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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Sünde selbst were. Item / wann zwischen der Seelen vnd zwischen der Sünde kein Vnderscheid / sondern die Seele die Sünde selbst were. Die Heiligen Menschen werden auch alle Stück oder alles miteinander / was zur Menschlichen Natur gehöret / in der Aufferstehung wider bekommen / die Sünde aber nicht. Drumb so kan ja die Sünde zur Menschlichen Natur nicht gehören / vnd weder ein Stück derselben noch die gantze Menschliche verderbte Natur selbst seyn. Ist sie dann weder der Leib selbst / noch ein Stück oder Glied deß Leibes / auch die Seele oder ein Stück derselben / vnd wesentliche Form deß Menschen / auch der Seelen nicht / vnd ist auch weder Proprium noch Differentia aut quiddam constituens hominen, siue pars hominis, das ist / nicht das Eygen / der Vnderscheid / oder ein Stück / dadurch der Mensch bestehet vnnd von andern Creaturen vnderscheiden wirdt / so muß sie ja ein Accidens oder böser Zufall seyn an oder in der verderbten Natur deß Menschen / das kan nimmermehr fehlen.

III. Ficht dieser Schwärmer auch die Beschreibung der Substantz an / vnd wolt sie gern tadeln / kans aber mit Grunde nicht thun.

Das Christliche Concordi Buch schleust mit S. Augustino pag. 264. also: Ein jede Substantz oder selbständiges Wesen / so ferrn es ein Substantz ist / ist entweder GOTT der Schöpffer selbst / oder ein Werck vnnd Geschöpff Gottes. Nun ist aber die Erbsünde GOTT der Schöpffer selbst nicht / so ist sie auch kein Werck oder Geschöpff Gottes nicht. Derwegen muß sie ja ein Accidens oder zufälliger böser Schade an der Creatur Gottes / das ist / an der Menschlichen Natur seyn.

Darauff antwortet das Gegentheil: Sie sagen nicht / daß dieO. iij. fac. 2. Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / wie die Manicheer geschwärmet / sondern daß sie deß Menschen verderbte Natur vnd Wesen sey / etc. Heist aber dieses geantwort? Ist die Erbsünde kein selbständig Wesen für sich selbst / vnnd ist aber gleichwol das verderbte

Sünde selbst were. Item / wann zwischen der Seelen vnd zwischen der Sünde kein Vnderscheid / sondern die Seele die Sünde selbst were. Die Heiligen Menschen werden auch alle Stück oder alles miteinander / was zur Menschlichen Natur gehöret / in der Aufferstehung wider bekommen / die Sünde aber nicht. Drumb so kan ja die Sünde zur Menschlichen Natur nicht gehören / vñ weder ein Stück derselbẽ noch die gantze Menschliche verderbte Natur selbst seyn. Ist sie dann weder der Leib selbst / noch ein Stück oder Glied deß Leibes / auch die Seele oder ein Stück derselben / vnd wesentliche Form deß Menschen / auch der Seelen nicht / vñ ist auch weder Proprium noch Differentia aut quiddam constituens hominẽ, siue pars hominis, das ist / nicht das Eygen / der Vnderscheid / oder ein Stück / dadurch der Mensch bestehet vnnd von andern Creaturen vnderscheiden wirdt / so muß sie ja ein Accidens oder böser Zufall seyn an oder in der verderbten Natur deß Menschen / das kan nimmermehr fehlen.

III. Ficht dieser Schwärmer auch die Beschreibung der Substantz an / vnd wolt sie gern tadeln / kans aber mit Grunde nicht thun.

Das Christliche Concordi Buch schleust mit S. Augustino pag. 264. also: Ein jede Substantz oder selbständiges Wesen / so ferrn es ein Substantz ist / ist entweder GOTT der Schöpffer selbst / oder ein Werck vnnd Geschöpff Gottes. Nun ist aber die Erbsünde GOTT der Schöpffer selbst nicht / so ist sie auch kein Werck oder Geschöpff Gottes nicht. Derwegen muß sie ja ein Accidens oder zufälliger böser Schade an der Creatur Gottes / das ist / an der Menschlichen Natur seyn.

Darauff antwortet das Gegentheil: Sie sagen nicht / daß dieO. iij. fac. 2. Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / wie die Manicheer geschwärmet / sondern daß sie deß Menschen verderbte Natur vñ Wesen sey / etc. Heist aber dieses geantwort? Ist die Erbsünde kein selbständig Wesen für sich selbst / vnnd ist aber gleichwol das verderbte

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[96/0203] Sünde selbst were. Item / wann zwischen der Seelen vnd zwischen der Sünde kein Vnderscheid / sondern die Seele die Sünde selbst were. Die Heiligen Menschen werden auch alle Stück oder alles miteinander / was zur Menschlichen Natur gehöret / in der Aufferstehung wider bekommen / die Sünde aber nicht. Drumb so kan ja die Sünde zur Menschlichen Natur nicht gehören / vñ weder ein Stück derselbẽ noch die gantze Menschliche verderbte Natur selbst seyn. Ist sie dann weder der Leib selbst / noch ein Stück oder Glied deß Leibes / auch die Seele oder ein Stück derselben / vnd wesentliche Form deß Menschen / auch der Seelen nicht / vñ ist auch weder Proprium noch Differentia aut quiddam constituens hominẽ, siue pars hominis, das ist / nicht das Eygen / der Vnderscheid / oder ein Stück / dadurch der Mensch bestehet vnnd von andern Creaturen vnderscheiden wirdt / so muß sie ja ein Accidens oder böser Zufall seyn an oder in der verderbten Natur deß Menschen / das kan nimmermehr fehlen. III. Ficht dieser Schwärmer auch die Beschreibung der Substantz an / vnd wolt sie gern tadeln / kans aber mit Grunde nicht thun. Das Christliche Concordi Buch schleust mit S. Augustino pag. 264. also: Ein jede Substantz oder selbständiges Wesen / so ferrn es ein Substantz ist / ist entweder GOTT der Schöpffer selbst / oder ein Werck vnnd Geschöpff Gottes. Nun ist aber die Erbsünde GOTT der Schöpffer selbst nicht / so ist sie auch kein Werck oder Geschöpff Gottes nicht. Derwegen muß sie ja ein Accidens oder zufälliger böser Schade an der Creatur Gottes / das ist / an der Menschlichen Natur seyn. Darauff antwortet das Gegentheil: Sie sagen nicht / daß die Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / wie die Manicheer geschwärmet / sondern daß sie deß Menschen verderbte Natur vñ Wesen sey / etc. Heist aber dieses geantwort? Ist die Erbsünde kein selbständig Wesen für sich selbst / vnnd ist aber gleichwol das verderbte O. iij. fac. 2.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/203>, abgerufen am 17.05.2024.