Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.lehreten: sondern sündig / vnrein vnd böse sey / vnd derwegen von solcher Sünde zu heilen oder zu reynigen sey / wo vns Menschen anderst soll geholffen werden. Letzlich ist auch der Betrug wol zu mercken / welchen das Gegentheil hie in der Version gebrauchet hat / dann es setzet folgende Wort als Augustini: Wir müssen solchs bekennen / daß nemblich das Böse oder Erbsünde vnsere verderbte Natur selbst sey / etc. So doch im Augustino dieselbigen Wort gar nicht stehen. Dann also lauten seine Wort: Fateamur ergo nostram esse sanandam, vt Manichaeos simul Pelagianosque vitemus. Das ist: Laßt vns bekennen daß vnsere Natur zu heylen sey. Wer ist aber so vnuerständig / der nicht sihet / daß ein grosser Vnderscheid ist vnter Augustini Worten / der nur bloß sagt vnser (verstehe Natur) sey zu heylen / Vnnd deß Gegentheils Version: Wir müssen bekennen / daß nemmlich das Böse oder Erbsünde vnfere verderbte Natur selbst sey / etc. Welcher Wort Augustinus keins hat / sondern vom Gegentheil zu jhrem Vortheil Augustino angedichtet vnd zugeschrieben werden. Darff jhm derwegen das Gegentheil nicht in Sinn nehmen / daß es mit solcher Verfälschung der Wort Augustini seine böse Sach erhalten vnd fortsetzen werde. Daß Augustinus mit der Schrifft den Menschen Finsternüß heißt / nehmen wir gern an / aber das beweist noch nicht / daß zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst gantz vnd gar kein Vnderscheid sey. Die Schrifft vnd Augustinus heissen den Menschen Finsternüß / dieweil seine Vernunfft oder Verstandt in Göttlichen Geistlichen Sachen gar verfinstert / vnnd das Liecht der wahren / heilsamen vnnd seligmachenden Erkändtnüß Gottes / in jhme gantz vnd gar verloschen ist / sagen aber darumb nicht / daß die verderbte Natur deß Menschen oder die Seele die Finsternüß vnd Erbsünde selbst sey. Also daß Augustinus den Menschen einen Sathan nennet / lehreten: sondern sündig / vnrein vnd böse sey / vnd derwegen von solcher Sünde zu heilen oder zu reynigen sey / wo vns Menschen anderst soll geholffen werden. Letzlich ist auch der Betrug wol zu mercken / welchen das Gegentheil hie in der Version gebrauchet hat / dann es setzet folgende Wort als Augustini: Wir müssen solchs bekennen / daß nemblich das Böse oder Erbsünde vnsere verderbte Natur selbst sey / etc. So doch im Augustino dieselbigen Wort gar nicht stehen. Dann also lauten seine Wort: Fateamur ergo nostram esse sanandam, vt Manichaeos simul Pelagianosque vitemus. Das ist: Laßt vns bekennen daß vnsere Natur zu heylen sey. Wer ist aber so vnuerständig / der nicht sihet / daß ein grosser Vnderscheid ist vnter Augustini Worten / der nur bloß sagt vnser (verstehe Natur) sey zu heylen / Vnnd deß Gegentheils Version: Wir müssen bekennen / daß nem̃lich das Böse oder Erbsünde vnfere verderbte Natur selbst sey / etc. Welcher Wort Augustinus keins hat / sondern vom Gegentheil zu jhrem Vortheil Augustino angedichtet vnd zugeschrieben werden. Darff jhm derwegen das Gegentheil nicht in Sinn nehmen / daß es mit solcher Verfälschung der Wort Augustini seine böse Sach erhalten vnd fortsetzen werde. Daß Augustinus mit der Schrifft den Menschen Finsternüß heißt / nehmen wir gern an / aber das beweist noch nicht / daß zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst gantz vnd gar kein Vnderscheid sey. Die Schrifft vnd Augustinus heissen den Menschen Finsternüß / dieweil seine Vernunfft oder Verstandt in Göttlichen Geistlichen Sachen gar verfinstert / vnnd das Liecht der wahren / heilsamen vnnd seligmachenden Erkändtnüß Gottes / in jhme gantz vnd gar verloschen ist / sagen aber darumb nicht / daß die verderbte Natur deß Menschen oder die Seele die Finsternüß vnd Erbsünde selbst sey. Also daß Augustinus den Menschen einen Sathan nennet / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0223" n="106"/> lehreten: sondern sündig / vnrein vnd böse sey / vnd derwegen von solcher Sünde zu heilen oder zu reynigen sey / wo vns Menschen anderst soll geholffen werden.