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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Verantwortung deß Be weiß / welchen das Christliche Concordi-Buch auß dem Artickel von der Aufferstehung deß Fleisches genommen hat.
A a. ij. fac. 2.

DEß Eoncordi Buchs Grundt oder Beweiß ist dieser:

Was am jüngsten Tage zum ewigen Leben aufferstehet / vnd was wir im ewigen Leben ohne Sünd haben werden / das ist nicht die Erbsünde selbst.

Dieses vnsers Fleisches Substantz wirdt zum ewigen Leben aufferstehen / vnnd diese vnsere Seele werden wir im ewigen Leben haben.

Darumb ist deß Menschen Leib vnd Seel die Erbsünde selbst nicht / vnnd muß also nohtwendig ein Vnderscheit zwischen deß Menschen Natur vnnd Wesen / Leib vnnd Seel / vnd zwischen der Erbsünde seyn.

Diesen starcken Grundt vnderstehet sich wol das Gegentheil mit seinen Sopistereyen vmbzureissen / aber (Gott Lob) vergeblich / als wir dann solches nacheinander hören wöllen.

Erstlich wolten sie vnsern Grundt gerne mit dieser Cauillation vmbstossen / daß sie fürgeben / es sey nicht recht geredet / vnsere Leibe vnd Seelen werden in der Aufferstehung ohne Sünde / das ist / ohne Erbsünde seyn / etc. Vnnd es sey Manicheisch also von der Sünde / als von einem vnderschiedenen accidens oder zufälligen Dinge reden. Dann die Manicheer sollen etwa also gelehret haben.

Verantwortung deß Be weiß / welchen das Christliche Concordi-Buch auß dem Artickel von der Aufferstehung deß Fleisches genommen hat.
A a. ij. fac. 2.

DEß Eoncordi Buchs Grundt oder Beweiß ist dieser:

Was am jüngsten Tage zum ewigen Leben aufferstehet / vnd was wir im ewigen Leben ohne Sünd haben werden / das ist nicht die Erbsünde selbst.

Dieses vnsers Fleisches Substantz wirdt zum ewigen Leben aufferstehen / vnnd diese vnsere Seele werden wir im ewigen Leben haben.

Darumb ist deß Menschen Leib vnd Seel die Erbsünde selbst nicht / vnnd muß also nohtwendig ein Vnderscheit zwischen deß Menschen Natur vnnd Wesen / Leib vnnd Seel / vnd zwischen der Erbsünde seyn.

Diesen starcken Grundt vnderstehet sich wol das Gegentheil mit seinen Sopistereyen vmbzureissen / aber (Gott Lob) vergeblich / als wir dann solches nacheinander hören wöllen.

Erstlich wolten sie vnsern Grundt gerne mit dieser Cauillation vmbstossen / daß sie fürgeben / es sey nicht recht geredet / vnsere Leibe vnd Seelen werden in der Aufferstehung ohne Sünde / das ist / ohne Erbsünde seyn / etc. Vnnd es sey Manicheisch also von der Sünde / als von einem vnderschiedenen accidens oder zufälligen Dinge reden. Dann die Manicheer sollen etwa also gelehret haben.

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[0150] Verantwortung deß Be weiß / welchen das Christliche Concordi-Buch auß dem Artickel von der Aufferstehung deß Fleisches genommen hat. DEß Eoncordi Buchs Grundt oder Beweiß ist dieser: Was am jüngsten Tage zum ewigen Leben aufferstehet / vnd was wir im ewigen Leben ohne Sünd haben werden / das ist nicht die Erbsünde selbst. Dieses vnsers Fleisches Substantz wirdt zum ewigen Leben aufferstehen / vnnd diese vnsere Seele werden wir im ewigen Leben haben. Darumb ist deß Menschen Leib vnd Seel die Erbsünde selbst nicht / vnnd muß also nohtwendig ein Vnderscheit zwischen deß Menschen Natur vnnd Wesen / Leib vnnd Seel / vnd zwischen der Erbsünde seyn. Diesen starcken Grundt vnderstehet sich wol das Gegentheil mit seinen Sopistereyen vmbzureissen / aber (Gott Lob) vergeblich / als wir dann solches nacheinander hören wöllen. Erstlich wolten sie vnsern Grundt gerne mit dieser Cauillation vmbstossen / daß sie fürgeben / es sey nicht recht geredet / vnsere Leibe vnd Seelen werden in der Aufferstehung ohne Sünde / das ist / ohne Erbsünde seyn / etc. Vnnd es sey Manicheisch also von der Sünde / als von einem vnderschiedenen accidens oder zufälligen Dinge reden. Dann die Manicheer sollen etwa also gelehret haben.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/150>, abgerufen am 21.11.2024.