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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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sen oder die Natur der Gottlosen selbst. Ebner massen stehet es auch im 53. Psalm nicht in der Heiligen Sprache / sondern also stehet: Sie sind abominabiles oder ein Greuwel worden / in iniquitate, in jhrer Vntugendt / Vngerechtigkeit oder Boßheit / vnd das hat Lutherus vertiert in jhrem bösen Wesen. Hat also Luthero nie getreumet / daß (Wesen) so viel heissen solte / als Substantz oder die verderbte Menschliche Natur / oder verderbte Seele deß Menschen. Mit was Gewissen nun das Gegentheil solche Zeugnüß füret vnd die einfältigen mit betreugt / mag es wol zusehen / ehe deß HERRN Zorn auffwachet.

Die fünffte Vrsach / daß viel gleichgeltende Wort in der Schrifft stehen / welche eben so viel heissen sollen / als das Wort Fleisch / steinern Hertz / alter Adam / alter Mensch / etc. Daruon ist droben Bericht geschehen / daß solcher Wörter keins so viel heißt / als das Wort Substantz oder Wesen / in den Brauch / in welchem sie es füren. Dann gemelte Wörter alle sindt concreta vocabula, das ist / solche Wörter / so zwey Ding begreiffen / nemblich / die verderbte Substantz / Natur oder Wesen deß Menschen / vnd die Verderbung / so darinnen ist / darumb es nicht wahr / daß sie gleichgeltendt sind vnd einerley Verstandt mit dem Wort Substantz / Natur oder Wesen haben. Da sie auch gleich abstractiue gebraucht / für die Verderbung selbst / dennoch bedeuten sie keine Substantz oder Wesen nicht / sondern einen Gebrechen / Schaden oder Mangel in der Substantz oder Wesen der verderbten Menschlichen Natur / wie droben auß dem kleinen Catechismo Lutheri / vom Wort (alter Adam) erwiesen worden. Taug also diese Vrsach auch nicht / vnd das von wegen jhrer Vnwarheit.

Die sechste Vrsach ist gleicher Gestallt eine schändtliche Verkehrung / wie die vierdte / dann ob wol die Kirche das Wörtlein (Wesen) brauchet / in den sie singet: Durch Adams Fall ist gantz verderbt Menschlich Natur vnd Wesen / so heißt es doch in solchen Kir-

sen oder die Natur der Gottlosen selbst. Ebner massen stehet es auch im 53. Psalm nicht in der Heiligen Sprache / sondern also stehet: Sie sind abominabiles oder ein Greuwel worden / in iniquitate, in jhrer Vntugendt / Vngerechtigkeit oder Boßheit / vnd das hat Lutherus vertiert in jhrem bösen Wesen. Hat also Luthero nie getreumet / daß (Wesen) so viel heissen solte / als Substantz oder die verderbte Menschliche Natur / oder verderbte Seele deß Menschen. Mit was Gewissen nun das Gegentheil solche Zeugnüß füret vñ die einfältigen mit betreugt / mag es wol zusehen / ehe deß HERRN Zorn auffwachet.

Die fünffte Vrsach / daß viel gleichgeltende Wort in der Schrifft stehẽ / welche ebẽ so viel heissen sollẽ / als das Wort Fleisch / steinern Hertz / alter Adam / alter Mensch / etc. Daruon ist droben Bericht geschehen / daß solcher Wörter keins so viel heißt / als das Wort Substantz oder Wesen / in dẽ Brauch / in welchem sie es füren. Dann gemelte Wörter alle sindt concreta vocabula, das ist / solche Wörter / so zwey Ding begreiffen / nemblich / die verderbte Substantz / Natur oder Wesen deß Menschen / vnd die Verderbung / so darinnen ist / darumb es nicht wahr / daß sie gleichgeltendt sind vñ einerley Verstandt mit dem Wort Substantz / Natur oder Wesen habẽ. Da sie auch gleich abstractiuè gebraucht / für die Verderbung selbst / dennoch bedeuten sie keine Substantz oder Wesen nicht / sondern einen Gebrechen / Schadẽ oder Mangel in der Substantz oder Wesen der verderbtẽ Menschlichẽ Natur / wie drobẽ auß dem kleinen Catechismo Lutheri / vom Wort (alter Adam) erwiesen worden. Taug also diese Vrsach auch nicht / vnd das von wegen jhrer Vnwarheit.

Die sechste Vrsach ist gleicher Gestallt eine schändtliche Verkehrung / wie die vierdte / dann ob wol die Kirche das Wörtlein (Wesen) brauchet / in dẽ sie singet: Durch Adams Fall ist gantz verderbt Menschlich Natur vnd Wesen / so heißt es doch in solchẽ Kir-

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[0186] sen oder die Natur der Gottlosen selbst. Ebner massen stehet es auch im 53. Psalm nicht in der Heiligen Sprache / sondern also stehet: Sie sind abominabiles oder ein Greuwel worden / in iniquitate, in jhrer Vntugendt / Vngerechtigkeit oder Boßheit / vnd das hat Lutherus vertiert in jhrem bösen Wesen. Hat also Luthero nie getreumet / daß (Wesen) so viel heissen solte / als Substantz oder die verderbte Menschliche Natur / oder verderbte Seele deß Menschen. Mit was Gewissen nun das Gegentheil solche Zeugnüß füret vñ die einfältigen mit betreugt / mag es wol zusehen / ehe deß HERRN Zorn auffwachet. Die fünffte Vrsach / daß viel gleichgeltende Wort in der Schrifft stehẽ / welche ebẽ so viel heissen sollẽ / als das Wort Fleisch / steinern Hertz / alter Adam / alter Mensch / etc. Daruon ist droben Bericht geschehen / daß solcher Wörter keins so viel heißt / als das Wort Substantz oder Wesen / in dẽ Brauch / in welchem sie es füren. Dann gemelte Wörter alle sindt concreta vocabula, das ist / solche Wörter / so zwey Ding begreiffen / nemblich / die verderbte Substantz / Natur oder Wesen deß Menschen / vnd die Verderbung / so darinnen ist / darumb es nicht wahr / daß sie gleichgeltendt sind vñ einerley Verstandt mit dem Wort Substantz / Natur oder Wesen habẽ. Da sie auch gleich abstractiuè gebraucht / für die Verderbung selbst / dennoch bedeuten sie keine Substantz oder Wesen nicht / sondern einen Gebrechen / Schadẽ oder Mangel in der Substantz oder Wesen der verderbtẽ Menschlichẽ Natur / wie drobẽ auß dem kleinen Catechismo Lutheri / vom Wort (alter Adam) erwiesen worden. Taug also diese Vrsach auch nicht / vnd das von wegen jhrer Vnwarheit. Die sechste Vrsach ist gleicher Gestallt eine schändtliche Verkehrung / wie die vierdte / dann ob wol die Kirche das Wörtlein (Wesen) brauchet / in dẽ sie singet: Durch Adams Fall ist gantz verderbt Menschlich Natur vnd Wesen / so heißt es doch in solchẽ Kir-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/186>, abgerufen am 24.11.2024.