</p> <p>Letzlich ist auch der Betrug wol zu mercken / welchen das Gegentheil hie in der Version gebrauchet hat / dann es setzet folgende Wort als Augustini: Wir müssen solchs bekennen / daß nemblich das Böse oder Erbsünde vnsere verderbte Natur selbst sey / etc. So doch im Augustino dieselbigen Wort gar nicht stehen. Dann also lauten seine Wort: Fateamur ergo nostram esse sanandam, vt Manichaeos simul Pelagianosque vitemus. Das ist: Laßt vns bekennen daß vnsere Natur zu heylen sey. Wer ist aber so vnuerständig / der nicht sihet / daß ein grosser Vnderscheid ist vnter Augustini Worten / der nur bloß sagt vnser (verstehe Natur) sey zu heylen / Vnnd deß Gegentheils Version: Wir müssen bekennen / daß nem̃lich das Böse oder Erbsünde vnfere verderbte Natur selbst sey / etc. Welcher Wort Augustinus keins hat / sondern vom Gegentheil zu jhrem Vortheil Augustino angedichtet vnd zugeschrieben werden. Darff jhm derwegen das Gegentheil nicht in Sinn nehmen / daß es mit solcher Verfälschung der Wort Augustini seine böse Sach erhalten vnd fortsetzen werde.</p> <p>Daß Augustinus mit der Schrifft den Menschen Finsternüß heißt / nehmen wir gern an / aber das beweist noch nicht / daß zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst gantz vnd gar kein Vnderscheid sey. Die Schrifft vnd Augustinus heissen den Menschen Finsternüß / dieweil seine Vernunfft oder Verstandt in Göttlichen Geistlichen Sachen gar verfinstert / vnnd das Liecht der wahren / heilsamen vnnd seligmachenden Erkändtnüß Gottes / in jhme gantz vnd gar verloschen ist / sagen aber darumb nicht / daß die verderbte Natur deß Menschen oder die Seele die Finsternüß vnd Erbsünde selbst sey.</p> <p>Also daß Augustinus den Menschen einen Sathan nennet / </p> </div> </body> </text> </TEI> [106/0223]
lehreten: sondern sündig / vnrein vnd böse sey / vnd derwegen von solcher Sünde zu heilen oder zu reynigen sey / wo vns Menschen anderst soll geholffen werden.
Letzlich ist auch der Betrug wol zu mercken / welchen das Gegentheil hie in der Version gebrauchet hat / dann es setzet folgende Wort als Augustini: Wir müssen solchs bekennen / daß nemblich das Böse oder Erbsünde vnsere verderbte Natur selbst sey / etc. So doch im Augustino dieselbigen Wort gar nicht stehen. Dann also lauten seine Wort: Fateamur ergo nostram esse sanandam, vt Manichaeos simul Pelagianosque vitemus. Das ist: Laßt vns bekennen daß vnsere Natur zu heylen sey. Wer ist aber so vnuerständig / der nicht sihet / daß ein grosser Vnderscheid ist vnter Augustini Worten / der nur bloß sagt vnser (verstehe Natur) sey zu heylen / Vnnd deß Gegentheils Version: Wir müssen bekennen / daß nem̃lich das Böse oder Erbsünde vnfere verderbte Natur selbst sey / etc. Welcher Wort Augustinus keins hat / sondern vom Gegentheil zu jhrem Vortheil Augustino angedichtet vnd zugeschrieben werden. Darff jhm derwegen das Gegentheil nicht in Sinn nehmen / daß es mit solcher Verfälschung der Wort Augustini seine böse Sach erhalten vnd fortsetzen werde.
Daß Augustinus mit der Schrifft den Menschen Finsternüß heißt / nehmen wir gern an / aber das beweist noch nicht / daß zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst gantz vnd gar kein Vnderscheid sey. Die Schrifft vnd Augustinus heissen den Menschen Finsternüß / dieweil seine Vernunfft oder Verstandt in Göttlichen Geistlichen Sachen gar verfinstert / vnnd das Liecht der wahren / heilsamen vnnd seligmachenden Erkändtnüß Gottes / in jhme gantz vnd gar verloschen ist / sagen aber darumb nicht / daß die verderbte Natur deß Menschen oder die Seele die Finsternüß vnd Erbsünde selbst sey.
Also daß Augustinus den Menschen einen Sathan nennet /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |