Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.worden: Dann weil dieselben (aeditiones Augustanae Confessionis anno 40. & 42.) auff mehrmals gehapten vnderreden / vnd gehaltnen Disputationen, mit dem Gegentheil in etlichen Articuln derhalben desto außführlicher gestelt / darmit die Göttlich warheit / vmb souil destomehr an tag kommen / vnd der Glaub vnd vertrawen auff die gnugthuung vnnd verdienst vnsers einigen Mitlers vnd Erlösers Jesu Christi / mit hindansetzung aller Menschlichen tradition vnd Satzungen / rein / lautter vnd vnuerfelscht bleiben / vnd auff die nachkommen gebracht werden möchte / etc. Derwegen ist es den Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständen der Augspurgischen Confession in jhr hertzen vnd mut nie kommen / daß sie durch vbergebung der geenderten Confession den Zwinglianern im wenigsten weichen / oder jren Irthumb billichen hetten wöllen. Ich möcht aber dannoch wol wissen / wann Ambrosius Vuolfius solte darthon / auff wölcher Versamlung die Ständ der Augspurgischen Confession sich miteinander entschlossen / daß man die erste Confession endern müßte: vnd daß solche enderung zuthun / dem Philippo mit gemeinem Raht vnd bewilligung / were aufferlegt worden: wie doch hierüber Ambrosius Vuolfius bestehn / vnd was er für Documenta würde aufflegen können? Dann es ist ein alt Sprüchwort: Quod omnes tangit, ab omnibus debet tractari. Vnd ist meins erachtens dem Philippo nicht so frey gestan - worden: Dann weil dieselben (aeditiones Augustanae Confessionis anno 40. & 42.) auff mehrmals gehapten vnderreden / vñ gehaltnen Disputationen, mit dem Gegentheil in etlichen Articuln derhalben desto außführlicher gestelt / darmit die Göttlich warheit / vmb souil destomehr an tag kom̃en / vnd der Glaub vnd vertrawen auff die gnugthuung vnnd verdienst vnsers einigen Mitlers vnd Erlösers Jesu Christi / mit hindansetzung aller Menschlichen tradition vnd Satzungen / rein / lautter vnd vnuerfelscht bleiben / vnd auff die nachkommen gebracht werden möchte / etc. Derwegen ist es den Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständen der Augspurgischen Confession in jhr hertzen vnd mut nie kommen / daß sie durch vbergebung der geenderten Confession den Zwinglianern im wenigsten weichen / oder jren Irthumb billichen hetten wöllen. Ich möcht aber dannoch wol wissen / wann Ambrosius Vuolfius solte darthon / auff wölcher Versamlung die Ständ der Augspurgischen Confession sich miteinander entschlossen / daß man die erste Confession endern müßte: vnd daß solche enderung zuthun / dem Philippo mit gemeinem Raht vnd bewilligung / were aufferlegt worden: wie doch hierüber Ambrosius Vuolfius bestehn / vnd was er für Documenta würde aufflegen können? Dann es ist ein alt Sprüchwort: Quod omnes tangit, ab omnibus debet tractari. Vnd ist meins erachtens dem Philippo nicht so frey gestan - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0097" n="85"/> worden: Dann weil dieselben (aeditiones Augustanae Confessionis anno 40. & 42.) auff mehrmals gehapten vnderreden / vñ gehaltnen Disputationen, mit dem Gegentheil in etlichen Articuln derhalben desto außführlicher gestelt / darmit die Göttlich warheit / vmb souil destomehr an tag kom̃en / vnd der Glaub vnd vertrawen auff die gnugthuung vnnd verdienst vnsers einigen Mitlers vnd Erlösers Jesu Christi / mit hindansetzung aller Menschlichen tradition vnd Satzungen / rein / lautter vnd vnuerfelscht bleiben / vnd auff die nachkommen gebracht werden möchte / etc.</p> <p>Derwegen ist es den Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständen der Augspurgischen Confession in jhr hertzen vnd mut nie kommen / daß sie durch vbergebung der geenderten Confession den Zwinglianern im wenigsten weichen / oder jren Irthumb billichen hetten wöllen.</p> <p>Ich möcht aber dannoch wol wissen / wann Ambrosius Vuolfius solte darthon / auff wölcher Versamlung die Ständ der Augspurgischen Confession sich miteinander entschlossen / daß man die erste Confession endern müßte: vnd daß solche enderung zuthun / dem Philippo mit gemeinem Raht vnd bewilligung / were aufferlegt worden: wie doch hierüber Ambrosius Vuolfius bestehn / vnd was er für Documenta würde aufflegen können? Dann es ist ein alt Sprüchwort: Quod omnes tangit, ab omnibus debet tractari. Vnd ist meins erachtens dem Philippo nicht so frey gestan - </p> </div> </body> </text> </TEI> [85/0097]
worden: Dann weil dieselben (aeditiones Augustanae Confessionis anno 40. & 42.) auff mehrmals gehapten vnderreden / vñ gehaltnen Disputationen, mit dem Gegentheil in etlichen Articuln derhalben desto außführlicher gestelt / darmit die Göttlich warheit / vmb souil destomehr an tag kom̃en / vnd der Glaub vnd vertrawen auff die gnugthuung vnnd verdienst vnsers einigen Mitlers vnd Erlösers Jesu Christi / mit hindansetzung aller Menschlichen tradition vnd Satzungen / rein / lautter vnd vnuerfelscht bleiben / vnd auff die nachkommen gebracht werden möchte / etc.
Derwegen ist es den Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständen der Augspurgischen Confession in jhr hertzen vnd mut nie kommen / daß sie durch vbergebung der geenderten Confession den Zwinglianern im wenigsten weichen / oder jren Irthumb billichen hetten wöllen.
Ich möcht aber dannoch wol wissen / wann Ambrosius Vuolfius solte darthon / auff wölcher Versamlung die Ständ der Augspurgischen Confession sich miteinander entschlossen / daß man die erste Confession endern müßte: vnd daß solche enderung zuthun / dem Philippo mit gemeinem Raht vnd bewilligung / were aufferlegt worden: wie doch hierüber Ambrosius Vuolfius bestehn / vnd was er für Documenta würde aufflegen können? Dann es ist ein alt Sprüchwort: Quod omnes tangit, ab omnibus debet tractari. Vnd ist meins erachtens dem Philippo nicht so frey gestan -
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/97>, abgerufen am 27.07.2024. |