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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Leibe seinem herrlichen Leibe ehnlich machen. Aber das heißt nicht erweisen / daß Christus in der Aufferstehung vnsere nichtige Leibe wesentlich in newe Leibe / alterius speciei, welche dem Wesen nach vom vorigen vnterscheiden seyn / verwandeln werde. Dann solchs alles stehet Philip. 3. nicht mit dem geringsten Wörtlein: sondern daß er (Christus) werde vnsere nichtige Leibe verklären. Er spricht nit: Wesentlich in andere newe Leibe verwandeln sondern verklären. Wesentlich aber in einen andern Leib oder Substantz verwandeln vnd verklären sind zumal ferrn von einander vnterscheiden. Wie denn auch Christus selbst seinen Leib in der Aufferstehung nicht wesentlich in einen andern Leib verwandelt hat: Sondern verkläret vnnd herrlich gemacht / das Wesen aber selbst vnuerändert gelassen. Was nun Christus an seinem eignen Leibe nicht gethan / wirdt er an vnsern als dann auch nicht thun. Darumb beweiset das Gegentheil hiermit nichts vberall.

V. Hie in diesem Leben heißt es / hie kanstu mein Angesicht nicht sehen. Exodi 33. Aber in jenem Leben / werden die Seligen Gott von Angesicht zu Angesicht schawen. Hiob. 19. 1. Joh. 3. Ist wahr. Thut aber auch nichts darzu / daruon das Gegentheil streitet / daß nemmlich die Menschliche Natur in der Aufferstehung wesentlich in eine andere newe Natur soll tranßformiert oder verwandelt werden / wie dann auch alles / was das Gegentheil ferrner vom Vnderscheid dieses vnd jenes Lebens dieses Orts einfüret.

Es bleibt wol ein stetiger Streit in den Gläubigen in diesem Leben Rom. 7. der dort auffhören wirdt / wir haben hie die Erstling deß Heiligen Geistes / da wir dort den Zehenden haben werden. Rom. 8. Hie sind wir imputatione new geboren durch Zurechnung vnnd denn auch inchoatione, so viel den newen Gehorsam anlangt / der in den Gläubigen hie angefangen wirdt / dort wirdt es vollkommen seyn. Die Geistliche newe Creatur

Leibe seinem herrlichen Leibe ehnlich machen. Aber das heißt nicht erweisen / daß Christus in der Aufferstehung vnsere nichtige Leibe wesentlich in newe Leibe / alterius speciei, welche dem Wesen nach vom vorigen vnterscheiden seyn / verwandeln werde. Dann solchs alles stehet Philip. 3. nicht mit dem geringsten Wörtlein: sondern daß er (Christus) werde vnsere nichtige Leibe verklären. Er spricht nit: Wesentlich in andere newe Leibe verwandeln sondern verklären. Wesentlich aber in einen andern Leib oder Substantz verwandeln vnd verklären sind zumal ferrn von einander vnterscheiden. Wie denn auch Christus selbst seinen Leib in der Aufferstehung nicht wesentlich in einen andern Leib verwandelt hat: Sondern verkläret vnnd herrlich gemacht / das Wesen aber selbst vnuerändert gelassen. Was nun Christus an seinem eignen Leibe nicht gethan / wirdt er an vnsern als dann auch nicht thun. Darumb beweiset das Gegentheil hiermit nichts vberall.

V. Hie in diesem Leben heißt es / hie kanstu mein Angesicht nicht sehen. Exodi 33. Aber in jenem Leben / werden die Seligen Gott von Angesicht zu Angesicht schawen. Hiob. 19. 1. Joh. 3. Ist wahr. Thut aber auch nichts darzu / daruon das Gegentheil streitet / daß nem̃lich die Menschliche Natur in der Aufferstehung wesentlich in eine andere newe Natur soll tranßformiert oder verwandelt werden / wie dann auch alles / was das Gegentheil ferrner vom Vnderscheid dieses vnd jenes Lebens dieses Orts einfüret.

Es bleibt wol ein stetiger Streit in den Gläubigen in diesem Leben Rom. 7. der dort auffhören wirdt / wir haben hie die Erstling deß Heiligen Geistes / da wir dort den Zehenden haben werden. Rom. 8. Hie sind wir imputatione new geboren durch Zurechnung vnnd denn auch inchoatione, so viel den newen Gehorsam anlangt / der in den Gläubigen hie angefangen wirdt / dort wirdt es vollkommen seyn. Die Geistliche newe Creatur

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[72/0155] Leibe seinem herrlichen Leibe ehnlich machen. Aber das heißt nicht erweisen / daß Christus in der Aufferstehung vnsere nichtige Leibe wesentlich in newe Leibe / alterius speciei, welche dem Wesen nach vom vorigen vnterscheiden seyn / verwandeln werde. Dann solchs alles stehet Philip. 3. nicht mit dem geringsten Wörtlein: sondern daß er (Christus) werde vnsere nichtige Leibe verklären. Er spricht nit: Wesentlich in andere newe Leibe verwandeln sondern verklären. Wesentlich aber in einen andern Leib oder Substantz verwandeln vnd verklären sind zumal ferrn von einander vnterscheiden. Wie denn auch Christus selbst seinen Leib in der Aufferstehung nicht wesentlich in einen andern Leib verwandelt hat: Sondern verkläret vnnd herrlich gemacht / das Wesen aber selbst vnuerändert gelassen. Was nun Christus an seinem eignen Leibe nicht gethan / wirdt er an vnsern als dann auch nicht thun. Darumb beweiset das Gegentheil hiermit nichts vberall. V. Hie in diesem Leben heißt es / hie kanstu mein Angesicht nicht sehen. Exodi 33. Aber in jenem Leben / werden die Seligen Gott von Angesicht zu Angesicht schawen. Hiob. 19. 1. Joh. 3. Ist wahr. Thut aber auch nichts darzu / daruon das Gegentheil streitet / daß nem̃lich die Menschliche Natur in der Aufferstehung wesentlich in eine andere newe Natur soll tranßformiert oder verwandelt werden / wie dann auch alles / was das Gegentheil ferrner vom Vnderscheid dieses vnd jenes Lebens dieses Orts einfüret. Es bleibt wol ein stetiger Streit in den Gläubigen in diesem Leben Rom. 7. der dort auffhören wirdt / wir haben hie die Erstling deß Heiligen Geistes / da wir dort den Zehenden haben werden. Rom. 8. Hie sind wir imputatione new geboren durch Zurechnung vnnd denn auch inchoatione, so viel den newen Gehorsam anlangt / der in den Gläubigen hie angefangen wirdt / dort wirdt es vollkommen seyn. Die Geistliche newe Creatur

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/155>, abgerufen am 24.11.2024.