dann daß das nicht seine Meynung gewest / ist auß den Sprüchen klar / in welchen er es selbst auff mehr Weise außgelegt hat / als sonderlich Galat. cap. 3. Tom. 4. Ienensi.

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[132/0275] Zum vierten / spricht er abermals an ermeltem Ohrt: Gottes Gnade muß die Erbsünde außfegen / die die Natur rein vnnd newmachet. Mit welchen Worten er auch deutlich die verderbte Natur vnd die Erbsünde / so darauß durch Gottes Gnade soll vnd muß getilget werden / vnderscheidet. Thun demnach diese Schwärmer Luthero vnd seinen Worten Gewalt vnd vnrecht Daß das Wort Sünde zuweilen concretiuè, zuweilen abstractiuè gebraucht werde / das bezeugt D. Lutherus selbst / Tom. 3. Ienens. latin. in cõment. ad Gal. cap. 3. Weil aber seine Wort drobẽ angezogen / weisen wir den Christlichen Leser daselbst hin. Kan demnach dieser Leut Gedicht nicht bestehen / da sie sagen / Lutherus habe das Wort Sünde nie anderst verstanden / dann wie sie es auff gut Schwärmerisch oder Manichaeisch außlegen / nem̃lich / daß es so viel heissen solle / als die Substantz oder Wesen Menschlicher Natur / oder als die verderbte Natur selbst. Daß aber Lutherus wider Latomum Tom. 2. latin. Ienensi, pag. 416. schreibet / man solle nit zweiffeln / daß dz Wörtlein Sünde nicht auff vielerley / sondern auff einerley Weise in der Schrifft genommen werde / etc. Ist zu bedencken / auß was Vrsachen er das gethan / nem̃lich vm̃ der Sophistẽ willen / welche das Wörtlein Sünde / Rom. 7. nuhr für die Straffe der Sünden verstundenvnd außlegten / auff daß sie nicht dürfften zugeben / daß die böse Lust in den Gläubigen warhafftig Sünde were / vnnd GOTTes Gesetz zuwider / als Lutherus selbst in gemeltem Buch zwey Bletter hernach dieses erkläret. Darumb dann / was Lutherus secundùm quid, vmb gewisser Vrsach willen geredet / sollen diese Leuht nicht also anziehen / als wann er durchauß gewollt / daß das Wort Sünde sonsten nicht auff mehr Weise gebraucht würde. Dann daß das nicht seine Meynung gewest / ist auß den Sprüchen klar / in welchen er es selbst auff mehr Weise außgelegt hat / als sonderlich Galat. cap. 3. Tom. 4. Ienensi.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/275>, abgerufen am 25.11.2024.